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Henni Potter

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Alle Inhalte von Henni Potter

  1. Vielen, vielen Dank, Harry! Wirklich herrliche und vor allem glänzend kommentierte Schnappschüsse. Und danke an Mona, dass sie so eine herrliche Feier organisiert war. Du weißt ja, dass wir alle dich lieben! Ich bin froh, dass ich dabei sein durfte. Glückliche Grüße, Hendrik
  2. Fürs Protokoll: Dass Ordenskrieger "Kämpfer" sind, steht auf S. 11 des DFR, linke Spalte, vorletzter Absatz. Grüße, Hendrik
  3. Der übliche Con-Gruß unter Forumsmitgliedern: "Wir müssen unbedingt mal miteinander spielen!" soll sich gerüchteweise wegen der vielen internen Bekanntschaften, die auch über Cons hinaus gepflegt werden, inzwischen geändert haben in: "Brauchen wir dafür ein Unterforum?" Grüße, Hendrik, momentan in 2 (Abenteuer-)Unterforen aktiv
  4. Ich halte das für einen legitimen Ausgang des Abenteuers, da die Gruppe zu diesem Zeitpunkt schon die Mehrzahl der Ereignisse hinter sich hat. Statt der gesicherten Tür, dem Einschleichen in die Burg und der Eroberung des Tores muss sie halt nun die Besatzung des Schmugglerbootes täuschen, damit diese anlanden, diese dann möglichst leise unschädlich machen und schließlich das Boot ungesehen von den Burgwachen am Rande der Steilküste entlang nach Vikkarsheim manöverieren. Keine kleine Aufgabe! Wenn der SL diese Handlung nicht zulassen will, kann er einfach die Ankunft des Bootes verzögern und gelegentlich Wachtposten auftauchen lassen, deren Verschwinden irgendwann bemerkt zu werden droht. Außerdem kann er der Gruppe klar machen, dass ein überraschendes Eindringen nur möglich sein wird, wenn die Räuber in der Burg das Boot nicht bemerken. Eine ungesehene Fahrt im Schutze der Felsen wird nur ein erfahrener Seemann zustande bringen. Befindet sich ein solcher in der Gruppe, bietet sich das Szenario natürlich an. Ansonsten ist die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns doch recht hoch. @ Hornack: Da hat deine Gruppe aber kein Fettnäpfchen ausgelassen! Kaum lösbar halte ich aber für sehr übertrieben: Ich habe das Abenteuer dreimal getestet, und nur in Bacharach (mit, aber nicht wegen dir) scheiterte es. Richtig ist, dass von den Spielern umsichtiges Vorgehen gefordert ist. Einzelne Patzer kann man durchaus ausbügeln, wenn die Spieler aber in Panik verfallen, können sie sehr schnell die ganze Situation in den Sand setzen. Das ist durchaus so gewollt: Ich habe es gern, wenn sich in Abenteuern intelligentes Vorgehen auszahlt, die Gruppe beim stumpfsinnigen Anrennen aber scheitert. Ich gehöre übrigens auch zu den Spielleitern, die ein gelegentliches Scheitern von Abenteuern für pädagogisch wertvoll halten. Grüße, Hendrik
  5. Einsi hat Recht: Die Stelle ist ungenau. "Dessen WW: Resistenz gelingt" bedeutet bei einem kritischen Erfolg eigentlich, dass auch bei der Resistenz eine 20 gefallen sein muss; denn gegen einen kritischen Erfolg gelingt eine Resistenz nach den allgemeinen Regeln nur bei ebenfalls kritischem Erfolg des WW. Dem Wortsinn nach ergibt die Textpassage daher keinen Sinn, da sie auf eine Selbstverständlichkeit verweist. Sie kann daher nur so gemeint sein, dass es genügt, wenn der WW:Resistenz "normal" gelingt, d.h. in der Summe das Gesamtergebnis des EW:Zaubern erreicht. Grüße, Hendrik
  6. Zur Abwehr: Lies einfach mal den letzten Absatz auf S. 248 des DFR, dann wird Einiges klarer! Grüße, Hendrik
