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Umgebungsmagie: Wann gibt es einen Widerstandswurf: Abwehr?


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Hi

 

Meine Frage ist ganz einfach:

Gegen welche Umgebungsmagie nach M5 habe ich einen WW:Abwehr?

 

Eindeutig ist die Situation bei den Zaubern, bei denen einen WW:Abwehr (in welcher Form auch immer in der Spruchbeschreibung) erwähnt ist.

Außerdem kann man S.11, rechte Spalte, letzter Absatz entnehmen, dass ein WW:Abwehr gegen Zauber mit einer Fläche als Wirkungsbereich (z.B. Eisiger Nebel oder Hauch der Betäubung) möglich ist. Gelingt der WW:Abwehr bewegt sich der Betroffene automatisch und außerhalb der üblichen Reihenfolge zur nächstgelegenen Stelle außerhalb des Wirkungsbereichs. Was passiert, wenn das Opfer sich in dieser Runde schon um seine volle B bewegt hat? Was, wenn die nächstgelegene Stelle so weit entfernt ist, dass selbst die ganze B nicht ausreicht, um dort hin zu gelangen? (Stichwort Nebel wecken)

 

Auf S.11 heißt es dann noch ganz generell:

Mögliche Opfer können sich nicht gegen das Entfalten der magischen Kräfte wehren, da nicht sie selbst verzaubert werden. Genauso wie bei einem Angriff mit einer Waffe steht ihnen aber eine WW:Abwehr gegen den EW:Zaubern zu.

 

Gegen welche Zauber habe ich jetzt einen WW:Abwehr und anhand welcher allgemeinen Regel erkenne ich das? Habe ich einen WW:Abwehr gegen Bannen von Licht und Bannen von Dunkelheit, Erdbeben, Drittes Auge und Geisterhorn (sofern ich ein Untoter oder ein Elementarwesen bin), Geräusche dämpfen und Schatten verstärken, Hörnerklang, Juwelenauge, Luftsphäre (sofern ich ein Fisch bin), Nebel schaffen und Nebel wecken, Rauchwolke, Schattenschrecken, Sehen von Verborgenem und Lauschen, Stille, Stimmen werfen und Zauberstimme, Sumpfboden, Wassermeisterschaft und Windmeisterschaft?

 

Da es im anderen Thread aufkam, aber diese Unterscheidung in meinen Augen vom Regelwerk nicht vorgesehen ist:

Es gibt keine Differenzierung zwischen direkt und indirekt wirkender Umgebungsmagie. Umgebungsmagie wirkt immer indirekt. Siehe dazu auch der Satz:

Umgebungsmagie zielt nicht direkt auf ein Opfer (S.11)

 

Mfg Yon

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Warum sollte man einen WW: Abwehr benötigen? Man kann sich doch einfach in der nächsten Runde mittels seiner B hinausbewegen?

B.v.L. ist kein Zauber der Schaden macht (also LP/AP kostet). Nur dann ist ein WW: Abwehr notwendig.

 

Grüße Merl

 

Nachtrag:

Etwas anderes wäre es, wenn B.v.L. eine tödliche Allergie gegen Dunkelheit auslösen würde oder auf eine Kreatur als Schadenszauber wirkt. In diesem Fall, wäre ein WW: Abwehr angebracht.

 

Woher nimmst du das, dass es nur einen WW:Abwehr gegen Zauber gibt, die Schaden anrichten? Zugegebenermaßen, alle Beispiele auf S.11 sind solche die Schaden anrichten. Aber ob das reicht, dadurch eine allgemeine Regel abzuleiten?

 

Mfg Yon

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Auf S.11 heißt es dann noch ganz generell:

Mögliche Opfer können sich nicht gegen das Entfalten der magischen Kräfte wehren, da nicht sie selbst verzaubert werden. Genauso wie bei einem Angriff mit einer Waffe steht ihnen aber eine WW:Abwehr gegen den EW:Zaubern zu.

