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Waffenmerkmal Parierwaffe

Hervorgehobene Antworten

Beim Führen einer Waffe mit dem Waffenmerkmal Parierwaffe „erhältst du einen Vorteil auf deine Abwehr.“ (GRW S.321)

Es ist keine Einschränkung formuliert, ist das also auch für die passive Abwehr gedacht?

Man könnte die Paradewaffe ja z.B. auch reflexartig hochreißen.

Selbst wenn du die Parierwaffe reflexartig hochreisst, bleibt sie immer noch eine Nahkampfwaffe, die du in der Abwehr benutzt.
Somit müsste es dadurch dann eine aktive Abwehr mit einer Nahkampfwaffe werden. Aallerdings mit dem Vorteil, dass du sie i.d.R. in der schwachen Hand hälst (und sogar mit Vorteil würfelst).

Bearbeitet ( von seamus)

  • Ersteller

Ja, so ähnlich kann man das lesen, aber das ist mMn nicht zwingend.

Also, jedenfalls könnte es dann nicht schaden, den Text in „aktive Abwehr“ zu ändern.

Bearbeitet ( von Leonidas)

  • Ersteller

Ja, man macht reflexartig alles was geht, um am Leben zu bleiben, das finde ich schlüssig.

Ist am Ende wohl eine reine Designentscheidung, simulationistisch soll M6 ja nicht sein.

Vor 18 Minuten, seamus schrieb:

Selbst wenn du die Parierwaffe reflexartig hochreisst, bleibt sie immer noch eine Nahkampfwaffe, die du in der Abwehr benutzt.

Ich habe das so gelesen, dass eine Parierwaffe zusammen mit einer anderen, einhändigen Nahkampfwaffe geführt werden soll und dann einen Vorteil auf die Abwehr mit dieser Nahkampfwaffe gibt - vorausgesetzt, dass der abzuwehrende Angriff nicht mit zweihändig geführten Waffen oder von riesigen Wesen gemacht wurde. Aber wenn man zur Parierwaffe solch eine weitere einhändige Nahkampfwaffe führt, bekommt - beim buchstäblichen Lesen von S.188 - auch eine passive Abwehr diesen Vorteil.

Das müsste man aber nochmal ganz genau durch alle Seiten des GRW durch verfolgen, ob es da noch Ausnahmen für bestimmte Monster oder Situationen gibt.

Bearbeitet ( von Berengar Drexel)

  • Ersteller

Die beiden Waffen werden jedenfalls „geführt“, das spricht dafür, dass deren aktiver Einsatz gemeint ist.

Vor 3 Minuten, Leonidas schrieb:

Die beiden Waffen werden jedenfalls „geführt“, das spricht dafür, dass deren aktiver Einsatz gemeint ist.

führst ist (an der Stelle) genauogut lesbar als eine kürzere Form für "in Händen hälst".

Bearbeitet ( von seamus)
an der Stelle ergänzt wegen Folgebeitrag

  • Ersteller

Ich bin nicht ganz sicher, ob das M6-GRW mit dem Waffenrecht in der Hand geschrieben wurde, aber wer weiß.

Vor 3 Minuten, Leonidas schrieb:

Ich bin nicht ganz sicher, ob das M6-GRW mit dem Waffenrecht in der Hand geschrieben wurde, aber wer weiß.

Das deutsche Waffenrecht ist aber schon in Deutsch geschrieben, nicht wahr?

  • Ersteller

Juristische Definitionen sind eben das: juristisch. Hier konkret erfolgt die Definition des Rechtsbegriffes „Führen“ einer Waffe in der Anlage zum WaffenG, um -für die Zwecke des Gesetzes- zum Transport oder bloßen Besitz einer Waffe abzugrenzen, insbesondere hinsichtlich des Ortes, an dem eine Waffe geführt oder eben nur besessen wird. Aber klar, das ist alles in Deutsch geschrieben.

2 Stunden her, Leonidas schrieb:

Beim Führen einer Waffe mit dem Waffenmerkmal Parierwaffe „erhältst du einen Vorteil auf deine Abwehr.“ (GRW S.321)

Es ist keine Einschränkung formuliert, ist das also auch für die passive Abwehr gedacht?

Man könnte die Paradewaffe ja z.B. auch reflexartig hochreißen.

Nachdem die Definition von "Abwehr" auf S. 188 sowohl passive als auch aktive Abwehr umfasst würde ich den Vorteil auch bei beiden Abwehrarten gewähren.

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