  7. @ Prados: Dein vorletzter Beitrag endete mit den Worten: "Er ist faktisch ahnungslos, was vor ihm passiert." Ich dachte daher, es ginge dir um Ahnungslosigkeit. Ich scheine allerdings in letzter Zeit häufiger an anderen Leuten vorbei zu denken. Ich nehme mir daher vorläufig einmal eine Auszeit bei den Regeldiskussionen - berufliche und andere Verpflichtungen lassen mir einfach zu wenig gedankliche Freiheiten. Ich möchte betonen, dass mein Rückzug keineswegs durch irgendwelche Beiträge aus diesem Forum veranlasst ist, und ich hoffe, dass er auch nicht unhöflich wirkt. Wer unbedingt mir mir noch etwas Regetechnisches klären möchte, möge mich bitte in Bacharach oder über den Forums-Boten ansprechen. Grüße, Hendrik
  8. Oh, dieser Gedanke lässt sich vortrefflich aus dem Regelwerk entnehmen: Der Spielleiter entscheidet über Wehrlosigkeit. Ein vom Schild gedeckter Kämpfer, der zwar weiß, dass sich vor ihm ein Zauberer befindet, der aber aus freier Entscheidung nicht nachschaut, was der Zauberer macht oder was für Magie auf ihn zukommen könnte, hat meiner Ansicht nach keinen Anspruch auf Resistenz. Er ist faktisch ahnungslos, was vor ihm passiert. Grüße Prados Der Spielleiter entscheidet nur "im Zweifelsfall", Prados, und zwar über die "Wehrlosigkeit"; wir jedoch reden über "Ahnungslosigkeit", der auf S. 95 des DFR ein eigener Absatz gewidmet ist. Ahnungslos sind danach keineswegs Figuren, die den Angriff nicht sehen können; sie müssen vielmehr nur mit ihm rechnen. In unserem Beispiel rechnet die Figur hinter dem Turmschild sehr wohl mit Angriffen, sie wird diese lediglich sehr spät sehen (was ggf. einen Abzug auf die Abwehr rechtfertigt). Dürften Figuren gar nicht abwehren, die den Angriff nicht sehen können, so wäre keine Abwehr gegen Unsichtbare oder in völliger Dunkelheit möglich. Diese sind nach dem Regelwerk aber ausdrücklich (mit Abzügen) zugelassen. Grüße, Hendrik
  9. 1) In dem hier beschriebenen, sehr speziellen Fall des Turmschildes könntest du Recht haben: Das Opfer ist in der Tat bewegungsunfähig und damit wehrlos, wenn es sich zum Ausweichen nicht hinter dem Sichtschirm hervor bewegen darf. Mir geht es aber viel allgemeiner darum, ob ein Opfer dann wehrlos ist, wenn es den Angriff nicht sehen kann. Und das ist nach den Regeln definitiv nicht so! 2) Ich bin ein wenig irritiert, dass du eine ausdrückliche Regelpassage anzweifelst, nur weil kein ausdrückliches Beispiel für sie vorhanden ist. Ich behaupte, dass in jedem Beispielsfall neben der Ausweichbewegung eine unterbewusste Gegenmagie zum Tragen kommt. Die Regelpassage wurde im Übrigen m. W. ausdrücklich dafür geschaffen können, um den Resistenzwurf bei mangelnder Ausweichmöglichkeit rechtfertigen zu können. Grüße, Hendrik
  10. Ich stimme den meisten Beiträgen dieses Stranges zu, dass der Wirkungsbereich schon zu Beginn des Zauberrituals festgelegt werden muss. Das ergibt sich für mich aus S. 28 des Arkanums, wonach der Zauberer "die Person oder Orte, die er als Ziel eines Spruchs ausgesucht hat, während des magischen Rituals sehen können" muss. "Während des magischen Rituals" interpretiere ich im Sinne von "während der (ganzen) Zauberdauer". Mit den Wänden kann man daher nur in relativ statische Geschehnisse eingreifen, oder man muss genau voherberechnen, wo sich die Personen am Ende der Zd befinden. Grüße, Hendrik
