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Schutzrunen und Schutz mit Handschuh


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Hallo, trotz Suche mit Hilfe der Suchfunktion, habe ich nichts in Bezug auf meine Frage finden können.

Der Sachverhalt:

Ein Thaumaturg hat ein Kästchen, in dem alle seine Siegeltiegel aufbewahrt sind. Das Kästchen ist mit einem Schloss aus Alchimistenmetall gesichert. Auf dem Schloss ist eine Schutzrune. (z.B. Vereisen, Lähmung oder Schmerz)

Ein Abenteurer der das Schloss gegen den Willen des Thaumaturgen öffnen möchte und dadurch anfasst, trägt Stoffhandschuhe.

Meine Frage:

Wirkt die Schutzrune durch den Handschuh hindurch und trifft so den Abenteurer oder wird die Schutzrune ausgelöst und verpufft in der Wirkung, da der Abenteurer durch den Handschuh geschützt ist.

 

Bin für jede klärende Antwort dankbar.

 

Gruss Gindelmer

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eine ähnliche frage kam bei uns auch schon auf... der auslöser der rune war berührung und da der thaumaturg die gruppe eine weile beobachten konnte und er sah, dass es zwei zwerge und ein mensch sind, entschied er sich sie auch noch auf zwerge zurecht zu schneiden, dass sie also ausgelöst wird, (sie die falle) wenn ein zwerg den gegenstand mit dem siegel berührt. der zwerg trug handschuhe und wir ließe sie trotzdem wirken, wofür auch die Spieler waren, trotz der gefahr, auf die sie zusteuerten. ob das regelkonform ist, weiß ich nicht, aber wir fanden es passend... der zauber wurde also ausgelöst und durch den handschuh nicht behindert! zauber wie schmerzen, lähmen oder so, wirken ja auch, wenn sie ohne rune gezaubert werden, bei bekleideten charakteren, warum soll die wirkung dann ausgerechnet durch handschuhe aufgehalten werden?

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Hmmmm... Auf S.215 im Arkanum wird nirgends erwähnt das Handschuhe ( oder andere 'Körperbedeckung' ) den Effekt von Schutzrunen aufheben. Solch eine einfache Entschärfungsmethode wäre aber sicherlich erwähnt worden. Wie dEudZ schon anmerkte, werden die Schutzrunenzauber auch in ihrer 'normalen' Ausgabe nicht von Kleidung, Rüstungen etc. gestoppt, also dürfte es hier auch keine Ausnahme geben...

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

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  • 3 Jahre später...

Nun muss man so ein Ding (z.B. oben genanntes Kistchen), das mit einer Schutzrune gesichert ist, nicht mit den eigenen Händen öffnen; insbesondere, wenn man eine Schutzrune vermutet...

 

Was passiert, wenn man zum Öffnen des Kistchens ein Medium (Dolch, Schwert, Holzstab) verwendet? Zählt das auch als Berührung und die Schutzrune löst aus?

 

Was passiert, wenn man zum Öffnen des Kistchens Magie (Macht über Unbelebtes) verwendet? Zählt das auch als Berührung und die Schutzrune löst aus? Der Zaubernde kann sich ja mehrere Meter weit entfernt aufstellen. Wird er, falls die Rune auslöst, trotzdem von der Wirkung betroffen, da er ja über seinen Zauber eine magische Verbindung/Berührung zu dem Gegenstand hergestellt hat?

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Bei Verwandlungszaubern zählt am Körper getragene Ausrüstung zum Zauberer, also sollte das auch bei der Berührung einer Schutzrune mit dem Dolch o. ä. so sein. Also wird die Schutzrune ausgelöst.

 

Bei Macht über Unbelebtes wird die Rune ebenfalls ausgelöst, aber Umgebungszauber gehen natürlich ins Leere. Körperzauber würde ich ebenfalls verpuffen lassen, da der Zauberer die Rune ja nicht körperlich berührt. Bei Geistzaubern hingegen würde ich die von dir genannte magische Verbindung über den Astralleib genügen lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen vom Schnitter

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Bei Verwandlungszaubern zählt am Körper getragene Ausrüstung zum Zauberer, also sollte das auch bei der Berührung einer Schutzrune mit dem Dolch o. ä. so sein. Also wird die Schutzrune ausgelöst.

 

 

Und wie wird definiert, was noch zur Ausrüstung gehört und was nicht?

Mir ist die Regelung so noch zu diffus. Gehört ein Wagen, den ich auf die Rune schiebe zu meiner Ausrüstung? Gehört der Gnom von nebenan, den ich auf die Rune setze zu meiner Ausrüstung?

Ich denke hier muss im nächsten Regelwerk genauer differenziert werden.

In einer Diskussion kann ich es mir ohne offizielle Regelantwort fast nicht vorstellen, dass man zu einem einheitlichen Konsens gelangt.

