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Blaues Feuer

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  1. Thema von DiRi wurde von Blaues Feuer beantwortet in Con-Saga
    wer?
  2. man könnte sich so als kleine Hintergrundlektüre natürlich auch den bestehenden Strang durchlesen. W20/W100 auf eine Sorte reduzieren.
  3. Thema von Batox wurde von Blaues Feuer beantwortet in Material zu MIDGARD
    Wenn ich sehe, was Programmierer bei der Erstellung von Datenbanken für deinen Dummfug zusammenfrickeln können, dann möchte ich deine Aussage doch sehr in Zweifel ziehen.
  4. Moderation : wenn ihr die konkreten Vor- und Nachteile bestimmter (Heiler)Zauber diskutieren wollt, bitte ich darum, dass ein neuer Strang eröffnet wird. Grüße vom Feuermod Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
  5. Jein. Um einen Berührungszauber auf das Opfer zaubern zu können, muss es berührt werden. Bei Heilen von Wunden meist kein Problem, da der andere ja geheilt werden will. Um ein unwilliges Opfer anfassen zu können, muss ein EW: Angriff mit der bloßen Hand gelingen. Wenn man nicht gerade waffenlosen Kampf beherrscht, sind die Erfolgsaussichten dafür eher mäßig. Hast Du ein Waffenthaumagral, kannst Du statt des EW: Angriff mit der bloßen Hand einen EW:Waffe machen (in aller Regel höher als bloße Hand). Du steigerst also die Chance, das Dein Zauber wirken kann.
  6. Moderation : zwei Beiträge gelöscht. Humorbemerkungen könnt ihr im Schwampf machen. Grüße vom Feuermod Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
  7. Ganz wichtig ist bei der Heilertrance, daß sie eine Stunde lang dauert und der Heiler daraus nicht geweckt werden kann eine halbe Stunde, wir wollen nicht übertreiben. wenn dich das wirklich interessiert, bitte neuen Strang aufmachen (oder ich mach das für Dich, wenn Du möchtest).
  8. Hallo Sascha, willkommen im Forum Machen wir mal die einfachen Sachen zuerst: Heilertrance: Nein, darauf wird nicht gewürfelt. Deine Figur kann das einfach und es gelingt automatisch. Thaumagral: wichtig oder nicht ist relativ. Es kommt drauf an, was Du kannst und was Du noch vor hast. Für Heiler ist der Thaumagral immer ein Heilerstab (=Magierstecken). Im besten Fall hast Du den sowieso als Waffenfertigkeit gesteigert. Dann kannst Du in Zukunft alle Zauber die als Reichweite "Berührung" haben, mit dem Angriffswert für den Magierstecken ausführen, statt mit der bloßen Hand. Lernst Du Zaubermacht (nur in Verbindung mit einem Thaumagral möglich) kannst Du den Spruch zaubern und kriegst für eine Stunde +2 auf alle EW: Zaubern. Als drittes gibt es einige Zauber (ARK, S. 234ff.) die mit einem Thaumagral stärker werden. Alles in allem sind die Vorteile die Kosten in aller Regel wert. Im Kampf: Lass den anderen auch noch was übrig. Dein Job ist es nicht, in der ersten Reihe zu stehen und zu prügeln, sondern Deine eigenen Leute zu stärken und hinterher zu versorgen. Wenn es Dich im Kampf erwischt, ist keiner da, der die Gruppe wieder zusammenflickt. An Zaubern fehlen noch ein paar Heilerklassiker: Schlaf, Bannen von Gift, Reinigen, Seelenheilung, Flammenkreis. Die Kämpfer in der Gruppe werden dich lieben, wenn Du Beschleunigen (auf die eigenen Leute) lernst oder Verlangsamen (auf die Gegner). Blutmeisterschaft reduziert den eigenen LP Verlust enorm. Auch sonst gibt die Zauberliste noch ein paar nette Dinge her, auch solche die im Kampf enorm nützlich sind (Erdfessel oder Fesselbann in der Bewegung einschränken, Schwächen, per Wasserstrahl von den Beinen holen, per Heranholen die Waffe klauen, etc.) Ich hoffe, das hilft ein bischen weiter Grüße Blaues Feuer
  9. Ich denke, das ist falsch - siehe hier. Die mechanische Reproduktion gemeinfreier zweidimensionaler Vorlagen erzeugt kein eigenes Leistungsschutzrecht des Fotografen. Ich arbeite in einer Bibliothek an der Digitalisierung alter Drucke, deren Urheberrecht längst abgelaufen ist, und wir haben nach Auskunft unserer Rechtsexperten kein Urheberrecht an den Digitalisaten, die wir ins Netz stellen. Gruß Pandike Meine Aussage stammt von einer Schulung zum Thema Urheberrecht (auch im Bibliotheksbereich). Die Rechtslage ist an der speziellen Stelle Digitalisate noch im Fluss. Ich fürchte, da würde es vom Richter abhängen, vor dem verhandelt wird.