  11. Ich stimme Prados zu, dass ein von einem großen Schild völlig verdecktes Ziel nicht verzaubert werden kann. Es besteht nicht der notwendige Sichtkontakt, und man kann den Schild auch nicht als Teil des Opfers ansehen: Der Schild wird nur als Werkzeug in der Hand getragen und liegt nicht etwa - wie Kleidung - eng am Körper an und formt dessen Umrisse nach. Der Schild ist daher - anders als eine Kutte - ein Fremdkörper und somit ein wirksamer Sichtschutz. @ Prados: Woher stammt denn der Gedanke aus deinem vorletzten Beitrag, das Opfer habe hinter dem Schild keine Resistenz gegen Umgebungszauber. Ich kann diesen Gedanken den Regeln nicht entnehmen: Laut Arkanum, S. 20 entfällt die Resistenz nur bei wehrlosen oder völlig ahnungslosen Opfern. Sofern der Schildträger den Zauberer aber vor dem Losmarschieren gesehen hatte, ist er sich der Gefahr bewusst und nicht "völlig ahnungslos". Man darf ja schließlich auch die Angriffe von Unsichtbaren abwehren. Grüße, Hendrik
  12. Hallo, Gindelmer! Wir verfolgen unterschiedliche Ansätze: Du argumentierst mit dem Sinn oder der inneren "Logik" der (Beschwörungs-) Magie, ich betrachte ausschließlich den Regelwortlaut. Für mich regelt der Abschnitt "e) Beschwörungen" in T5, WDA klar und deutlich, dass nur solche Zauberkünste Grundfertigkeiten sind, die das Primärelement des Beschwörers betreffen; alles andere (auch Dämonenbeschwörungen) sind ausdrücklich Standardfertigkeiten. Geht man davn aus, dass Elementarwesen binden alle fünf Elemente umfasst, kann es sich also nur um eine Standardfertigkeit handeln. Nur wenn du fünf verschiedene Binden-Fertigkeiten unterscheidest, wäre die eine bezüglich des Primärelements zu halben Kosten zu erwerben. Grüße, Hendrik
  13. Für mich regelt die Beschreibung auf S. 201/202 des DFR die Sache einfach und eindeutig: In den Händen der aufgeführten Abenteurertypen handelt es sich um eine magische Waffe *(+0/+1), "wenn es darum geht, übernatürliche Gegner zu bekämpfen". Danach ist der gesamte Waffenschaden magisch. Grüße, Hendrik
  14. Laut der bereits zitierten Stelle WDA, S. 56 bringt es keinen Vorteil, mehr als zwei Mentoren zu haben, womit ein elementarer und ein dämonischer Mentor gemeint sind. Daraus geht hervor, dass ein Elementarbeschwörer alle Elementarbeschwörungen von einem einzigen Mentor lernen kann, also auch bezüglich seines Sekundärelements. Da die beschriebenen Elementarmeister nur über Zauber ihres eigenen Elements verfügen, muss ein Mentor entweder ein besonders mächtiger Meister sein oder aber über Mittel und Wege verfügen, seinem Schüler auf anderem Wege Wissen zu vermitteln, dass er selbst nicht beherrscht, z. B. über befreundete Elementarmeister, Bücher o. ä. Grüße, Hendrik
  15. Die Antwort hängt davon ab, ob man das Binden von Elementarwesen als einen einzigen Zauber ansieht, der auf alle Elementarwesen wirkt (dann Standardkosten), oder als Sammelbegriff für fünf verschiedene Zauber (Feuerelementare binden usw.; dann für das Primärelement Grundkosten). Wir haben über ein ähnlich gelagertes Problem schon einmal im Strang Beschwörungen diskutiert. Ich meine, dass alle Elementarbeschwörer den Zauber zu Standardkosten lernen und damit alle Arten von Elementaren binden können. Grüße, Hendrik
  16. Ich bedanke mich für die aufschlussreichen Beiträge von Valinor, Prados und Pandike. Ich sehe inzwischen sehr klar, wo die (zahlreichen) Unterschiede in unseren Sichtweisen liegen. Am deutlichsten ist der Unterschied in der grundlegenden sprachlichen Auslegung der Spruchbeschreibung: Während Prados z. B. die Formulierungen "passiv" und "bewegungslos" nach Duden für völlig verschieden hält, sehe ich da fast nur Übereinstimmung: Für mich bedeuten "die Dinge an sich herankommen lassend und untätig, teilnahmslos hinnehmend" dasselbe wie "keine Regung zeigend, ohne jede Bewegung". Bei so unterschiedlichem Sprachverständnis lohnt eine weitere Diskussion wohl nicht mehr. Um die Diskussion weiter zu führen, müsste