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Einskaldir

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Alle Inhalte erstellt von Einskaldir

  1. Ich hatte mal Schampus am Tisch meiner Runde. Es hatten sich zwei 17 jâhrige eingetragen. Es war gar keine Frage. dass sie natürlich kein Gläschen bekommen. Sie haben auch nicht drum gebeten. Zumindest die älteren Teenies, die ich in meinen Runden hatte, waren in jeder Hinsicht, auch sonst am Spieltisch, sehr angenehm, höflich und benahmen sich besser, als das Gro der Erwachsenen.
  2. Ich sehe das wie Drachenmann, ohne mich da näher mit beschäftigt zu haben. Unter 12 Gaststättengesetz fallen auch Einzelveranstaltungen. Dann gibts auch noch 23 https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__23.html
  3. Thema von alf04 wurde von Einskaldir beantwortet in Cons
    Sehe ich auch so..DDorf ist etwas näher dran.
  4. Wo ist das Problem?
  5. Thema von Akeem al Harun wurde von Einskaldir beantwortet in Midgard Cons
  6. Thema von Akeem al Harun wurde von Einskaldir beantwortet in Midgard Cons
    Gibts nicht Frühstück praktisch bis zum Abschluss der MIttagszeit immer? Also erst Frühstück. Das wird dann aber nicht komplett abgeräumt, sondern es kommt dann was Warmes (Brunch) dazu?
  7. Thema von Akeem al Harun wurde von Einskaldir beantwortet in Midgard Cons
    Und zu schockgeweiteten Augen führt, wenn dich dann Einskaldir, wie vor zwei Jahren auf Bacharach seinen Zimmergenossen, fragt, ob er noch alle Latten auf dem Zaun hast und ihn auffordert, SOFORT das Oberlicht auszumachen und gefälligst seine Nachtleuchte am Bett anzumachen, wozu seine Intelligenz offensichtlich nicht reichte.
  8. Thema von Akeem al Harun wurde von Einskaldir beantwortet in Midgard Cons
    Und einen Stillezauber hast du sicher auch.
  9. Thema von Akeem al Harun wurde von Einskaldir beantwortet in Midgard Cons
    Ein Verhalten, dass bei mir größte Gegenliebe erntet, wenn dann nachts um halb zwei angefangen wird, das Bett zu beziehen. Mit entsprechender Beleuchtung natürlich...
  10. Der liebe @Hornack Lingess -bester Spielleiter der Welt- ist regelmäßig zumindest online. Leider schreibt er kaum noch was.
  11. Sorry, Jungs, aber bevor ich nicht mal ins DFR schauen konnte, bleibe ich dabei.
  12. Wenn ich mich recht entsinne, war man "früher" ( M4) mit einer derartigen Verletzung wehrlos, aber eben in der Regel nicht erschöpft. Die Konsequenz war keine eigene Abwehr aber auch keinen Abzug auf den eigenen Angriff.
  13. Absolutes Gehör ist als Erwachsener wohl nicht mehr erlernbar. Daher würde ich davon Abstand nehmen. Ich würde da zwei Äste aufmachen. Sozusagen einen technischen und einen sozialen. Erfolgreiche Musiker haben Gönner und damit auch Einfluß (Verführen, Etikette, Beredsamkeit) Erfolgreiche Musiker sollten Geld haben (wirtschaftliche Vorteile) Sie haben Fans (auch sozialer EInfluß) So ein Zwischending (sozial/technisch) könnten "Hits" sein, also bekannte Lieder. Technisch: Ich würde nicht an den Krits rütteln. In der Musik ist es ja so, dass ich bestimmte Dinge erst spielen kann, wenn ich dazu technisch in der Lage bin. Wie man das umsetzt, müsste man schauen. Analog zu den werdenden Waffen, könnte man bei einem Krit eine Lernchance zu weiteren Verbesserung der Fähigkeit auch über +18 hinaus einführen. Also Krit und anschließender W100 zeigt 90 aufwärts = +1 auf Musizieren. Da ich Musizieren nicht also so spielbeeinflussend wie Waffenfertigkeiten ansehe, hätte ich kein Problem mit hohen Werten im Musizieren auch im 20er Bereich.
  14. Thema von Payam Katebini wurde von Einskaldir beantwortet in MIDGARD Abenteuer
    Wahrscheinlich heißt er " Laryncs", ist aber bekannt unter dem Namen "Llarynx". Vielleicht waren die Autoren von Prince, äh ich meine Symbol, äh TAFKAP oder doch Prince insprieriert.
  15. Da danach ja explizit gefragt wurde, meine Meinung als Elternteil: Vor dem Hintergrund der mitgeteilten Fakten absolut nachvollziehbare Entscheidung. Ich fühle mich damit bestens. Wäre ich direkt betroffen, würde ich mich nicht über die Orga, sondern die Eltern der Kinder ärgern bzw über die kindlichen Verursacher. Meiner Tochter würde ich, das wurde ja auch gefragt, die Wahrheit sagen. Was denn auch sonst? Es gab Kinder die in den letzten beiden Jahren die Spielräume beschädigt haben. Deren Eltern haben nicht aufgepasst. Deshalb dürfen Kinder unter 14 nicht mehr zum Con. Alle weiteren allgemeineren Fragen, @Alas Ven, gehören nicht in diesen NordLicht Con Strang, sondern in einen Allgemeinen.
