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Yon Attan

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  1. Tronte sieht bei Mergronns Worten sichtlich erleichtert aus. In seinem Gesicht zeigen sich wieder entspannte Gesichtszüge. Als Dorvard angesprochen wird antwortet dieser: "Immer ich habe gehofft, Gerechtigkeit und Wahrheit würden sein triumphierend. Großer Dank euch gilt werter Zwerg" Als Tronte angesprochen wird, sieht er verunsichert aus: "Tronte musste nur niesen. Tronte hat sich nicht an jemanden gewandt." Es folgt eine kurze Pause. Tronte schaut von einem zum anderen: "Darf Tronte wieder gehen?"
  2. Die anderen Charaktere sind nach meinem Wissen und meiner Beurteilung auch Grad 1 Mfg Yon
  3. Ich kann nicht allen deinen Sätzen folgen (insbesondere im zweiten Teil deines Postings). Der Dämon kann und soll den Beschwörer definitiv nicht nach irgendetwas fragen. Davon unabhängig spürt der Dämon trotzdem weitere Dinge als nur die natürliche Handlung des Opfers. Sonst würde der Dämon nur die Handlung spüren: Entfernen Der Dämon spürt aber zusätzlich: Aus dem Haus das Haus gehört mir Es wird eine Sache entfernt Die Sache ist Eigentum des Beschwörers. Vielleicht habe ich mich auch doof ausgedrückt. Ich versuche es mal mit einer anderen Erklärung: Die Entfernungshandlung ist die Auslösungshandlung. Der Dämon erscheint aber nur unter den zusätzlichen Bedingungen, dass eine Sache entfernt wird, zum Zeitpunkt der Wegnahmehandlung die Sache sich im Eigentum des Beschwörers und außerdem in einem Haus befindet und das Haus (immernoch) dem Beschwörer gehört. Wenn der Beschwörer sein Haus jetzt für 5 Tage verkauft und in dieser Zeit jemand Sachen aus dem Haus entfernt, wird der Dämon nicht erscheinen, da er spürt, dass neben der Entfernungshandlung eine weitere Bedingung (nämlich das Eigentum am Haus) nicht mehr gegeben ist. Wenn nun ein Dieb jedoch eine Sache aus dem Haus entfernen möchte und der Beschwörer just in diesem Moment wieder Eigentum am Haus erwirbt (es dadurch wieder zu seinem Haus wird), erscheint der Dämon augenblicklich. (Ich wechselte bewusst auf die Bedingung "mein Haus", da hier auch umgangssprachlich klar ist, dass es nicht mehr "mein Haus" ist, wenn ich es verkauft habe, es aber wieder "mein Haus" werden kann, indem ich eine Handlung (Kauf) vornehmen. Die Problematik mit einem etwaigen anderen Verständnis des Eigentums/Besitz-Begriffs in der Umgangssprache haben wir hier also nicht) Ich hoffe mir ist es gelungen, meine Unterscheidung zwischen: Auslösungshandlung und weiteren Bedingungen klar zu machen Die Handlung als solche ist das Entfernen. Erst wenn aber zusätzlich alle anderen Bedingungen erfüllt sind, erscheint der Dämon. Und diese anderen Bedingungen können durchaus durch die Handlungen anderer Personen herbeigeführt werden. Dabei ist nicht die Handlung der anderen Person ein Auslöser, sondern durch die Handlung wird eine Situation geschaffen, während der die eigentliche Auslösungshandlung tatsächlich zum Erscheinen des Dämons führt. Selbstverständlich sind auch Bedingungen möglich, die nicht durch menschliches Handeln herbeigeführt werden müssen, z.B. die Definition Tageszeit ("nachts"). Bei allen diesen Bedingungen spürt der Dämon, ob sie vorliegen. Wenn nun jemand die eigentliche Auslösungshandlung vollführen will, erscheint der Dämon. Da er spürt, dass (z.B. die Eigentums-)Bedingungen vorliegen, muss er auch nicht vorher zum Grundbuchamt ( ) und sich vergewissern, dass das Haus nicht vielleicht inzwischen verkauft wurde. Mfg Yon