ich auch langsam Argumente wiederholen: Die letzten Beiträge zeigen sehr deutlich, dass ihr (Valinor, Prados und Pandike) euch entscheidend auf den Regeltext stützt, nach dem die Figur nicht zu widernatürlichen oder schadenbringenden Handlungen gezwungen werden kann. Über den Unterschied von Handlungen und Unterlassungen habe ich mich bereits ausführlich ausgelassen. Auch da werden wir wohl vor dem Hintergrund unterschiedlicher sprachlicher wie auch philosophischer Ansätze zu keiner Einigung kommen. Da für mich Tun und Unterlassen grundverschieden sind, nehme ich bei dem Zauber zwei Wirkungen an: Die erste raubt dem Opfer seinen freien Willen, so dass es bewegungslos in der Gegend herumsteht; die zweite gibt dem Zauberer Gewalt über die Handlungen des Opfer. Nur bei der zweiten Spruchwirkung (aktive Steuerung) kann nach meinem Verständnis der Spruchbeschreibung der Bann brechen. Wer hingegen - wie ihr in Tun - und Unterlassen keinen (wesentlichen) Unterschied sieht, der wird nur eine Spruchwirkung annehmen, so dass der Bann beim passiven Verharren genauso gebrochen werden kann wie bei aktiven Befehlen. Meine Auslegung ist übrigens auch von dem Verlangen nach möglichst einfachen Regeln geprägt. Es ist bereits schwierig abzugrenzen, wann ein Befehl gegen die Natur des Opfers ist oder ihm offensichtlich Schaden zufügt. Erweitert man die Auslegung auf Situationen, in denen das bloße Untätigbleiben den Bann brechen kann, so mehren sich die schwierig zu beurteilenden Fälle. Der SL muss dann ständig darauf achten, ob die aktuelle Lage für das Opfer nicht als widernatürlich oder gefährlich einzustufen ist. Das Ganze wird dadurch erschwert, dass die Situation aus der subjektiven Sicht der verzauberten Figur beurteilt werden muss: "Will der Zauberer mich nun fesseln, um mich anschließend zu töten, oder will er mich nur in Ruhe verhören?" Mir persönlich wird das zu kompliziert. Für andere mag der erst das interessante und kreative Rollenspiel beginnen. Darum möchte ich enden mit einer klassischen Phrase: Jeder, wie er mag! Beste Grüße und danke für die interessante Debatte, Hendrik
  17. Hallo, Panadike! Aus der Tatsache, dass jemand bestimmte Handlungen verweigert, kann man doch nicht folgern, dass "Initiative" bei ihm vorhanden ist; genau das Gegenteil ist doch der Fall! Doch, das tut es. Schlag doch bitte einmal die Wortbedeutungen im Duden nach! In meinem steht das so. Man könnte aus eurer Sicht allenfalls argumentieren, dass die MIDGARD-Sprachgebrauch vom normalen Sprachgebrauch abweicht. Das tut er auch vereinzelt, aber nicht bei dieser Fülle von Formulierungen, die auf "Regungslosigkeit" hindeuten. Er hat es deshalb nicht geschrieben, weil es eine überflüssige Information ist: Wenn das Opfer völlig bewegungslos ist, wird es laut DFR, S. 95 automatisch ohne Abwehr kritisch getroffen. Genauso gut könntest du fordern, dass jedesmal, wenn das Regelwerk "Wehrlosigkeit" festlegt, da noch zusätzlich stehen müsste, dass der Wehrlose nicht abwehren kann. Das ist unnötig, weil bei Wehrlosigkeit und ebenso bei völliger Bewegungslosigkeit definitionsgemäß nicht abgewehrt werden kann. Verständnisfrage: Meinst du eigentlich, dass das Opfer dann lediglich abwehren kann, aber weiter unter dem Bann steht, oder das der Bann vollständig gebrochen wird und das Opfer wieder Herr seiner selbst ist? Mit dem Vergleich wollte ich keine "Mächtigkeitsdebatte" beginnen, weil ich diese für fruchtlos halte; ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass bei Fesselbann niemand auf die Idee kommt, das Opfer könne abwehren, auch wenn in der