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Der Stand spiegelt bei den normalen Midgard Erschaffungsregeln nicht mehr wieder als die Möglichkeiten, die er vor Beginn seiner Karriere wahrnehmen konnte. Es bestimmt zum einen sein Vermögen zu Spielbeginn, zum anderen welche Berufe ergriffen werden können. Dafür sollte ein adäquater Preis festgelegt werden. Sicher, im Laufe des Spiels kann es, je nach Spielleiter, zu Änderungen kommen. Sicher, das Kaufsystem soll nur für die Erschaffung dienen. Daher geht der GURPS-Weg auch imho nicht so einfach, dort würde ein Standeswechsel mit dem Zahlen der entsprechenden CP spieltechnisch dokumentiert. Natürlich kann man Baselines beliebig festlegen, sie sind künstlich. Trotzdem sollte man auch an den Benutzer denken und nicht zu sehr gekünstelte Werte annehmen. Auch darf man eben nicht von Idealfall ausgehen, sondern von den Fällen, wo es gedehnt wird. Und da ist, sorry, die Argumentation: Dann hat er eben 2 SEP verschenkt und wird auf Volk gesetzt, nicht zielführend.
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Ich wollte noch die Handwerksquest machen, aber man hat mich zwei Stunden vor der Abschaltung vom Server geworfen. Der komplette, volle bronzene Amboss ist weg. Ich hoffe, sie bekommen das irgendwie gebacken. Ja, das ist sehr sehr unangenehm. Ich fürchte ja, dass das nicht klappen wird. Aber ich wünsche es allen Betroffenen. Ja, sieht gut aus. Ich frage mich allerdings, wofür "mein" Jäger und "mein" Killerzwerg mich jetzt noch brauchen. Oh, spätestens in Angmar brauchen sie Barden, da geht fast nichts ohne. Wir waren vorgestern zu zweit (Waffenmeister und Jäger, beide 50) im Imlad Barachorth unterwegs und sind gestorben wie die Fliegen, gestern mit Barden dazu zwar auch, aber immerhin seltener und ohne Furchteffekt. Die Gegend ist voller Elite+ Mobs...
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Oh ja, am ersten Tag war es um Thorins Halle doch recht voll mit Elben und Zwergen mit ziemlich einseitiger Profession. Aber der Runenbewahrer hat im Team mit dem Hüter viel Spaß gemacht. (Trotz des Anzeigebugs, dass mein RB angeblich zu weit vom Ziel weg wäre, aber trotzdem Schaden gemach wurde. ) Aber ja, wir machen jetzt auch erst einmal die Bücher mit den "alten" Chars weiter. Bis meine Sippenleitung ganz Eregion kartographiert hat und die Bugs raus sind. @ Handwerks-EP: Da bin ich zum Glück von verschont geblieben, da ich nur noch als Goldschmied nicht Großmeister war, und selbst da zum Glück im gelben Bereich. Die verschwundenen Chars haben sich, soweit ich mitbekommen habe, wiedergefunden. das Chaos war wohl bei den LTAs größer, die waren nämlich nicht frei geschaltet,und die Leute durften dann für den gleichen Preis für ein Jahr abschließen. Wurde aber schnell und kompetent behoben. Zumindest in den Fällen, von denen ich gehört habe. Das neue Tugendsystem finde ich im übrigen spannend. Aber Jäger scheinen wirklich sehr profitiert zu haben. Ich kann jetzt sogar aus dem Lauf schießen und dabei kaum Fokus verlieren.