 

 

 

Mfg Yon

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Bei Verwandlungszaubern zählt am Körper getragene Ausrüstung zum Zauberer, also sollte das auch bei der Berührung einer Schutzrune mit dem Dolch o. ä. so sein. Also wird die Schutzrune ausgelöst.

 

 

Und wie wird definiert, was noch zur Ausrüstung gehört und was nicht?

Mir ist die Regelung so noch zu diffus. Gehört ein Wagen, den ich auf die Rune schiebe zu meiner Ausrüstung? Gehört der Gnom von nebenan, den ich auf die Rune setze zu meiner Ausrüstung?

Ich denke hier muss im nächsten Regelwerk genauer differenziert werden.

In einer Diskussion kann ich es mir ohne offizielle Regelantwort fast nicht vorstellen, dass man zu einem einheitlichen Konsens gelangt.

 

 

 

Mfg Yon

Die Beispiele auf S. 23 des Regelwerks ("Dazu gehören die Kleidung, aber auch der Dolch im Gürtel und der Rucksack samt Inhalt auf dem Rücken.") finde ich eigentlich recht aussagekräftig.

 

Mit freundlichen Grüßen vom Schnitter

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Bei uns wird eine Schutzrune durch ein Macht über Unbelebtes (MüU) nicht ausgelöst. Bei uns genügt es auch, wenn der Gegenstand mit MüU in einen Sack geworfen wird. Der Sack kann dann gefahrlos mitgenommen werden ohne die Rune auszulösen.

 

Normale Lederhandschuhe würde ich als unzureichenden Schutz sehen. Handschuhe aus Metall, d.h. der Teil, der die Rune / Gegenstand berührt ist aus Metall, würde ich als ausreichenden Schutz für den Träger werten. Die Rune wird nicht ausgelöst.

 

Da auch ein Dolch (meist) aus Metall ist, und die Rune / Gegenstand nur damit berührt wird, wird die Rune auch nicht ausgelöst. Normales Metall ist unempfindlich gegen Magie und bietet einen guten Schutz.

 

Das durch MüU eine Schutzrune auslöst, die nur durch die Berührung durch einen Menschen ausgelöst wird, halte ich für fragwürdig. Schließlich ist die telekinetische Kraft des MüU kein Mensch. ;)

 

Gruß

Shadow

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[...]

 

Ich denke hier muss im nächsten Regelwerk genauer differenziert werden.

In einer Diskussion kann ich es mir ohne offizielle Regelantwort fast nicht vorstellen, dass man zu einem einheitlichen Konsens gelangt.

 

 

 

Mfg Yon

 

Och, nö. Warum muss denn alles so genau definiert werden, was sich viel besser im Kontext der Gruppe regeln ließe?

 

Wenn das Regelwerk tatsächlich diese Frage ausführlich behandelte, dann würde mit sehr großer Sicherheit irgendein Schlaumeier auf die Idee kommen, die im Regelwerk genannten Dinge als ausschließende Liste zu betrachten und daraufhin mit großer List oder Bauernschläue sich Sonderfälle auszudenken.

 

Storrs Ausführungen geben doch schon eine gute Idee, wohin die Überlegungen führen können.

 

Ich persönlich würde so weit gehen, das Auslösen von den Vorsichtsmaßnahmen der Abenteurer (Spieler) abhängig zu machen: Wenn die Spieler daran denken, entsprechende und plausible Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Schutzrune auslöst, wesentlich geringer.

 

Grüße

Prados

Bearbeitet von Prados Karwan
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Da auch ein Dolch (meist) aus Metall ist, und die Rune / Gegenstand nur damit berührt wird, wird die Rune auch nicht ausgelöst. Normales Metall ist unempfindlich gegen Magie und bietet einen guten Schutz.

 

Der Theorie nach müsste eine magische Waffe oder eine Waffe aus Alchimistenmetall die Rune auslösen, weil magisch leitend.

 

Das durch MüU eine Schutzrune auslöst, die nur durch die Berührung durch einen Menschen ausgelöst wird, halte ich für fragwürdig. Schließlich ist die telekinetische Kraft des MüU kein Mensch.

 

Genau: Fragwürdig. Schließlich ist die telekinetische Kraft des MüU das Manipulieren mundaner Dinge durch einen "ausgestreckten" bzw. "gedehnten" Astralleib. Kann man zumindest so sehen. Und dann ist dieser Astralleib natürlich vor Ort und kann dann dort auch die Schutzrune auslösen. Andersherum gefragt: Was löst so eine Schutzrune aus? Ein Gegenstand wie z.B. ein Sack wohl nicht. Ein Wesen schon. Was unterscheidet ein Wesen von einem Gegenstand? Sein Astralleib. So rum müsste MüU die Rune auslösen.

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