  4. Das ist ein Beispiel aus dem MdS (und das Eigentum durch Eigentumsübergang begründet wird kein Phänomen des heutigen Rechts ) Und genau hier (wie auch bei dem Fall, dass Spielfiguren sich nur zum Schein zurückziehen) kann und muss der Dämon durch Magie spüren, dass hier jemand gegen seinen Auftrag verstoßen will. Denn: Er kann es nicht anders erkennen. Raten muss der Dämon nicht. Entweder er spürt es, dann wird er auch herbeigerufen und muss angreifen (da gibt es auch keinen Unterschied zwischen faulen und diensteifrigen Dämonen - der Dämon wird schließlich dominiert) - oder er spürt es nicht, dann kann er auch gar nicht nach Midgard. Folglich ist es durchaus Möglich, durch Handlungen zusätzlich Bedingungen zu schaffen, die bei Auftragsvergabe definiert wurden. Eine solche Bedingung kann das Eigentum an einem Gegenstand sein, die entsprechende Handlung wäre der Eigentumserwerb. Eine solche Bedingung kann das Barfuß laufen sein, die entsprechende Handlung das Verschwindenlassen der Schuhe durch Feenzauber. Eine solche Bedingung kann das Rufen von Huluhulu sein, die entsprechende Handlung das Bewegen des Mundes um diese Rufe zu erzeugen. Eine solche Bedingung kann gegen den Willen von xy sein, die entsprechende Handlung, dass xy diesen Willen gebildet hat. Mfg Yon
  5. Ja, aber die definierte Handlung ist dann - wenn der Dämon da ist - durch, der Dämon und der Auslöser kann nicht mehr diskutieren: Ei, wolltest du gerade die Dame da küssen? Äh... jetzt wo du fragst und plötzlich zwischen mir und der Dame stehst........... öhh... Nein, Natürlich nicht! Was das Opfer hier nur sagt: Natürlich nicht MEHR! - Was der Dämon hier an "Freihat" wohl hat ist? Er kann wie oben mal was sagen: Hah, du wolltest gerade die Dame küssen, iss aber nicht, oder du musst an mir vorbei! Oder er kloppt ohne Laberei gleich los! Wenn das Opfer sagt: Nicht mehr, dann macht der Dämon gar nichts. Das steht doch sogar im MdS. Lediglich wenn das Opfer nur zum Schein vorgibt, nichts mehr machen zu wollen, bleibt der Dämon da. Ansonsten verschwindet er. Auch hier haben wir übrigens wieder das Phänomen, dass der Dämon etwas spürt (was durchaus auch an einem völlig anderen Ort sein kann), was für niemanden erkennbar ist (nämlich ob das Opfer nur vorgibt, von seinem Vorhaben endgültig Abstand genommen zu haben). Mfg Yon
  6. Kira hat keine entsprechenden "Erkennen"-Zauber Mfg Yon
  7. Elfen und Gnome haben keine Infrarotsicht, sondern Nachtsicht. Nachtsicht funktioniert wie ein Restlichtverstärker. Mfg Yon
  8. Zu der Nebel-Frage noch ein Zitat: Quelle: http://www.rapp-instruments.de/foto/Unvis/infrared/infrared.htm Grundsätzlich wird der Nebel der durch die Zauber im Arkanum erzeugt wird, als "dicht" beschrieben. Mfg Yon
