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Verwandlung in Bär: gilt die Regel bei 2 Treffern Raufenversuch für Handgemenge


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Hallo,

 

ich lasse mich in einen Bär verwandeln.

 

Ich habe waffenlosen Kampf recht gut gelernt.

 

Nun treffe ich in Bären-Gestalt meinen Gegner zweimal.

 

Darf ich dann sofort einen EW:Raufen würfeln, um den Gegner in ein Handgemende zu verwickeln?

 

Das ist ja in der Beschreibung für den Bären, aber kann ich das in Bärengestalt dann auch?

 

Ist es eine körperliche Eigenschaft des Bären oder eine geistige Fertigkeit des Bären?

 

 

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Die Spruchbeschreibung sagt: er erhält alle körperlichen Eigenschaften des Zielwesens. D.h.: Du kannst mit dem Bären-Raufenwert von +7  versuchen ein Handgemenge einzuleiten. Du kannst nicht mit dem de EW: Waffenloser Kampf angreifen, den Du in Menschengestalt hättest.

 

Ups meine Anwort hat sich mit Merls überschnitten...

 

Die Frage bezieht sich aber glaube ich auf die Eigenschaft von Bären nach zwei erfolgreichen Klauenangriffen(mit den Werten die für den Bären angegeben sind) in einer Runde automatisch einen dritten Raufen-Anwurf zu haben um ein Handgemenge einzuleiten. Meiner Ansicht nach würde auch das gehen weil es auf die körperlichen Angriffsmöglichkeiten des Bären zurückgeht.

 

Im Kampf stelle ich mir das so vor, dass sich der Bär auf sein Opfer stürzt und wenn beide Klauen getroffen haben steht er quasi schon über dem Opfer oder zumindest sehr nahe bei dem Opfer so das ein weiterer Raufen angriff kein Problem mehr ist.

Bearbeitet von Waldo
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Die Spruchbeschreibung sagt: er erhält alle körperlichen Eigenschaften des Zielwesens. D.h.: Du kannst mit dem Bären-Raufenwert von +7  versuchen ein Handgemenge einzuleiten. Du kannst nicht mit dem de EW: Waffenloser Kampf angreifen, den Du in Menschengestalt hättest.

 

Ups meine Anwort hat sich mit Merls überschnitten...

 

Die Frage bezieht sich aber glaube ich auf die Eigenschaft von Bären nach zwei erfolgreichen Klauenangriffen(mit den Werten die für den Bären angegeben sind) in einer Runde automatisch einen dritten Raufen-Anwurf zu haben um ein Handgemenge einzuleiten. Meiner Ansicht nach würde auch das gehen weil es auf die körperlichen Angriffsmöglichkeiten des Bären zurückgeht.

 

Im Kampf stelle ich mir das so vor, dass sich der Bär auf sein Opfer stürzt und wenn beide Klauen getroffen haben steht er quasi schon über dem Opfer oder zumindest sehr nahe bei dem Opfer so das ein weiterer Raufen angriff kein Problem mehr ist.

 

 

 

hmmm... heisst das dann auch, dass ich die beiden ersten Tatzen-Angriffe mit meinem EW:WaloKa mache oder mit den beim Bären angegebenen EW:Tatze?

 

Weiterhin versteh ich es doch richtig, dass zwei leichte Treffer reichen, um diese Raufen-Chance für das Handgemenge zu bekommen?

Bearbeitet von Panther
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Die Tatzen Angriffe wären 2 EW Tatze und nicht 2 EW Waloka. Der Bewegungsaperat ist ja ein ganz anderer daher denke ich nicht das sich die Waloka Angriffe, die ja im Menschlichen Körper erlernt wurden, weiterhin nutzen lassen.

 

Ich hab das Buch nicht zur Hand aber ich habe das auch so im Kopf das zwei leichte Treffer für die chance auf Handgemenge reichen.

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Wie Waldo & Merl schrieben:

a) 2* EW:Tatze mit waffenloser Kampf kannst du als Bär sicherlich nix reissen

 

 

das verstehe ich nicht, "nix reissen" ?  Die Tatzen haben +9,

 

 

... gelingt es ins Handgemenge verwickeln, darf er sofort auch noch zubeißen. Solange das Handgemenge dauert, kann das Tier nur noch seinen Biss einsetzen.

