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Lichtrunen und Binden


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Grüße :wave:

 

Im ARK steht ausdrücklich, dass Lichtrunen endgültig verschwinden, wenn die beschriebene Fläche (z.B. ein Pergament) bewegt wird.

Binden auf der anderen Seite verhindert, dass magische Energie sich verflüchtigt und bindet diese dauerhaft an ein Objekt.

Wie ist eure Meinung/Regelkenntnis/Vorbilder aus Abenteuern zu der Frage, ob man das Verschwinden der Schrift mittels Binden verhindern kann und so ein bechriebenes Objekt transportabel wird.

Danke für eure Gedanken :)

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Grüße :wave:

 

Im ARK steht ausdrücklich, dass Lichtrunen endgültig verschwinden, wenn die beschriebene Fläche (z.B. ein Pergament) bewegt wird.

Binden auf der anderen Seite verhindert, dass magische Energie sich verflüchtigt und bindet diese dauerhaft an ein Objekt.

Wie ist eure Meinung/Regelkenntnis/Vorbilder aus Abenteuern zu der Frage, ob man das Verschwinden der Schrift mittels Binden verhindern kann und so ein bechriebenes Objekt transportabel wird.

Danke für eure Gedanken :)

 

Nach meinem Regelverständnis geht das (ohne Hausregeln) nicht. Binden hilft in dem von dir angesprochenen Kontext (genauso wie ein Pulver der Zauberbindung) lediglich über das Problem einer begrenzten Wirkungsdauer, nicht aber über andere "Beendigungs-Tatbestände" hinweg. So kann beispielsweise auch ein, mit Pulver der Zauberbindung über einen Monat hinaus mit Befestigen befestigtes, Objekt durch einen gedanklichen Befehl wieder gelöst werden. Auch kann solche Magie weiterhin mit Bannen von Zauberwerk beseitigt werden.

 

Kurzum:

 

Die W.D. wird faktisch unendlich, alles andere bleibt wie vorher.

 

Mfg Yon

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hmmm, jetzt hab ich zu beiden Möglichkeiten je einen Post (Danke ihr beiden :) ). Nur eine Entscheidungshilfe ist das nicht wenn es sich so aufteilt :D

Bei Pulver der Zauberbindung (das vergesse ich immer wieder :-/ ) steht das der Spruch nur noch mit Bannen von Zauberwerk aufgehoben werden kann. Das würde für BFs Argumentation sprechen. Gibts noch weitere Wortmeldungen/Ideen ?

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hmmm, jetzt hab ich zu beiden Möglichkeiten je einen Post (Danke ihr beiden :) ). Nur eine Entscheidungshilfe ist das nicht wenn es sich so aufteilt :D

Bei Pulver der Zauberbindung (das vergesse ich immer wieder :-/ ) steht das der Spruch nur noch mit Bannen von Zauberwerk aufgehoben werden kann. Das würde für BFs Argumentation sprechen. Gibts noch weitere Wortmeldungen/Ideen ?

Naja, im Endeffekt schreiben wir beide identisch:

 

Rein vom Regelwortlaut gibt es keinen Effekt/keine Verbesserung. Beide Möglichkeiten bewirken lediglich eine unendliche W.D.

Bei einem Zauber der bereits unendliche W.D. hat, hat das also keinen Effekt.

 

Als Hausregel kann man aber hier weitere "Effekte" bestimmen.

 

Mfg     Yon

 

PS: Dass ein Gegenstand nach Pulver der Zauberbindung nur noch durch Bannen von Zauberwerk entzaubert werden kann, ist wohl eher als Klarstellung dahingehend zu verstehen, dass der Effekt eben nicht mehr durch bloßen Zeitablauf aufhört. Mir fallen diverse andere Möglichkeiten ein, wie man den Effekt auch nachträglich ohne Bannen von Zauberwerk beseitigen kann. Die einfachste besteht in der Zerstörung des Gegenstands.

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Also zumindest beim Pulver der Zauberbindung & dortigem genauen Wortlaut -...die für eine gewisse Zeit...-, dürften die Lichtrunen damit nicht gegen Verschieben geschützt sein.

Für Binden hab ich beim MYS überfliegen nichts dazu gefunden.

Die Wirkungsdauer des Spruchs ist ja nunmal "unbegrenzt", auch wenn es einen anderen "Spruchverfallsgrund" gibt -eben die Bewegung des Objekts-.

 

Es sind zwar nur sehr wenige Sprüche davon betroffen, aber für mich macht es mehr Sinn, dass Binden/Pulver d.Zauberbindung die Spruchwirkung generell "permanent" und nur per "Bannen von Zauberwerk" aufhebbar macht.

 

Das würde bei Hexenstreich dann aber auch dazu führen, dass jemand -damit Verzauberter & mit dem Pulver bestäubt- sich soviel beruhigen kann wie er will, er behält seine Belästigung(en).

