Zum Inhalt springen

Yon Attan

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    12660
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von Yon Attan

  1. Wie siehst Du die Möglichkeiten des Dämons wenn sein Beschwörer anwesend ist? Weshalb sollte sich etwas ändern? Über einen Ankoral-Dämon der durch das Ankoral herbeigerufen wurde haben Beschwörer und Nicht-Beschwörer gleich viel Einfluss: Keinen - außer der Dämon tritt in "neue " Verhandlungen / unabhängig von dem Ankoral. Zunächst beeinflusst lediglich die Ankoral-Magie mit den damals festgelegten Bedingungen den Dämon. Mfg Yon
  2. Hallo Prados, das sehe ich genauso wie du und hoffe, weiter oben nichts missverständliches geschrieben zu haben. Ich fügte (um Missverständnissen vorzubeugen) extra das PS ein, nachdem Spielfiguren (durchaus auch mit Hilfe des Dämons) Lücken im Text suchen können. Spätestens durch dein erläuterndes Posting ist dieser Sachverhalt jetzt hoffentlich geklärt. Da der Dämon nur eine durchschnittliche In von 20 hat, würde ich übrigens als SL durch den Dämon nur wirklich offensichtliche Hinweise geben lassen. Rhetorische und sprachliche Kunstgriffe entsprechen nach meinem Verständnis der Midgard-Attribute keiner Intelligenz von 20. Die Spielfiguren (oder die Gegner der Spielfiguren, das gilt ja immer in beide Richtungen) sind natürlich völlig frei, ihre gesamte In auszuspielen und so ev. Lücken zu finden. In jedem Fall wird (und muss) der Dämon seinen Auftrag (sprich: Die Bedingungen unter denen er aktiv werden muss) im Rahmen seiner sprachlichen Fähigkeiten mitteilen. Mfg Yon
  3. So ist es gemeint, genau Zu der "Spielleiterproblematik" (sehe ich ähnlich wie du): Ankorale sind mächtige Artefakte, deren Anzahl zumindest nach dem MdS unbeschränkt ist. Wenn ich (z.B. auf einer Con) in einer Spielrunde spiele, informiere ich vorab meinen Spielleiter über die Anzahl und die Art der Ankorale, die meine Figur mit sich führt. Wenn es dem Spielleiter zu viele oder zu mächtige Ankorale sind, dann lege ich diese für diese Spielrunde beiseite. Wenn der Spielleiter die Ankorale aber abnickt, dann erwarte ich, dass diese auch gemäß dem gesunden Menschenverstand funktionieren. Das offensichtliche Lücken durch meine Gegner ausgenutzt werden können (z.B. der Diebstahl der bei meiner Formulierung nicht erfasst ist), ist vollkommen klar. Haarspaltereien die gegen den gebräuchlichen Wortsinn gehen, verderben mir aber den Spielspaß. Wenn ein Spielleiter auf diese Weise die Funktion der Ankorale einschränken will weil ihm diese z.B. zu mächtig sind, dann erwarte ich, dass er mir das bereits zu Rundenbeginn mitteilt. Dann lasse ich die Ankorale nämlich lieber zuhause. Spielleitern die solche Wortklauberei betreiben möchten empfehle ich, nochmal die Funktionsweise der Ankorale zu studieren. Es ist nicht der Dämon der entscheidet ob er angreift/erscheint oder nicht angreift/nicht erscheint. Es ist einzig die, den Dämon bindende Magie. Das ist auch der Unterschied zu einer Verhandlung oder einer Absprache mit einer Fee. Bei Feen und anderen Naturgeistern sitzt auf der anderen Seite ein intelligentes Wesen, dass ein Interesse daran hat, die Vereinbarung zu umgehen. Hier erwarte ich vom Spielleiter sogar, dass er Wortklauberei betreibt. Bei einem Ankoral hingegen ist das völlig fehl am Platz, denn die Magie hat kein "Interesse" daran, den Wortsinn zu umgehen. Mfg Yon PS: Dass Gegner der Spielerfigur versuchen können Lücken im Worttext zu finden hat damit gar nichts zu tun. Das das passieren wird ist vollkommen klar und auch Spielerfiguren machen nichts anderes. Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken, ansonsten fragt gerne nach