  16. Alas, der Vergleich hinkt doch meilenweit. Auch der von Fabian Wagner. Wir müssen doch nicht ernsthaft darüber diskutieren, dass hier unterschiedliche Sachverhalte vorliegen. Kinder und Erwachsene können Schäden aus Tolpatschigkeit und Unaufmerksamkeit verursachen. Das ist doch völlig klar. Wenn einem Kind ein Teller im Speisesaal runterfällt ist das doch nicht anders als beim Erwachsenen. Hier geht es doch um Schäden, die aus Übermut, beim Toben oder was weiß ich nicht entstanden sind. Da muss doch nicht mal vorwerfbarer "Vorsatz" dabei sein, das Verhalten ist aber typisch "kindlich". Also ein Verursachungsbeitrag, der im "Kindsein" liegt. Der wäre tatsächlich vergleichbar mit Schäden aus Übermut von Besoffenen. Und auch bei denen müsste man spezifisch reagieren. Aber bitte vergleicht doch nicht unvergleichbare Sachverhalte. Als nächstes kommt noch "Aber wenn ein Blonder den Schaden verursacht, verbannt ihr auch nicht alle Blonden". Auf der Sachebene mach eine Diskussion doch keinen Sinn.
  17. Da wäre die nachvollziehbare Konsequenz, den Alkohol vom Con zu verbannen.
  18. Und noch etwas, was ich gerne loswerden möchte. Um es noch einmal herauszustellen: Das war kein einmaliger Vorfall mit überstürzter Reaktion. Es wurden bereits Schäden 2018 verursacht, die niemand meldete. Es liegt also ein Wiederholungsfall vor. Und wo hier so schön einseitig die Orga gebashed wird: Was ist da eigentlich gelaufen im Spielzimmer? Hallo? Eltern? Wo wart ihr? Es ist richtig doof, was da gelaufen ist. Doof, dass keine Aufsicht von euch da war. Doof, dass eure Kinder Schäden anrichten und davon nix erzählen. Doof, dass sie möglicherweise was erzählt haben, ihr euch aber nicht gemeldet habt. Doof, dass die Orga jetzt so reagieren muss, wie sie reagiert, denn - um das mal klarzustellen - nicht die Orga ist hier nicht der Bösewicht, sondern das, was da im Spielzimmer gelaufen ist.
  19. Aus meiner bescheidenen Sicht dürfte dies keine Wirksamkeit entwickeln. Die Haftungserklärung wäre durch die Converanstalter vorformuliert und damit eine AGB, welche unter den entsprechenden Voraussetzungen unwirksam wäre. Eine solche Haftungsübernahme würde die gesetzliche Haftung der Eltern stark ausweiten und dürfte damit unwirksam sein. Der Haftungsgedanken, den du schon angesprochen hast, wurde hier geflissentlich scheinbar ignoriert bzw. aus meiner Sicht zu wenig beleuchtet. Hier kam ja von verschiedener Stelle eine "Ach dafür kommt die Haftpflicht der Eltern auf". Das ist mit allem Respekt Blödsinn. Du hast es schon angemerkt. Selbst wenn man den Schädiger ermitteln könnte (1. Schritt) haften die Eltern nur, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt haben. Bis zum 7. Lebensalter ist dies gar nicht der Fall. (§828 Abs. 1BGB ) Danach kommt es auf die Umstände an. Und wenn die Eltern nicht haften müssen, zahlen auch eventuell vorhandene Haftpflichtversicherungen nicht. Wer davon keine AHnung hat, sollte sich also zurückhalten, bevor er locker flockig irgendwelche Haftungsbehauptungen aufstellt. Und ich möchte noch auf etwas hinweisen: Es mag sich der eine oder andere vorher hinstellen und locker zusagen, dass er "selbstverständlich" für alles aufkommt, was der Sprößling zerlegt. Das mag auch bei Schäden von ein paar (hundert) Euro noch der Fall sein. Wenn aber das Panoramafenster für ein paar tausend Euro zu Bruch geht, oder die runtergrissene Gardinenstange nicht auf dem Boden landet, sondern im Auge eines anderen Kindes, mit Operationskosten im fünfstelligen Bereich, Kosten wegen des Verlust des Augenlichtes oder einer lebenslangen Rente wegen einer anschließenden Schwerhinderung, dann glaube ich kaum, dass sich die selben Eltern noch genauso locker an ihre Zusage halten, wenn keine Haftpflicht im Hintergrund zur Zahlung bereit ist. Letzterer Fall ist natürlich eine Ausnahme, aber er lässt sich genauso auf eventuell mögliche Schäden an der Burg/Mühle übertragen (Wasserabfluß bewusst verstopft, übergelaufen, Wasserschaden am historischen Fundament) blablabla.
  20. Diese Aussage finde ich von dir äußerst bemerkenswert. Ich erinnere mich bestens eine Diskussion im Elternstrang zu Kindergeburtstagen und DU hast ein Riesenthema daraus gemacht, bei dir möglicherweise keine Kindergeburtstage zu Hause durchführen zu wollen, weil etwas durch die Kinder kaputtgemacht werden könnte. Sämtliche anderen Eltern haben darauf mit einem "Bleib mal locker reagiert". Für dich war es ein Riesenthema. Und jetzt wirfst du der Con Orga vor, dass sie auf eine Entscheidung des Veranstalters reagiert, der genau wie du, sein Eigentum schützen will? Äußerst bemerkenswert. Aber es sind wahrscheinlich zwei Paar Schuhe. Einmal ging es um den Schutz deines Eigentums. Diesmal ist es das Eigentum anderer.
  21. 2018 auch schon. Nur um das klarzustellen.
  22. Die Diskriminierung setzt viel früher an! Alle, die kein Inet haben, werden komplett außen vorgelassen. Das ist abscheulich!!!
  23. Mein Tipp; 6L 102. Halbedelsteinwürfel. Tolle Auswahl. Und professioneller Miniatutenbemalservice: 5M 127
  24. Karte für morgen gekauft

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