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Merl

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  1. Ausgehend von dieser Regeldiskussion, möchte ich hier bestimmte "Anwendungsszeanrien" diskutieren. Oder besser gesagt den Einsatz von Runenstäben unter "Powergaming Bedingungen". Ursprungsthema: Runenstab vs. geprägter Runenstab - Wer darf auslösen?
  2. ok, dann mache ich mal für diese besondere Art von Runenstäben mein unübersichtliches Schema auf: 4 a) Thaumaturg verwendet Runenbolzen, den er selbst hergestellt hat. -> ja, beliebig viele auch in Kombination mit geprägten und normalen Runenstäben. b) Thaumaturg verwendet Runenbolzen, den er nicht hergestellt hat. -> ja, beliebig viele auch in Kombination mit geprägten und normalen Runenstäben. c) Nicht Thaumaturg verwendet Runenbolzen. -> ja, beliebig viele auch in Kombination mit geprägten Runenstab. oder auch einfach: Runenbolzen haben keine Abhängigkeiten zu geprägten oder normalen Runenstäben. Grüsse Merl
  3. Hmm, vorsicht, diese Auslegung hätte auch Auswirkungen auf die Zauber: Feuerkugel, Steinkugel, Hagel, Feuerregen und vermutlich noch zahlreiche weitere Zauber. Es wiederspricht auch den folgenen Regelpassagen: Ark S28: "Sonst muß er die Personen oder Orte, die er als Ziel eines Spruchs ausgesucht hat, während des magischen Rituals sehen können." Allerdings muss ich sagen, dass der Begriff "magisches Ritual" meist im Zusammenhang mit der Zauberdauer verwendet wird. Ark. S29: "Ein Zauberer muß Personen oder Gegenstände, auf die er seine arkanen Kräfte richten will, mit eigenen Augen sehen." Hier wird allerdings ein weiterer Ansatz gewählt. Ganz allgemein möchte ich sagen, dass dem Sehen bei Midgard an zahlreichen Stellen eine wichtige Bedeutung (Gegenzaubern, Auslösen von Siegeln etc.) zukommt. Wenn das bei Auflösung anders wäre müsste im Zauberspruch eher ein Hinweis stehen, dass man die Sphäre nicht sehen muss. Meiner Ansicht nach implodiert die Auflösungskugel in dem Moment, wo sie ganz in einem Material verschwindet, weil sie dann für den Zauberer nicht mehr sichtbar ist. Grüsse Merl
  4. Hallo, ich denke erst mal wäre es wichtig zu wissen, ob Runenbolzen, von ihrer Machart a) gepägte Runenstäbe b) normale Runenstäbe c) etwas anderes sind. Manche Antworten leiten sich dann daraus ab. Grüsse Merl
  5. Ja im Zitat steht, dass sie den Einschränkungen geprägter Runenstäbe nicht unterliegen. Damit ist dann wohl gemeint, dass es geprägte Runenstäbe (also Artefakte) ohne zwingende Prägung, und ohne die Nachteile der geprägten Runenstäbe (Stufenschranke und Beschränkung für Nicht-Thaumaturgen) sind. Dies könnte man auch anders deuten, auch wenn ich es nicht so recht glaube ...Woraus genau entnimmst Du, dass Runenbolzen den Einschränkungen von "normalen" Runenstäben ebenfalls nicht unterliegen? Zu den Risiken für den Träger: Zumindestens Hörnerklang und Bannen von Dunkelheit haben keine besonderen Risiken, jedoch evtl. Einschränkungen in der Anwendung. Grüße Merl By the way, weiss jemand zufällig, was die Herstellung eines geprägten Runenstabes ABW1 kostet (selbstverständlich für jemanden mit Binden)?