 

 

Achje Thema verfehlt - ich hab leider nur M5 nachgeschaut -sorry

Bearbeitet von seamus
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Binden ist nach M5 nichts anderes als ein Konservierungszauber. Im MYS findet sich dazu insbesondere, dass sich durch Binden die Magie von Runenartefakten nicht mehr vorzeitig verflüchtigt. Auch Runenplättchen werden dadurch unbegrenzt haltbar. Auch um die Magie eines Zaubers dauerhaft an eine Spruchrolle zu binden, benutzt man diesen Zauber.

 

In jedem Fall ist aber klar, dass Runenartefakte, Runenplättchen und Spruchrollen ihre Wirkung verlieren, wenn man sie normal benutzt. Genauso wie Artefakte deren ABW gelingt, die zerstört werden, mit kaltem Eisen berührt werden, usw. Es gibt keinerlei Hinweise, dass Binden andere Beendigungstatbestände außer den "Zeitablauf" beseitigt.

 

Schließlich findet sich auch der explizite Hinweis, dass das Pulver der Zauberbindung nach dem selben Prinzip wie der Zauber "Binden" wirkt. Dass ein Pulver der Zauberbindung nur die W.D. ins unendliche verlängert hat seamus schon geschrieben. Eine Ungleichbehandlung dieser beiden Möglichkeiten scheidet nach der insofern eindeutigen Passage im MYS m.E. jedoch aus.

 

Aber wie gesagt: Was spricht denn gegen eine Hausregel oder einfach eine stärkere Version der Lichtrunen? :dunno:

 

Mfg    Yon

 

PS: Ungeachtet dessen stellt sich auch die Frage was die Kombination aus "Binden" und "Lichtrunen" eigentlich regeltechnisch sein soll. Ein Artefakt ist es nicht, dafür bräuchte es einen Aktivierungszauber. Man kann aber nach M5 nicht "einfach" Binden mit beliebigen anderen Zaubern kombinieren. Das ist vom Regelwerk schon nicht vorgesehen.

Bearbeitet von Yon Attan
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"Binden" ist nur einer der möglichen Erhaltungszauber und er ist mehr für Artefakte.
 
Näher dran am Problem erscheinen mir die Thaumagrammblätter, bei denen ein Großes Siegel transportabel gemacht wird. (MYST S.130)
Da muss man dann zusätzlich zum Siegel "Aktivieren von Thaumagrammblatt" und dann "Fixieren" zaubern/anwenden. Für Lichtrunen könnte man etwas vergleichbares erfinden.
 
 

Binden ist nach M5 nichts anderes als ein Konservierungszauber. Im MYS findet sich dazu insbesondere, dass sich durch Binden die Magie von Runenartefakten nicht mehr vorzeitig verflüchtigt. Auch Runenplättchen werden dadurch unbegrenzt haltbar. Auch um die Magie eines Zaubers dauerhaft an eine Spruchrolle zu binden, benutzt man diesen Zauber.

 
Für Letzteres benötigt man "Aktivieren von Spruchrollen" und "Fixieren".
 
 
Edit: Ich sehe gerade, die Frage bezieht sich auf M4. :-/ Meine Antwort auf M5. Ich hoffe, es hilft trotzdem weiter.

Bearbeitet von Kio
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"Binden" ist nur einer der möglichen Erhaltungszauber und er ist mehr für Artefakte.

 

Näher dran am Problem erscheinen mir die Thaumagrammblätter, bei denen ein Großes Siegel transportabel gemacht wird. (MYST S.130)

Da muss man dann zusätzlich zum Siegel "Aktivieren von Thaumagralblatt" und dann "Fixieren" zaubern/anwenden. Für Lichtrunen könnte man etwas vergleichbares erfinden.

 

 

 

Binden ist nach M5 nichts anderes als ein Konservierungszauber. Im MYS findet sich dazu insbesondere, dass sich durch Binden die Magie von Runenartefakten nicht mehr vorzeitig verflüchtigt. Auch Runenplättchen werden dadurch unbegrenzt haltbar. Auch um die Magie eines Zaubers dauerhaft an eine Spruchrolle zu binden, benutzt man diesen Zauber.

 

Für Letzteres benötigt man "Aktivieren von Spruchrollen" und "Fixieren".

 

Hat sich wohl überschnitten:

 

PS: Ungeachtet dessen stellt sich auch die Frage was die Kombination aus "Binden" und "Lichtrunen" eigentlich regeltechnisch sein soll. Ein Artefakt ist es nicht, dafür bräuchte es einen Aktivierungszauber. Man kann aber nach M5 nicht "einfach" Binden mit beliebigen anderen Zaubern kombinieren. Das ist vom Regelwerk schon nicht vorgesehen.

Wie Kio weiter ausgeführt hat, handelt es sich auch nicht um eine Spruchrolle/ein Thaumagrammblatt. Es läuft also alles auf eine eigene "Erfindung" hinaus.

 

Mfg Yon

Bearbeitet von Yon Attan
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