 

Der Satz auf S.11 beschreibt m.E., dass man es mit einem erfolgreichen Widerstandswurf (Abwehr) nicht verhindern kann, dass die Magie in jedem Fall wirkt (schließlich kann man in einem Kampf mit einem erfolgreichen WW:Abwehr auch nicht verhindern, dass zugeschlagen wird), allerdings bleibt im Falle eines erfolgreichen WWs für einen selbst die Wirkung der Magie ohne Auswirkung (als ob sie für einen selbst nicht da wäre).

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Auf S.11 heißt es dann noch ganz generell:

Mögliche Opfer können sich nicht gegen das Entfalten der magischen Kräfte wehren, da nicht sie selbst verzaubert werden. Genauso wie bei einem Angriff mit einer Waffe steht ihnen aber eine WW:Abwehr gegen den EW:Zaubern zu.

 

Der Satz auf S.11 beschreibt m.E., dass man es mit einem erfolgreichen Widerstandswurf (Abwehr) nicht verhindern kann, dass die Magie in jedem Fall wirkt (schließlich kann man in einem Kampf mit einem erfolgreichen WW:Abwehr auch nicht verhindern, dass zugeschlagen wird), allerdings bleibt im Falle eines erfolgreichen WWs für einen selbst die Wirkung der Magie ohne Auswirkung (als ob sie für einen selbst nicht da wäre).

Also habe ich immer einen WW:Abwehr? Auch gegen Zauber wie Geräusche dämpfen?

 

Mfg Yon

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Hallo Yon,

 

aus diesem Teilsatz:

"Genauso wie bei einem Angriff mit einer Waffe steht ihnen aber eine WW:Abwehr gegen den EW:Zaubern zu."

Hier verbirgt sich der Bezug zu dem Angriff mit einer Waffe. Dieser macht Schaden, den es zu verhindern gilt. Dann kann ein WW: Abwehr gemacht werden.

 

Grüße Merl

 

p.s. Wenn Geräusche dämpfen dir Schaden macht, wie bei einem Angriff mit der Waffe, dann hast Du einen WW:Abwehr. Andernfalls bewegst Du Dich einfach aus der Umgebung heraus.

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Hallo Yon,

 

aus diesem Teilsatz:

"Genauso wie bei einem Angriff mit einer Waffe steht ihnen aber eine WW:Abwehr gegen den EW:Zaubern zu."

Hier verbirgt sich der Bezug zu dem Angriff mit einer Waffe. Dieser macht Schaden, den es zu verhindern gilt. Dann kann ein WW: Abwehr gemacht werden.

 

Grüße Merl

Und wie vereinbarst du das mit dem Hauch der Betäubung, gegen den es gemäß S.11 einen WW:Abwehr gibt? Der richtet ja keinen Schaden an.

 

Mfg Yon

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Auf S.11 heißt es dann noch ganz generell:

Mögliche Opfer können sich nicht gegen das Entfalten der magischen Kräfte wehren, da nicht sie selbst verzaubert werden. Genauso wie bei einem Angriff mit einer Waffe steht ihnen aber eine WW:Abwehr gegen den EW:Zaubern zu.

 

Der Satz auf S.11 beschreibt m.E., dass man es mit einem erfolgreichen Widerstandswurf (Abwehr) nicht verhindern kann, dass die Magie in jedem Fall wirkt (schließlich kann man in einem Kampf mit einem erfolgreichen WW:Abwehr auch nicht verhindern, dass zugeschlagen wird), allerdings bleibt im Falle eines erfolgreichen WWs für einen selbst die Wirkung der Magie ohne Auswirkung (als ob sie für einen selbst nicht da wäre).

Also habe ich immer einen WW:Abwehr? Auch gegen Zauber wie Geräusche dämpfen?

 

Mfg Yon

 

Im Zweifel - ja ! Für Dich als erfolgreich Resistierender würde m.E. das "Geräusche dämpfen" nicht wirken, soweit Du beim Eintritt der Zauberwirkung im betroffenen Wirkungsbereich stehst. Schließlich beschreibt S.11 eine Grundsatzregel. Abweichungen bzw. Ausnahmen hierzu fänden sich dann ggf. in Spruchbeschreibungen bzw. anderen situationsabhängigen Erklärungen (raus aus dem betroffenen Gebiet).