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@ Parathion: Hast du dir einmal die Mühe gemacht, dir den Gesetzestext durchzulesen, bzw. den Link zu subito_doc.de? Der betreffende Paragraph ist eigentlich relativ eindeutig. Zeige mir bitte mal den Paragraphen im Urheberrecht, aus dem du deine Erkenntnis des Veräußerungsrechts ziehst. Du argumentierst rein nach Gefühl und ignorierst unsere Einwände, verschanzt dich hinter dem Zitat von der VG Wort, das aber mitnichten auch nur im Ansatz das beinhaltet, was du behauptest. Zu deinem Copyshop-Beispiel: Du beauftragst, wie von Gesetz vorgesehen, den Laden damit, dir Kopien von einem augenscheinlich legal in deinem Besitz befindlichen Werk. Steht genau so im Gesetz. Der Copyshop müßte, wenn du den Auftrag dann doch nicht erfüllst, die Kopien vernichten, da er ohne diesen Auftrag die Kopien nicht anfertigen darf. Er darf sie nicht an jemand anders verkaufen. Wo, bitte sehr, liest du bei der Seite der VG Wort, dass du Eigentumsrechte, insbesondere Verwertungsrechte an Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken bekommst? ad Spiele und Urheberrecht: Ich nehme an, du hast den Fall nur von Hörensagen mitbekommen. Denn du hast den Fall hier verzerrt wiedergegeben. Der Humboldt-Verlag hat ein Kompendium von Würfelspielen herausgebracht, in denen auch aktuelle Würfelspiele vorgestellt werden, nicht aber Regeltexte wörtlich zitiert wurden. Reiner Knizia sah seine Urheberrechte beschnitten, da sein Spiel "Heckmeck am Bratwurmeck" nach dieser Beschreibung seindeutig spielbar war. Das urteil hat hier festgestellt, dass die Anleitung in diesem Falle als Gebrauchsanleitung zu werten ist und keine eigene schöpferische Höhe hat, was vor allem auch dara liegt, dass sie äußerst kurz ist und in ihrer Form keinen eigenen schöpferischen Wert hat. Das Spiel an sich ist als Idee nicht zu schützen. Die spezielle materielle Ausführung im übrigen bisweilen schon. Wie unterscheidet sich ein Rollenspiel-Regelwerk nun von dem Regelwerk von "Heckmeck am Bratwurmeck"? Nun, es ist ein schriftliches Werk von gewissem Umfang, es ist nicht alleine ein Gebrauchstext, sondern hat auch einen literarischen Wert. Dieser ist geschützt. Du darfst also durchaus (in eigenen Worten) über die Inhalte (=Ideen) schreiben, nicht aber den genauen Wortlaut benutzen (außer in den relativ engen Grenzen des Zitatrechts innerhalb des Urheberrechts.
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Der Grund, warum die "Baseline" auf einem Stand liegen sollte liegt ganz pragmatisch daran, dass jede Spielfigur einen haben muss. Es ist also eine Vereinfachung, wenn man nur dann einen Stand bezahlen muss, wenn es nicht der "Standard-Stand" ist. Natürlich, letztendlich ist das reine Konvention. Aber ich finde es sinnvoll, wenn jemand, der es schlicht "vergißt", einen Stand zu wählen, trotzdem einen hat.
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@ Parathion: Und wo liest du da heraus, dass du die Kopien verkaufen darfst? Du hast den Gesetzestext gelesen, den ich zitiert habe? Gegen den ersten Satz bei dir sagte ich ja nichts, nur gegen deinen Schluss, dass du Eigentumsrechte damit erwirbst. Das ist nicht der Fall. Dein Zitat deckt das auch nicht. Nicht einmal bei großzügiger Auslegung, im Gegenteil bestätigt es eher meine Aussage.
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Ich schrieb weiter oben von Kopien, die kostenpflichtig auf einem Kopiergerät erstellt wurden. Da steckt in jeder Kopie ein Anteil für den Autor drin. Diese darf ich ziemlich sicher verkaufen, vor allem als einmaliger Privatverkauf. Woher hast du diese spannende Erkenntnis? Das, was in der Kopie an Geld für die VG Wort (bzw. Bild) drin ist, ist keine Lizenz für die Weiterverbreitung, sondern allein für die private Vervielfältigung und Nutzung. Ursprünglich auch allein deswegen eingeführt, weil man den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften eine Prozessflut ersparen wollte, aber das nur mal am Rande. Das einzige, was dich in einem solchen Falle im Zweifel vor einem