  9. Hier wird ja gerade disktutiert, dass der Wächter erst kommt, wenn die auslösende Handlung von der Magie und nicht vom Wächter als gegeben angesehen wird. Andererseits müsste man - durch das MdS Beispiel - auf jeden Fall feststellen, dass die auslösende Handlung vom Wächter "verstanden" werden muss bei der "Anfangsverhandlung" beim "Herstellen des Ankorals". Was für eine Int haben Wächter? (Ei, man, haste das jetzt kapiert, was du wann machen sollst? Öh.. das mit dem deinen Misfallen beim Küssen, ei du, wie soll ich denn das wissen, wenn du gerade nicht da bist, ei) Steht es also dem Wächter frei, schon mal zu erscheinen, BEVOR die auslösende Handlung eindeutig eingetreten ist? Dann könnte er ja nach dem Erscheinen diskutieren, ob er wirklich angreifen muss... Die Frage die sich in meinen Augen stellt, ist: Muss ich etwas verstehen, damit ich es spüren kann? Ich behaupte nein und nehme als Beispiel ein Kind das in die Steckdose fasst. Was da passiert und warum es etwas spürt hat es definitiv nicht verstanden. Dass es etwas spürt ist aber unumstritten und ich werde das Kind auch mit allen Verhandlungskünsten nicht vom Gegenteil überzeugen können. Wenn dagegen jemand hingeht und das Kabel hinter der Steckdose durchschneidet, wird das Kind auch nichts mehr spüren (das wäre der Fall, dass eine Bedingung nicht mehr vorliegt). Mfg Yon PS: So wie ich die Beschreibung im MdS verstehe, erscheint der Wächter immer, bevor die definierte Handlung ausgeführt wurde.
  10. Sofern Missfallen vorliegt (dazu auch b, c und d) spürt der Dämon dieses Missfallen, da nur solange dieses Missfallen vorliegt, alle Bedingungen gegeben sind, dass er tätig werden muss. Über welche Verbindung spürt der Dämon dieses Missfallen? Das Missfallen spürt er genauso, wie er spürt, dass ein einzelner Gegenstand noch/schon/immernoch Eigentum einer Person ist. (siehe Beispiel im MdS) Vielleicht können wir diese Formulierung (von der ich inzwischen selbst überzeugt bin, dass sie völlig missglückt ist) beiseite und überlegen erstmal, ob grundsätzlich Bedingungen, die nicht sinnlich am Ort des Ankorals wahrnehmbar sind, möglich sind. Ich behaupte, dass dies möglich ist und zwar ohne dass es Doppelankorale oder ähnliches braucht. Wenn eine Bedingung ist, dass der Dämon nur auftaucht, wenn jemand nachts die Türschwelle in einer unterirdischen Anlage übertritt brauche ich auch keinen zweiten Ankoral der draußen vor der Türe liegt und kontrolliert, ob gerade Nacht ist. Eigentumsverhältnisse können regelmäßig überhaupt nicht sinnlich wahrgenommen werden, weder am Ort des Ankorals, noch irgendwo anders. Mfg Yon
  11. Genau so sehe ich das. Was könnte er noch wissen? Zustimmung. Ich würde behaupten, der Wächter muss die Anweisung verstehen. Die anderen beiden Fragen sind interessant, da müsste ich erstmal drüber sinnieren. Mfg Yon
  12. Abhängig machen: ja Auslösende Handlung i.S.d. MdS ist es dadurch aber nicht. Sondern lediglich eine "Handlung" bzw. ein "Gedanke" der dazu führt, dass eine im Auftrag formulierte objektive Bedingung vorliegt. Das so etwas grundsätzlich möglich ist, könnte sich auch aus dem "wer mein Eigentum aus dem Haus bringt"-Beispiel aus dem MdS ergeben: Auch die Bedingung: "Eigentum" habe ich ja irgendwann durch eine entsprechende Handlung (Kauf/Übereignung) herbeigeführt. Dass es sich bei einem Objekt um mein Eigentum handelt, ist für niemanden erkennbar. Ein normaler Betrachter kann nicht unterscheiden, ob eine Sache in meinem Eigentum steht, oder möglicherweise mir nur leihweise übergeben wurde. Auf die Erkennbarkeit kann es also nicht ankommen. Mfg Yon