Bearbeitet von Helgris
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Gegen welche Umgebungsmagie nach M5 habe ich einen WW:Abwehr?
Im Prinzip dann, wenn auch schon nach M4 ein WW:Resistenz möglich war. Zumindest habe ich bisher keine grundsätzliche Änderung festgestellt.

 

Etwas genauer bedeutet das: Ein WW:Abwehr ist gegen gezielte Zauber ähnlich Geschossen (z.B. Donnerkeil) oder gegen Zauber mit einer direkten Schadenswirkung in der direkten Umgebung (z.B. Steinkugel) möglich. Ähnliches gilt bei Flächenzaubern wie z.B. Eisiger Nebel, nur dass hier eine gelungene Abwehr eine zusätzlichen Bewegung bedeutet. Zauber ohne Schadenswirkung (z.B. Bannen von Licht) oder großem Wirkungsbereich (z.B. Hagel) können nicht abgewehrt werden. Hier ist es zu Beginn der nächsten Runde dunkel bzw. es müssen die Hagelkörner abgewehrt werden.

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Auf S.11 heißt es dann noch ganz generell:

Mögliche Opfer können sich nicht gegen das Entfalten der magischen Kräfte wehren, da nicht sie selbst verzaubert werden. Genauso wie bei einem Angriff mit einer Waffe steht ihnen aber eine WW:Abwehr gegen den EW:Zaubern zu.

 

Der Satz auf S.11 beschreibt m.E., dass man es mit einem erfolgreichen Widerstandswurf (Abwehr) nicht verhindern kann, dass die Magie in jedem Fall wirkt (schließlich kann man in einem Kampf mit einem erfolgreichen WW:Abwehr auch nicht verhindern, dass zugeschlagen wird), allerdings bleibt im Falle eines erfolgreichen WWs für einen selbst die Wirkung der Magie ohne Auswirkung (als ob sie für einen selbst nicht da wäre).

Also habe ich immer einen WW:Abwehr? Auch gegen Zauber wie Geräusche dämpfen?

 

Mfg Yon

 

Im Zweifel - ja ! Für Dich als erfolgreich Resistierender würde m.E. das "Geräusche dämpfen" nicht wirken, soweit Du beim Eintritt der Zauberwirkung im betroffenen Wirkungsbereich stehst. Schließlich beschreibt S.11 eine Grundsatzregel. Abweichungen bzw. Ausnahmen hierzu fänden sich dann ggf. in Spruchbeschreibungen bzw. anderen situationsabhängigen Erklärungen (raus aus dem betroffenen Gebiet).

Geräusche dämpfen würde für mich als erfolgreich abwehrenden schon wirken, ich wäre nur nicht mehr im Wirkungsbereich drinnen. Das macht insofern einen Unterschied, als ich auch als Außenstehender keine Geräusche höre, die im Inneren gedämpft werden.

Ansonsten sehe ich das vom reinen Regelwortlaut auch so, dass man gegen alle Umgebungsmagie einen WW:Abwehr hat, auch wenn ich das seltsam finde.

 

Mfg Yon

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Auf S.11 heißt es dann noch ganz generell:

Mögliche Opfer können sich nicht gegen das Entfalten der magischen Kräfte wehren, da nicht sie selbst verzaubert werden. Genauso wie bei einem Angriff mit einer Waffe steht ihnen aber eine WW:Abwehr gegen den EW:Zaubern zu.

 

Der Satz auf S.11 beschreibt m.E., dass man es mit einem erfolgreichen Widerstandswurf (Abwehr) nicht verhindern kann, dass die Magie in jedem Fall wirkt (schließlich kann man in einem Kampf mit einem erfolgreichen WW:Abwehr auch nicht verhindern, dass zugeschlagen wird), allerdings bleibt im Falle eines erfolgreichen WWs für einen selbst die Wirkung der Magie ohne Auswirkung (als ob sie für einen selbst nicht da wäre).

Also habe ich immer einen WW:Abwehr? Auch gegen Zauber wie Geräusche dämpfen?

