Hier würde ich ehrlich gesagt großzügig sein. Wenn der Zauberer zu Beginn der Runde ausreichend AP für den Zauber hat, der erst am Ende der Runde beendet ist und der Zauber den Zauberer auf 0 AP bringt, dann würde ich dem Zauberer zugestehen, den Zauber abzubrechen und abzuwehren. Allerdings nur in derselben Runde.
Das ist eine Hausregel.
Wenn auch eine großzügige
Ich halte es für einen Grenzfall, den man so oder so entscheiden kann. Es sei denn, du legst mir dar, dass man es anders auslegen muss oder kannst auf eine offizielle Regelauslegung verweisen.
Im M3-Regelwerk gibt es eine detaillierte Beschreibung, wie ein Zaubervorgang regeltechnisch abzuhandeln sei. Und daraus geht deutlich hervor, dass das Abstreichen der AP so ziemlich das erste ist, was beim Zaubern passiert (also zu Beginn der Zauberdauer).
Ich halte es dennoch für einen Grenzfall. Es ist natürlich sinnvoll, die AP zu Beginn der Zauberdauer wegzustreichen, weil zwischendurch ja einiges passieren kann. Der Zauber kann aus eigenem Antrieb oder ungewollt (LP-Verlust) abgebrochen werden. In so einem Fall darf nicht vergessen werden, die AP abzustreichen. Also wird zu Beginn abgestrichen.
Es ist aber nicht sinnvoll anzunehmen, dass der Zauberer "intime" zu Beginn der Zauberdauer seine letzte Kraft verliert und mit 0 AP für im Extremfall 30 Minuten (bei Allheilung) die Konzentration aufrecht erhalten kann. Noch extremeres Beispiel: Bannen des Todes. Der Zauberer verliert alle AP und muss 6 h die Konzentration aufrecht erhalten.
Insofern halte ich es für eine pragmatische buchhalterische Anweisung, die AP zu Beginn abzustreichen, die noch keine Rückschlüsse darauf zulässt, ob der Zauberer im Falle eines freiwilligen Abbruchs für zumindest die eine Runde, in der er den Zauber abbricht, abwehren kann.