  13. Sofern Missfallen vorliegt (dazu auch b, c und d) spürt der Dämon dieses Missfallen, da nur solange dieses Missfallen vorliegt, alle Bedingungen gegeben sind, dass er tätig werden muss. Sehe ich genauso, deshalb ist die Formulierung schlecht. Möglich ist sie jedoch - sie würde aber nur bei den Küssen zum Erscheinen des Dämons führen, bei denen die bezeichnete Person von dem Kuss weiß und im selben Moment Missfallen äußert. Sehe ich genauso. Zustimmung. Mfg Yon
  14. Für mich stellen sich zwei Fragen: Die erste Frage ist, ob es möglich ist, neben einer einfachen Handlung (Gegenstand aus Haus tragen) Bedingungen definiert werden können, die diese Handlung qualifizieren. (z.B. nicht irgendwelche Sachen, sondern eben Eigentum, oder nicht irgendein Kuss, sondern ein Kuss während jemand Hululu ruft) Im zweiten Schritt müsste man sich dann Gedanken machen, wie eine konkrete Formulierung aussehen könnte. Da mag die Formulierung "Einverständnis" oder auch "Missfallen" möglicherweise Schwächen aufzeigen (ich gehe da mit dir konform, dass man nur über etwas Missfallen äußern kann, was man bereits weiß bzw. kennt. Da man durch die Magie nicht von dem Kuss informiert würde, würde das bei einer heimlichen Liebschaft immer dazu führen, dass das Missfallen nicht vorliegt, diese Formulierung wäre also wenig zu gebrauchen - das ist glaube ich auch das, was du meintest). Soweit ich die Diskussion verfolgen konnte, ging es bis jetzt vor allen Dingen um die erste Frage, also um das "Ob". Besteht da inzwischen Konsens? Mfg Yon
  15. Das der Ankoral bei der Person/dem Gegenstand/Ort sein muss, der bewacht werden soll, steht glaube ich explizit im MdS. Mfg Yon
  16. Damit ist das jetzt richtig verstehe. Die auslösende Handlung muss nicht von der Person, welche angegriffen werden soll, ausgeführt werden? Ist das "Konsens"? Grüße Merl Es muss eine auslösende Handlung geben, entweder den Kuss vgl. MdS S. 148 (Schöne Helena) oder das geäußerte Missfallen. Beides wäre eine zusätzliche Kontrollinstanz, nach der ich beim erfolgten Kuss immer entscheiden kann, ob der Dämon erscheinen soll oder nicht. Wäre das geäußerte Missfallen die Auslösungshandlung, würde der Dämon denjenigen angreifen, der das Missfallen geäußert hat. Mfg Yon
  17. 1. Sehe ich nicht zwingend so, spielt aber für die hier maßgebliche Frage der Formulierung glaube ich keine weiterführende Rolle. 2. Richtig, so steht es im MdS. 3. Änderungsvorschlag: Es wird die Person angegriffen, die die festgelegte Handlung ausführt (so steht es im MdS). Wenn der Ankoralträger die Handlung selbst ausführt und hierfür bei der Auftragsbedingung keine Ausnahme definiert wurde, kann also auch der Ankoralträger Opfer seines eigenen Dämons sein. Beispielsweise der Eigentums-Vorschlag im MdS: Wenn der Beschwörer sein Eigentum selbst aus dem Haus entfernt, wird er ebenfalls angriffen. Jede sinnvolle Formulierung sollte daher eine Ausschlussklausel für den Träger selbst beinhalten. 4. Jop, zumindest sehe ich keine Anhaltspunkte im MdS die etwas anderes nahe legen. Mfg Yon