Spruchbeschreibung nichts von Wehrlosigkeit oder fehlender Abwehrmöglichkeit steht. Doch, diese Einschränkung ist wichtig: Macht über Menschen kann im Kampf mit mehreren Beteiligten eingesetzt werden, und der Zauberer kann sich nicht immer auf die Steuerung seiner Opfer konzentrieren. Könnte er die Opfer zum Selbstmord zwingen, so hätte er schnell ein paar Gegner dauerhaft beseitigt. Da er das nicht kann, erreicht er nur, dass diese bewegungslos in der Gegend stehen und ihm ggf. später noch Scherereien bereiten. Hat der Zauberer hingegen Zeit und Muße, die Verzauberten zu töten, so wird ihm das auch dann gelingen, wenn man den Opfern nach eurer Interpretation Abwehrmöglichkeiten zugesteht; es kompliziert die Sache lediglich, weil der Zauberer dann etwas geschickter vorgehen muss, indem er die Opfer z.B. an einen Abgrund treten lässt, um diese dann überraschend von hinten in die Tiefe zu stoßen. Ich bin eigentlich immer ganz froh, wenn meine SpF ohne solche Spielchen sich ihrer ohnehin schon überwältigten Gegner entledigen können. Grüße, Hendrik
  18. Um genau zu sein: Opfer von Macht über Menschen sind ausdrücklich nicht jeglicher Eigeninitiative beraubt. Ihre Eigeninitiative ist "gering" - so gering, dass sie gerade noch Fragen mit "Ja" oder "Nein" beantworten können, aber nicht zu weitergehenden Äußerungen fähig sind. Dadurch wird meines Erachtens nicht geklärt, ob die Eigeninitiative auch zu einer Abwehr ausreicht. Es heißt übrigens auch nicht, dass ein Opfer wie ein Automat in der Gegend herumsteht, sondern dass es wie ein Automat handelt. Für das Verhalten des Opfers, wenn es keinen Befehl des Zauberers erhält, sind die Beschreibungen "bleibt untätig" und "bleibt passiv stehen" maßgeblich. Keine der beiden Beschreibungen impliziert automatisch, dass das Opfer im vollen Sinne bewegungslos (wie etwa unter dem Zauber Lähmung) ist. Zwei andere Zauber kennen ähnliche Beschreibungen, ohne dass dadurch aber meines Erachtens die Sache entschieden wird. Ein Opfer des Zaubers Verzweiflung befindet sich in einer "passiven Haltung", womit offensichtlich keine vollständige Bewegungslosigkeit gemeint ist. Hier wird explizit gesagt, dass das Opfer als wehrlos zählt. Leider hilft uns das meiner Meinung nach nicht weiter, da man einerseits behaupten könnte, in Analogie zu diesem Zauber müsste auch bei Macht über Menschen die Passivität zur Wehrlosigkeit führen, andererseits aber auch, dass die ausdrückliche Erwähnung der Wehrlosigkeit bei Verzweiflung und die fehlende Erwähnung der Wehrlosigkeit bei Macht über Menschen darauf schließen lässt, dass das Opfer des letzteren Zaubers eben nicht wehrlos ist. Ein Opfer des Zaubers Angst wiederum "bleibt inaktiv", womit erneut keine vollständige Bewegungslosigkeit gemeint ist. Da der Zauber aber durch jeden Angriff auf das Opfer sofort gebrochen wird, kommt hier die Frage, ob es als wehrlos zählen würde, gar nicht auf. Gruß Pandike Hallo, Pandike! Ich danke dir für deinen guten Diskussionsbeitrag. Es gefällt mir, wie du auf meine Argumente eingehst und meine verkürzte Darstellung korrigierst. Sehen wir uns doch die Spruchbeschreibung von Macht über Menschen noch einmal etwas genauer an: Da steht nämlich doch ausdrücklich, dass die Spielfigur "nicht aus eigenem Antrieb handelt" (2. Absatz, 1. Satz). Das meinte ich mit fehlender Eigeninitiative. Selbst bei Handlungen auf Befehl wie z. B. beim Ausfragen ist die Eigeninitiative "gering"; daraus - und aus der eben zitierten Formulierung - folgere ich, dass ohne Befehle überhaupt keine Eigeninitiative besteht. Ebenso folgere ich aus der Formulierung, dass