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Kazzirah

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  1. Also, die grundsätzliche Idee, Katzen(Tier)menschen auszuarbeiten finde ich in Ordnung. Ich fidne aber nicht, dass dies innerhalb der bestehenden Regeln funktionieren sollte. Die beiden Zauber empfinde ich als überflüssig, nebenbei vor allem Inneres Feuer zu mächtig. Für Hydrophobie gilt entsprechendes. Zumal ich es nicht ganz nachvollziehen kann. Alle mir bekannten Katzenartige haben eigentlich keine Angst vor Regen, auch nicht vor Dauerregen. Die meisten mögen nicht schwimmen. Das kann ich aber in Regeln fassen, indem ich den Faly-idae einfach das Erlernen von Schwimmen und Tauchen verwehre und nur den ungelernten Wert zulasse. (Schwimmen können eigentlich alle Katzenartige, wenn sie müssen. Einige schwimmen sogar ausgesprochen gerne. Aber das nur am Rande. Ich vermute mal, dass Hydrophobie analog zur Akribie der huatlanischen Deuter gelernt werden soll, zumindest legen das die Zahlen nahe. Wobei aber anders als im bisherigen Fertigkeitenschema der Wert auch eine Aussage über das mögliche Würfelergebnis machen würde. Was ich als zu umständlich empfinde. Gleiches gilt für die Umkehrung der Lernrichtung (Hohe Werte = ungünstig), die bisher nur bei der (M3) Akribie besteht und nach M4 eigentlich vermieden sein sollte.
  2. Wenn ich die Diskussion recht übersehe, ist das hier auch der common sense. Die Hauptaufgabe eines Priesters ist nicht das Heilen! Auch wenn es manche Gruppe intern so halten mag. Und in mehr "action orientierten Gruppen" mag das auch angehen. Für meine Gruppen paßt es nicht. Da haben Priester wichtigeres zu tun. (Und in den meisten Con-Gruppen habe ich es bisher auch nicht anders erlebt. Ja, warum auch nicht. Wobei ich das nicht auf Notsituationen festlegen würde, sondern auf: Ist es für die Zwecke meines Kultes/meiner Gottheit sinnvoll? Wobei die Orientierung des Kultes natürlich eine gewichtige Rolle spielt. Im Vana-Kult werden sicher wesentlich mehr Heiler unter der Priesterschaft zu finden sein, als z.B. bei Kult des Tin... Solange ich als "Spieler" der Gottheit die Handlung als im Rahmen der Kultmöglichkteiten ansehe. Kazzirah meldet sich dann einfach schon mal. Der hat in seiner gesamten Priesterlaufbahn noch nicht einen Heilspruch angewandt. Der kann noch nicht mal einen einzigen... Und natürlich: Wer einen reinen wandelnden Arztkoffer spielen will, soll auch die zugehörige Klasse wählen.
  3. Hat hier irgendjemand behauptet, dass sie jeden Heilen? Ich jedenfalls nicht. Ich glaube, wir haben da aneinander vorbei geredet. Es steht aber jedem offen, sich an eine Gottheit zu wenden. Es steht der Gottheit auch frei, die Bitte zu gewähren. Und ich wiederhole auch gerne noch einmal: Die übergroße Mehrheit der Priester Midgards hat weitaus besseres zu tun, als sich um die Wehwehchen dahergelaufener irgendwelcher Leute zu kümmern. Im übrigen geht man in einer mittelalterlichen Welt eher zumArzt, wenn man gesund ist. Und zahlöt ihn dafür, dass er einen gesund erhält. Und es ist ein teures Vergnügen. Im Tempel geheilt zu werden im übrigen auch. Natülich kann muss man für seine Gesundheit ein angemessenes Opfer bringen. Und zwar nicht nach eigenem Vermögen! Auch werde ich nicht wegen jeder Kleinigkeit zur Gottheit rennen. Das nimmt die nämlich potentiell übel. Und wer will schon den Zorn der Gottheit erwecken? Wer akute Heilung sucht und keinen gut bestückten Geldbeutel hat, wird wohl zu allererst den örtlichen Heiler aufsuchen. Nur in gravierenden Fällen wendet man sich an die Gottheit. Und Ärzte sind nur was für vermögende Leute, die einen solchen auch bezahlen können. Also: Für alle Beteiligten gibt es genügend Raum.
