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Warum Kann ein/e Zauberkrämer/in keine Dweomerzauber??? Nach den Erschaffungsregeln für Kampfzauberer erhält die Mischklasse alle Zauberarten, die die Zauberklasse des Zaubereranteils der Grundklasse besitzt. Ein Zauberkrämer ist eine Mischung aus Händler und Hexer und müssete demnach Deomerzauber für 90+15 = 105 EP lernen können. Im Mysterim auf Seite 137 steht jedoch, das Zauberkrämer Dweomerzauber gar nicht lernen können. M.E. ist das ein Fehler, der korrigiert werden sollte.

Zworg

Das Mysterium erklärt dazu auf S.143

Bei den Zauberfähigkeiten wird Dweomer ganz gestrichen, da der Abenteurer nichts mit Hexern zu tun hat, die in der freien Natur fernab menschlicher Siedlungen leben. Als Ausgleich werden die Kosten für Fertigkeiten der Zauberwerkstatt gesenkt, denn die Herstellung von Liebestränken, Talismanen und Glücksbringern und ihr Verkauf sind charakteristische Tätigkeiten von Zauberkrämern

Wenn der ZauberkrämerDweomer erhalten soll müsste dieser Vorteil m.E. wieder rückgängig gemacht werden.

P.S. Zur Klarstelung: Grundsätzlich habe ich nichts gegen die Anpassung eines Lernschemas wen´s dem Spielspaß dient und die Klasse dadurch nicht übermächtig wird. Was auch immer das im Einzelfall heißt.

Bearbeitet ( von Hiram ben Tyros)

  • Ersteller

@Hornack Lingess o.K. dann will ich gerne meine Charakterklasse ändern statt einem ZK bin ich dann ein Hä/Hx. Was sich bei den Lernkosten ändert, ist dass ich für Zauberschutz 120 statt 60 EP für Erhaltung 105 statt 90 EP und für Zaubermittel 75 statt 60 EP bezahlen muss, dafür kann ich Dweomerzauber für 105 EP lernen.

11 Stunden her, Zworg schrieb:

M.E. ist das ein Fehler, der korrigiert werden sollte.

Es ist kein Fehler. Der Zauberkrämer ist nicht einfach eine Kombination aus Händler und Hexer, sondern ein neuer, eigenständiger Abenteurertyp, für den die Kombination aus Händler und Hexer lediglich als Ausgangspunkt genommen wurde.

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