das Opfer "wie ein Automat handelt", dass es ohne Befehl auch wie ein Automat bewegungslos in der Gegend herum steht. Und keinesfalls kann ich deine Einschätzung teilen, dass die Formulierung "bleibt passiv stehen" nicht auf völlig Bewegungslosigkeit schließen ließe; bei Verzweiflung ist zum Vergleich nur von einer "passiven Haltung" die Rede, während hier mit "stehen bleiben" ausdrücklich ein bewegungsloser Zustand beschrieben wird (die Formulierung bezieht sich ja nicht nur auf die Beine, insbesondere in Verbindung mit dem Attribut "passiv"). Ich verweise außerdem auf den Gesamtzusammenhang der Formulierungen: Wer will, mag für jede Formulierung einzeln eine Widerlegung finden, dass damit völlige Bewegungslosigkeit gemeint sei; die Fülle der verschiedenen Formulierungen des zweiten Absatzes lässt aber bei einer Gesamtbetrachtung keinen anderen Schluss mehr zu. Nochmals: Wie deutlich soll ein Autor denn eigentlich noch schreiben, dass die Figur zu keiner selbst veranlassten körperlichen Aktivität mehr fähig ist? Zum Schluss bringe auch ich noch einen Vergleich, und zwar mit dem Zauber Fesselbann: Dort steht ebenfalls mit keinem Wort, dass die Opfer "wehrlos" sind, und zwar mit gutem Grund; denn "Wehrlosigkeit" wäre der falsche Regelbegriff, die Fesselung fällt vielmehr unter die "Bewegungslosigkeit" im Sinne von S. 95 des DFR, wo jeder Angriff automatisch kritischen Schaden verursacht (eine Regelung, die übrigens auch JB in seinem letzten Beitrag übersehen hat). Ich finde nach wie vor den Vergleich von körperlicher Fessel (Fesselbann) und geistiger Fessel (Macht über Menschen, der laut Spruchbeschreibung "die Seele einem magischen Zwang unterwirft") sehr anschaulich. Der Vergleich zeigt im Übrigen, dass die fehlende Abwehrmöglichkeit den Macht-Zauber keineswegs unangemessen aufwertet; denn Fesselbann, bei dem unstreitig keine Abwehr möglich sein dürfte, ist ein Zauber, der weniger FP (80%) und weniger AP (2:Grad statt 3:Grad) bei halber Zauberdauer (10 statt 20sec) kostet und auch auf Opfer von Grad 7 und höher wirkt! Grüße, Hendrik
  19. Den Unterschied mache nicht ich, sondern das (esoterische?) Regelwerk: Bei Überraschung (S. 89) kann man sich nicht bewegen, aber noch (eingeschränkt) abwehren; bei Bewegungslosigkeit durch z. B. Fesseln oder Schlaf (S. 95) ist sofort jeder Hieb kritisch (ohne EW:Angriff). Mit dem unter Macht über Menschen beschriebenen Zustand ist die erste Regelpassage nicht vergleichbar, wohl aber die zweite: Während Überraschte noch potenziell voll handlungsfähig sind, sind die Opfer des Macht-Zaubers jeglicher Eigeninitiative beraubt und daher einem Schlafenden oder (geistig) Gefesselten sehr ähnlich. Grüße, Hendrik
  20. Lieber Prados, selbstverständlich gibt es einen Unterschied zwischen Handlungen und bloßer Abwehr. Es wurde hier bereits richtig dargestellt, dass die Abwehr nicht zu "normalen" Handlungen zählt, wie sie auf S. 220/221 des DFR aufgezählt werden; es sind vielmehr zusätzlich beliebig viele Abwehraktionen in einer Kampfrunde zulässig. Insofern ist auch die von dir zitierte Regelpassage zur Überraschung verständlich, nach der man sich nicht bewegen und nicht "handeln", wohl aber abwehren kann. Das alles hat aber nichts mit der Spruchbeschreibung von Macht über Menschen zu tun. Dort steht ja nicht einfach - wie ich nicht müde werde zu betonen - dass die Figur nicht "handelt". Es wird vielmehr detailreich beschrieben, dass dem Verzauberten jegliche Eigeninitiative genommen wird und er nur noch Befehl des Zauberers hin etwas unternimmt. Im Gegensatz zum Überraschten, der ja noch