"Mein" ChatGPT sagt ähnliches: 2. Speziell zu E-Books/PDFsIn einem viel beachteten Fall („Tom Kabinet“, C-263/18) hat der EuGH ausdrücklich entschieden: Ein Online-Marktplatz für „gebrauchte“ E-Books verletzt Urheberrechte, weil die Verbreitungsrechte an diesen nicht durch den Erstverkauf erschöpft sind. Dejure+1 Konsequenz: Kein legaler „Gebrauchtmarkt“ für E-Books/PDF-Downloads ohne Zustimmung des Rechteinhabers. CMShs Bloggt Deutsche Gerichte haben außerdem entschieden, dass Anbieter in ihren AGB den Weiterverkauf von E-Books und Hörbüchern vertraglich verbieten dürfen – und dass solche Klauseln grundsätzlich wirksam sind. VOELKER & Partner mbB 3. Ausnahme: Software (aber das hilft für PDFs meist nicht)Für Computerprogramme (Software) hat der EuGH im Fall UsedSoft vs. Oracle (C-128/11) gesagt: Wenn eine unbefristete Lizenz für heruntergeladene Software verkauft wird, kann das als „Verkauf“ gelten, und das Verbreitungsrecht an dieser Lizenz kann erschöpfen. Unter bestimmten Bedingungen dürfen gebrauchte Softwarelizenzen daher weiterverkauft werden. Eur-Lex+2Dejure+2 Aber: Das gilt explizit für Software, nicht für E-Books, Musik oder sonstige PDF-Inhalte. Für typische „Lesepdfs“ (Romane, RPG-Regelwerke, Fachbücher, Comics etc.) ist diese Ausnahme nicht anwendbar. CMShs Bloggt 4. AGB / LizenzbedingungenZusätzlich zur gesetzlichen Lage kommen die AGB bzw. Lizenzbedingungen deines Anbieters: Meist steht dort sowas wie „nur zur persönlichen Nutzung“, „nicht übertragbar“, „kein Weiterverkauf / keine Weitergabe“. Selbst wenn das Urheberrecht im Grenzfall unklar wäre, würdest du mit einem Weiterverkauf wahrscheinlich gegen den Vertrag mit dem Anbieter verstoßen – also zusätzlich ein zivilrechtliches Problem bekommen. VOELKER & Partner mbB+1 5. Typische Einzel-Fragen (kurz)Darf ich die PDF an jemand anders „verkaufen“ und danach selbst löschen? Darf ich eine gedruckte Version der PDF verkaufen? Darf ich die Datei „verschenken“ statt verkaufen? 6. FazitNormale Antwort für Deutschland/EU: 👉 Online gekaufte PDFs (E-Books, Regelwerke, Hörbuch-Begleit-PDFs usw.) darfst du grundsätzlich nicht weiterverkaufen oder weitergeben, wenn der Rechteinhaber das nicht ausdrücklich erlaubt. Nur im Sonderfall Software (klassische Programme, keine Bücher als PDF) gibt es unter konkreten Voraussetzungen eine erlaubte Weiterveräußerung von Lizenzen. Ich darf keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne machen. Wenn du mit konkreten PDFs (z.B. RPG-Material, Fachbüchern etc.) wirklich „auf Nummer sicher“ gehen willst, wäre der beste Weg: AGB/Lizenztext des Anbieters genau lesen und bei größerem Risiko (gewerblich, viele Titel, eigener Marktplatz o.Ä.) einen Fachanwalt für IT-/Urheberrechtoder die Verbraucherzentrale fragen. Wenn du magst, kannst du mir auch ein Beispiel nennen („Ich habe PDF X bei Shop Y gekauft“) und ich schaue mir mit dir gemeinsam die Lizenzsprache an und übersetze sie in Klartext.