 

Mfg Yon

 

Im Zweifel - ja ! Für Dich als erfolgreich Resistierender würde m.E. das "Geräusche dämpfen" nicht wirken, soweit Du beim Eintritt der Zauberwirkung im betroffenen Wirkungsbereich stehst. Schließlich beschreibt S.11 eine Grundsatzregel. Abweichungen bzw. Ausnahmen hierzu fänden sich dann ggf. in Spruchbeschreibungen bzw. anderen situationsabhängigen Erklärungen (raus aus dem betroffenen Gebiet).

 

na, das sehen Solwac und ich aber anders. Gegen Geräusche dämpfen gibt es keinen WW:Abw!

 

PS: Weiterhin will ich diesen Regelfragenkomplex im Bereich intuitiver Gegenmagie, Amulette, Talismane und Gegenzaubern abprüfen, da kommt noch was...

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Gegen welche Umgebungsmagie nach M5 habe ich einen WW:Abwehr?
Im Prinzip dann, wenn auch schon nach M4 ein WW:Resistenz möglich war. Zumindest habe ich bisher keine grundsätzliche Änderung festgestellt.

 

Etwas genauer bedeutet das: Ein WW:Abwehr ist gegen gezielte Zauber ähnlich Geschossen (z.B. Donnerkeil) oder gegen Zauber mit einer direkten Schadenswirkung in der direkten Umgebung (z.B. Steinkugel) möglich. Ähnliches gilt bei Flächenzaubern wie z.B. Eisiger Nebel, nur dass hier eine gelungene Abwehr eine zusätzlichen Bewegung bedeutet. Zauber ohne Schadenswirkung (z.B. Bannen von Licht) oder großem Wirkungsbereich (z.B. Hagel) können nicht abgewehrt werden. Hier ist es zu Beginn der nächsten Runde dunkel bzw. es müssen die Hagelkörner abgewehrt werden.

 

Naja, es war ja schon bei M4 umstritten, bei welchen Zaubern es einen WW:Abwehr gibt.

Wie siehst du es denn bei Hauch der Betäubung und bei Sumpfboden?

Und vielleicht noch viel wichtiger: Woher nimmst du diese Unterscheidung von gezielten Zaubern, direkter Schadenswirkung und übrigen Zaubern (ohne Schadenswirkung)? Ich konnte im Arkanum nirgends eine solche Aufteilung entdecken (obwohl ich sie für sehr sinnvoll halte).

 

Mfg Yon

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Auf S.11 heißt es dann noch ganz generell:

Mögliche Opfer können sich nicht gegen das Entfalten der magischen Kräfte wehren, da nicht sie selbst verzaubert werden. Genauso wie bei einem Angriff mit einer Waffe steht ihnen aber eine WW:Abwehr gegen den EW:Zaubern zu.

 

Der Satz auf S.11 beschreibt m.E., dass man es mit einem erfolgreichen Widerstandswurf (Abwehr) nicht verhindern kann, dass die Magie in jedem Fall wirkt (schließlich kann man in einem Kampf mit einem erfolgreichen WW:Abwehr auch nicht verhindern, dass zugeschlagen wird), allerdings bleibt im Falle eines erfolgreichen WWs für einen selbst die Wirkung der Magie ohne Auswirkung (als ob sie für einen selbst nicht da wäre).

Also habe ich immer einen WW:Abwehr? Auch gegen Zauber wie Geräusche dämpfen?

 

Mfg Yon

 

Im Zweifel - ja ! Für Dich als erfolgreich Resistierender würde m.E. das "Geräusche dämpfen" nicht wirken, soweit Du beim Eintritt der Zauberwirkung im betroffenen Wirkungsbereich stehst. Schließlich beschreibt S.11 eine Grundsatzregel. Abweichungen bzw. Ausnahmen hierzu fänden sich dann ggf. in Spruchbeschreibungen bzw. anderen situationsabhängigen Erklärungen (raus aus dem betroffenen Gebiet).

 

Nein, da der WW:Abwehr nicht gegen "das Entfalten der magischen Kräfte" hilft.

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stimmt, die Dunkelheit entsteht ja nicht in deinem Auge durch die Magie, sondern auf der flächigen Umgebung, wo du hinschaust. Die Entfaltung findet also nicht bei dir direkt statt. Wie bei Sumpfboden...