  4. Gern geschehen. Viel Spaß beim Spielen und Leiten Mfg Yon
  5. Greife jedes intelligente Wesen an, das die Schutzperson mit Magie und/oder die Gesundheit bzw. die körperliche Unversehrtheit der Schutzperson auf andere Weise angreift, ohne dass sich dieser Angriff mit dem Willen der Schutzperson deckt. Mfg Yon
  6. So unterschiedlich sind die Spielstile: Ich spiele viele Zauberer, einige können den Zauber, keiner hat ihn bis jetzt eingesetzt, da die Folgen beim Entdecken immer recht drastisch beschrieben wurden. Vermutlich sollte man von beeinträchtigen wieder zu angreifen wechseln. Ich würde außerdem das Einverständnis weglassen und ersetze es durch: Gegen den Willen der Schutzperson. Da ist vollkommen klar was gemeint ist und die Magie die den Dämon herbeiruft spürt definitiv ob etwas gegen den (mutmaßlichen) Willen der Schutzperson geschieht. Als Spielleiter finde ich das ganze wenig problematisch. In 95% aller Fälle weiß ich, ob ein magischer oder nichtmagischer Angriff im Sinne der Spielfigur ist (in etwa 90% der Fälle wird er das nicht sein). Mfg Yon
  7. Die Sache ist doch ganz einfach: Laut MdS spürt der Dämon, wenn jemand kurz davor steht, eine festgelegte Handlung auszuführen. Ich lege nun fest: Erscheine, wenn jemand meine Frau ohne mein Einverständnis küssen will. Wenn jemand nun meine Frau mit meinem Einverständnis küsst, führt dieser Kuss nicht zum Erscheinen des Dämons. Nicht weil der Dämon etwas von dem Einverständnis weiß, sondern weil der Kuss schlicht die falsche Qualität aufweist (der Dämon spürt überhaupt nur solche Küsse, bei denen kein Einverständnis vorliegt - entsprechend reagiert auch das arkane Band das ihn herbei ruft nur auf solche Küsse). Zu der Argumentation die schon mehrfach von verschiedenen hier im Thread kam, dass der Dämon entscheiden könne ob er den Auftrag eng oder weit auslegt und dementsprechend sein Erscheinen beeinflussen kann: Es ist nicht der Dämon, der entscheidet, ob er kommt oder nicht. Es ist die Magie, die ihn herzwingt. Zumindest was das Erscheinen des Dämons angeht sehe ich nach der Beschreibung im MdS keinen Spielraum für den Dämon selbst (das geht v.a. aus dem zweiten Absatz auf S.148 hervor: Es entsteht ein arkanes Band, dass den Dämon erscheinen lässt, wenn er seinen Auftrag erfüllen muss. Auch der dritte Absatz betont noch einmal, dass der Wächter automatisch erscheint und auch wieder in seine Heimat zurückversetzt wird - allein durch das arkane Band). Sonst könnte der Dämon auch aktiv dem Beschwörer schaden, indem er einfach mal so ab und zu auf Midgard vorbei schaut, ein bisschen randaliert und dann wieder verschwindet. Mfg Yon
  8. MdS, S. 148 erster Absatz: Es wird eine Handlung festgelegt und Wesen. Auf die geplante Durchführung dieser bestimmten Handlung von bestimmten Wesen reagiert der Wächterdämon dann. Also ist eine Formulierung, wenn dies und/oder das geschieht schon ungültig oder der Dämon hat zumindest Spielraum. Ich habe so den Verdacht, es muss eindeutig formuliert werden und ein Entweder-Oder ist nicht eindeutig. Als Wächterdämon der Schildbürgerart würde ich also überlegen: zu 1. "Greife ich jetzt ein, weil die Feuerlanze ein magischer Angriff ist oder lasse ich es, denn es ist ja kein nichtmagischer Angriff." zu 2. "Jemand betritt den Raum vorsätzlich. Ach er wird ja nicht verbracht." zu 3. Beschwörer wird von 2 Leuten angriffen. Der erste ist Krieger (Axt), der zweite ist ein Magier (Feuerlanze/Vereisen):"Hey du, der mit der Axt. Du darfst meinen Boss aber nicht mit Zauberei angreifen, Axt ist ok. Und du, Zauberer, keine Waffenangriffe. Magie ist aber erlaubt. Oder habe ich da was falsch verstanden, Chef?" Der Wächter grinst seinen Beschwörer hämisch an. Hallo Jürgen, schau mal hier: Damit ist das Problem definitiv umgangen. Mfg Yon
