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Prados Karwan

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  1. ein Beitrag in einem Thema wurde beantwortet von Prados Karwan in Testforum
    Hm? Uh, war ich so lange weg? Grüße der viese Gurkenkasper
  2. Och, die Schwierigkeit entstand ja erst nach einer unverschämt verantwortungslosen Regelantwort.
  3. Es gäbe eine ganz einfache Lösung, das ganze Sonderregelungs-Problem zu umgehen, allerdings könnte das den Spielern von Zauberern weniger gefallen. Wenn man der Grundregel folgt, nach der eine Aktion pro Runde möglich ist, dann würde daraus folgen, dass ein Zauberer seinen Berührungszauber in der ersten Runde zaubert und erst in der Folgerunde angreift. Dann wäre ein ganz normaler Angriff möglich. (Und es würde sich endlich auch mal lohnen, einen Zauberer zu beschleunigen, weil er dann tatsächlich einen Augenblicks-Zauber und einen normalen Angriff innerhalb einer Runde durchführen könnte.)
  4. Ja. Immerhin ist zu berücksichtigen, dass bei M5 die Augenblicks-Zauber nicht mehr unterbrochen werden können, der Erfolg also nur noch in Abhängigkeit zu den Fähigkeiten des ausführenden Zauberers steht. Der Zauberer ist also (gegenüber M4) deutlich bevorteilt. Dieser Vorteil wird nun über diese Regelung wieder relativiert.
  5. Das ist nicht richtig: Die Durchführung eines Berührungszaubers ohne Thaumagral wird abschließend auf Seite 13 des Arkanums beschrieben. Dort finden sich alle notwendigen Angaben. Es sind die Textbelege für die Erklärung, warum die Regelung so ist, wie sie auf Seite 13 beschrieben wird, die sich über die verschiedenen Regelwerke verteilen. Aber fürs konkrete Spielen ist die Erklärung unwichtig.
  6. Die Diskussion über den Angriff nach Berührungszaubern ließ erkennen, dass Spieler gerne die gelernten Waffenfertigkeiten ihrer Figuren für Faustkampf oder die Thaumagralangriffe verwenden würden. Hier also mal eine schnelle Hausregel. Variante 1: Der Angriff nach einem Berührungszauber erfolgt mit dem ungelernten Erfolgswert (+4) (kein Zuschlag mehr) oder mit der gelernten Waffenfertigkeit. In diesem Fall gilt der Angriff allerdings als überstürzt, was -6 auf den EW bedeutet. (Ansonsten keine Änderungen). Variante 2: Der Angriff nach einem Berührungszauber erfolgt mit dem ungelernten Erfolgswert (+4) (kein Zuschlag mehr) oder mit der gelernten Waffenfertigkeit. Nach Zaubern mit einer Zauberdauer von mindestens 10 Sekunden gilt der Angriff am Ende der Runde als überstürzt (-6). Der Gegner würfelt einen WW:Abwehr, nach dessen Gelingen er dem Angriff erfolgreich ausweichen konnte, weswegen die Verzauberung automatisch scheitert. Andernfalls steht ihm noch der WW:Resistenz zu. (Mir persönlich gefällt Variante 2 besser.)
  7. Damit meine obige kurze Aussage nicht missverstanden wird: Natürlich ersetzt Faustkampf die bloße Hand. Schließlich hat man ja gleich einen höheren Angriffswert als +4, wenn man den waffenlosen Kampf gelernt hat. Aber nur weil man im Nahkampf dann eben mit der erlernten waffenlosen Kampftechnik angreift, darf man daraus nicht schlussfolgern, dass man in Regelaussagen, in denen explizit "bloße Hand" verwendet wird, dies durch Faustkampf ersetzen darf. Und das Arkanum legt nun fest, dass der Angriff mit der bloßen Hand zu erfolgen habe.
  8. Nein, das ist nicht der Fall. Bei den Kampfregeln zum Handgemege steht hingegen, dass Ringen für Raufen verwendet werden kann.
  9. Das verstehe ich nicht. Das Arkanum spricht eindeutig von einem Angriff mit "bloßer Hand", im Kodex wird diese "bloße Hand" eindeutig als improvisierte Nahkampfwaffe kategorisiert (S. 92).
  10. Nein, das ist nicht zutreffend. Der Angriff bei Berührungszaubern ist eine Ausnahme, für die besondere Regeln gelten. Leider wird erst im Mysterium explizit klargestellt, dass nebem dem Zaubern keine weiteren Handlungen durchgeführt werden dürfen. Der Angriff nach dem EW:Zaubern wird also deswegen mit dem festen Fertigkeitswert ungelernter Angriffe durchgeführt, da die Durchführung einer Fertigkeit mit dem dafür erlernten Fertigkeitswert zusätzlich zum Zaubern vom Regelwerk her nicht erlaubt ist.
  11. Im Deutschen wurden sie früher so geschrieben, als Rennthier.
  12. Ich denke, das Missverständnis liegt darin zu glauben, dass alle Personen immer dieselbe und identische Bedeutung mit einem Begriff verbinden. Ein Irrweg wäre es nur, wenn ein verwendeter Begriff in einer völlig abwegigen Bedeutung verwendet würde. Das ist hier nicht der Fall, weder bei Trunk noch Stab/Stecken. Im Zweifel könnte es auch einfach das sprachästhetische Empfinden der Autoren sein.