  6. Hallo, interessante Frage, die ich mir auch schon gestellt habe. Arl. S246 Die Auswirkungen sind mir noch nicht klar. Grüsse
  7. Hallo Solwac, wenn es in einer Stadt (ca. 25.000 Einwohner), so etwas wie eine Söldnergilde gibt, dann hätte dort ein Aushang für 2GS pro Tag die folgendes Szenario: Es befinden sich 1w10+5 mietbare Söldner in der Gilde. Pro Tag Aushang melden sich 2w6 weitere. Die Gradzahlen bewegen sich zwischen 1-3 (60%/30%/10%). Für die Vermittlung ist eine Provision an die Gilde abzuführen ... Wenn es in der Stadt keine Söldnergilde gibt, dann kann das nur über Aushang in den "üblichen" Kneipen geben. In der Stadt (ca. 25.000 Einwohner) gibt es davon ca. 25 Stück (=1 pro 1000 Einwohner). Ob sie alle gefunden werden, bleibt den Spielern überlassen. Pro Tag Aushang und Kneipe melden sich zu einer 10% Chance 1w6-2 Personen. Das sind im Schnitt (2,5 * 1w6-2) 2,5 * 1,5 = 3,75. Die Gradzahlen bewegen sich zwischen 1-3 (60%/30%/10%). Modifizieren kann man das noch durch die Art des Auftrages. Der Ruf des Auftraggebers dürfte den meisten Söldnern egal sein, deshalb ist da eine Modifikation stark situationsbedingt. Evtl. ist es auch üblich "pro Kampfeinsatz" einen pauschalen Zuschlag zu erhalten. Auf Selbstverpflegung würde ich mich als Söldner und als Auftraggeber bei einer grösseren Anzahl nicht einlassen. Am Ende schlagen sie sich noch den Kopf deswegen ein ... Grüsse Merl
  8. Ob sie unübersichtlich ist oder nicht sei mal dahingestellt. Jedenfalls sind alle Usecases enthalten, die meiner Ansicht nach nicht so ohne weiteres aus dem Regelwerk abzulesen sind ... Ich bessere also nochmal nach: 1. a) Thaumaturg verwendet auf Ihn geprägten Runenstab, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Ja einen, dieser kann zusätzlich zu seinen normalen Runenstäben getragen werden. b) Thaumaturg verwendet auf Ihn geprägten Runenstab, den er selbst hergestellt hat. -> Ja mehrere, solange die Grenze Anzahl Stufen = 3xGrad+3 zusammen mit den normalen Runenstäben eingehalten wird. c) Thaumaturg verwendet Runenstab, der auf eine andere Person geprägt ist, den er selbst hergestellt hat. -> Nein d) Thaumaturg verwendet Runenstab, der auf eine andere Person geprägt ist, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Nein 2. a) Thaumaturg verwendet normalen Runenstab, den er selbst hergestellt hat. -> Ja mehrere, solange die Grenze Anzahl Stufen = 3xGrad+3 zusammen mit den eigenen, selbst geprägten eingehalten wird. b) Thaumaturg verwendet normalen Runenstab, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Nein 3) a) Nicht Thaumaturg, verwendet normalen Runenstab -> Nein b) Nicht Thaumaturg, verwendet auf eine andere Person geprägten Runenstab -> Nein c) Nicht Thaumaturg, verwendet auf sich geprägten Runenstab -> Ja, einen. Grüsse Merl p.s. Gehe ich Recht in der Annahme, dass dies nun stimmt?