  9. Meinst Du nicht auch, dass es viele Situationen gibt, wo Dir das Erscheinen von Dämonen hier eher zum Nachteil gereicht? Zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen oder auf dem Markt beim feilschen? 100 schreiende, davonlaufende Marktfrauen, totgetrampelte Kinder, umgerissene Verkaufsstände? Bedenke Du wirst als "Dämonenbeschwörer" für all dies verantwortlich gemacht. Ich bezweifle, dass Magierkollegen bei einem sicherlich zu eröffnenden Verfahren, für so eine ungenaue Formulierung Verständnis hätten. Grüße Merl Zu ersterem: Da der Dämon laut MdS spürt, wenn jemand kurz davor steht, eine verbotene Handlung zu tun, muss er entsprechend auch spüren können, ob ein (generelles) Einverständnis vorliegt. Ich habe es noch nie erlebt, dass jemand auf einem normalen Markt Beeinflussen zaubert. Wenn jemand Beeinflussen zaubert und das rauskommt, ist der Ruf ruiniert. Und in anderen Situationen nehme ich gerne in Kauf, dass ein Dämon erscheint und mich und mein Gegenüber auf den Manipulationsversuch aufmerksam macht. Mfg Yon
  10. Inwiefern werde ich beeinträchtigt, wenn jemand sich ein anderes Aussehen gibt, die Person aber nur zufällig meinen Weg kreuzt, ich sie nicht kenne und auch nichts mit ihr zu tun habe? Bezüglich Beeinflussen: Da wäre ich sehr dankbar, wenn ein Dämon erscheint und meinem Gegenüber zu verstehen gibt, dass wenn er den Zauber nicht sofort abbricht, es eins über die Rübe gibt Mfg Yon
  11. Deine erste Frage verstehe ich nicht. Bezüglich des Einverstädnisses: Wer sich auf diese Weise mit einem Ankoral schützt, sollte innerlich ein generelles Einverständnis festlegen, dass er von den Zaubern a/b und c untersucht werden darf. Resistenzwürfe hat man nur gegen wenige Informationszauber. Bei denjenigen, bei denen es einen Resistenzwurf gibt, habe ich zumindest auch kein Problem damit, wenn der Wächter auftaucht. Das sind ja in der Rege schon Spionage-Zauber. Bezüglich der Auslöser: Interessante Frage, würde mich interessieren, wie die anderen das sehen. Ich habe auch mit mehreren Auslösern kein Problem. Alternativ kann man aber auch alles in einen Auslöser packen. Das würde dann so aussehen, dass man eine allgemeine Forumlierung hat, die anschließend weiter definiert wird: Greife jedes Wesen an, dass mich angreift. Angriff ist in diesem Zusammenhang x, y und z. Als Wesen sind in diesem Zusammenhang zu verstehen a, b und c. Mfg Yon
  12. Hallo Merl, das mit der körperlichen Unversehrtheit ist richtig (so lange es keine entsprechende Geringfügigkeitsklausel gibt), allerdings könnte der Dämon Niesen in diesem Zusammenhang auch als Angriff verstehen, sodass es bei der anderen Formulierung nicht besser würde, oder übersehe ich etwas? Magische Angriffe müssen nicht die körperliche Unversehrtheit oder die Gesundheit beeinträchtigen. Dafür wählte ich die "und/oder" Formulierung. Ein magischer Angriff als solcher reicht schon aus, egal, was er bewirkt. Mfg Yon
  13. Jop, müsste man ansonsten noch extra ansprechen. Mfg Yon PS: Danke, habs editiert.
  14. Tronte schaut auf den Boden und erklärt mit weinerlicher Stimme: "Tronte kann nicht viel erklären. Wenn der Lebensverschlinger Tronte berührt, muss Tronte ...sterben." die letzten Worte haucht Tronte mehr, als dass er sie spricht.