  18. Der Unterschied (zumindest so wie ich dein Beispiel verstanden habe - daher auch der Zusatz in Klammern) ist, dass du auf die Missfallensäußerung des Ankoralträgers als Auslösehandlung abstellst. Da aber derjenige, der die Auslösungshandlung vollzieht, das Opfer des Dämons wird, kann ich durch eine eigene "Auslösungshandlung" nicht bewirken, dass eine dritte Person angegriffen wird. Selbstverständlich kann ich durch eigenes Verhalten Bedingungen schaffen, durch die der Dritte eine Auslösungshandlung begeht (z.B. in dem ich dem anderen die Schuhe ausziehe, wenn die Auslösungshandlung ist, dass jeder angegriffen wird, der barfuß in diesem Zimmer läuft, oder eben in dem ich etwas sage oder denke was als zusätzliche Bedingung definiert wurde. Mfg Yon Du musst aber doch beim Auftrag die Bedingungen nennen und nicht zwischendurch noch - gerade wenn der Dämon erscheint und der Beschwörer nicht anwesend ist - eine zudsätzliche Kontrollinstanz haben. So lässt sich dein Beispiel möglicherweise nämlich lesen. Wenn jemand ohne Beschwörers Einverständnis den Raum betritt, folgte bei mir als SL: SL: "Vor euch materialisiert ein Wächterdämon." EW: Zauberkunde etc. sind erfolgreich. S1: "Hallo Wächter, wie lautet dein Auftrag?" SL: "Geht dich nichts an!" oder "Jeden angreifen, der hier ohne das Einverständnis des Beschwörers rein will." S1: "Hat der Beschwörer dir gesagt, daß wir hier nicht rein dürfen?" SL: "Nein, er hat es aber auch nicht erlaubt." S2: "Also mir hat er das erlaubt." SL: "Davon weiß ich nichts." S2: "Dann geh ihn doch fragen." SL: "Ich frage ihn, wenn er mal wieder da ist, ob du hier reindarfst." Vielleicht lässt sich der Dämon auch mit einer hübschen Waffe oder einem tollen Schmuckstück bestechen oder glaubt die Lüge einfach? Vielleicht fragt der Dämon aber auch einfach nur: "Habt ihr die Erlaubnis des Beschwörers hier eintreten zu dürfen?" Oder: "Chef, dürfen die hier rein? Keine Antwort heißt wohl Zustimmung. Bitte bedient euch." Eine Anmerkung: Der Wächterdämon muss seinen Auftrag auf jeden Fall nennen. Bezüglich des weiteren Gesprächs: Laut MdS spürt der Dämon, wenn jemand die auslösende Handlung begehen will bzw. kurz davor steht - auch dann, wenn einzelne Bedingungen für den Dämon gar nicht mit normalen, nichtmagischen Mitteln nachprüfbar sind (der Dämon in den Katakomben weiß möglicherweise auch nicht, ob draußen gerade Tag oder Nacht ist). Die Bedingungen für den Anfang seiner Handlung müssen für ihn aber auch nicht offensichtlich erkennbar sein, da er spürt ob die Bedingungen vorliegen oder nicht. Jegliche Versuche, den Dämon durch Bestechung oder Überredungskunst von etwas anderem zu überzeugen sind daher zum Scheitern verurteilt. Solange objektiv alle maßgeblichen Bedingungen vorliegen, spürt der Dämon das. Mfg Yon
  19. Woher weiß der Dämon, der in seiner Heimatwelt weilt, daß der Beschwörer im Ikengabecken gerade Huluhulu brüllt oder sein Missfallen bekundet, während in seinem Haus in Argyra jemand dieses Zimmer betritt? Der Dämon muss das nicht wissen. Der Dämon wird durch die Magie automatisch herbeigeholt, wenn jemand kurz davor ist, die auslösende Handlung zu begehen. Die Magie (zumindest so wie ich sie mir vorstelle) ist in Hinblick auf dieses "kurz davor Stehen" auch unfehlbar - erkennt also, ob nur augenscheinlich oder tatsächlich die Gefahr droht, dass die Handlung