Strafprozess bewahrt ist die Geringfügigkeit. Den haben wir dann wohl übersehen. Haben wir hier bestimmt schon mehrfach diskutiert. Dir ist der Unterschied zwischen einer wissenschaftlichen und einer privaten Nutzung bekannt? Ja. Und ich habe auch schon Zeitschriftenbeiträge aus Zeitschriften für den privaten Bereich bestellt. Die Aussage der Dame an der Unibib war damals, dass das zwar nicht deren Hauptaufgabe ist, aber man ist ganz klar nicht nur für den wissenschaftlichen Bereich zuständig (einen Bibliothek-Ausweis kann an der Unibib jeder bekommen, ggf. eben gegen eine Gebühr, falls man nicht Uni-zugehörig ist). Ich weiß nicht, wer dir das da genau gesagt hat, also in welcher Funktion sie da sitzt. In den meisten Uni-Bibliotheken hast du gute Chancen, dass das eine Studentische Hilfskraft ist. Universitätsbibliotheken haben genau eine Funktion: Die Unterstützung wissenschaftlicher Arbeit. Privatleute können zugelassen werden, wenn sie ihre wissenschaftlichen Interessen glaubhaft machen. (Was fast immer geht und auch ohne Fragen akzeptiert wird.) Insbesondere Kopien von Zeitschriften sind formal nur dann rechtens, wenn sie augenscheinlich wissenschaftlich (oder journalistisch) begründet sind. Wissenschaft hat innerhalb des Urheberrechts eine Sonderstellung, die aber im neuen Urheberrecht m.W. eher eingeschränkt wurde. Zumindest ist die Zugänglichmachung von Zeitschriftenartikeln arg eingeschränkt. In diesem Zusammenhang recht spannend: Informationen zum Urheberrecht bei Subito, dem Dokumentenversendedienst der Öffentlichen Bibliotheken. Der einzige Punkt im Urheberrecht, der hier eventuell ein Recht auf Kopie bietet ist §53 (2) Nr.4 Dabei gilt aber mindestens eine Einschänkung aus Aber auch hier gilt, dass die Kopie formal beauftragt sein muss, also nicht bereits vorliegen darf und es darf nicht gewerbsmäßig gehandelt werden. Es darf auch nicht mehr als die reinen Reproduktionskosten bezahlt werden. Eine e-bay-Versteigerung fällt da m.E. nicht unter dieses Gebot.
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Den haben wir dann wohl übersehen. Haben wir hier bestimmt schon mehrfach diskutiert. Dir ist der Unterschied zwischen einer wissenschaftlichen und einer privaten Nutzung bekannt? Ja. Und ich habe auch schon Zeitschriftenbeiträge aus Zeitschriften für den privaten Bereich bestellt. Die Aussage der Dame an der Unibib war damals, dass das zwar nicht deren Hauptaufgabe ist, aber man ist ganz klar nicht nur für den wissenschaftlichen Bereich zuständig (einen Bibliothek-Ausweis kann an der Unibib jeder bekommen, ggf. eben gegen eine Gebühr, falls man nicht Uni-zugehörig ist). Das geht jetzt langsam über as Thema hinaus. Können wir gerne an anderer Stelle vertiefen.
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Den haben wir dann wohl übersehen. Haben wir hier bestimmt schon mehrfach diskutiert. Dir ist der Unterschied zwischen einer wissenschaftlichen und einer privaten Nutzung bekannt?
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Der Strang beschäftigt sich aber nicht mir Diskussionen oder Schwampf um e-bay, sondern um Hinweise auf bestimmte Angebote mit Midgard-Bezug. Es ist kein Diskussionsstrang. Weil der Eigentümer es gesagt hat. Der Strangtitel müßte erweitert werden, ja, aber es wäre systematisch am ehesten der passende. auch wenn fast alles in dem anderen (Urheberrecht und Forum) gesagt worden ist, mindestens so ca. 13 mal, auf beiden Seiten. Manchmal fühlt man sich nur noch müde...
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Die Diskussion (an der ich ja selbst beteiligt war) drehte sich aber nicht mehr speziell um e-bay, sondern allgemein um gefühlte Urheberrechtsansichten. Wenn, gehört das in einen Strang zum Urheberrecht. (Wir haben, afaik aber nur einen in Bezug auf das Forum). Wir haben mehrfach klar gemacht, dass solche Fall-Diskussionen hier nicht erwünscht sind, insbesondere nicht in Angebotssträngen. Wer Bedarf an einer allgemeineren Diskussion zu dem Thema hat, möge einen entsprechenden Strang in der Müllhalde eröffnen.