  13. Trunk und Trank haben semantische Unterschiede.
  14. Guten Morgen! Ich war gestern auch schon weg vom Rechner. Aber ich glaube, langsam beginne ich dich zu verstehen. Seite 13 beschreibt allgemein die Konzentration und wofür der Zauberer sie benötigt. Der Text beginnt mit der Erklärung der Konzentration zur Aufrechterhaltung bereits abgeschlossener Zauber. Dann wird die "besondere Konzentration" für das Spruchritual genannt. Daraus folgt, dass das Regelwerk zwei unterschiedliche Zustände der Konzentration unterscheidet, was man auch daran erkennen kann, dass der Zauberer jeweils unterschiedliche Handlungsoptionen hat. Da ein Zauberer in der Runde, in der er zaubert (egal, welchen Zauber), deutlich eingeschränkt ist (maximal B1), folgt daraus, dass er innerhalb dieser Runde bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um den Zauber überhaupt wirken zu können. Es muss ihm also überhaupt erst einmal möglich sein, sich konzentrieren zu können. Und nun verweise ich einerseits auf den Beitrag von Godrik und wiederhole mich selbst: Das Regelwerk sieht vor, dass diese Voraussetzungen im Handgemenge normalerweise nicht erfüllt sein können, weswegen der Zauberer gar nicht erst mit dem Spruchritual beginnen kann. Und ich stoße angesichts der Zeit lieber mal mit ☕ an.
  15. Das ist ein schönes Zitat, aber da steht nichts davon, dass man sich vor dem Ritual konzentrieren muss. Nachgeschobene Erklärung: "zum Zaubern" soll bedeuten "während des Zauberns".
  16. Wo bitte habe ich die Konzentration vor Beginn des Rituals bemüht?
  17. Ja. Du wolltest einen Regeltextbeleg aus dem Arkanum, der zwischen 'Beginn' und 'Durchführungsdauer' eines Zaubers unterscheidet. Den habe ich dir geliefert. Im Übrigen könnte ich noch auf die Seiten 17ff. verweisen, in denen auf die Voraussetzungen, unter denen ein Zauberer überhaupt das Zauberritual ausführen (beginnen) kann, eingegangen wird. Wenn du im Arkanum bleiben willst. Ansonsten steht die wichtigste Aussage dazu aber im Kodex und sie deckt sich mit den von mir genannten Aussagen, insbesondere Seite 17 ff.: Zaubern im Handgemenge ist nicht möglich. Aber es ist auch egal, ich habe nicht vor, dich zu überzeugen. Ich empfinde lediglich deine Argumentationsweise als bemerkenswert unkooperativ und völlig unbelegt. Es ist reine Spekulation, die Passage im Kodex als Erratum zu bezeichnen und darauf zu argumentieren. Mit der gleichen Berechtigung könnte man die Aussage im Arkanum, Augenblickszauber seien nicht zu unterbrechen, als ein solches Erratum bezeichnen. Eine solche Argumentation ist schlicht unsinnig.
  18. Im Übrigen schreibe ich nicht, dass Augenblickszauber unterbrochen werden könnten. Ich schreibe, dass man sie im Handgemenge gar nicht erst beginnen kann.
  19. Seite 11 im Kasten. (Auch wenn ich angesichts des zumindest von mir so wahrgenommenen sprachlich unkooperativen Diskussionsstils deinerseits bezweifle, dass dich das zufriedenstellen wird.)
  20. Noch einmal: Es gibt einen Unterschied zwischen 'unterbrechen' und 'beginnen'. Solltest du diesen Unterschied in dieser Diskussion nicht anerkennen wollen, brauchen wir nicht weiter zu reden, da wir dann sprachlich zu weit auseinander liegen.
  21. Das ist uninteressant. Du vermischst in deiner Argumentation (vermuteten) Realismus und Regelabstraktion und stößt auf Widersprüche. Bei einer Regeltextdiskussion hat der Realismus aber zunächst einmal nichts zu suchen. Vom Regeltext her darf ein Zauberer im Fern- und Nahkampf zaubern, im Handgemenge aber nur unter besonderen Bedingungen.
  22. Es gibt regeltechnisch keinen "Hagel", sondern eine Angriffsaktion, deren Zeitpunkt durch die Gewandtheit bestimmt wird. Solange diese Angriffe im Fern- oder Nahkampf erfolgen, kann der Zauberer einen Augenblickszauber durchführen. Und die Voraussetzung, dass ein Zauber nicht begonnen werden kann, habe ich oben bereits genannt: Der Zauberer muss im Handgemenge sein.
  23. Die Regel ist nicht höher stehend, die beiden Regeln hängen nämlich gar nicht voneinander ab. Die Grundregel lautet, dass man sich zum Zaubern konzentrieren muss. Auf Seite 13 des Arkanums wird festgestellt, dass die Verwicklung in ein Handgemenge die Konzentration unterbricht. Daraus folgt, dass ein Zauberer in einem Handgemenge auch nicht beginnen kann, sich zu konzentrieren. Und daraus folgt, dass in einem Handgemenge auch Augenblickszauber gar nicht erst gezaubert werden können. Die einzige Ausnahme besteht nun darin, dass der wesentliche Aspekt eines Handgemenges wegfällt, nämlich das Raufen und die Bewegungen. Bei diesem Festhalten ist dem Zauberer nun die Konzentration möglich. Für euren Fall heißt das (sofern der Zauberer zu Beginn der Kampfrunde bereits im Handgemenge war): Wenn die 'Pflanzenfessel' den Zauberer nach unten (daraus interpretiere ich: unter die Erdoberfläche) zieht, kann er nicht zaubern, da er nicht regungslos festgehalten wird. Es geht in dem Fall weniger darum, was der Zauberer nicht tut (sich wehren), sondern was der Angreifer tut (den Zauberer durchschütteln und nach unten ziehen).
  24. Thema von Tuor wurde von Prados Karwan beantwortet in Die Differenzmaschine
    Öhm, Airlag, du schreibst völlig Veraltetes. 😄

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