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Geist beschwören: Was weiss er? Was kann er? Was verrät er?


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Folgende Situation hatten wir:

 

Wir geraten in einen Hinterhalt und schlagen uns mit viel Mühe und Heiltränken und SG aus der Misere heraus.

 

Sofort danach wollen wir die Angreifer befragen, doch die befragten begegen so mit Zunge verschlucken oder was weiss ich Selbstmord.

Doch wir haben ja eine Totenbeschwörerin und massig Tote/frisch verstorbene Angreifer hier rumliegen.

 

1. Geist beschwören mit dem kompletten Skelett in einem Kreis.  (mit Schutzkreis, damit der nicht weg kann).

 

Geist ist auch jetzt nicht willig, was zu verraten.

 

2. Geist dominieren gezaubert und den Auftrag: Beantworte alle unsere Fragen wahrheitsgemäß. Greife uns nicht an und am Ende (spätestens in 2h) kannst du durch den Kreis zurück in dein Totenreich.

 

Frage:

 

War das OK so? Der Geist gehörte zu einem Grad 6 Assassinen, entsprechend sahen die Resistenzen aus. Aber beim dritten toten Angreifer klappte die TBe-Würfel-Orgie. Der Geist war dominiert.

 

Fraglich: hat der Geist noch alle Fertigkeiten, Zauber und alles Wissen, was er zu Lebzeiten hatte?  Der Geist soll ja angeblich noch ein paar Stunden/Tage bei seiner Leiche verbleiben, bevor er ins Totenreich verschwindet.

Bearbeitet von Panther
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Auftrag: Beantworte alle unsere Fragen wahrheitsgemäß.

Funktioniert so etwas überhaupt? Das ist schließlich deutlich stärker als z.B. Macht über Menschen oder magische Wesen.

Dominieren ist stärker als Macht über X, das haben wir schon beim Diskutieren über "Knechtring"-Berührung per Befehl herausgefunden.

 

Macht über Menschen: Willen unterdrückt, Fragen mit JA/NEIN beantworten. 2min

Dominieren: Willen so manipuliert, freiwillig JA/NEIN und mehr zu antworten. 2h

Bearbeitet von Panther
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Dominieren: Willen so manipuliert, freiwillig JA/NEIN und mehr zu antworten. 2h

Dieses freiwillig möchte ich ganz stark bezweifeln. Schließlich sind dominierte Truscane sicher nicht freiwillig. ;)

 

Dominieren zwingt das Opfer genau diesen einen Auftrag zu erfüllen. Das Opfer kann dabei frei entscheiden, wie es diese Aufgabe am besten erfüllt und dabei selbst mit möglichst heiler Haut davonkommt.

 

Also unser Geist hat uns (haben wir später herausbekommen) immer wahr aber furchteinflössend geantwortet. (Methode: Die halbe Wahrheit ist die beste Lüge)

 

Beispiel: "Unser Boss wohnt in einer Burg, in derren Kasernen schlafen bis zu 200 Soldaten." (Es stimmte, aber es waren nur 10 Soldaten da)

 

Da haben wir das "bis zu" überhört und hatten erstmal Probleme...

Bearbeitet von Panther
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Weiß nicht, fände ich nur Stimmungsvoller. Wenn seine geistige Zwiesprache beispielsweise die gleiche Stimme wie zu Lebzeiten hat incl. Sprachfehler, Dialekten, andere Sprache usw. wäre das analog zu Stumm oder Zunge verschluckt.

Wenn geistige Zwiesprache das alles allerdings ignoriert (was glaube ich Regelkonforn wäre, hab grade kein Regelwerk zur Hand) ignoriert meine Frage.

Bearbeitet von daaavid
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Natürlich weiss der Geist alles was er zu lebzeiten schon wusste.

 

Und natürlich ist es völlig egal ob er die Zunge verschluckt hat oder nicht, den Geister haben keine Zungen, weder verschluckte noch unverschluckte. Sie haben auch keine Lunge und keine Stimmbänder - ebenfalls essentiell um zu sprechen. Sie sind einfach Geister - wenn sie Töne machen können machen sie das auf grund anderer Dinge als ihrer Zunge oder anderer Körperlichkeiten (die Tod in der Gegend liegen).

 

 

Insofern:

 

 

Fraglich: hat der Geist noch alle Fertigkeiten, Zauber und alles Wissen, was er zu Lebzeiten hatte?  Der Geist soll ja angeblich noch ein paar Stunden/Tage bei seiner Leiche verbleiben, bevor er ins Totenreich verschwindet.

 

Ja er hatt alles Wissen - aber die Fertigkeiten wie Klettern und die Zauber sind wohl nichts mehr weiter als Makulatur, auch wenn er natürlich noch das Wissen darüber hat.