vollzogen wird. Sehe ich genauso. Der Beschwörer hat keine weitergehende Verbindung zum Dämon als die nackten Füße aus deinem Beispiel oder das Eigentum (also eine Sacheigenschaft) aus dem Beispiel im MdS. Der Auftrag könnte genauso gut lauten: Greife jedes Wesen an, dass diesen Raum betritt, während irgendjemand Hululu schreit. Das ist eine interessante Annahme. Würdest du einen Auftrag zulassen wie: Greife jedes Wesen an, dass dieses Zimmer betritt, während der Thaumaturg Corwin in Corrinis ist Nach allgemeiner Sprachgebrauch würde ich die Größe eines Wesens nicht anhand der momentanen Körperhaltung, sondern anhand der Gesamtlänge des Körpers bestimmen. Wenn der Auftrag etwas unformuliert wird, würde deine Auslegung aber gut funktionieren:Greife alle Wesen an, deren Kopf höher als 1 Meter vom Boden weg ist während sie das Studierzimmer betreten. Wie würdest du (bei dem Eigentumsauftrag aus MdS) folgendes Beispiel behandeln: Ein Dieb steigt in das geschützte Haus ein und entwendet ein Schwert. Was vor Ort niemand weiß (weder der Dieb, noch das Hauspersonal, noch der Dämon): Drei Stunden vorher habe ich in einer anderen Stadt das Eigentum an diesem Schwert wirksam im Rahmen eines Handelsgeschäfts übertragen. Das Schwert steht also nicht mehr in meinem Eigentum, als der Dieb kommt. Erscheint der Dämon? Eigentum ist auch nichts, was von ungefähr kommt, sondern auch etwas was man aktiv begründen muss. Der Dämon weiß das, da er laut MdSa.) spürt, wenn jemand kurz davor ist, die auslösende Handlung zu begehen b.) er überhaupt nur dann nach Midgard versetzt wird, wenn die auslösende Handlung begangen werden kann Sehe ich ganz genauso. Mfg Yon
  20. Der Unterschied (zumindest so wie ich dein Beispiel verstanden habe - daher auch der Zusatz in Klammern) ist, dass du auf die Missfallensäußerung des Ankoralträgers als Auslösehandlung abstellst. Da aber derjenige, der die Auslösungshandlung vollzieht, das Opfer des Dämons wird, kann ich durch eine eigene "Auslösungshandlung" nicht bewirken, dass eine dritte Person angegriffen wird. Selbstverständlich kann ich durch eigenes Verhalten Bedingungen schaffen, durch die der Dritte eine Auslösungshandlung begeht (z.B. in dem ich dem anderen die Schuhe ausziehe, wenn die Auslösungshandlung ist, dass jeder angegriffen wird, der barfuß in diesem Zimmer läuft, oder eben in dem ich etwas sage oder denke was als zusätzliche Bedingung definiert wurde. Mfg Yon
  21. Auslösende Handlung ist nicht eine vorhanden, sondern zwei. Selbst wenn ein Wille eine Handlung ist (was ich für ziemlich abwegig halte): Die auslösende Handlung (und nur auf die kommt es an) ist das Betreten (gegen den Willen). Daher gilt für mich auch hier: Muss er nicht. Warum er das nicht muss, habe ich ein paar Postings weiter oben erläutert. Auch hier sind zwei Handlungen gefordert. Das Betreten und das Rufen. Ich denke, die Aufträge müssen eindeutig sein und zwar so eindeutig, daß sie ohne Anwesenheit des Beschwörers erfüllt werden können und sie dürfen als Auslöser nicht mehrere Handlungen erforderlich machen. Also könnte z.B. der erste Auftrag auch erweitert und konkretisiert werden auf: Greife jeden an, der nachts im Fackellicht mit bekleideten Füßen dieses Zimmer betritt. (Der Vorteil hier