Dem anderen einen Intention zu unterstellen, die man nicht beweisen kann, ist schon beleidigend, und führt zu nichts.
Erstens kennt die Person ihre Intentionen selbst besser, und alternative Erklärungen gibt es auch, z.B. einfach eine ansprechende Gestaltung des Produktes.
Wie würde es dir gefallen, um genauso wild herumzuspekulieren, wenn man dir unterstellen würde, dass du überrascht spielst, weil du den Inhalt vielleicht schon kopiert hast, und jetzt versuchst
einen Rücktritt vom Kaufvertrag zu erzwingen?
Schon unschön, oder?
Deswegen sind beide Seiten in ihren erklärten Absichten als glaubwürdig anzunehmen, wenn keine Widersprüche vorliegen.
Gegenstand des Kaufvertrags ist bzgl. eines Mangels die Beschaffenheit der Ware.
Und Jul, nur um eins noch klarzustellen.
Ich habe das Deckblatt nur erwähnt, weil es dein Einwand war, der durch die Kulanz in jeder Hinsicht nicht haltbar ist.
Die falsche Erwartung durch Abbildung des Deckblattes kann ich psychologisch nachvollziehen, doch ein relevantes Argument wäre es nicht.
Es ist eine selbstverständlicheit, dass sich ein Händler nur für die Beschaffenheit der Ware zu verantworten hat, die er in der Artikelbeschreibung angibt.
Kein Händler ist in irgend einer Art und Weise dazu verpflichtet Eigenschaften einer Ware in der Beschreibung zu vermerken, die diese nicht hat.
Deswegen kannst du dem Grundsatz folgen, was nicht drin steht ist auch nicht drin.
Grüße
Joc