  15. Hm, das ist wahr, das ist zweideutig formuliert. Ich formuliere um: Greife jedes intelligente Wesen an, das ohne Einverständnis der Schutzperson die Schutzperson mit Magie und/oder die Gesundheit bzw. die körperliche Unversehrtheit der Schutzperson auf andere Weise beeinträchtigt. Die Frage ist nun: Wenn man Ohrfeigen ausschließen möchte, müsste man ja eine Klausel einbauen, die "unwesentliche Angriffe" ausschließt. Das führt dann aber vermutlich regelmäßig zu "Lücken". Wie könnte man das formulieren? Mfg Yon
  16. Das regelmäßige und übliche Scannen auf öffentlichen Plätzen ist ja regelmäßig nicht gegen des Willen des Beschützten. Insofern würde bei der neuen Formulierung kein Wächter erscheinen. Von einer Steuerungsmöglichkeit der Wächter gehe ich übrigens auch nicht aus. Mfg Yon
  17. Auch euch allen frohe Ostern. Mfg Yon
  18. Trontes Gesicht wird wieder bleich: "Der Lebensverschlinger" flüstert er. Hastig huschen die kleinen Äuglein von links nach rechts: "Wo ist er hin?" Die Szene um Dorvard wird für Tronte gerade durch Gibura verdeckt.
  19. Greife jedes intelligente Wesen an, dass ohne oder gegen den Willen der Schutzperson deren Körper und/oder die Schutzperson mit Magie angreift. Die Ohrfeige ist nach wie vor drinnen. Die "gutartigen" Informationszauber nicht mehr, da diese jetzt mit dem Willen der Zielperson geschehen (z.B. wenn ich mittels Seelenkompass gefunden werden möchte, weil ich mich verlaufen habe). Wer versucht, den Charakter gegen dessen Willen auszuspionieren, sieht sich mit dem Wächter konfrontiert. Mfg Yon
  20. Auch aus den Regeln lässt sich hier viel herleiten. Es heißt, der Zauberer bewegt sich unter freiem Himmel im Einklang mit der Natur. Das setzt voraus, dass es a.) freien Himmel hat und b.) Natur/Kräfte des Lebens, mit der er sich im Einklang bewegen kann Ein gepflasterter Innenhof ohne Pflanzen ist zwar unter freiem Himmel, es gibt dort aber keine Natur mit der man sich im Einklang bewegen könnte. Also erhält man hier durch den Spruch keine Vorteile, obgleich der Spruch grundsätzlich wirkt. Ein Innenhof ohne Pflastersteine, der völlig mit Gestrüpp und Pflanzen überwuchert ist (z.B. in einer Ruine) hat definitiv genügend Natur um von dem Spruch profitieren zu können. Dazwischen gibt es eine Grauzone, deren Handhabung man mit Einzelfallentscheidungen regeln sollte. Entsprechend lässt sich auch das Schiffbeispiel zufriedenstellend lösen: Ein normales, fahrtaugliches Schiff mag (über Deck) zwar unter freiem Himmel sein, solange man sich auf dem Schiff befindet, gibt es aber keine Natur oder Kräfte des Lebens (die ist bzw. die sind nur um das Schiff herum). Ein Schiff, dass auf den Klippen aufgelaufen und über die Jahre Stück für Stück von der Natur zurückerobert wurde hingegen, hat genügend Natur, mit der man sich im Einklang bewegen kann. Kritisch finde ich bei dem Spruch übrigens immernoch, dass man z.B. auf einem Schneefeld oder in einem Sumpf nach wie vor Geländelauf braucht, um sich schneller zu bewegen, obwohl man sich im Einklang mit der Natur bewegt und nichtmal Spuren hinterlässt (also z.B. auch nicht einsinkt) (so zumindest der Konsens aus dem damaligen M4 Strang zu der selben Frage). Mfg Yon
  21. Ja, genau so kenne ich das... Okay. Dann war das nur ein Wortsinn-Missverständnis (für mich ist das kein Verhandeln (das würde ja bedeuten, dass die andere Seite von ihrer Position abrücken kann, was der Dämon ja nicht kann), sondern eher ein genaues Bestimmen des Auftrags). Mfg Yon