  4. @ Stonewall: Das Christentum (und die anderen Offenbarungsreligionen) sind nicht die einzige Religionsform. Und Midgard befindet sich nicht im europäischen Mittelalter dort gibt es auch kein Christentum. Meines Wissens gibt es dort nur drei Religionen, die als Offenbarungsreligionen bezeichnet werden können: Ormut, Nea Dea, Vraidos. Wobei nur erste wohl für sich Ausschließlichkeit beansprucht. Vraidos tut dies nicht. Zu Chryseia wage ich keine abschließende Aussage, ich neige aber zu einer eher toleranten Auslegung (fremde Kulte können in das eigene Glaubenssystem eingebaut werden). Also würde ich das nicht gerade typische Beispiel Christentum aus einer allgemeinen Diskussion zu priesterlichem Verhalten heraus halten. Zum Thema hoffen: Natürlich darf ein Bittsteller auf Erfüllung "Hoffen", wenn er sich an die Gottheit wendet. So wie ein Priester auf auf die Zuwendung seiner Gottheit hofft. Und natürlich kriegt er keine Garantie für die Erfüllung. Und es liegt im Ermessen eines Priesters, ob er seine Wundertaten für einen Bittsteller einsetzt oder diesen auf ein direktes göttliches Wunder hoffen läßt. Das kann man aber nicht in Regeln gießen, sondern dass muss der SL (im Falle eines NSC) bzw, der Spieler für die betreffende Figur entscheiden.
  5. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass die primäre Funktion eines Priesters oder Ordenskriegers nicht im Gesundheitswesen zu suchen und finden ist. Die meisten Priester dürften sich gegen diese Vermutung verwahren. Zudem verweise ich noch darauf, dass in meinen Augen die meisten Religionen Midgards (mit Ausnahme vielleicht Ormuts und eventuell Nea Dea) nicht den Charakter von Konfessionen und exklusivem Glauben haben, sondern sehr durchlässig sein dürften. Wer der Gottheit opfert, darf auch auf deren Gunst hoffen. Wer es nicht tut, eben nicht. Gleich, welcher Herkunft er ist, gleich welche Götter er noch anerkennt.
  6. Moderation : Thema verschmolzen und verschoben. Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
  7. Ich gehe davon aus, dass auf Midgard (bis auf wenige Ausnahmen im eher gebildeten städtischen Bereich) jeder an die Existenz von Göttern glaubt. Und gerade auf dem Land wird jeder die für seine tägliche Arbeit notwendigen Gottheiten ehren bzw, zu besänftigen suchen. Denn deren Wirken ist ihm tagtäglich sichtbar: Im Wachsen der Feldfrüchte, dem Gedeihen des Viehs, dem ordentlichen Ablauf der Jahreszeiten, dem Schmieden eines Schwertes. Ohne das Wohlwollen der Gottheit (oder des Geistes bei animistischen Religionen) würde nichts gelingen! Verehrt man die Gottheit nicht (hinreichend), droht unmittelbares Unheil in Missernten, Schlachtenunglück, Unwettern, krankem Tier, fehlerhaftem Werkzeug, untergehenden Schiffen... Das alles ist unmittelbar beobachtbar! Das hat nichts mit Priestern zu tun, die mit Glaubesdoktrinen das Volk unterdrückten. Im Gegenteil! Nicht der Priester erwartet vom Volk die Verehrung der Gottheit, sondern das Volk von ihm, dass er die Gottheit günstig stimmt.
  8. Also, ich denke, ob jemand innerlich an eine Gottheit glaubt, läßt sich regeltechnisch nicht abbilden. Ein albischer Krieger wird aber qua Herkunft eigentlich immer an die Dheis Albi, also auch an Vana, glauben. Ich sehe auch nicht den geringsten Konfikt... Es ist ja auch nicht so, dass man zu Vana bekehrt würde. Man wendet sich an diejenige Gottheit des eigenen Pantheons, die für ein bestimmtes Problem zuständig ist. Wenn ein Krieger also z.B. endlich seinen Kinderwunsch erfüllt haben möchte, wird er zu Vana beten, ebenso, wenn er möchte, dass seine Felder ertragreich sind, dass das Vieh (und seine Familie) gesund bleibt/wird. Wenn er dagegen vor Gericht ziehen muss, wird er sich natürlich an Xan wenden. Etc. Die meisten Religionen auf Midgard würde ich auch nicht als Offenbarungsreligionen einstufen.