 

Also haben wir dann:

 

Umgebungssmagie direkter Schaden >> WW:Abwehr von S.11 (zB Feuerlanze)

Umgebungssmagie Indirekt >> kein WW:Abwehr, es sei denn, es steht was im Spruch (zB Feuerregen) oder auch Bannen von Licht

Umgebungssmagie Indirekt mit Flächenwirkung >> WW:Abwehr, aber nur falls man rauskommen könnte (Stichwort "kein beamen" S.12 - zB Sumpfboden) , danach dann zusätzlich einen zweiten WW:Abwehr, der evtl. im Spruch steht (zB Eisiger Nebel, Feuerkugel).

Bearbeitet von Panther
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Wie siehst du es denn bei Hauch der Betäubung und bei Sumpfboden?
Hauch der Betäubung ist wie Todeshauch so eine Sache. Ein WW:Abwehr kann es eigentlich nur für jemanden direkt neben dem Zauberer geben. Mit dem WW:Abwehr wird dann quasi darüber entschieden ob er auch noch den Schritt zurück machen kann. Da ich aber den Spruch so interpretiere, dass nach Abschluss des Zauberrituals der Ring noch keine nennenswerte Ausdehnung hat, kann ein Opfer in der nächsten Bewegungsphase ohne WW:Abwehr ausweichen. Wird er daran gehindert, z.B. in einer Grube, dann hat das Opfer Pech und muss auf den PW:Gift hoffen.

 

Bei Sumpfboden geht ähnlich wie Bannen von Licht ja keine direkte Wirkung vom Zauber aus, daher gibt es keinen WW:Abwehr. Es sind aber andere Würfe möglich, z.B. ein PW:Gw, um über weitere Auswirkungen zu entscheiden. Zu Beginn der nächsten Bewegungsphase ist das Opfer aber im Wirkungsbereich mit den entsprechenden Einschränkungen.

 

Und vielleicht noch viel wichtiger: Woher nimmst du diese Unterscheidung von gezielten Zaubern, direkter Schadenswirkung und übrigen Zaubern (ohne Schadenswirkung)? Ich konnte im Arkanum nirgends eine solche Aufteilung entdecken (obwohl ich sie für sehr sinnvoll halte).
Ark5 S.11/12
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stimmt, die Dunkelheit entsteht ja nicht in deinem Auge durch die Magie, sondern auf der flächigen Umgebung, wo du hinschaust. Die Entfaltung findet also nicht bei dir direkt statt. Wie bei Sumpfboden...

 

Also haben wir dann:

 

Umgebungssmagie direkter Schaden >> WW:Abwehr von S.11 (zB Feuerlanze)

Umgebungssmagie Indirekt >> kein WW:Abwehr, es sei denn, es steht was im Spruch (zB Feuerregen) oder auch Bannen von Licht

Umgebungssmagie Indirekt mit Flächenwirkung >> WW:Abwehr, aber nur falls man rauskommen könnte (Stichwort "kein beamen" S.12 - zB Sumpfboden) , danach dann zusätzlich einen zweiten WW:Abwehr, der evtl. im Spruch steht (zB Eisiger Nebel, Feuerkugel).

 

D.h. WW:Abwehr gegen Geräusche dämpfen oder Bannen von Licht (beide fallen in die letzte Kategorie, warum ist bei dir Bannen von Licht nicht flächenwirksam?)? Das wäre dann ja nach M5 eine Neuerung, denn zumindest wir haben da bei M4 nie einen Resistenzwurf gewürfelt.

 

Mfg Yon

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Wie siehst du es denn bei Hauch der Betäubung und bei Sumpfboden?
Hauch der Betäubung ist wie Todeshauch so eine Sache. Ein WW:Abwehr kann es eigentlich nur für jemanden direkt neben dem Zauberer geben. Mit dem WW:Abwehr wird dann quasi darüber entschieden ob er auch noch den Schritt zurück machen kann. Da ich aber den Spruch so interpretiere, dass nach Abschluss des Zauberrituals der Ring noch keine nennenswerte Ausdehnung hat, kann ein Opfer in der nächsten Bewegungsphase ohne WW:Abwehr ausweichen. Wird er daran gehindert, z.B. in einer Grube, dann hat das Opfer Pech und muss auf den PW:Gift hoffen.