weitgehend Herr seiner selbst ist, steht der Verzauberte wie ein Automat völlig bewegungslos in der Gegend herum, solange ihm nicht irgendein Befehl erteilt wird. Angesichts der vielen verschiedenen Formulierungen ("passiv", "untätig", "handelt nicht", "wie ein Automat") genügt es hier bei Weitem nicht, nur auf den Begriff "Handlung" zu verweisen, der im Regelwerk schon einmal abweichend (d.h. ohne die Abwehr einzuschließen) gebraucht wird. Da in der Spruchbeschreibung so deutlich ausgeführt wird, dass und warum das Opfer ohne Befehle still steht, gehe ich übrigens ganz im Gegensatz zu dir davon aus, dass es erwähnt worden wäre/hätte erwähnt werden müssen, wenn das Opfer trotz allem zu einer Abwehr fähig wäre. Zum Diskussionsstil: Ich versuche hier auch nicht viel mehr, als Argumente auszutauschen. Ich habe mich deinen Einwänden zu meiner Denkweise geöffnet, und ich erlaube mir, deine Argumentation kritisch zu hinterfragen. Dass ich dir deine Meinung weder nehmen kann noch will, ist selbstverständlich. Wenn du in meiner Argumentation Mängel siehst, wäre ich erfreut, wenn du sie mir (nochmals) darlegst. Grüße, Hendrik
  21. Richtig, Solwac, diese Punkte hatte ich unterschlagen. Ebenfalls ergänzen muss man noch, dass man beim schlagenden Einsatz von bis zu 6 (statt 4) Gegnern gleichzeitig angegriffen werden kann. Der stechende Einsatz hat also einiges mehr für sich als von mir dargestellt. Grüße, Hendrik
  22. 1) Das DFR gibt auf S. 205 und S. 230 f. eindeutige Antworten: Mit dem Stielhammer beansprucht man nur schlagend (2W6 Schaden) 2m Raum, stechend (nur 1W6 Schaden) genügt 1 Feld. 2) Ihr müsst selbst wissen, ob und in welchem Maße ihr vom Regelwerk abweichen möchtet. Ich selbst spiele nach den Regeln und habe kein Problem damit. 3) Einen Stielhammer setzt man wegen des geringeren Schadens nur dann stechend ein, wenn man keine 2m freien Raum. Das steht auch ausdrücklich so auf S. 205 des DFR. 4) Auch und insbesondere für Zwerge gilt die normale Beschreibung des Stielhammers und damit auch dessen Maße. Das steht ebenfalls ausdrücklich auf S. 205 des DFR. 5) Bei MIDGARD gibt es definitv bessere und schlechtere Waffen. Ich persönlich halte den Stielhammer für besser als den Bihänder, habe in der Praxis aber dennoch wesentlich häufiger Bihänder auftauchen sehen. Die Nachteile sind also keineswegs so groß, dass sie eine rollengemäße Waffenwahl der Figuren verhindern. Grüße, Hendrik
  23. @ Prados: Mir ist weder klar, wo ich "zur Interpretation aufrufe", noch, warum das in Widerspruch zu einer Forderung nach möglichst klaren Regeltexten stehen sollte. Das Wort "wehrlos" hat JEF in der Spruchbeschreibung jedenfalls deshalb nicht verwenden müssen, weil wir uns nicht im Bereich der "Wehrlosigkeit", sondern der "Bewegungsloskeit" befinden, der auf S. 95 des DFR noch etwas anders geregelt ist. Du könntest natürlich nun argumentieren, dass in der Spruchbeschreibung auch das Wort "bewegungslos" nicht steht; es sind aber gleich mehrere der von mir zitierten Formulierungen deckungsgleich mit dem, was "bewegungslos" im Sinne der Regeln bedeutet. Noch ein Wort zu deiner Meinung aus deinem ersten Beitrag in diesem Strang: Du behauptest sinngemäß, die verzauberte Figur könne lediglich das Feld, auf dem sie steht, nicht verlassen, sich ansonsten aber wohl (zur Abwehr) bewegen. Auch das ist eine Ansicht, die an dem klaren Wortlaut ("passiv", "untätig", "Automat") vorbei geht. Natürlich ist ein Menschenautomat in der Lage abzuwehren; er tut das aber nicht, wenn man ihm nicht den entsprechenden Befehl gibt. Das habe ich oben mit "Input" zu beschreiben versucht: Ein Automat macht gar nichts selbstständig, er wartet vielmehr, dass man entsprechende Eingaben macht, die er verarbeiten kann. Grüße, Hendrik