  9. Ok, dann hatte ich eine Aussage von Dir mißverstanden. Ein Thaumaturg kann also einen zusätzlichen fremden, geprägten Runenstab besser "kontrollieren" als einen eigen, geprägten Runenstab (den er nicht über seine max-Begrenzung hinaus kontrollieren kann) ... Kann der Runenstab ohne "Falschwirkung" ausgelöst werden, gibt es Beschränkungen? Thaumaturg verwendet auf Ihn geprägten Runenstab, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Ja einen, dieser kann zusätzlich zu seinen normalen Runenstäben getragen werden. Thaumaturg verwendet auf Ihn geprägten Runenstab, den er selbst hergestellt hat. -> Ja einen, aber nur, wenn die Grenze Anzahl Stufen = 3xGrad+3 eingehalten wird. Thaumaturg verwendet Runenstab, der auf eine andere Person geprägt ist, den er selbst hergestellt hat. -> Nein Thaumaturg verwendet Runenstab, der auf eine andere Person geprägt ist, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Nein Thaumaturg verwendet normalen Runenstab, den er selbst hergestellt hat. -> Ja, aber nur, wenn die Grenze Anzahl Stufen = 3xGrad+3 eingehalten wird. Thaumaturg verwendet normalen Runenstab, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Nein Nicht Thaumaturg, verwendet normalen Runenstab -> Nein Nicht Thaumaturg, verwendet auf eine andere Person geprägten Runenstab -> Nein Nicht Thaumaturg, verwendet auf sich geprägten Runenstab -> Ja, einen. So ich denke, ich hab das nun richtig zusammengefasst. Grüsse Merl
  10. Hallo Solwac, ich weiss es nicht genau, evtl. ist das Herstellungsverfahren ein anderes? Es gelten ja etwas andere Regeln (der EW: Zaubern und AP werden vorher verbraucht, es wird über einen ABW geregelt usw.) Ich hab das einfach schematisch abgeleitet, so erkennt man Unklarheiten am Besten ... Wie du ja oben siehst, kann er diesen "Artefaktrunenstab" zusätzlich tragen (ob durch ihn hergestellt oder jemand anderen ist da doch erstmal egal?). Er hat also keinen Nachteil, sondern einen kleinen Vorteil, weil er quasi so ein Runenstab-Artefakt über die durch den Grad begrenzte Anzahl (Stufen = 3xGrad +3) hinaus tragen kann ... Grüsse Merl
  11. Hallo, nein mein Betrag zielt darauf ab, zu prüfen, ob ich die Regeln zum Tragen von Runenstäben richtig verstanden habe. Bisher schaut das bis auf ein/zwei Kombinationen gut aus. Man hätte das "selbst hergestellt" auch als höherwertiger gegenüber einer Prägung auffassen können. Unterm Strich hat das fast keine Auswirkung. Ich fasse noch mal übersichtlicher zusammen und spezifiziere etwas genauer: Kann der Runenstab ohne "Falschwirkung" ausgelöst werden, gibt es Beschränkungen? Thaumaturg verwendet auf Ihn geprägten Runenstab, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Ja einen, dieser kann zusätzlich zu seinen normalen Runenstäben getragen werden. (Das hätte man auch nicht additiv sehen können) Thaumaturg verwendet auf Ihn geprägten Runenstab, den er selbst hergestellt hat. -> Ja einen, dieser kann zusätzlich zu seinen normalen getragen Runenstäben werden. (Das hätte man auch nicht additiv sehen können) Thaumaturg verwendet Runenstab, der auf eine andere Person geprägt ist, den er selbst hergestellt hat. -> Nein (Dies hätte auch unter der Rubrik "selbst hergestellt" geführt werden können.) Thaumaturg verwendet Runenstab, der auf eine andere Person geprägt ist, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Nein Thaumaturg verwendet normalen Runenstab, den er selbst hergestellt hat. -> Ja, diese unterliegen der Gradbegrenzung beim tragen. Thaumaturg verwendet normalen Runenstab, den er nicht selbst hergestellt hat. -> Nein Nicht Thaumaturg, verwendet normalen Runenstab -> Nein Nicht Thaumaturg, verwendet auf eine andere Person geprägten Runenstab -> Nein Nicht Thaumaturg, verwendet auf sich geprägten Runenstab -> Ja, einen. So ich denke, ich hab das nun richtig zusammengefasst. Danke und Grüsse Merl p.s. Gelten für Meisterthaumaturgen (also solche die Binden beherrschen) andere, angepasste oder weitere Regeln?