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Weil MIDGARD immernoch klassenbasiert ist. Wir bauen kein neues System, sondern überlegen, wie man das Charaktergenerierungssystem von MIDGARD in ein Kaufsystem transferieren kann. Am Ende muss also schon ein mit dem MIDGARD-Regelwerk konformer SC herauskommen. Und der definiert sich u.a. durch eine Klasse. Wenn du was anderes entwickeln willst, tue das bitte an anderer Stelle. Die anderen vorhandenen Kaufsysteme können hier höchstens als Steinbruch dienen.
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Tja, er hätte halt dabei schreiben müssen: ALs kostenlose Zugabe noch ein paar Kopien, die ich auch nicht mehr brauche Also, zum Kopienpreis sollte das durchaus legal sein - er hat ja vorher dafür bezahlt. Das ist in der Form falsch. Begründung? In jeder Kopie steckt ein Anteil für die Zweitverwertung drin, die Urheberrechte sind damit abgegolten. Wenn ich etwas urheberrechtlich geschütztes legal kaufe, darf ich es doch legal weiterverkaufen?! Inzwischen bin ich mir auch bei der Preisfrage gar nicht so sicher. Ein urheberrechtlich geschütztes Buch darf ich ja auch zum höheren als dem Verkaufspreis verkaufen - wenn jemand entsprechend dafür zahlt. Ich habe die Begründung direkt dahinter geschrieben. Das Teil heißt nicht umsonst "Privatkopie". Du darfst die also nicht einfach so weiter verkaufen. Vor allem darfst du nicht einfach so Gewinn damit machen. Auch dein CD-Brenner hat eine Pauschalabgabe für GEMA, VG Bild und VG Wort. Die umfaßt aber eben kein unumschränktes Verwertungsrecht, sondern allein die Möglichkeit der Privatkopie. Damit ist gedeckt, die Dinger an Freunde zu verschenken, nicht aber der Handel auf e-bay. Probier's aus, stell eine von dir kopierte CD bei e-bay rein. Du kannst mit anwaltlicher Post rechnen. Nach deiner Argumentation dürfte ich einfach so ein beliebiges Werk kopieren und dann weiter verkaufen. ich düfte also z.B. meine Bücher einscannen (gab es ja auch Gebühren für VG Wort) und die pdfs dann im Internet vertreiben. Hab ja für bezahlt. Die Bibliotheken würden sich was freuen! Das wollen die schon seit Jahren tun. Nichts schützt die wertvollen Bücher besser, als sie online zugängig zu machen. Sorry, nein, das geht eben nicht. In bestimmten Fällen ist die Weitergabe von solchen Kopien legal. Es mag sein, dass das in dem hier betrachteten Fall so ist. Er erscheint mir grenzwertig. Es hängt m.E. vor allem davon ab, ob der Händler juristisch als gewerbsmäßig handelt und mit welchem Wert die restlichen Artikel antiquarisch gewertet werden. Ein weiteres Problem sind die Abenteuer, von denen eine abgewandelte, erneuerte Fassung erhältlich sind. Die sind nämlich nicht wirklich vergriffen. (Außer der Käufer macht geltend, dass er am Inhalt selbst gar nicht so sehr interessiert ist, sondern allein an der Form. Zum Beispiel aus wissenschaftlichen Interessen.) Mir ging es also darum, dass diese pauschale Feststellung: Kopien sind ja bezahlt, da geht alles, in dieser Form falsch ist.
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Was du imho verwechselst ist: gleiche Wahrscheinlichkeit mit gleichen Kosten. Ein Zufallssystem läßt sich eben nicht 1:1 als Kaufsystem abbilden. Letztendlich mußt du beim Stand, willst du die Wahrscheinlichkeiten halbwegs abbilden, die Kostendifferenzen zwischen den einzelnen Schritten annehmen. Also z.B. K(A) - K(M) = 4 x (K(M) - K(V)). Verschiebungen durch Klassen sind unnötig. Das regelst du hier einfach darüber, dass bestimmte Voraussetzungen festgelegt werden. Also: Ein Wa kann nicht Stand:Adel kaufen. Die Herausforderung bei der Abbildung ist aber, dass Midgard mit verchiedenen Kategorien arbeitet, wodurch die Wahlmöglichkeiten stark eingeschränkt werden. Du brichst diese Kategorien vollständig auf. Daher kannst du die einzelnen Elemente nicht nur nach ihrem Spielwert betrachten, sondern mußt auch ihre Wechselwirkung mit dem SEP-Gesamthaushalt beachten. Dur darfst nicht vom Idealfall ausgehen, sondern mußt es mit Extremfällen abprüfen. Die Frage beim Stand ist also: Wie sorge ich dafür, dass die Wahl eines höheren Standes wirkliche Auswirkungen auf meine Charakterentwicklung hat. Oder: Warum sollte ein Spieler Volk statt Mittelstand wählen oder vice versa.? (Die beiden bieten relativ wenig Unterschiede von den Auswirkungen her. Warum sollte ein Spieler statt unfrei bzw. Adel einen der beiden mittleren Stände wählen?