  9. Also, der SL kann eigentlich immer von seinen Spielen etwas verlangen... Er kann es aber auch freistellen. Ich für meinen Teil halte SG nicht für so gewichtig, dass ich davon mein (oder das meiner Spieler) abhängig machen würde. Höchstens in extrem kritischen Fällen. Ich würfele jedenfalls normalerweise immer allen möglicherweise beteiligten Würfel auf einmal. Hängt aber sicher mit dem jeweiligen Spielschwerkunkt in der Gruppe ab. Gruppen, die gerne länger kämpfen, mögen gerne um des Spannungselementes alles einzeln nacheinander würfeln. Das ist bei uns halt nicht so.
  10. Thema von SteamTinkerer wurde von Kazzirah beantwortet in Midgard-Smalltalk
    Ich sehe in 2003 auch eher eine Ausnahme, zumal da, wenn ich mich recht entsinne auch hier im Forum wesentlich stärker Werbung gemacht worden ist. Insgesamt halte ich den DRSP auch für eher uninteressant. Ist eigentlich nur relevant als Indikator, welches System im Moment am "Kampagnenfähigsten" aufgestellt zu sein scheint, da es die mobilisierbarsten Anhänger hat. Und auch das nur zum Teil, wenn sich einige Systeme mehr oder minder verweigern. Außerdem wage ich zu behaupten, dass sich die Reichweite des DRSP nahezu ausschließlich auf Rollenspiel erfahrene Personen beschränkt, die allesamt ihre eigenen Vorstellungen vom guten System haben und höchstens nachschauen, ob die Ergebnisse "nachvollziehbar" (= i.e. den eigenen Vorlieben entsprechend) oder "völlig irrational" (=i.e. das eigene System ist schlecht abgeschnitten). Die Gruppe der "Ich bin ein Underdog"s (=i.e. mein System kennt eh keiner und das soll auch so bleiben, weil der Rest ist eh zu doof und mein System ist eh nur was für supertolle Rollenspieler und die gibt es eh nur wenige, eigentlich eh nur in meinem Bekanntenkreis und alle anderen machen Ringelpiezmitanfassen) sollte nicht vergessen sein, die Bestätigung in den Ergebnissen zu ersehen hoffen. (Und zu Tode betrübt sind, wenn ihr System mehr als ihre eigene Stimme bekommen hat, denn man ist ja nicht mehr EliteRollenspieler, wenn das noch wer anders kennt.) Deswegen: Die Ergebnisse sind alles andere als repräsentativ und spiegeln allenfalls die gewählten Publikationskanäle wieder. Nicht mehr und nicht weniger.
  11. Thema von Hajime Tang wurde von Kazzirah beantwortet in Alba
    1. Welches Recht eine Stadt hat, hängt schlicht davon ab, was deren Gründer für billig hält. (Bzw. wieweit sie in der Lage ist, sich Rechte zu usurpieren.) Vielleicht kann eine wohlhabende Stadt Rechte auch schlicht erkaufen. Es wird vermutlich so sein, dass Stadtrechte "vererbt" werden, da ein Stadtherr sich wohl an erfolgreichen Stadtrechtsmodellen orientieren wird und diese pauschal verleihen wird. 2. Clanfreie Städte unterstehen nur dem König als Herren, Corrinis fällt formell auch unter diese Rubrik, ist aber halt die unabhängigste von diesen. Pauschal kann man die Unterschiede aber wohl nicht benennen. Man kann aber wohl sagen, dass in den großen Königsstädten weniger hineinregiert wird. Die Unterschiede werden ansonsten vor allem in der Ausprägung der Gerichtsbarkeit und in den zu entrichtenden Abgaben zu finden sein. (Und natürlich, wem und wie sie Truppen zu stellen haben.) 3. Rechte in einer Stadt bekommt man natürlich nur, wenn man Bürger in der Stadt wird. Die gelten dann aber auch nur in genau dieser Stadt. Dazu dürfte erforderlich sein, dass man ein ehrbares Einkommen aufweist und einer in einer der dortigen Gilden aufgenommen wird. Auf jeden Fall benötigt man auch einen Bürgen, der sich für die Ehrbarkeit verbürgt. Und ich würde davon ausgehen, dass Stadtbürger unterschiedliche Rechte haben, je nach sozialem Status in der Stadt. Für Abenteurer, die nicht durch Geburt in ein Stadtbürgerrecht hineingeboren wurden, dürfte es schwer sein. Außer sie lassen sich ernsthaft für eine längere Zeit dort nieder. Reiche Händler dürften die einzigen erfolgversprechenden Abenteurer sein, die langfristig Aussicht auf erwerb eines Stadtrechts haben und ihren Lebensstil dabei beibehalten können.
