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Hervorgehobene Antworten

Es geht um den Zauber Geisterwache schaffen [Meister der Sphären, S. 207]:

 

Die Geisterwache ist ja an den Schädel gebunden. Kann ein Nekromant auf Reisen den Schädel mitnehmen und hat so seine Geisterwache dabei oder ist die Geisterwache durch die erstmalige Platzierung des Schädels an den Ort fixiert und kann nicht mit auf Reisen gehen?

  • Ersteller

Prinzipiell richtig. Aber: Der Schädel kann auch wieder ausgegraben und abtransportiert werden. Dann müsste die Geisterwache eigentlich folgen. Bitte beachten: Die Geisterwache ist an den Schädel gebunden (und nicht an den Ort)!

Ja, an den Schädel gebunden, aber es muss der Ort, der Bewachung festgelegt werden.

 

Es steht nirgends, daß der Ort mal hier und mal dort erneut festgelegt werden darf.

 

Das ritual besteht aus zwei Teilen.

1. Bindung an den Schädel

2. Ortfestlegung

 

Und es darf der Schädel offen oder verdeckt platziert sein, es gibt hier also die Wahl.

 

Aber bei Wirkungsdauer unendlich steht für mich fest, daß damit sowohl Schädel- als auch Ortsbindung gemeint sind.

 

Wie vorher schon geschrieben, es wird der Ort festgelegt und nicht die Orte.

Von einer Reise des Schädels lese ich in der Spruchbeschreibung nichts.

 

Was aber aus meiner Sicht geht:

Der Be nimmt den Schädel mit - hebt den Zauber auf, Zauberduell gegen sich selbst (hier bin ich nicht sicher, ob das nötig ist) - und wirkt den Zauber erneut und legt den neuen Bewachungsort fest.

  • 6 Jahre später...

zwischen den beiden Ritualteilen 1 und 2  vergeht ja bestimmt einige Zeit.

 

Würdet Ihr auch sagen, dass die Zauberdauer sich auf den Teil 1 bezieht und danach dann der Teil 2 durch die einmalig mögliche Bewachungsanweisung abgeschlossen wird.

 

Wieviel Zeit darf denn zwischen 1 und 2 vergehen?

  • 4 Wochen später...

Entsprechend der Ritualteile 1 und 2 würde ich antworten:

 

Nein, wenn platziert, ist nachträglich keine Änderung mehr möglich

Ja, bevor erstmalig platziert, ist die Geisterwache noch transportabel (noch nicht aktiviert).

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