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Hervorgehobene Antworten

Regelantwort von Midgard-Online:
2.: Verstoß. Es liegt aber in den Händen des Geaszaubers, ein Verbot nicht leichtfertig auszusprechen.

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

Den Satz verstehe ich nicht. Meinst Du "Geaszauberers"?

 

Ja, meinte ich und habe ich korrigiert. Vielen Dank.

 

Grüße

Prados

Kommt diese Regelantwort (bzw. die Regelanwort zur Blitzimmunität bei Drachen) auch in die hübsche Rubrik "Ein Blick in Moogras Gesicht"?

 

Da würde man sie nämlich später viel rascher wieder finden und so...

 

Fragende Grüße,

Arenimo

  • 2 Wochen später...

Einen Modus habt ihr vergessen:

 

Ein unter Gaeas leidender Delinquent hält sich nach bestem Wissen und Gewissen an den Gaeas, wird aber von jemand anderem getäuscht und nachträglich aufgeklärt dass er eben doch dem Gaeas zuwider gehandelt hat.

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