 

Wie schnell Geister entschwinden steht meines erachtens dem SL als Entscheidung zu, aber es sollten immer die Möglichkeiten zur Kommunikation offen sein, ansonsten sind diese Zauber ja herausgeschmissene EP/Gold.

Es spricht aber nichts dagegen das einzelne Geister recht zügig verschwinden.

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Ein Geist weiss alles bis zu seinem Tod und für spezielleres Wissen a la Einsatz von Wissenfertigkeiten/Erinnerungswürfe würde ich ihm wie bei jedem NSC nen EW/PW abfordern.

 

Wieviel er davon verrät, hängt sicherlich stark von seiner Laune/Hilfsbereitschaft ab.

Selbst mit einem Dominierenspruch seh ich da keine Möglichkeit jemanden zu zwingen, ausser die Aufgabe "immer Wahrheit sagen" wird äusserst präzise formuliert.

Bei "Beantworte alle unsere Fragen wahrheitsgemäß" könnte man ja bspw. das Körnchen Antwort in viel laberei "verstecken".

 

 

& nu sorry fürs leichte off-topic:

Ein Geist hat keine Stimme mehr

-also dürfte das mit der Zunge schnurz sein-

daher bin ich etwas erstaunt, dass ihr ausser Zeichensprache eine Kommunikation zulassen wollt.

 

Wozu gibt es denn schließlich auch "Hören der Geister"?  -M4: Den darf ein TBe sogar als Grundzauber lernen, warum wohl ;-)?-

Allerdings wird bei HdG nicht erklärt, wie denn genau die Kommunikation abläuft. Somit scheint auch ein Albai mit nem toten Waeländer munter plaudern zu können, obwohl keiner die Sprache des anderen spricht.

Geistige Zwiesprache ist mit dem Spruch zwischen beiden vorhanden.

 

PS: Aussagen gelten bis auf -M4... auch für M5

 

 

edit:

Laune/Hilsbereitschaft-Absatz dazu gepackt

geistige Zwiesprache ergänzt

Bearbeitet von seamus
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Die geistige Zwiesprache betrifft nicht alle Geister, nur die mit einer Beschwörung an einen Zauberer gebundenen.

Hören der Geister hingegen ist bei allen Geistern hilfreich.

 

Aber das Problem dieses Stranges ist nicht die Kommunikation, es ist der Grad der Verpflichtung zu einem konstruktiven Gespräch zwischen Geist und Beschwörer.

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Die geistige Zwiesprache betrifft nicht alle Geister, nur die mit einer Beschwörung an einen Zauberer gebundenen.

Ich bin leider blind, wo steht im Arkanum denn das mit der geistigen Zwiesprache -Im Almanach der Nekromantie find ich es schonmal nicht-?

 

Hm, also ich finde immer nur Verweise auf Hören der Geister oder spezielle Geistertypen, die diese Zwiesprache können sollen, aber keine Definition, dass es bspw. beschworene/geknechtete sind.

Für mich klingt das im Arkanum eher so, dass ein TBe tunlichst auch HdG erlernt haben soll, ansonsten ist nix mit Kommunikation.

Bearbeitet von seamus
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Wozu gibt es denn schließlich auch "Hören der Geister"?  -M4: Den darf ein TBe sogar als Grundzauber lernen, warum wohl ;-)?-

Allerdings wird bei HdG nicht erklärt, wie denn genau die Kommunikation abläuft. Somit scheint auch ein Albai mit nem toten Waeländer munter plaudern zu können, obwohl keiner die Sprache des anderen spricht.

 

PS: Aussagen gelten bis auf -M4... auch für M5

 

Die Kommunikation zwischen beschwörer und Geist ist in M4 hinreichend klar geregelt:

 

Die geistige Zwiesprache betrifft nicht alle Geister, nur die mit einer Beschwörung an einen Zauberer gebundenen.

 

Aber das Problem dieses Stranges ist nicht die Kommunikation, es ist der Grad der Verpflichtung zu einem konstruktiven Gespräch zwischen Geist und Beschwörer.

 

genau! (Macht über Geister hat er noch nicht gelernt oder Macht über Menschen zum Verhör zu Lebzeiten kann der TBe nicht lernen)

 

Und auch dies...

Natürlich weiss der Geist alles was er zu lebzeiten schon wusste.

ist schon mal schön, damit wird ein Geist auch noch alles zaubern können, was er zu Lebzeiten konnte (Ok, materielle Zauber werden schwer, grins)

Bearbeitet von Panther
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War das bei M4 noch anders? Wie gesagt, habe kein Regelwerk da. Bei M5 steht nichts von geistiger Zwiesprache. Außerdem beherrschen Geister in M5 durchaus noch Zauber.

Und das Abbild des Geistes kann durchaus noch eine Zunge haben, warum denn nicht?

 

Zugestanden.