  12. Arknaum S35 Auch welche die er nicht selbst hergestellt hat? Wenn ja, dann nur unter der Prämisse, dass er nur einen bei sich trägt? Grüsse Merl
  13. Hallo, S 33 Arkanum: S 244 Arkanum: Hieraus ergeben sich die Fragen: Darf ein Nicht-Thaumaturg auf Ihn geprägte Runenstäbe auslösen? - ja Kann er auch - nicht auf Ihn geprägte Runenstäbe - auslösen? Darf ein Thaumaturg auf Ihn geprägte oder von ihm selbst hergestellte Runenstäbe auslösen? - ja Kann er auch - nicht auf Ihn geprägte Runenstäbe - auslösen, die er nicht hergestellt hat? Kann er auch - nicht auf Ihn geprägte Runenstäbe - auslösen, die er hergestellt hat? Grüsse Merl
  14. Hallo Solwac, in welchem Zusammenhang sollen sie angeworben werden und vor allem für welchen Zeitraum? Ich denke für einen Kriegszug (> 1000 Mann) mit möglicher Belagerung, der sich über 1-2 Jahre hinzieht ist 2 GS/Tag sogar fast noch zu viel. Für ein geplantes Scharmüzel und Raubzug durch das Nachbarfürstentum (100 bis 1000 Mann), welches sich so 3-6 Monate hinziehen kann, ist es eine gerechtfertigte Entlohnung. Für die kurzfristige Verstärkung eines einzigen Kampfes (bis 100 Leute innerhalb einer Woche), wäre es zu wenig. Vermutlich wird die Höhe der Bezahlung Figuren bis Grad 3 anlocken ... Grüsse Merl
  15. Hallo Muhadib, offensichtlich ist es so dass das Aussprechen von "magischen Formeln" eine "interspezieäre" Eigenschaft ist. Bedeutet - dass man dies in jeder Gestalt kann. Die Katze miaut also ihre "Wortzauber", der Hund bellt sie, der Sharide nutzt seine Sprache, der Valianer eine andere, der Hobbit kaut schmatzend einen Keks .... Die Intonierung des Zauberrituals und auch das Ergebnis ist das selbe. Gäbe es beim Zaubern "Sprachabhängigkeiten" dürfte z.B. bei Wortzaubern das Gegenzaubern gegen Anderssprachige nicht funktionieren. Grüsse Merl
  16. Hallo, erstmal willkommen hier im Forum. Nun zu Deiner Frage. So pauschal, wie du das machst kann man das nicht sagen. Mit geistigen Fähigkeiten ist vor allem der Einsatz des Geistes gemeint. Man kann also Giftmischen als Fertigkeit einsetzen, nicht aber als Handlung um Gegengifte zu brauen. Du kannst zwar in Tiergestalt voll auf Deine magischen Fertigkeiten zurückgreifen (es gibt hier im Forum dazu eine Regelklarstellung), http://www.midgard-forum.de/forum/threads/23165-Tiergestalt-und-Zaubern?highlight=Tiergestalt, aber das heisst nicht, dass Du auch die körperlichen Funktionen zum "Sprechen" hast. Du kannst also als Katz intelligent Miauen, oder mit den Krallen Schriftzeichen ins Holz kratzen. Mit anderen Worten du hast auch hier die volle geistige Fertigkeit, jedoch ähnlich wie beim Giftmischen fehlt es an der körperlichen Möglichkeit diese voll auszunutzen. Mit Stimmenwerfen hingegen könntest du kommunizieren. Dann noch allgemein zur Sturmkatze als Totem. Soweit ich das richtig in Erinnerung habe, kann man sich mit Tiergestalt nicht in magische Wesen verwandeln. Da ich das Bestiarium nicht da habe, kann ich aber nicht nachschauen, ob die Sturmkatze da aufgeführt ist. Grüsse Merl
  17. Hmm, so kann man es natürlich erklären. Allerdings machen "Pferd + Reiter" in vielen Situationen auch einen gemeinsamen WW als Einheit. Grüsse Merl
  18. Nun ja, man kann sich die Dinger auch als "immaterielle Kraft" vorstellen. Vielleicht so ähnlich wie ein Magnet. Aber ich denke wohl auch, dass aus der Beschreibung eher hervorgeht, dass nichtmagische Waffen einfach keine "Wechselwirkung" mit dieser Kraft haben - also hindurchgehen. Interessanter ist dann schon die Frage, was das "auch WW: Abwehr" bei einer magischen Waffe bedeutet. Wenn der Beschwörer ausweicht, sollte das Kallbjarga automatisch auch ausweichen. Warum muss es dann "auch" einen WW: Abwehr machen? Grüsse Merl
