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Suche: Regelwerke PDF - Aktuelle und ältere

Hervorgehobene Antworten

Gibt es eine Möglichkeit, an die aktuellen Regelwerke als PDF heranzukommen? Ich denke besonders an Dunkle Mächte und Das Bestiarium sowie Barbarenwut & Ritterehre & Hexenzauber & Druidenkraft. Ich kann die ums verrecken nicht online finden, würde aber gerne damit spielen. Wenn jemand die besitzt, oder mir anders weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar.

LG Gideon

Barbarenwut & Ritterehre, sowie Hexenzaube & Druidenkraft sind nicht unbedingt aktuell, die waren ja M3 und die gab es nicht als pdf.

Dunkle Mächte und Bestiarium sind zwar M5, aber da Branwens Basar zum 31.10. geschlossen hat und es keine andere Möglichkeit gibt, die pdfs zu erwerben, sieht es da auch düster aus.

  • Bruder Buck änderte den Titel zu Suche: Regelwerke PDF - Aktuelle und ältere
Vor 19 Minuten, Gindelmer schrieb:

Eine ernst gemeinte Frage:

Dürfen PDFs verschenkt werden?

Laut AGB von Branwens Basar: NEIN !

PDF dürfen nur auf eigene Geräte gespeichert werden. Irgendjemand hat das mal raus gesucht und gepostet. Den Link habe ich nicht parat.

Vor 14 Minuten, Gindelmer schrieb:

Eine ernst gemeinte Frage:

Dürfen PDFs verschenkt werden?

Ohne jetzt noch mal in die genauen Geschäftsbedingungen von Branwens Bazar gucken zu können, aber als einer, der die schon mal echt gelesen hat:

Ich meine, dass das nicht ging. Ich erinnere mich, dass die Rechte, die du an den PDFs erwirbst, sehr eng umrissen waren. Du durftest sie nicht mal verändern - man könnte ja eine um nicht gespielte Regeln gekürzte Fassung erstellen oder man könnte alle legal erworbenen Spielregeln in einer dann insgesamten PDF zusammenfassen oder man könnte sogar händisch irgendwelche Errata selbst einarbeiten*. Das durfte man alles nicht, wenn ich mich richtig entsinne.

Dann ist das kostenfreie Weitergeben (verschenken 1) an andere natürlich erst recht verboten. Der Verlag wollte sicherlich unterbinden, dass sich Kopien der Regeln und Quellenbücher irgendwo im Freundeskreis verbreiten. Ich meine mich ganz unscharf zu erinnern, dass sogar darauf hingewiesen wurde, dass es technisch möglich sein könnte, solche kopierten PDFs zum ursprünglichen Käufer und Einlöser des Hashcodes zurückzuverfolgen (es wurde nicht behauptet, dass das auch konkret bei Midgardprodukten möglich sei). Würde man die PDF tatsächlich in dem Sinne verschenken (verschenken 2), dass ein anderer die PDF bekommt und der ursprünglicher Runterlader die PDF bei sich löschen würde, sähe es meiner Meinung nach nicht anders aus. Die Weitergabe ist bereits verboten.

Interessant, aber Schnee von gestern, wäre Folgendes: Käufer A kauft sich das Regelwerk und Kumpel B löst den Hashcode ein. Grauzone. Wogegen nichts sprechen dürfte: Käufer A kauft das Regelwerk, löst den Hashcode ein und verkauft das gedruckte Buch an B. Das Buch alleine kann ich verschenken, verkaufen oder aufessen, wie ich will.

  • * Das halte ich für recht weitgehend, da dem Verlag ja objektiv dadurch kein Schaden entstünde, weil ja keiner was davon hätte, der nicht legal das Nutzungsrecht an den PDFs hätte.

Vor 6 Minuten, Irwisch schrieb:

Was ist mit Vererben? Frage für meinen Sohn,...

Das müsste gehen.

Inklusive der rechtlichen Probleme, wenn ich mich irre ;) .

Vor einer Stunde, Gindelmer schrieb:

Eine ernst gemeinte Frage:
Dürfen PDFs verschenkt werden?

Nein.

Es gilt letztlich der Grundsatz: Für alles, was nach den AGB nicht audrücklich oder implizit erlaubt ist, gilt das normale Urheberrecht. Danach darf man ein geschütztes Werk nur mit Zustimmung aller Urheber vervielfältigen, verbreiten (auf Datenträgern), öffentlich wiedergeben (zum Beispiel zum Abruf im Internet), verändern, usw., wenn keine der Ausnahmen (Schranken) greift. Der Weiterverkauf (Verbreitung) von physischen Datenträgern und digitalen Programmkopien bei Computerprogrammen ist erlaubt, weil es hierfür eine Ausnahme gibt (Erschöpfung des Urheberrechts). Diese Regelung greift aber nicht für andere digitalen Inhalte als Computerprogramme.