ist, Ameisen, Mäuse usw. werden nicht angegriffen. Nachtteil, Laternenlicht ist kein Fackellicht und barfüßige Diebe werden auch nicht angegriffen.) Hier liegen tatsächlich zwei natürliche Handlungen vor. Für den Ankoral interessant ist aber nur, dass die auslösende Handlung stattfindet (das Betreten) und das alle anderen Bedingungen (das Hulululu oder die nächtliche Stunde) vorliegen. Bei einem Ankoral kann es nur eine auslösende Handlung geben, die lediglich durch zusätzliche Bedingungen erweitert werden kann. Warum nun nachts oder barfuß eine solche Bedingung sein soll, gegen den Willen oder "während des Hulululu Rufens" nicht, ist mir nicht ersichtlich. Nur weil eine Bedingung von einer Handlung oder vom Willen des Beschwörers abhängt, ist sie trotzdem noch eine Bedingung. Mfg Yon
  22. Der zuletzt zitiert Kasten bezieht sich nur auf Tiergestalt. Im Gegensatz zur Tiergestalt können Verwandelte (denen die entsprechende starke spirituelle Bindung der Tiergestalt fehlt) nur im Rahmen ihres neuen Körpers zaubern (sprich: Es müssen entsprechende Mundwerkzeuge vorhanden sein + Arme). Ich sehe bisher keinen Anlass die diesbezüglichen Diskussionsergebnisse von M4 unter M5 nicht anzuwenden. Die Zauber haben sich in meinen Augen nicht verändert. Mensch in Adlerform durch Tiergestalt kann also Blitze schleudern. Mensch in Adlerform durch Verwandlung kann nicht Blitze schleudern. Mfg Yon
  23. Hallo Prados, ich bezog mich, wie von dir vermutet, auf deine beiden Beispiele. Weder eine nonverbale, noch eine verbale Äußerung des Ankoralträgers kann den Dämon herbeirufen und zum Angriff auf einen Dritten verleiten. Dein Beispiel, dass ein Beschwörer durch seine eigene Missfallensbekundung das Erscheinen des Dämons (ohne weitere Handlung eines Dritten) bewirken kann, funktioniert nicht. In meiner vorgeschlagenen Formulierung kommt es darauf aber auch nicht an. Denn der "Wille" des Beschwörers ist nicht die Handlung, sondern qualifiziert diese nur. Zur Erläuterung drei Beispiele. Greife jeden an, der nachts dieses Zimmer betritt. Auslösende Handlung: Zimmer betreten. Qualifizierung: Die Handlung muss nachts stattfinden Greife jeden an, der gegen meinen Willen dieses Zimmer betritt. Auslösende Handlung: Zimmer betreten. Qualifizierung: Die Handlung muss gegen meinen Willen geschehen. Greife jeden an, der dieses Zimmer betritt, während ich Huluhulu rufe. Auslösende Handlung: Zimmer betreten. Qualifizierung: Die Handlung muss während meines Huluhulu-Rufens stattfinden. Mfg Yon
  24. Das Treffen wird wie geplant stattfinden Wenn du den Newsletter abonniert hast, bekommst du eine Woche vorher auch nochmal eine entsprechende Mail. Damit ist der Termin dann endgültig fix. Freue mich schon, dich bzw. euch zu treffen. Mfg Yon
  25. Gerade im Vergleich zu deinem Beispiel: Warum ist das eine okay, das andere nicht? Was ändert sich für die Magie die den Dämon herholt? Mfg Yon PS: Dein Beispiel würde übrigens nicht funktionieren. Wenn ich mein Missfallen erst nach dem Kuss bekunde und nicht die Gefahr besteht, dass ein erneuter Kuss geschieht, wird der Dämon nicht erscheinen. Ich vermute daher, du meinst die Variante, dass jemand vor dem Kuss schon sein Missfallen bekundet.

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