 

Bei Sumpfboden geht ähnlich wie Bannen von Licht ja keine direkte Wirkung vom Zauber aus, daher gibt es keinen WW:Abwehr. Es sind aber andere Würfe möglich, z.B. ein PW:Gw, um über weitere Auswirkungen zu entscheiden. Zu Beginn der nächsten Bewegungsphase ist das Opfer aber im Wirkungsbereich mit den entsprechenden Einschränkungen.

 

Ah, doof formuliert. Sorry.

Ich meinte: Warum gibt es bei Hauch der Betäubung einen WW:Abwehr und bei Sumpfboden nicht? In meinen Augen wirken die Zauber doch recht ähnlich, beide wirken auf einen Bereich, beide verursachen keinen direkten LP/AP Schaden aber "behindern" nicht unerheblich.

 

Mfg Yon

 

PS: Bei Hauch der Betäubung kann ein WW:Abwehr übrigens auch dann relevant werden, wenn jemand später in den Raum rennen möchte in dem das unsichtbare Gas schwebt. Ein WW:Abwehr würde den Betroffenen dann noch rechtzeitig anhalten lassen.

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Habe mich gerade an ein altes Zitat erinnert (und es gefunden). War zwar noch M4, aber möglicherweise gilt diese Wertung nach wie vor (jetzt halt für WW:Abwehr, damals ging es um WW:Resistenz gegen Umgebungsmagie)?

 

[..]

Und abschließend: Ganz alt und ganz offiziell (GB 23) möchten die Regelautoren, dass der WW:Resistenz möglichst immer zur Verfügung gestellt wird, es sei denn, es sprächen gewichtige Gründe dagegen, beispielsweise das freiwillige Betreten des Wirkungsbereichs.

[..]

 

Mfg Yon

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Also haben wir dann:

 

A Umgebungssmagie direkter Schaden durch das Entfalten der magischen Kräfte auf Betroffenen>> WW:Abwehr von S.11 (zB Feuerlanze)

B Umgebungssmagie Indirekt durch das Entfalten der magischen Kräfte auf Betroffenen >> kein WW:Abwehr, es sei denn, es steht was im Spruch (zB Feuerregen) oder auch Bannen von Licht

C Umgebungssmagie Indirekt mit Flächenwirkung durch das Entfalten der magischen Kräfte auf Betroffenen>> WW:Abwehr, aber nur falls man rauskommen könnte (Stichwort "kein beamen" S.12 - zB Sumpfboden) , danach dann zusätzlich einen zweiten WW:Abwehr, der evtl. im Spruch steht (zB Eisiger Nebel, Feuerkugel).

Bearbeitet von Panther
Betonung 2 WW
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Ich meinte: Warum gibt es bei Hauch der Betäubung einen WW:Abwehr und bei Sumpfboden nicht?
Meiner Meinung nach gibt es keinen WW:Abwehr bei Hauch der Betäubung.

 

Der ist vom Regelwerk explizit vorgesehen, S.11 Arkanum.

 

Mfg Yon

Ich weiß, aber für mich passt das nicht zusammen (obwohl es natürlich spielbar ist). Denn jedes Opfer hätte die Chance sich weg zu bewegen, ein Kontakt ist also entweder absichtlich oder wegen mangelnder Fluchtmöglichkeit zustande gekommen.

 

Habe mich gerade an ein altes Zitat erinnert (und es gefunden). War zwar noch M4, aber möglicherweise gilt diese Wertung nach wie vor (jetzt halt für WW:Abwehr, damals ging es um WW:Resistenz gegen Umgebungsmagie)?

 

[..]

Und abschließend: Ganz alt und ganz offiziell (GB 23) möchten die Regelautoren, dass der WW:Resistenz möglichst immer zur Verfügung gestellt wird, es sei denn, es sprächen gewichtige Gründe dagegen, beispielsweise das freiwillige Betreten des Wirkungsbereichs.

[..]

 

Mfg Yon

Unter der Maxime wird es verständlicher, aber noch nicht befriedigender.
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