  12. Vermutlich. So wie man (oder besser frau) für MZB wohl auch zumindest ein Faible für feministische Literatur haben sollte, um mit ihr klar zu kommen. Mit 16 hab ich die Nebel verschlungen. Heute mag ichs nicht mehr. Aber gut geschrieben ist es trotzdem. Aber es kommt halt nicht jeder mit einer Kampfansage ans Patriarchat klar. Im Übrigen denke ich schon, dass man einen hohen quantitativen Buchausstoß haben kann und dennoch einen gewissen Qualitätslevel halten kann. Es ist eine Frage der Technik. Ist halt industrielles Schreiben. Und je mehr man schreibt, desto leichter fällt es einem. Entspricht halt nicht unserem heutigen (romantischen) Bild vom klassischen Autoren, der sich die Worte herausringt. Die Leute sitzen halt jeden Tag 10 Stunden vor ihrem Text und tippen.
  13. Moderation : Neues Thema, daher aus Hochadel im Clan der MacRochall?? ausgegliedert. Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
  14. Ja, und ich verstehe jetzt auch das Urteil. Es war schon praktischz, die betreffenden Grafiken gesehen zu haben. Es ist verständlich, dass man es hier so sehen kann, dass es keinen besonderen Schutz für die Arbeit gibt. Und das Urteil sagt nach dem Artikel auch nichts über komplexere Grafiken aus, sondern äußert sich nur zur Schöpfungshöhe vergleichbar einfacher Grafiken. Ich denke, viel in dieser Diskussion beruht auf missverstandenen und anders gewichteten Aussagen. In der Sache sind sich eigentlich alle gar nicht mal so fern.
  15. Semour, Du hast offensichtlich niemals ernsthaft mit Photoshop und ähnlichen Programmen gearbeitet. Sonst würdest du so etwas nicht ernsthaft behaupten! Offensichtlich haben das die Richter auch nie, denn sonst wäre dieses Urteil nicht denkbar! Das mag so sein, allerdings weiß ich nicht, wie der konkrete Fall beschaffen war. Man kann mit Bildbearbeitungssoftware natürlich auch in der im Urteil beschriebenen Weise arbeiten. Das Problem liegt in der Verallgemeinerung auf jegliche Arbeit mit Computer gestützter Grafik. Wobei der zitierte Artikel zumindest die Vermutung nahelegt, dass die Richter das allgemein annähmen...
  16. Semour, Du hast offensichtlich niemals ernsthaft mit Photoshop und ähnlichen Programmen gearbeitet. Sonst würdest du so etwas nicht ernsthaft behaupten!
  17. Ich zitiere mich mal vom Anfang dieses Strangs: Mannshöhe ist bei Stangenwaffen nicht wirklich lang. Und sowohl das Halten in der Hand als auch das Befestigen der Waffe an Sattel / Rücken des Reiters ist historisch, archäologisch und im Experiment belegt. Auf langen Strecken, noch dazu in sichererm Gebiet wird ein Reiter den Stecken aber wohl eher nicht in der Hand halten, sondern ihn anderweitig befestigen. Vorteil: Freie Hand, Nachteil: Waffe nicht bereit.
  18. Wenn er den Schriftzug verwenden will, der natürlich geschützt ist, nicht nur durch das reine Urheberrecht, sondern vor allem durch das Markenrecht, sollte er natürlich die Rechteinhaberin fragen. In diesem Falle empfehle ich den Kontakt zum VFSF bzw. Elsa Franke. Nein, Städtenamen sind als solche weder durch Urheberrecht, noch Markenrecht geschützt.
