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Hallo,
kann man eine Kampfkunst einsetzen und gleichzeitig einen gezielten Hieb ausführen?

Zum Beispiel sagt der Spieler er möchte Bancos Vorteil (+4 auf EW:Angriff, -4 auf WW:Abwehr Gegner) einsetzen und einen gezielten Hieb aufs Herz führen.
Funktioniert das, und wenn ja würden die Boni nur für den 1. EW:Angriff (Also ab der Angriff überhaupt trifft) zählen, da "[b]eim zweiten EW:Angriff und WW:Abwehr werden keine situationsbedingten Zuschläge und Abzüge (Kodex, S. 77) mehr berücksichtigt" (Ars Armorum S. 26) werden ?
Wie würdet ihr das regeln?

Danke und viele Grüße
Insert Name

  • 2 Monate später...
Zeit: 28.8.2025 um 22:54, InsertName schrieb:

Hallo,
kann man eine Kampfkunst einsetzen und gleichzeitig einen gezielten Hieb ausführen?

Zum Beispiel sagt der Spieler er möchte Bancos Vorteil (+4 auf EW:Angriff, -4 auf WW:Abwehr Gegner) einsetzen und einen gezielten Hieb aufs Herz führen.
Funktioniert das, und wenn ja würden die Boni nur für den 1. EW:Angriff (Also ab der Angriff überhaupt trifft) zählen, da "[b]eim zweiten EW:Angriff und WW:Abwehr werden keine situationsbedingten Zuschläge und Abzüge (Kodex, S. 77) mehr berücksichtigt" (Ars Armorum S. 26) werden ?
Wie würdet ihr das regeln?

Danke und viele Grüße
Insert Name

Hallo @InsertName ,

da mir derzeit kein Grund einfällt, aus dem es nicht gehen sollte, würde ich das Vorgehen zulassen: Gezielter Hieb, gepaart mit einer Kampfkunst.

Die situative Abzug wird mit dem 1. WW:Abwehr verrechnet.

Beim 2. WW:Abwehr wird ein Bonus dazugerechnet, in Abhängigkeit davon, wo gezielt getroffen werden soll: Arm/Bein +4, Hals+6, Lebenswichtig+8 (Ich bin mir allerdings gerade nicht sicher ob ich die Boni richtig im Kopf habe). Das Herz erscheint lebenswichtig genug um einen Bonus von +8 auf den 2. WW:Abwehr zu rechtfertigen.

Da ich derzeit kein Regelwerk zur Hand habe, sind diese Angaben ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Bearbeitet ( von Gindelmer)

Als Grund das zu unterbinden könnte man anführen, dass das unter die Regel

"Die gleichzeitige Anwendung von Kampfkunst, Schießkunst, KiDo und Fechten, aber auch von anderen besonderen Kampfformen wie beidhändiger Kampf oder Kampf in Schlachtreihe ist nicht möglich." (AA S. 21)

fällt. Ist ein gezielter Hieb eine besondere Kampfform?

Vor 20 Minuten, Mogadil schrieb:

Ist ein gezielter Hieb eine besondere Kampfform?

Für mich ist es ab M5 leider ein JA, da ein erneuter -also 2.-EW(-4)Angriff Waffe dafür erfolgt.

Bearbeitet ( von seamus)

@Mogadil : Puh, das ist eine gute Frage. Ich meine ja, dass wir da ein Problem aus der Regelentstehung geerbt haben. Und das betrifft genau so ja auch Scharfschießen.

Der gezielte Treffer ist ursprünglich nicht richtig ins Regelsystem integriert worden. Und wahrscheinlich war Ars Armorum ja auch noch nicht absehbar. Ansonsten denke ich, dass gezielte Hiebe und Scharfschießen eigentlich beide auch sehr gut als Kampf-, beziehungsweise Schießkunst ins Ars Armorum gepasst hätten.

Auf die konkrete Frage: Ich sehe gezielte Hiebe und Scharfschießen eher als eine einzelne Aktion in einem Kampf als eine Kampfform. Und ab dem Punkt bin ich ratlos.

Vor 38 Minuten, Mogadil schrieb:

Als Grund das zu unterbinden könnte man anführen, dass das unter die Regel

"Die gleichzeitige Anwendung von Kampfkunst, Schießkunst, KiDo und Fechten, aber auch von anderen besonderen Kampfformen wie beidhändiger Kampf oder Kampf in Schlachtreihe ist nicht möglich." (AA S. 21)

fällt. Ist ein gezielter Hieb eine besondere Kampfform?

Ja, wie man aus der einleitenden Gegenüberstellung von "normalerweise" und "gelegentlich" deuten kann (S. 26).

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