  24. Natürlich hat das niemand bezweifelt; ich muss doch hier erst aufzeigen, wohin eure Argumentation führt, wenn man sie konsequent zu Ende denkt! Wenn du einem Verzauberten erlaubst abzuwehren, weil es gegen seine Natur ist, sich abschlachten zu lassen, wie willst du ihm dann verwehren einzugreifen, wenn seine Geliebte abgeschlachtet wird? Ich sehe regeltechnisch keinen Grund für ein Zauberduell, da sich die Wirkungen der beiden Zauber nicht widersprechen: Der Verzauberte kann seine Frau problemlos weiter innig lieben, während er ihrem Tod zusieht. Für einen erneuten WW sehe ich erst recht keine Grund, weil ein solcher bei Macht über Menschen nur zeitbedingt, nicht situationsbedingt vorgesehen ist. Ich sehe sehr klare Angaben im Regelwerk: Da steht ja nicht einfach nur, dass die Figur "nicht aus eigenem Antrieb handelt", da steht zusätzlich die Erläuterung "wie ein Automat", ohne Befehle "bleibt sie untätig", handelt der Zauberer, "so bleibt sein Opfer passiv stehen", selbst bei so etwas Einfachem wie dem Ausfragen ist "die Eigeninitiative so gering, dass sie ausschließlich mit 'Ja' und 'Nein' antworten kann". Wie deutlich muss ein Autor denn eigentlich noch schreiben, dass das Opfer nichts machen kann, sondern alles geschehen lässt? Das ist natürlich richtig, hat aber nichts mit der Problemstellung dieses Strangs zu tun: Die Spieler reiben sich hier vor Allem daran, dass das bewegungslose Opfer mit einem einzigen Schlag gemeuchelt oder zumindest kritsich verletzt werden kann (vgl. DFR, S. 95). Grüße, Hendrik
  25. Prados' Einwand ist richtig: Ein Befehl, der das Opfer zu einer widernatürlichen Handlung zwingen soll, bricht den Bann. Es macht keinen Sinn, Macht über Menschen und Macht über die belebte Natur unterschiedlich auszulegen. Nun ist mir auch klar, warum bei dem ersten Zauber steht, dass der Zauberer keine entsprechenden Befehle geben "darf" (und nicht etwa - wie ich falsch zitiert habe - geben "kann"). Podaleirios hat ebenfalls Recht: Dabei geht es nicht um die hier diskutierte Frage, ob ein Opfer sich ohne Befehle regungslos abschlachten lässt. Insoweit bleibe ich bei meiner Meinung und auch bei meiner Argumentation: Die Spruchbeschreibung deckt nur den Fall ab, in denen das Opfer Befehle erhält und sich durch eigene Handlungen in Gefahr bringt. Der beschriebene Fall stellt aber eine Lage ohne Befehle ("Input") dar, in der sich das Opfer nicht selbst gefährdet. Um den Unterschied zwischen Tun und Unterlassen zu verdeutlichen, bringe ich noch ein Beispiel: Der Zauberer hat die Frau gefangen, die der Verzauberte abgöttisch liebt. Der Zauberer kann sein Opfer nun nicht dazu zwingen, diese Frau zu misshandeln oder zu töten, weil das gegen die Natur des Opfers wäre. Wenn der Zauberer aber selbst die Frau misshandelt oder tötet, wird das Opfer nur regungslos herum stehen. Wer anders argumentiert, öffnet damit die Büchse der Pandora: Dann gibt es sehr, sehr viele Ablenkungen, die gegen die Natur des Opfer sein könnten und zum Brechen des Banns führen würden. Der Zauberer müsste ständig aufpassen, dass er nichts tut, was den Verzauberten in irgendeiner Art und Weise "verärgern" könnte; er könnte z. B. nicht in Gegenwart eines verzauberten Priesters ein schwarzmagisches Ritual durchführen, ja wahrscheinlich nicht einmal in Gegenwart eines Spitzbuben seinen Geldbeutel offen herum liegen lassen! Grüße, Hendrik
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