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Abd al Rahman

Administratoren
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  1. Hi zusammen, um Mitternacht spiele ich das Neuste Update für das Forum ein. Sollte schnell gehen.
  2. Doch natürlich. Es geht bei Seelenlos um Emotionen. Die KI-Generierten Bilder lösen keine Emotionen aus.
  3. Ja. Man sieht das schon. Das Problem sind Fotografien. In den Handycameras ist so viel AI drin, dass man AI-Typische Artefakte sieht.
  4. Ich wüsste nicht was das bringen soll. Das Wissen wer da gezeichnet hat ist entscheidend.
  5. Das ist aber ein jahrelanger/jahrzehntelanger Weg bis man dort ist - so man Glück hat. Talent ist hilfreich aber Glück gehört auch dazu.
  6. Da kann ich etwas dazu sagen :) Die Bilder sind nich schlecht. Ich habe sie als seelenlos bezeichnet. Wenn ich mir z.B. ein Bild von Sabine Weiss anschaue, das auf einem Con in ein paar Minuten gezeichnet wurde, dann kann es sich nicht mit dem messen, das ne KI raushaut. Aber wenn ich mein eigenes Verhalten betrachte: Die KI-Bilder meiner Figuren schau ich nur selten an, wenn überhaupt. Die anderen Bilder schau ich mir regelmäßig sehr gerne an. Oder das Forum: Die Bilder der einzelnen Unterforen. Ich könnte Dir kein einiges Bild beschreiben. Ja, da hab ich lange dran gesessen. Ich hab mir der KI diskutiert, bis sie einen Stil produziert hat, der mir gefällt. Das hat sich wie die Arbeit mit einem menschlichen Künstler angefühlt. Aber so wirklich berühren tut mich KI-Kunst nicht.
  7. Zu dem PS: Doch, das funktioniert genauso. Google sendet an "Seine" Aps ne Anfrage. Ich hab z.B. GMAIL installiert- Ich mach gmail auf und dann werd ich gefragt.
  8. Du bist stur, nicht dumm. Mach das was das Video sagt. Hör auch auf @Akeem al Harun
  9. Bei dem Video wird Dir genau gesagt was Du machen musst.
  10. Ich habe Dir was verlinkt. Sogar ein Video dazu...
  11. Thema von Lux wurde von Abd al Rahman beantwortet in Material zu MIDGARD
    "Mein" ChatGPT sagt ähnliches: 2. Speziell zu E-Books/PDFsIn einem viel beachteten Fall („Tom Kabinet“, C-263/18) hat der EuGH ausdrücklich entschieden: Ein Online-Marktplatz für „gebrauchte“ E-Books verletzt Urheberrechte, weil die Verbreitungsrechte an diesen nicht durch den Erstverkauf erschöpft sind. Dejure+1 Konsequenz: Kein legaler „Gebrauchtmarkt“ für E-Books/PDF-Downloads ohne Zustimmung des Rechteinhabers. CMShs Bloggt Deutsche Gerichte haben außerdem entschieden, dass Anbieter in ihren AGB den Weiterverkauf von E-Books und Hörbüchern vertraglich verbieten dürfen – und dass solche Klauseln grundsätzlich wirksam sind. VOELKER & Partner mbB 3. Ausnahme: Software (aber das hilft für PDFs meist nicht)Für Computerprogramme (Software) hat der EuGH im Fall UsedSoft vs. Oracle (C-128/11) gesagt: Wenn eine unbefristete Lizenz für heruntergeladene Software verkauft wird, kann das als „Verkauf“ gelten, und das Verbreitungsrecht an dieser Lizenz kann erschöpfen. Unter bestimmten Bedingungen dürfen gebrauchte Softwarelizenzen daher weiterverkauft werden. Eur-Lex+2Dejure+2 Aber: Das gilt explizit für Software, nicht für E-Books, Musik oder sonstige PDF-Inhalte. Für typische „Lesepdfs“ (Romane, RPG-Regelwerke, Fachbücher, Comics etc.) ist diese Ausnahme nicht anwendbar. CMShs Bloggt 4. AGB / LizenzbedingungenZusätzlich zur gesetzlichen Lage kommen die AGB bzw. Lizenzbedingungen deines Anbieters: Meist steht dort sowas wie „nur zur persönlichen Nutzung“, „nicht übertragbar“, „kein Weiterverkauf / keine Weitergabe“. Selbst wenn das Urheberrecht im Grenzfall unklar wäre, würdest du mit einem Weiterverkauf wahrscheinlich gegen den Vertrag mit dem Anbieter verstoßen – also zusätzlich ein zivilrechtliches Problem bekommen. VOELKER & Partner mbB+1 5. Typische Einzel-Fragen (kurz)Darf ich die PDF an jemand anders „verkaufen“ und danach selbst löschen? Darf ich eine gedruckte Version der PDF verkaufen? Darf ich die Datei „verschenken“ statt verkaufen? 6. FazitNormale Antwort für Deutschland/EU: 👉 Online gekaufte PDFs (E-Books, Regelwerke, Hörbuch-Begleit-PDFs usw.) darfst du grundsätzlich nicht weiterverkaufen oder weitergeben, wenn der Rechteinhaber das nicht ausdrücklich erlaubt. Nur im Sonderfall Software (klassische Programme, keine Bücher als PDF) gibt es unter konkreten Voraussetzungen eine erlaubte Weiterveräußerung von Lizenzen. Ich darf keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne machen. Wenn du mit konkreten PDFs (z.B. RPG-Material, Fachbüchern etc.) wirklich „auf Nummer sicher“ gehen willst, wäre der beste Weg: AGB/Lizenztext des Anbieters genau lesen und bei größerem Risiko (gewerblich, viele Titel, eigener Marktplatz o.Ä.) einen Fachanwalt für IT-/Urheberrechtoder die Verbraucherzentrale fragen. Wenn du magst, kannst du mir auch ein Beispiel nennen („Ich habe PDF X bei Shop Y gekauft“) und ich schaue mir mit dir gemeinsam die Lizenzsprache an und übersetze sie in Klartext.
  12. Sach mal, biste nur hier zum Ranten oder machst Du auch das was man Dir vorschlägt?
  13. Such mal nach Google. https://www.youtube.com/watch?v=gxZu2fqLKy4
  14. Google will Dich über die eigenen Dienste identifizieren. Ansonsten dürftest Du Dich bei ChatGPT nicht per Google anmelden sondern per Mailadresse.
  15. Thema von Lux wurde von Abd al Rahman beantwortet in Material zu MIDGARD
    So als ganz allgemeinten Tipp zum Umgang mit ChatGPT: Glaubt nicht ChatGPT sondern schaut Euch die Quellen an. ChatGPT ist richtig gut im Finden relevanter Quellen. Die Auswertung der Quellen und das Ziehen der Schlüsse ist ein anderes Thema. Deswegen: Klickt auf die Quellen und bildet Euch Eure Meinung aus den Quellen.

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