  22. @Merl: Zur Verständigung mit Dämonen siehe MdS. 142. Der Dämon versteht die Muttersprache des Beschwörers mit +9/+12 und kann sie bei passendem Sprechwerkzeug selber mit +6 sprechen, auch gegenüber Dritten. Unabhängig davon verstehe ich deine Rechnung nicht. Was sind das für Zahlen? @MaKai: Ich finde die Regelung im MdS relativ eindeutig: Der Dämon spürt, wenn jemand kurz davor ist, die vorher festgelegte Handlung auszuführen (z.B. ohne Erlaubnis einen Raum betreten). Täuschung und Tarnung spielen dafür keine Rolle. Der Dämon erscheint und formuliert seinen Auftrag, im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel (siehe Hinweis an Merl). Jetzt gibt es zwei Optionen: Entweder derjenige, dessen Handlungsvorhaben den Wächter hat erscheinen lassen sieht endgültig von seinem Vorhaben ab. In diesem Fall verschwindet der Wächter wieder. oder Derjenige verstößt wissentlich oder unwissentlich gegen den Auftrag das Wächters - der Wächter greift damit an. Da der Wächter gem. S.148 spürt, wenn Abenteurer sich nur zum Schein zurück ziehen, bringt auch eine Täuschung gegenüber dem Wächter nichts. In dem Moment wo der Wächter herbeigerufen wird, weiß er ja schon, dass jemand grundsätzlich in der Lage ist, gegen seinen Auftrag zu verstoßen (z.B. weil er einen Raum betreten wollte, ohne eine Erlaubnis zu haben - hätte er eine Erlaubnis, wäre der Dämon gar nicht erst gerufen worden). An welcher Stelle wolltest du eine Verhandlung stattfinden lassen? Ein Abenteurer kann den Wächter natürlich fragen: Wenn ich xy mache, greifst du mich dann auch an? Da kommt es wohl auf das Wohlwollen des Wächters an, ob er antwortet oder nicht. Ob er jedoch angreift oder nicht, steht außerhalb der Macht das Wächters. Denn wenn xy gegen den Auftrag des Wächters verstößt, muss der Wächter angreifen. Wie ist vor diesem Hintergrund das Beispiel mit dem "in den Raum gehen" zu verstehen, was man durch "Springen" lösen kann? Die Abenteurer hatten vor, in den Raum zu gehen. Der Wächter spürt das, erscheint und formuliert seinen Auftrag. Die Abenteurer erkennen eine Lücke und machen etwas, was nicht gegen den Auftrag des Wächters verstößt. Sie lassen dadurch ihr ursprüngliches Vorhaben "in den Raum gehen" endgültig fallen, sodass der Wächterdämon a.) nicht angreift und b.) wieder zurück auf die Heimatebene kann, solange nicht die Gefahr besteht, dass die Abenteurer den Raum doch noch durch "Laufen" und nicht durch "Springen" betreten. Mfg Yon
  23. Ah, jetzt sehe ich den missverständlichen Part (weiß jetzt auch, was Skyrock meinte). Ich formuliere um: Greife jedes intelligente Wesen an, dass ohne Einverständnis der Schutzperson deren Körper und/oder die Schutzperson mit Magie angreift. Kurz zur Erläuterung, warum ich nicht einfach schreibe: Greife jedes intelligente Wesen an, dass ohne Einverständnis der Schutzperson diese angreift. < Hiervon wären auch Angriffe auf die Ehre erfasst, d.h. jede Beleidigung. Mfg Yon
  24. Wie kommst du zu der Annahme, dass ein Einverständnis oder eine Erlaubnis durch den Truscan abgefragt werden müsste? Laut MdS spürt dieser, wenn jemand ohne Erlaubnis/Einverständnis die entsprechende Handlung ausführen will. Die, den Wächter herbeirufende, Magie kann aus dem selben Grund auch nicht mit Verstellen oder Fälschen umgangen werden. Entweder es ist eine Erlaubnis da, dann erscheint der Wächter schon gar nicht, oder es ist keine da, dann erscheint er und greift auch direkt an. Bezüglich der Sturmhand: Die Bewegung mag unerlaubt sein (wobei man schon darüber diskutieren könnte), das Betreten des Raumes durch die Bewegung ist aber erlaubt. Bezüglich des Magierstabs: Der Angriff mit dem Magierstecken ist ein körperlicher Angriff. Das mit dem Ungeziefer bei der ersten Variante und den nicht intelligenten Wesen bei der zweiten Variante ist in der Tat wahr. Mfg Yon
  25. Super, vielen Dank für den Hinweis Kann ein Mod diesen Thread hier in den anderen eingliedern? Mfg Yon
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.