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Tja, er hätte halt dabei schreiben müssen: ALs kostenlose Zugabe noch ein paar Kopien, die ich auch nicht mehr brauche Also, zum Kopienpreis sollte das durchaus legal sein - er hat ja vorher dafür bezahlt. Das ist in der Form falsch. Auch die Abgaben an die VG Wort decken nur die pauschalen Kozessionsabgaben für den Privatgebrauch ab. Wenn er regelmäßig und in größerem Volumen bei e-Bay handelt, ist das schon mal ziemlich dicht an gewerbsmäßigem Handel. Auch ein Pakethandel hilft da nicht zwingend weiter, ebenso nicht das von Nanoc vorgeschlagene "als Dreingabe". Okay, in dem speziellen Fall dürfte Nanocs "Dreingabe" funktionieren, da der Rest definitiv kein Scheingeschäft ist. (Das berühmte Beispiel: "Ich verkaufe ein Bild gemalt von meiner Tochter und als Dreingabe gibt es noch einen Account bei WoW"). Ohne Makler (e-Bay) dazwischen, wäre es sicher einfacher. Und mit einem anderen Einstiegspreis vielleicht.
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Es ist auch müßig, hier darüber zu diskutieren. Ob und wie Elsa dagegen vorgeht, sollte ihr allein überlassen sein.
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Ähm, das gehört bei guten PGern durchaus zu den üblichen Optimierungsmethoden. Nach dem Motto: Was braucht ein Krieger Zt? Da nimmt man in den nicht benötigten Eigenschaften den niedrigsten erlaubten Wert, um mehr für die "sinnvollen" zu haben. Die Kosten für den Stand erscheinen mir im Verhältnis zu den insgesamt zur Verfügung stehenden Punkten deutlich zu gering ausgefallen zu sein. Unter Optimierungsgesichtspunkten verliere ich nichts, wenn ich den größtmöglichen Wert (Adel) kaufe. Im Gegenteil, ich gewinne, weil ich mehr Ressourcen bekomme. Ich würde die Kosten mindestens verdreifachen. Wenn sie weiter so billig bleiben, sollten sie mit anderen beliebten (aber billigen) Eigenschaften in einen Pool gelangen, so dass man nicht zu viel davon kaufen kann.
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Wieso werden sie dadurch bevorzugt? Sie müssen ja weiter einzeln zahlen. Nur können sie halt nicht so einfach optimieren. Wer alle Vorteile haben will, muss halt entsprechend viel dafür zahlen. Der einzige Unterschied ist der, dass man nicht billig an z.B. 20 LP kommt. Ich sehe da wirklich keine Bevorteilung. Es schränkt nur das Optimieren (etwas) ein.
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Die Frage stellt sich bei einem Kaufsystem aber unweigerlich. Solwac Das sehe ich auch als die große Herausforderung eines jeden Kaufsystems an. Es lädt einfach zum Optimieren und Dehnen ein. Und je mehr Freiheiten das System läßt, desto stärker wird dieser Effekt sein. Dagegen helfen wohl am Besten verknüpfte Bedingungen bzw. unattraktive Dehnungsmöglichkeiten. Also z.B. bei Eigenschaften: Man hat einen Basiswert (z.B. 40) Nimmt man weniger, kriegt man weniger Entwicklungspunkte (EP) als man bekäme, wenn man die entsprechende Anzahl Punkte hinzukauft. Zum Beispiel: EW 35 bringt 2,5 EP, während EW 45 5 kostet. Oder man kauft den niedrigsten Wert als Basiswert für alle Eigenschaften und kann dann von da aus aufbauen, wobei das dann leicht billiger sein sollte, als wenn man extreme Unterschiede bei gleichem Höchstwert hätte. (Führt zu ausgeglicheneren, aber auch stärkeren SCs.) Kaufsysteme neigen einfach dazu, dass man das Optimum aus ihm herausholt, weswegen es zumindest in bestimmten Bereichen immer leicht generisch wirkende Charaktere geben wird. (Wenn Eigenschaften z.B. ab dem Wert 80 teurer zu kaufen sind, werden viele Charaktere mit Wert 79 herumlaufen.) Man kann hier auch Gruppen einführen, für die man bestimmte EP zur Verfügung hat. Die kann man eventuell auch "kaufen". Also z.B.: Mindestens 400 EP auf Eigenschaften, man darf aus einem allgemeinen Pool aber auch was dazu kaufen, was einem dann woanders fehlt. Man kann kleine, aber wichtige Werte auch an andere Binden, also z.B.: Wer LP 15 haben will, braucht auch mindestens Ko 85. Ganz verhindert man das damit nicht. Aber es ist Illusion, dass ein Kaufsystem nicht optimierend genutzt würde.
