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Blaues Feuer

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  1. @Zendurak magst Du mal sagen, wer jetzt den fünften (ggf. 6ten?) Platz hat, damit sich die anderen anderweitig nach Abenteuern umschauen können?
  2. weil man sich nicht sicher sein kann, ob der Kleber hält oder was runterfällt?
  3. Ist M4, M3 war weiß. Nope, Freunde, das ist M3. Die NPC haben z.B. noch Handgemengewert und Reaktionswert das weiße ist die "normale" Ausgabe, das blaue [was gerade neben mir liegt] stammt aus der Luxusbox (und hat noch die beiden Frosthexerabenteuer inklusive, die das weiße nach meiner Erinnerung nicht hatte).
  4. ich liebe Fantasy-Steampunk, sehe es aber zu weit weg von den klassischen Fantasy-Erzählräumen. Das auf einer Welt wie Damatu finde ich nicht so richtig passend
  5. Menschen sind Maschinen gegenüber misstrauisch, aber Menschen nicht. Menschen sind manchen Menschen gegenüber misstrauisch, anderen Menschen nicht. Menschen glauben anderen Menschen alles, insbesondere wenn es sich um Menschen handelt, die behaupteten, Bescheid zu wissen.
  6. Dafür braucht es keine KI, das können andere Menschen dir auch gut einreden.
  7. Jupp, bei dem Breubergabenteuer hatte ich Medea mit Euch gespielt.
  8. Oh, das klingt interessant. Und eine coole Mitspielergruppe. Falls man sich noch dazu mogeln kann, werde ich es versuchen.
  9. Moderation themenfremde Beiträge ausgeblendet vom Modfeuer Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
  10. ne, auch da bitte keine verquarkten Rechtsaussagen
  11. Quelle: Google Gemini. Disclaimer: Das da oben gilt natürlich nur in-game. Bei Midgard - Legenden von Damatu. Also wenn Du schon die KI für Rechtsfragen bemühst, dann solltest Du vielleicht überprüfen, was sie Dir erzählt. BGH VI ZR 272/06 * - Caroline von Hannover und ihr Mann Ernst, da geht es darum, dass beide in einer privaten Situation fotografiert wurden, was nicht zulässig ist. [Genauer gesagt, ist das Dokument mit dem genannten Aktenzeichen die Abweisung der Revision, mit der die Zeitung die Bildverwendung eben doch durchsetzen wollte]. BGH VI ZR 305/03* - eine Tochter von Caroline von Hannover, die bei einer öffentlichen Veranstaltung fotografiert wurde, das Bild dann aber in einem ganz anderen Zusammenhang verwendet, was ebenfalls als nicht zulässig eingestuft wurde [und ebenfalls nicht das Urteil, sondern die Zurückweisung des Revisionsversuchs durch die Zeitung] BGH VI ZR 197/20 scheint es überhaupt nicht zu geben, aber verlink mir gerne das Urteil Marlene Dietrich kommt in beiden Urteilen nicht vor, aber die Richterin Diederichsen. *die beiden Links führen zu www.bundesgerichtshof.de und dort zu den auf der Seite gehosteten Dokumente. ich hab es nur für die bessere Übersicht des Beitrags "versteckt" da die Links sehr lang sind
  12. Wie Abd schon sagte, Du darfst selbstverständlich dieser Meinung sein. Du darfst auch der Meinung sein, dass Fahrraddiebstahl ein Kavaliersdelikt ist oder es Dir irgendeinen Rechtsschutz liefert, wenn Du mit einer Waffe rumrennst. Was das Forum angeht: unterschreib, dass Du für sämtliche juristischen Klagen aufkommen wirst, die das Forum an den Hals bekommt und ich hör auf, mir weiter um das Urheber- und Kunsturheberrecht hier Gedanken zu machen.
  13. Bilder von Prominenten... das ist ein ziemlich weites Feld. Darfst Du von einer prominenten Person bei einem öffentlichen Auftritt Fotos machen? Ja. Darfst Du sie verbreiten? Auch ja. Aber darfst Du sie auch verändern (was hier der Fall war) und verbreiten? Nein. Darfst Du die im öffentlichen Kontext entstanden Bilder auch in jeden beliebigen anderen Kontext stellen? Auch nein. Darfst Du eine prominente Person in jedem beliebigen Umfaled abbilden? Genauso nein. Kannst Du übrigens mal rechtsfest defnieren, wer eine prominente Person ist und wer nicht? Oder erklären, warum ein Midgard-Abenteuer ein öffentliches Informationsinteresse darstellen sollte? Hast Du überhaupt eine Ahnung, wer in dem Abenteuer alles verwendet wurde? Über das Urheberrecht hatten wir an der Stelle gar nicht gesprochen. Auch wenn in dem Abenteuer in seiner ursprünglichen Fassung auch dagegen verstoßen wurde. Mein Verweis auf das Kunsturheberrecht, gegen das verstoßen wurde diente nur der Einordnung, weil ich nicht in die Moderation schreiben wollte "Der Link wird gelöscht weil ich das so entschieden habe." Das war keine umfassende juristische Auslegung, zu der ich gar nicht befähigt bin.

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