 

Ich bin davon ausgegangen das es einen Unterschied zwischen einem "<Geist>" aus dem Bestiarium und einem herraufbeschworenen Geist zur Kontaktaufnahme gibt (Bezüglich Geist beschwören müsste ich mir das auch erst einmal genauer anschauen.). Ich gestehe zu das man das auch anderst stehen kann.

Ich denke aber desweiteren das viele der Zauber trozdem makulatur sind - Geister haben keine Materialkomponenten, keine Hände für Gesten, keine Stimme für Verbales,...  - Das kann man ggf auch anderst sehen, aber der "Geist" eines frischverstorbenen ist eigentlich eher auf dem Wege nach... woimmer Geister hingehen ... und die überwindung solcher Körperlichkeiten sind da meistens eher Nebensächlich.

 

Und natürlich hat das Abbild eines Geistes das Abbild einer Zunge,... ein Spiegelbild hat auch eine Spiegelbild Zunge, trozdem kann es nicht sprechen. Genausowenig kann eine Leiche, welche eine Zunge hat, sprechen,...

 

Und,.. (zumindest nach Bestiarium M5 - haben Geister meist nicht mal das Abbild einer Zunge,... sondern nur Nebel und Augen)

 

Zumindest wäre bei mir das Etwas mit dem ich mittels Hören der Geister kommuniziere nicht in der Lage noch zu Zaubern.

 

Kann man so eine Beschwörung eigentlich innerhalb eines Heimsteines Zaubern?

Darf der geist eines innerhalb eines Heimnsteines verstorbenen diesen einfach so Verlassen um in die Hölle zu fahren?

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LBEST4 S.100:

Geisterknechte: Sie können über bestimmte Wissensfertigkeiten verfügen, die sie zu Lebzeiten erworben haben oder sie können einige wenige Zauber einsetzen, die sie ins Jenseits herübergerettet haben. Der SL legt das letztendlich fest. Es sind durchscheinene Abbilder ihres einstigen Körper     Der Be sollte sich über die Lebensgeschichte des Verstorbenen informieren.


Hexengeist kann den materiellen Zauber Stille  (LBEST100: Alle Geisterknechte können materielle Zauber OHNE materielle Komponente zaubern)
Geisterkundschafter kann die Entdeckungsfertigkeit Spurenlesen +10, was keine Wissensfertigkeit ist.

Hmmm..

 

ausserdem muss der Geist ja wohl auch nicht den gleichen Grad haben, den er als Lebender hatte.

 

ARK4, S. 389

Geisterknechte können sich max. 15m vom Be wegbewegen und verlieren 1AP/30min

Beschworene aber NICHT geknechtete Geister unterliegen NICHT dieser Regel. hmmmm

 

LARK4, s. 430

Knechten von Geisterwesen: Reichweite 15m

 

so...

 

Side-Topic: Heimstein: Wenn der Geist in einem Heimstein beschworen wird, spielen wir das so, dass er gegen Zaubern+25 des Heimsteins antreten muss. Ist vielleicht falsch, aber wer weiss. Das Heimstein das normale Sterben verhindert, haben wir noch nicht bedacht (SL-Problem?)

Bearbeitet von Panther
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  • 2 Wochen später...

 

Auftrag: Beantworte alle unsere Fragen wahrheitsgemäß.

Funktioniert so etwas überhaupt? Das ist schließlich deutlich stärker als z.B. Macht über Menschen oder magische Wesen.

 

 

vielleicht hier noch als Ergänzung: LARK4, S. 388: Da steht das auch noch als Hauptzweck der Geisterbeschwörungen und dann die Bemerkungen, das unwillige Geister eben dominiert werden müssen.

 

Es kostet auch einiges und ist schwarzmagische Zauberei....

Bearbeitet von Panther
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Sterben und in Himmel oder Hölle fahren ist keine Magie und daher der Heimstein nicht relevant.

 

HDG geht nur mit präsentem Geist, also auch kein durch HS-Problem.

 

Beschwören von außen dürfte nicht gehen.

 

Die Frage ist, was ist "außen" ?

 

- Grenze Diesseits-Jenseits? (also zu spirituellen Gefilden)

- Grenzen nur auf Midgard?

- Grenzen Eine Welt-Andere Welt?

 

Das ist die Frage dahinter... die sich der SL beantworten muss... Und das wäre schön, wenn es als Sp vorher weiß

 

a) Kann ein Geisterknecht innerhalb eines HS gerufen werden?

b) Kann eine gekneechtete Kreatur innerhalb eines HS von einem anderen Kontinent gerufen werden?

c) Kann ein Truscane aus einer Dämonenwelt innerhalb eines HS zum Einsatz kommen?

 

aber es ist Off-Topic und sollte in den HS-Strang. Die Frage nach dem Erzwingen einer Geistbefragung ist ja wohl geklärt, oder?

Bearbeitet von Panther
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