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Ja, ist es. Schicke das doch bitte direkt an Elsa, damit sie das auch mitbekommt! Danke! Kazz
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Forumswettbewerb - Schauplatzbeschreibung, Abenteuer, NSC ...
Kazzirah antwortete auf Abd al Rahman's Thema in Sonstige Wettbewerbe
Hm, für mich ist ein Wettbewerb dadurch definiert, dass er eben nicht völlige kreative Freiheit läßt, sondern das Thema einschränkt. Wer da nicht mitmachen mag, bitte, sein Problem. Die Vorgabe ist m.E. sogar ziemlich offen.- 74 Antworten
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(und 1 weiterer)
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Nun, für einen Tagesmarsch kann man im Schnitt 20-25 km nehmen. Allerdings mit erwarteter Pause. Bei 50 Meilen sind das also mindestens 2 1/2 Tage, die man mit normalem Tempo annehmen kann. Mit Fuhrwerk eher weniger. Gasthöfe können auch mal ohne weiteres Dorf vorkommen. Aber nein, 3 Dörfer auf dieser Strecke sind im Weald eher nicht zu wenig. Es könnten sogar mehr sein.
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Hardwaretrends / Neuerungen/technische Spielereien
Kazzirah antwortete auf Airlag's Thema in Die Differenzmaschine
Das hätte ich eher unter 'Kurioses aus dem Netz' gepostet. Ich halte sowas nicht für revolutionäre Zukunftstechnologie Dann lies noch mal genau nach, was hier im Titel steht: "...technische Spielereien" bzw. "sonstiges Technik(spiel)zeug". Der WLAN-Hase ist ein solches Technikspielzeug. Nicht weniger als ein iPhone. Sieht nur niedlicher aus. Ja und? -
Artikel: Länder Midgards (Demographie/Ökonomie/Bodenschätze)
Kazzirah antwortete auf Mala Fides's Thema in Sonstiges zu Regionen
Ich habe noch mal ein paar Zahlen gefunden, die natürlich alle mit der entsprechenden Vorsicht zu genießen sind: Bevölkerungsdichte; - Nordalba: 5-10 Bewohner je qkm (Basis Nordengland 1350) - Süalba: 20-30 Bewohner je qkm (Basis Südostengland um 1350) Verteilung Stadt-/ Landbevölkerung (Basis: Holland/Zeeland um 1300) 10-25 % Stadtbevölkerung (höhere Zahl stand am Ende der Städtebewegung, niedrigere am Beginn, Alba ist meinem Empfinden nach etwa in der Mitte der Städtebewegung. Bevölkerungsdichte in Städten: Ist sehr schwer zu benennen, Köln z.B. füllte lange Jahrhunderte nicht die sehr ambitionierten Mauern aus, da gab es Felder innerhalb der Stadtmauern. Irgendwann wuchert es dann aber wieder drüber hinaus. Es ist also die Frage, wie alt die jeweilige Stadtmauer ist, ob hernach eher ein Bevölkerungsrückgang (Hungersnot, Pest, Krieg) oder Zuwachs verzeichnet wurde. Geschätzte Zahlen für Paris um 1200: 110.000 Einwohner in einer Stadt, deren neue Stadtmauer unter 4 qkm umfasste. Dort kamen auf 1 Einwohner also ca. 36 qm.