  19. Jetzt ist nur die Frage, was zuerst da war. Das "Recht auf Privatkopie" oder die Verwertungsgemeinschaften. Und das ist geklärt: Erst wurde festgestellt, dass Privatkopien ein Verstoß gegen die Rechte des Urhebers sind, dann wurde festgestellt, dass das aber nicht vernünftig verfolgbar wäre, deshalb wurden als Abhilfe die Verwertungsgesellschaften gegründet, um diese unrechtmäßige Nutzung halbzulegalisieren und erst im letzten Schritt wurde das "Recht auf Privatkopie" im Urhebergesetz in der vorliegenden Form gesetzt. Wobei immer noch klar ist, dass dieses Recht im Widerspruch zum Urheberrecht ist und im Zweifel die Rechte des Urhebers die des Nutzers uüberwiegen, außer letzterer kann zweifelsfrei nachweisen, dass es rein private Zwecke waren. Nö, aber der bekommt in der Regel von seinem Auftraggeber Geld dafür, dass dieser das Logo für seine Zwecke verwenden darf. In solchen Lizenzverträgen ist in der Regel der Nutzungsumfang eng geregelt. Das umfasst in der Regel nicht die völlige Preisgabe aller Rechte an die Allgemeinheit. Das ist aber das, was du annimmst. Was du meinst, ist das Recht auf Zitation. Aber auch da darfst du nicht aus dem Sinnzusammenhang reißen, also nicht Sinnentfremden. Und das Zitat muss in einen Rahmen gesetzt sein, der in erheblichem Maße der Urheberschaft des zitierenden entstammt. Damit erhältst du aber auch keine weitergehenden Verwertungsrechte an dem Zitat. Du wirst lachen: Das Recht hat der Künstler. Er hat auch das Recht, sein Werk z.B. für eine Ausstellung herauszufordern. Du erwirbst nur die physischen Besitzrechte und teilweise die Verwertungsrechte. Du darfst aber nicht beliebig damit umgehen, da der Urheber weiter die Urheberrechte behält und somit auch z.B. Änderungen an seinem Werk vornehmen darf.
  20. Da nach aktuellem Stand der Technik jeder Browser eine Kopie eines angezeigten Bildes darstellt, hat ein Urheber allerdings durch seine Zustimmung zur Verwendung seines Werkes auf einer Webseite implizit auch der Rechtmäßigkeit dieser Nutzung zugestimmt, oder aber der Webseitenbetreiber macht sich der Urheberrechtsverletzung schuldig und dürfte das geschützte Werk so nicht im WWW veröffentlichen. Das ist trivial. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die lokale Speicherung zweckgebunden ist. Sie ist auch in der Regel nicht unrechtmäßig. Sie wird es erst, wenn der Nutzer aktiv eine Kopie anlegt und diese weiter verbreitet. (Wie du ja auch selbst festgestellt hast.) Und das passiert aber, wenn du eine Vorlage anfertigst, um diese z.B. auf einem Werbeträger weiterzuverbreiten. Hat niemand bestritten. Wobei man formal sagen muss, dass es eine Duldung eines Rechtsverletzung ist, die nur deshalb nicht geahndet wird, weil er technisch nicht generell verfolgbar ist. Ja, weil sie nicht, bzw. nur mit unverhältnismäßigen Aufwand verfolgbar wäre. Die private Nutzung wird pauschal abgerechnet, da eine einzelne Abrechnung der privaten Nutzung fremden geistigen Eigentums nicht durchführbar wäre. Vor allem deshalb gibt es GEMA, VG Wort und VG Bild. Du hast damit aber kein Recht, fremdes geistiges Eigentum aus dem Zusammenhang zu reißen! Und du darfst es dir nicht zu Eigen machen. Weil in den meisten Fällen der Urheber eines Werkes im Web dem Privatnutzer prinzipiell nicht bekannt ist. Mir geht es hier auch wirklich nur um die allgemeine Anwendbarkeit des UrhG, und nicht um den hier doch sehr speziellen Fall des Logos des Midgard-Forums. Ja und? Dann fragt man freundlich bei demjenigen nach, bei dem man das Logo gesehen hat. In den meisten Fällen kann der einem weiter helfen. Und nachfragen vermeidet Missverständnisse, so wie es in dem von dir beispielhaft genannten Fall gewesen wäre. Wenn du das nicht tust, und der Rechteinhaber erfährt davon, dass du, ohne überhaupt eine Nutzungserlaubnis erworben zu haben, sein Werk zu einem nicht vom Urheber vorgesehenen Zweck verwendest, kann es dir durchaus passieren, dass du Post von dessen Anwalt bekommst, samt meist ziemlich saftiger Rechnung.