Vor einer Stunde, Hiram ben Tyros schrieb:

PDF dürfen nur auf eigene Geräte gespeichert werden. Irgendjemand hat das mal raus gesucht und gepostet. Den Link habe ich nicht parat.

Der Teil mit den eigenen Geräten dürfte unwirksam sein, weil er die Kunden unangemessen benachteiligt. Das würde eine Nutzung verbieten, wenn das Gerät einem anderen Familienmitlglied, dem Arbeitgeber, dem Verkäufer (mit Eigentumsvorbehalt) oder einer Leasingbank gehört, und zwar selbst dann, wenn man das betreffende Gerät ausschließlich selbst nutzt.

Bearbeitet ( von Meeresdruide)

2 Stunden her, Gindelmer schrieb:

Eine ernst gemeinte Frage:

Dürfen PDFs verschenkt werden?

Ich würde sagen, es kommt darauf an.

Wenn du das PDF als digitales Produkt erworben hast, um es zu verschenken, dann sollte das machbar sein.

Wenn du das PDF als Download zu dem Printprodukt heruntergeladen hast, dann vermutlich eher nicht. Es sei denn, du verschenkst das Buch physisch und legst das PDF dazu, ohne selbst eine Kopie des PDF zu behalten.

Das ist nur eine laienhafte Einschätzung.

Vor 18 Minuten, Meeresdruide schrieb:

Immerhin das ist richtig.

Willst du damit sagen, dass ich ein PDF nicht zu dem Zweck, es zu verschenken, erwerben kann?

Bearbeitet ( von Akeem al Harun)

Vor 4 Minuten, Akeem al Harun schrieb:

Willst du damit sagen, dass ich ein PDF nicht zu dem Zweck, es zu verschenken, erwerben kann?

Das Problem ist, dass Du überhaupt kein MIDGARD-PDF mehr erwerben kannst!
Branwens Basar ist geschlossen - und somit kann man auch keinen HashCode mehr einlösen!

Soeben, KhunapTe schrieb:

Das Problem ist, dass Du überhaupt kein MIDGARD-PDF mehr erwerben kannst!
Branwens Basar ist geschlossen - und somit kann man auch keinen HashCode mehr einlösen!

Das ist so weit schon klar. Ich hatte Gindelmers Frage über die Midgard PDF hinausgehend verstanden.

Aber wie gesagt, ein PDF, das du über den HashCode erhalten hast, darfst du sicher nicht "verschenken". Von manchen Regelwerken (z.B. Arkanum) konntest du aber auch das PDF Standalone erwerben. Die Frage ist, ob man das "Standalone-PDF" auch dann nicht verschenken dürfte, wenn man es zu genau diesem Zweck erworben hat.

2 Stunden her, Eleazar schrieb:

Ich meine mich ganz unscharf zu erinnern, dass sogar darauf hingewiesen wurde, dass es technisch möglich sein könnte, solche kopierten PDFs zum ursprünglichen Käufer und Einlöser des Hashcodes zurückzuverfolgen (es wurde nicht behauptet, dass das auch konkret bei Midgardprodukten möglich sei).

Es ist technisch möglich, PDF mit individuellen Wasserzeichen zu versehen, so dass man sie zurückverfolgen kann. Ich bin der Meinung, dass das bei den PDF aus Branwens Basar nicht der Fall ist.

Vor 12 Minuten, Akeem al Harun schrieb:

Willst du damit sagen, dass ich ein PDF nicht zu dem Zweck, es zu verschenken, erwerben kann?

Richtig. Du erwirbst mit dem Kauf nicht das Recht, es an Dritte weiter zu geben. Selbst wenn du es verschenkst und selbst jede Kopie löschst.

Vor 3 Minuten, Meeresdruide schrieb:

Richtig. Du erwirbst mit dem Kauf nicht das Recht, es an Dritte weiter zu geben. Selbst wenn du es verschenkst und selbst jede Kopie löschst.

Puh, okay. Wenn die Rechtslage aktuell so ist, dann ist sie so. Ob ich das für sinnvoll halte, steht auf einem anderen Blatt.

Ich find die Diskussion etwas müssig, du kannst bei Branwen nix mehr kaufen weder für dich noch für hypothetisch jemand anderen.

Andere Shops mögen andere Möglichkeiten und auch andere AGBs haben. Mir ist jedenfalls im Basar nie was aufgefallen "als Geschenk für jemand anderen kaufen" als option zu haben (das gibt es ja bei anderen durchaus) - dazu müsstest du ja auch denn Account der anderen Person kennen,... da hör ich wieder den Datenschutz pfeifen.

Müssen das aber nicht unter diesem Thema weiterdiskutieren.

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