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Neue Gunst und Makel
Makel: Jeden duzen Du kennst und versteht keine förmliche Anrede. Vielleicht aufgrund deiner Muttersprache, vielleicht aufgrund deiner Sozialisierung. Der Herrscher wird so geduzt wie der Bierkutscher. Falls Du doch einmal einen Satz förmlich formulieren musst, erhalte einen Nachteil auf Kulturwissen (Etikette).
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OK, ganz anderes Beispiel: Im ZDF lief 1996 eine Sendung namens IQ - Denk-Sport. Dort mussten die Kandidaten Logik-Aufgaben lösen. Im Vorspann waren die bekannten Fotos von Albert Einstein mit der ausgestreckten Zunge zu sehen. Zudem tauchte in der Sendung eine Figur namens "Albert Einstein" auf, laut Moderator Björn-Hergen Schimpf "frisch aus dem Kühlfach geholt" und gespielt von mir einem unbekannten Co-Moderator mit Perücke und angeklebtem Schnurrbart. Ist das eine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild von Albert Einstein? Falls ja, ist das ZDF damit damals ungestraft durchgekommen?
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Hm... aber so einfach kann es doch eigentlich auch nicht sein. 🤔 In vielen Lokalzeitungen erscheinen mehr oder minder (un)genaue Karikaturen von Politikern oder Sportlern, die offensichtlich eigene Bilder dieser Personen wiedergeben. Teilweise sind es Lokalpolitiker, die durch den Kakao gezogen werden. Oder auch ein Dr. Christian Drosten während Corona. Ja, da passt natürlich der Bezug zu Geschehnissen.
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Ich sag mal so: Es könnte rein theoretisch (!) einen Volljuristen geben, der fachkundig begründen könnte, dass der Forenbeitrag rechtlich ganz vielleicht doch einwandfrei sein könnte (!). So wie damals beim Kalkofe-Urteil - und das gibt es wirklich, das weiß ich ohne KI ganz genau. Aber ich kann das nicht. Muss ich einräumen. Wie ein Regal. Offenbar bin ich bei Midgard-Regeln besser drin. /e: Um ein wenig zu erläutern, warum ich so eskaliert bin: Bilder von realen Personen ohne deren Einwillung zu verwenden ist ein klarer Verstoß gegen das Kunsturheberrecht Ja, es kann ein Verstoß sein - sorry @Blaues Feuer , falls ich nerve. Und dann bekann der Text-Krieg.
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OK Leute. Ich hebe die Schere ✂️ Ich weiß schon, warum ich instinktiv dazu geschrieben habe: "Gilt nur in-game" Im Ernst: Es tut mir Leid, dass ich Euch am Sonntagabend dazu gebracht habe, manuell BGH-Urteile zu wälzen, um meinen AI-Slop zu widerlegen. Die gelbe Karte für den AI-Slop nehme ich zurecht mit.
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Ja, der kommt. Denn: Ich denke, wir verrennen uns gerade alle hier ein wenig, wie die europäischen Großmächte im Ersten Weltkrieg. 🫠 Warum sollte ich das rechtliche Risiko übernehmen? Das ist und bleibt Euer Hausrecht und Eure Verantwortung - das betone ich gerade zum vierten Male. Mir ging es rein um die mMn. falsche rechtliche Begründung im KunstUrhG. Weil ich das Urheberrecht respektiere, verlinke ich an dieser Stelle nur ein YouTube-Video von Marko Pantelić und seinem Auswechslungs-Abgang in der Bundesliga: Marko Pantelic provoziert Alle - YouTube Genau so beende ich das Thema. Die gelbe Karte nehme ich entgegen.
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Ist der Button meiner Meinung nach. Er suggeriert, dass ein Beitrag schwer verständlich sei, ohne konkret zu nachzufragen. Aber Ansichtssache, Schwamm drüber. 🧽 Man muss kein Volljurist sein, um Gesetzestexte zu lesen. Echte juristische Vorsicht zeichnet sich mMn. dadurch aus, dass man die richtigen Gesetze kennt, anstatt pauschale Verbote zu erfinden. Hier greift mMn. bei einem Fan-Abenteuer die Kunstfreiheit, evtl. auch das Recht auf Pastiche/Parodie (§ 51a UrhG), wenn man eine reale Person nimmt und sie in einen fiktiven Kontext einbettet oder zeichnerisch verändert. Das ist gängige Praxis, siehe Satiremagazine, Fan-Art, Romane etcpp. Dass Bowie eine Person der Zeitgeschichte ist, ist mir alternativlos. Ein Kunstwerk braucht auch kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit, um existieren zu dürfen. Die Kunstfreiheit schützt sich selbst. Aber klar: Es gibt Gründe, sich abzusichern und möglichst wenig zu tun oder zuzlassen, was irgendwie verboten sein kann. Wie geschrieben. Ihr seid die SL des Forums. Andererseits: Wenn ich diese Denke umdrehe, kann ich umgekehrt auch sagen: Die effektivste Rechtsschutzversicherung hat ein Kaliber von 9 mm. Naja.
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Ok, dann hier noch einmal: Das stimmt nicht. § 23 KunstUrhG - Einzelnorm Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG dürfen Bilder von Promis eben ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Weltbekannte Künstler und -innen wie David Bowie fallen in diese Kategorie. Wenn die Löschung des Abenteuers mit dem Urheberrecht der Fotografen (z.B. nicht korrekt eingehaltene CC-Lizenzen bei Wikipedia-Bildern) begründet wäre, wäre mir das völlig korrekt gewesen; das ist aber eine gänzlich andere Baustelle als die Behauptung, man verstoße pauschal gegen das Kunsturheberrecht, wenn man reale Personen abbildet. Aber natürlich: Euer Forum, Ihr entscheidet. Trotzdem freue mich auf sachliche Gegenargumente, statt passiv-aggressiver "Verwirrt"-Reaktionen. 😊
- Treuerune: Kann ich jemanden gegen seinen Willen in den Zauber zwingen?
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Midgard Bücher im Angebot
Ist Uhrwerk jetzt in die Ebay-Masche gegangen? 🤔 Schreib "rar", "Rarität" und/oder "Sammlerstück" dran, dann kaufts vielleicht irgendwer. Legion der Verdammten für 65 €... Gruß und Kuss.
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Würfeln oder spielen?
Nie gelesen Was uns zum Kernpunkt führt: Nicht denken. Ansagen.
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Würfeln oder spielen?
Dass Du das Artefakt untersuchst.