  19. Ich hab schon von Spielern gehört, die das so (also als magischer Schutz) spielen.
  20. by the way, neu für mich ist, dass es zwischen "Ende der Runde" und "Beginn einer neuen Runde" noch etwas zu geben scheint. Gibts dafür einen offiziellen Namen? Grüsse Merl
  21. Hallo Ma Kai, Man kann bis zu 10 Blitze zaubern. Das wären dann 20 LP, Rüstung schützt nicht. Und Amulette können ausbrennen. Auch beim ersten Blitz (das tat meines vorgestern abend). bitte zitiere mich doch etwas vollständiger ... Ich beziehe mich auf den Thaumaturgen, der nur einen Blitz mit einem Runenstab erzeugen kann (vgl. Ark. S100). Grüsse Merl
  22. Ok, ich hatte nur am Anfang geschaut. Da steht Körper in Kombi mit Agens Feuer und Reagenz Erde. Du hast recht, Ark. S292 sagt, dass Seelenkompass nicht gegen Geister wirkt. Nachtrag. Interessant wäre auch, ob im entstofflichten Zustand der Kompass funktioniert ...
  23. Hallo, da im Spruch nicht steht, dass Metall (oder Materie) die Suche behindert, liegt auch keine Beinträchtigung durch diese potentiellen "Hemmnisse" vor. Der Sprunch funktioniert also ganz normal. (ich meine mich an eine Diskussion in anderen Zusammenhang mit diesem Ergebnis zu erinnern) Wenn man jemanden vor einer Suche sicher "verstecken" will, muss man also zu magischen Abwehrmitteln greifen. Neben den bereits genannten, gäbe es noch Heimstein oder Magischer Kreis des Verschleierns. Auch der Wechsel in eine andere Dimension (Bardenseilzauber oder Tore), sowie ein Zeitwechsel hilft vor einer magsichen Suche mit Seelenkompass. Ich vermute, dass der Zauber aufgrund des Reagenz Luft so funktioniert. Das Reagenz steht wohl für die "Seele" als Namensgeber des Zaubers nach der gesucht wird. Auch der Hinweis auf notwendige Intelligenz des Wesens, weisst auf die Seele hin. Ob nach der Anima, dem Astralleib und dem Körper ebenfalls Aussschau gehalten wird, ist dem Spruch nicht zu entnehmen. Es gäbe also demnach diese Lesarten: a) die Person muss vollständig sein (Körper, Anima, Astralleib und Seele) b) mindestens die Seele muss auffindbar sein. Demnach sollte man mit dem Zauber seelenlose Wesen auf jedenfall nicht orten können (a und b). Die Zauber Verwandlung, Tiergestalt und Versteinern dürften also keinen Schutz bieten (bei b). Im Gegenzug müsste man nach dieser Auslegung beseelte Geister oder umherstreifende Seelen mit dem Zauber finden können (bei b). Aber wie immer: Ich kann mich da auch vollständig irren. In Sachen Magietheorie müsste eher Prados was dazu sagen ... Galaphil, steht irgendwo das Geisterwesen gegen diesen Zauber immun sind? Grüsse Merl
  24. Es geht mir nicht unbedingt um die Realität, sondern eher um Konsistenz. Konsistente Regeln lassen sich schlichtweg besser merken.
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