 

Gereizte Bären sind furchtbare Gegner, die auch dann nicht von ihrem Gegner lassen, wenn sie keine Ausdauer mehr haben. In ihrer Raserei setzen sie den Kampf ohne Nachteile fort, bis ihre Lebenspunkte auf ein Drittel oder weniger ihres LP-Maximums sinken. Erst dann leiden sie unter denselben Erschwernissen wie erschöpfte Abenteurer (s. S. 62f).

 

äh... und der Biss dann auch mit Bärenbiss+13 ?

 

Und die 0AP Regel (eine Art Raserei) gilt dann auch für mich verwandelten? Oder ist das eine geistige Fertigkeit?

 

nochmal ein Blick in das Arkanum:

 

 

.... und ihren neuen Körper nicht benutzen können. Eine Ausnahme bilden Verwandlungen, die praktisch nur die Körpergröße verändern, z.B. die Umwandlung einer Hauskatze in einen Tiger.

 

Ein Bär ist ein bischen größer als ein Mensch, aber hätte ich das Beispiel mit einem Tiger (ach ja, einem Panther natürlich :laugh: ), dann hätte ich meinen waffenlosen Kampf nutzen können?

Bearbeitet von Panther
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Wie Waldo & Merl schrieben:

a) 2* EW:Tatze mit waffenloser Kampf kannst du als Bär sicherlich nix reissen

 

 

das verstehe ich nicht, "nix reissen" ?  Die Tatzen haben +9,

 

 

... gelingt es ins Handgemenge verwickeln, darf er sofort auch noch zubeißen. Solange das Handgemenge dauert, kann das Tier nur noch seinen Biss einsetzen.

 

Gereizte Bären sind furchtbare Gegner, die auch dann nicht von ihrem Gegner lassen, wenn sie keine Ausdauer mehr haben. In ihrer Raserei setzen sie den Kampf ohne Nachteile fort, bis ihre Lebenspunkte auf ein Drittel oder weniger ihres LP-Maximums sinken. Erst dann leiden sie unter denselben Erschwernissen wie erschöpfte Abenteurer (s. S. 62f).

 

äh... und der Biss dann auch mit Bärenbiss+13 ?

 

Und die 0AP Regel (eine Art Raserei) gilt dann auch für mich verwandelten? Oder ist das eine geistige Fertigkeit?

 

nochmal ein Blick in das Arkanum:

 

 

.... und ihren neuen Körper nicht benutzen können. Eine Ausnahme bilden Verwandlungen, die praktisch nur die Körpergröße verändern, z.B. die Umwandlung einer Hauskatze in einen Tiger.

 

Ein Bär ist ein bischen größer als ein Mensch, aber hätte ich das Beispiel mit einem Tiger (ach ja, einem Panther natürlich :laugh: ), dann hätte ich meinen waffenlosen Kampf nutzen können?

Du wirst fast nie Waffenloser Kampf nutzen können, wenn du in ein anderes Wesen (vor allem in ein Tier) verwandelt wirst - Ausnahme dürfte sein, dass du weiterhin ein menschenähnliches Wesen (=Zweibeiner) bist (& die Mindestattribute erfüllst), denn nur dann dürftest du dein erlerntes Wissen auch sinnvoll nutzen können.

 

Bärenbiss würde ich analog der Regeln nehmen.

Bei Raserei dagegen bin ich der Meinung, dass es nicht nutzbar ist, weil du deine geistigen Werte ja weiterhin als Mensch "nutzt".

 

 

-nix reissen -> nicht nutzen können (bezog sich auf W.K. davor -sorry fürs dahingeschluderte Schreiben)

Bearbeitet von seamus
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Ich frage mich, ob der Biss nicht mit +17 erfolgt.

Ich halte die +13 für richtig, darin ist bereits +4 für den Angriff im Handgemenge berücksichtigt (Normaler Angriffswert +9 mit weiteren +4 ergibt diese +13).

 

Wo habt ihr im Kodex denn die Stelle gefunden, dass es im Handgemenge eine WM+4 gibt -das war M4, oder nicht?

In ein Handgemenge rein -> WM+4 -das finde ich auch

Bearbeitet von seamus
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Ich frage mich, ob der Biss nicht mit +17 erfolgt.

Ich halte die +13 für richtig, darin ist bereits +4 für den Angriff im Handgemenge berücksichtigt (Normaler Angriffswert +9 mit weiteren +4 ergibt diese +13).