  10. Was kannst Du denn nicht nachvollziehen? Das Kunst geschützt ist und nicht jeder damit machen kann was er gerade Lust hat und im Zweifel den Künstler in einen Zusammenhang stellt, den er nicht will? Oder das man als Künstler von seiner Kunst leben können möchte?
  11. Das Urheberrecht schützt nicht nur Texte und Bilder, sondern bezieht jegliche Kunstwerke mit ein, also auch alles was zur Darstellenden Kunst gehört. Die Beleuchtung des Eifelturms wird als Kunstinstallation gewertet, daher sind Reproduktionen davon, nur für den Verwertungsrechteinhaber erlaubt.
  12. Gute Beispiele, weil nämlich das zweite Bild nicht verwendet werden dürfte, obwohl etwas gegenteiliges drunter steht. Die Stadt Paris hat die alleinigen Urheberverwertungsrechte an Bildern des Eifelturms. Man darf ihn zwar als Tourist fotografieren, aber die so entstandenen Bilder nicht ausserhalb des privaten Rahmens verwenden. Ähnliches gilt für viele Kunstwerke, bei denen sich die besitzenden Einrichtungen die Veröffentlichungsrechte an den Abbildungen vorbehalten. Das erste Bild dürfte damit verbotenerweise entstanden sein. In sehr vielen Museen (und da macht das Metropolitan Museum of Art gewiss keine Ausnahme) ist das Fotografieren (mit Blitzlicht) verboten, weil es den Kunstwerken schadet.
  13. Nicht automatisch. Wenn ich Bilder lösche, verschicke ich entsprechende PNs mit dem Hinweis, dass ein Bild, sollte es sich tatsächlich um eine Eigenschöpfung handeln oder alle erforderlichen Rechte erworben worden sein, diese vorgelegt werden können und das Bild dann wieder hochgeladen werden kann.
  14. Wenn ich jetzt ein Papierbild habe ( gekauft ) darf ich das gescannte oder Photografierte Ergebnis ? Nein. Du erwirbst zwwr das Recht dieses Bild zu besitzen, Dir privat an die Wand zu hängen und es weiterzuverkaufen, aber nicht das Recht, damit zu machen was Du willst und insbesondere nicht, es zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Ich formuliers mal in meiner gewohnt uncharmanten Art ganz gerade heraus: wie viele scheinst Du nicht verstanden zu haben, worum es im Urheberrecht geht und warum die Antwort auf die meisten Deiner Fragen NEIN ist. Der Sinn ist es, jegliche geistige Schöpfung einer natürlichen Person zu schützen und zu verhindern, das andere mit dieser Schöpfung etwas tun, was der Urheber u.U. nicht möchte. Dazu gehört auch die Verbreitung einer gestigen Schöpfung, auch wenn diese völlig ohne Gewinnorientierung ist. Es spielt keine Rolle, welche technische Zwischenschritte man einfügt. Die Regel ist immer: habe ich ein Werk geschaffen (einen Film gedreht, ein Bild gemalt oder fotografiert, einen Text geschrieben, einen Plan gezeichnet,....), dann kann ich damit tun was ich möchte. Nehme ich etwas, dass ein anderer geschaffen hat (oder Teile davon), um es zu verbreiten, zu kopieren, zu verändern,... dann muss ich den Urheber um Erlaubnis fragen.
  15. dann greift zwar nicht das Kunsturheberrecht, aber immer noch das Urheberrecht.