  21. @ Raistlin: In dem Moment, wo du das Logo auf deinen privaten Rechner kopierst, fertigst du eine unrechtmäßige Kopie des Logos an - außer du hast das direkte oder zumindest erwartbare Einverständnis des Rechteinhabers. Davon würde ich in keinem Fall ausgehen, wenn es nicht explizit dabei steht. Eine Veröffentlichung im Web bedeutet nicht eine generelle Einverständniserklärung zur freien Kopie! Das Gegenteil ist der Fall. In jedem Fall liegt ein offenkundiger Verstoß gegen das Urheberrecht vor. Und zwar bei demjenigen, der ohne Einverständniserklärung eine Kopie vom Logo macht. Abgesehen davon: Was ist eigentlich so schwer und schlimm daran, einfach mal den wahrscheinlichen Rechteinhaber zu fragen, ob er mit der Nutzung des Logos einverstanden ist? Machen andere Leute doch auch so...
  22. Thema von Kazander wurde von Kazzirah beantwortet in Alba
    Ich würde es so sagen: Wenn sie sich an einem von Albai besiedelten Ort niederlassen, insbesondere in einer Stadt, und wenn sie ihre Magie offensichtlich praktizieren wollen, werden sie sich um die Aufnahme in eine Gilde bemühen müssen. Die Notwendigkeit der Mitgliedschaft dürfte mit der Siedlungsdichte ansteigen. Die Elfen des Broceliande werder mit Sicherheit nicht Mitglied einer Gilde sein! Wozu? Sie unterstehen nicht der albischen Herrschaft.
  23. Wenn man biologistisch vorgeht, dann ja. Allerdings müßte dann auch die Frage gestellt werden, warum die beiden Arten kreuzbar sind, wenn sie so unterschiedlich sind. Es ist auch nicht zwingend, dass unsere irdische Genetik für Midgard zutrifft. Man hätte sie sicher ausarbeiten können, wenn man es für nötig hielte, noch eine Rasse mehr zu erstellen. Anscheinend war das aber nicht der Fall. Es reichen ja eigentlich auch die vorhandenen Rassen. Und warum sollte das Erbe eines Elfen nicht nur entweder voll oder gar nicht zur Geltung kommen? Das kann bei so einem magischen Wesen doch durchaus der Fall sein. Ich hielte das für innerhalb des Systems für logisch und spieltechnisch am einfachsten zu handhaben. Dass sie trotzdem eine gespaltene Identität haben, schließt das ja nicht aus. Die beide übrigens Halbelfen sind, bzw. von einem abstammen. Sie sind sogar verwandt. Und deren Vorfahren sind typische Beispiele für die Wahl zwischen menschlicher und elbischer Natur. Arwen übrigens auch. Nur aufgrund ihres menschlichen Erbes konnte sie die Sterblichkeit wählen. Ich möchte aber noch einmal betonen, dass das Verhalten von Mittelerde-Elben nicht wirklich eine signifikante Argumentation für das Verhalten von Midgard-Elfen gibt. Für Midgard neige ich übrigens eher dazu, der Figur keine Wahl zu lassen, sondern es schon bei Geburt festgelegt zu wissen, welches Erbe dominant ist.
  24. Wieso sollte er? Unter der Bedingung der Wahlmöglichkeit sehe ich das so, dass ein Halbelf, der Sterblich ist, vollkommen wie ein Mensch behandelt wird (oder welcher Rasse er auch sonst angehören mag.) Spieltechnisch ist er damit ein Mensch. Und ein Halbelf, der sich für sein elfisches Erbe entscheidet, gilt er spieltechnisch als Elf - mit allen damit verbundenen Vor- und Nachteilen. Das halte ich für die sinnvollste Vorgehensweise aus regulatorischer Sicht. Wie sich das für den einzelnen Betroffenen in sozialer Hinsicht äußert, dürfte sehr verschieden sein. Es dürften vor allem, bis auf in Erainn, eher selten sein.
  25. Moderation : Bevor das Thema "Steigbügel" hier weiter ausartet, bitte ich den schon vorhandenen sehr interessanten Strang passenden Inhalts zu beachten: Steigbügel Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

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