 

Wo habt ihr im Kodex denn die Stelle gefunden, dass es im Handgemenge eine WM+4 gibt -das war M4, oder nicht?

In ein Handgemenge rein -> WM+4 -das finde ich auch

 

Schau mal ins DFR auf S. 239, erste Handlungsoption im Handgemenge.

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@seamus: Beim Spruch selbst steht doch, dass ich als Tiger meine eigenen Werte für Waloka nehmen kann. Bei Bär geht es nicht, aber bei Tiger.

 

Dann müsste man bei Tiger auch das Raufen mit dem eigenen Raufen machen und nicht mit dem Tiger-Raufen.

 

Meinst du das mit "fast nie"?

 

ansonsten sehe ich auch "Raserei" als eine geistige Fertigkeit.

 

@solwac, hier ist M5, DFR 239 ist egal.

 

in KDX5 S. 85 steht auch, dass man für Handgemenge einleiten einen schweren Treffer braucht, ein leichter reicht nicht.

 

Auch an der Stelle steht dass ich bei Handgemenge einleiten entweder Raufen oder WaloKa nehmen kann, immer das was höher ist. Bei Bär ist das klar, da der Mensch sich nicht an dern Bärenkörper gewöhnt hat. Bärenraufen +7 +4 ins HG. Aber bei Tiger mit 2m Anlauf: Also entweder Tigertatzen+9 +4 ins HG für anspringen oder meinen eigenen waloKa Angriff +x +4 ins HG.

 

Tiger springen ihr Opfer aus erhöhter Position oder mit Anlauf über eine Distanz von mindestens 2 m an und erhalten dabei für ihren Tatzenangriff einen Zuschlag +4. Gelingt ein schwerer Treffer, wird der Gegner um 1 m zurückgedrängt und zu Boden gerissen, und er befi ndet sich anschließend im Handgemenge mit der großen Katze.

Bearbeitet von Panther
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@seamus: Beim Spruch selbst dteht doch, dass ich als Tiger meine eigenen Werte für Waloka nehmen kann. Bei Bär geht es nicht, aber bei Tiger.

 

Dann müsste man bei Tiger auch das Raufen mit dem eigenen Raufen machen und nicht mit dem Tiger-Raufen.

 

Meinst du das mit "fast nie"

 

ansonsten sehe ich auch "Raserei" als eine geistige Fertigkeit.

 

@solwac, hier ist M5, DFR 239 ist egal.

 

in KDX5 S. 85 steht auch, dass man für Handgemenge einleiten einen schweren Treffer braucht, ein leichter reicht nicht.

Hm für mich liest sich S.125 s.Satz "Eine Ausnahme..." nur so, dass Tiere beim Verwandeln in eine größere Form diesen neuen Körper auch nutzen können, ansonsten ist denen das verständlicherweise zu ungewohnt.

Wo liest du das mit Waffenloser Kampf denn aus dem Text?

 

Schau mal ins DFR auf S. 239, erste Handlungsoption im Handgemenge.

Jo sagte ich doch, dass ist noch M4 ;-)

Bearbeitet von seamus
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Ich frage mich, ob der Biss nicht mit +17 erfolgt.

Ich halte die +13 für richtig, darin ist bereits +4 für den Angriff im Handgemenge berücksichtigt (Normaler Angriffswert +9 mit weiteren +4 ergibt diese +13).

 

Wo habt ihr im Kodex denn die Stelle gefunden, dass es im Handgemenge eine WM+4 gibt -das war M4, oder nicht?

In ein Handgemenge rein -> WM+4 -das finde ich auch

 

 

 

Jau. Die +4 gibts nicht mehr.

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@seamus: Ein Tiger greift mit seiner blossen Tazte an / ein Bär mit seiner Tatze, ein Mensch mit seiner blossen Hand / mit seinem waffenlosen Kampf. Wenn er als Tiger wegen der gleichen Größe und Form die Tatzen wie seine Hände nutzen darf, dann könnte er doch seine teuer erlernte geistige Fertigkeit waffenlsoser Kampf als Tiger einsetzen.

 

also bei ins HG rein entweder Körper-Tiger +9 oder Mensch Geist-Waloka+X , jeweils dazu +4 für einleiten, der höhere Wert wird genommen.

 

Frage bleibt: Ist Tatzenangriff für den Tiger/ den Bär eine geisitge Fertigkeite oder eine körperliche Fertigkeit?