  16. was verstehst Du unter "Screenshots"? Meinst Du die den Hintergrund deines Rechners, auf dem dein Familienbild ist? Dann ist es kein Problem. Machst Du einen Screenshot von einer Webseite, die ein Bild zeigt und bindest diesen ein, dann verstößt das gegen das Urheberrecht, da Du das Bild verbreitest, ohne den Rechteinhaber zu fragen. Ich meinte Screenshot aus einem Film z.B. Filmwerke unterliegen selbstverständlich dem Urheberrecht. Damit sind Auszüge daraus, wozu auch Standbilder gehören, von den rechtlichen Vorgaben betroffen
  17. was verstehst Du unter "Screenshots"? Meinst Du die den Hintergrund deines Rechners, auf dem dein Familienbild ist? Dann ist es kein Problem. Machst Du einen Screenshot von einer Webseite, die ein Bild zeigt und bindest diesen ein, dann verstößt das gegen das Urheberrecht, da Du das Bild verbreitest, ohne den Rechteinhaber zu fragen. Nur ungern unterbreche ich den Einwurf meines Süßfutters, aber ein Screenshot einer Abbildung von anderen Personen außer dem Nutzer dürfte laut Abds Ansage ebenfalls nicht hochgeladen werden. Oder um es kurz zu machen: Nein. Mein Fehler, das Familienbild war in der Tat ein blödes Beispiel, weil da zusätzlich das Kunsturheberrecht greift. Also, ersetze Familienbidl durch selbstgeschossenes Bild vom Alpenpanorama des letzten Urlaubs.
  18. was verstehst Du unter "Screenshots"? Meinst Du die den Hintergrund deines Rechners, auf dem dein Familienbild ist? Dann ist es kein Problem. Machst Du einen Screenshot von einer Webseite, die ein Bild zeigt und bindest diesen ein, dann verstößt das gegen das Urheberrecht, da Du das Bild verbreitest, ohne den Rechteinhaber zu fragen.
  19. Moderation : in die Kreativecke verschoben Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
  20. selbst erstellte - kein Problem Grafiken von anderen unterliegen dem Urheberrecht
  21. Ein Wildläufer ist ein elfischer Tiermeister. Zählt für mich wie gesagt nicht zu denen, um die sich der Covendo kümmert.
  22. Verschiebung rückgängig gemacht
  23. Bei mir würde sich kein Tiermeister, Wildläufer, Druide oder Schamanen in einer Magiergilde melden (müssen). Wer unbedingt eine Mitgliedschaft möchte, würde auf seine Zauberfähigkeiten geprüft und könnte für eine entsprechend hohe Gebühr beitreten. Mit allen Pflichen, aber eben auch den Schutzrechten und Möglichkeiten, die die Gilde bietet. Weder meine Schamanin noch meine Tiermeisterin kämen allerdings auf so eine Idee. Die Tm kann nach eigenem Verständnis gar nicht zaubern. Sie wendet die Gaben an, die sie von ihrem Totem verliehen bekommt bzw. mit seiner Hilfe entwickelt. Und die Schamanin hält die Art der Magier zu zaubern, für ziemlich Banane. Kein Gespür dafür, wie die Welt funktioniert. Warum sollte sie sich mit so einem Verein einlassen und ständig irgendwelche ermüdenden Diskussionen über ihre angebliche Minderwertigkeit führen müssen. Bei einem elfischen Magier, gnomischen Thaumaturgen oder zwergischen Runenschneider, so sie sich offen zu ihren Möglichkeiten bekennen, sieht die Sache anders aus. Mag sein, dass sie beim ersten Aufenthalt den Covendo noch nicht kennen, aber sie werden ihn schnell kennen lernen und dann führt kein Weg an einer (zeitweiligen) Mitgliedschaft vorbei.
  24. eine Veranstaltung von Blaues Feuer in Forumskalender

    bis

    der offizielle Strang der Schwampf zum Con die vorangekündigten Abenteuer
  25. Ich seh es auch so, dass ein Nachtmarder gar nicht geht. Noch auffälliger wäre wohl nur etwas beschworenes. Meine Tiermeisterin hat in jeder Stadt Probleme mit ihrem Panter, dabei ist das noch ein Jungtier, dass ihr keinen Schritt von der Seite weicht.

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