 

Raserei zählt zu den geistigen, das denke ich haben wir erarbeitet.

Bearbeitet von Panther
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Tatze ist ein Angriff, also eine körperliche Fertigkeit (wenn sicherlich auch instinkt/intelligenzgesteuert ;-)), wie es als Mensch ja auch gilt.

 

 

Meine Argumentation bzgl. Waffenloser Kampf ist:

Als Mensch (Zweibeiner) habe ich W.K erlernt, kann es aber nicht nutzen, wenn ich als vierbeiniges Tier herumlaufe. Man ist einfach in einem ungewohnten Körper und nutzt daher die natürlichen Formen des Tieres und nicht seine einstudierten Techniken.

Bei W.K. schlage ich i.d.R. mit flacher Handkante oder Faust oder Tritt zu bzw. werfe jemanden per Wurf oder Kick auf den Boden bzw. klammere mich an ihn, halte ihn an seiner Kleidung etc. fest und werfe ihn zu Boden. Das geht halt alles als Tier nicht.

Bearbeitet von seamus
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Den Ausnahmesatz bei Verwandlung.... gilt der Größe, also wenn ich mich in einen Riesen verwandeln würde, dann....

 

Wenn ich eine Hauskatze in einen Tiger verwandele, kann diese Hauskatze dann in Tigergestalt ihr Schleichen +18 und gute Reflexe +12 "mitnehmen" ?

 

----

 

und bei Bärenverwandlung hätte ich im HG dann Bären-Biss +13 im Handgemenge? ist ja für mich völlig ungewohnt zu beissen, ist das eine geistige Fertigkeit des Bären, im HG zu beissen oder eine körperliche Fertigkeit?

Bearbeitet von Panther
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Den Ausnahmesatz bei Verwandlung ignorierst du?

Eine Ausnahme bilden Verwandlungen, die praktisch nur die Körpergröße verändern, z.B. die Umwandlung einer Hauskatze in einen Tiger.

 

Darauf hatte ich schon geantwortet (#16)

-Lies dir bitte in den Regeln den Satz davor mit durch -Dein Zitat bezieht sich REIN auf verwandelte Tiere !! (also für mich zumindest)

Bearbeitet von seamus
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also bei ins HG rein entweder Körper-Tiger +9 oder Mensch Geist-Waloka+X , jeweils dazu +4 für einleiten, der höhere Wert wird genommen.

 

Frage bleibt: Ist Tatzenangriff für den Tiger/ den Bär eine geisitge Fertigkeite oder eine körperliche Fertigkeit?

 

in dem Moment, wo Du Waffenlosen Kampf im Sessel sitzend aus einem Buch lernen kannst, können wir anfangen darüber zu reden, ob WaLoKa eine geistige Fertigkeit ist, bis dahin bleibt es eine körperliche.

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Den Ausnahmesatz bei Verwandlung.... gilt der Größe, also wenn ich mich in einen Riesen verwandeln würde, dann....

 

Wenn ich eine Hauskatze in einen Tiger verwandele, kann diese Hauskatze dann in Tigergestalt ihr Schleichen +18 und gute Reflexe +12 "mitnehmen" ?

Wenn Du Regelstellen nicht so häufig aus dem Zusammenhang reissen würdest wären viele Dinge viel einfacher. Der Ausnahmesatz bei Verwandlung steht ja nicht luftleer im Raum. Es heißt in der Spruchbeschreibung: "Nützlich ist eine Verwandlung meist nur bei intelligenten Geschöpfen, da Tiere nicht ihrer veränderten Situation fertig werden und ihren neuen Körper nicht benutzen können. Eine Ausnahme bilden Verwandlungen bei denen sich nur die Größe ändert."

 

Das heißt NICHT, dass eine Katze als Tiger Schleichen mit +18 kann, sondern nur, dass die Katze nicht durchdreht, weil sie plötzlich keine Pfoten mehr hat, wie bei der Verwandlung in eine Schlange oder sich zu Tode stürzt, weil ihr in Hundegestalt die Beweglichkeit des Körperbaus fehlt, um den Sturz zu steuern und den Aufprall abzufedern.

 

Als intelligentes Wesen hast Du genauso die Fertigkeiten des Zielkörpers, sprich, wenn Du dich in einen Riesen verwandeltst hast Du entsprechende Stärke, aber Du hast nicht mehr die Gewandtheit, die Du als Halbling hattest.

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