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Meeresdruide

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  1. Für Malcom genügt der Yulmarkt als Grund, wieder in Cliffbourgh vorbei zu schauen. Er kommt ein, zwei Wochen vorher mit einem Schiff aus den Küstenstaaten.
  2. Dann probiere ich es nochmal, aber auch hier mit einem Begleiter für den Barden.
  3. Thema von alf04 wurde von Meeresdruide beantwortet in Cons
    Ich habe die Daten von der Fin de Siècle-Con-Website.
  4. Ich habe gerade keinen Zugriff auf mein Bücherregal. Mein E-Mail-Postfach sagt aber (E-Mail von Branwen vom 19. Dezember 2017): Es sagt auch, dass ich das Softcover 11 Minuten später bestellt habe.
  5. Bald: "Diese hohen DSGVO-Bußgelder machen es unmöglich, KI einzusetzen. Wir verlieren den Anschluss an die USA und China!"
  6. Mein Prieser Malcom (Gr. 25) würde auch mal wieder zum Yulfest in Cliffbourgh vorbeischauen.
  7. Ich würde auch gerne mitspielen. Charaktere in dem Bereich habe ich mehrere.
  8. Thema von Birk wurde von Meeresdruide beantwortet in Zavitaya
    Äpfel sind Gurken. Wieder was gerlernt.
  9. ein Beitrag in einem Thema wurde beantwortet von Meeresdruide in Stammtische
    Dito bei mir. Aber U-Bahn.
  10. Bei der Fantasy-Version von MIDGARD sind Grade wichtig, damit man die Kampfstärke einschätzen kann und die Stärke der Gruppe zu den Gegnern passt. Bei 1880 sind Kämpfe aber so selten (und dank fehlender Rüstung und Heilmöglichkeiten auch besser zu vermeiden), dass ich bisher nicht den Eindruck hatte, dass es unbedingt notwendig wäre, Charaktere besser vergleichbar zu machen. Es kommt da viel mehr auf die allgemeinen Fertigkeiten an, und da dann auch mehr darauf, ob man die richtigen Schwerpunkte zum Abenteuer hat.
  11. Aber was ist eigentlich das Original? Bei einer Verdopplung (oder Spaltung) gibt es ja kein Original und keine Fälschung. Es sind einfach erst einmal zwei identische Welten, die sich auseinander entwickelen. Was macht also Midgard speziell? Könnte es sein, dass am Ende der Zufall entscheidet, welche Welt die Urmächte bekommt? Vielleicht sind ja sogar die Urmächte der Grund, warum überhaupt Parallelwelten von Midgard entstehen - die Urmächte lassen sich auf Dauer nicht an dieselbe Welt binden, und weil sie ihrem Gefängnis nicht entkommen können, teilt sich die Welt bei jeder Gelegenheit in Parallelwelten auf. Dann könnte es neben Midgard, Myrkgard und Damatu noch drei weitere Parellelwelten geben – eine für jede Urmacht. Midgard wäre dann gar nicht speziell, es ist eben nur die Parallelwelt mit dem Anarchen und dem Mond. (Die Theorie, dass der Mond außerhalb der Spähre liegt und daher nicht aufgeteilt wird, muss ja nicht stimmen. Es kann auch eine Erklärung der Gelehrten Myrkgards sein, die die wahren Hintergründe nicht kennen.) Irgendwie gefällt mir die Idee.
  12. Also, Zero hat so viele Kalorien wie Wasser. Das musst du auch weglassen und normales Cola trinken, wenn du konsequent sein willst.
  13. Eine KI ist Software, kein "Dritter". Ob diese Software auf meinem eigenen Rechner läuft oder auf einer mir ausschließlich zugewiesenen Cloud-Ressource, macht keinen Unterschied. Interessant wird es erst, wenn die KI die Dokumente zum Training für andere Nutzer einsetzt. Dann ist es nicht mehr nur ein privater Zweck. Das wäre dann OK, aber das "Team" darf dann eben nur aus persönlich verbundenen Personen bestehen. Ob man für rein persönliche Nutzung einen Team-Account haben möchte, ist eine andere Frage.
  14. Für etwas, was gesetzlich erlaubt ist (Privatkopie, § 53(1) UrhG), benötigst du kein gesondertes Nutzungsrecht. Eine Einschränkung der Privatkopie auf "eigene Endgeräte" wäre in AGB auch ziemlich sicher unwirksam - erst recht, da man die Formulierung so verstehen kann, dass das Gerät im Eigentum stehen muss, was geliehene, gemietete oder (wenn ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde) noch nicht vollständig bezahlte Geräte ausschließen würde. Letzteres wäre klar eine unangemessene Benachteiligung, weil es die gewöhnliche Nutzung zu sehr einschränkt. Für die gesetzlich erlaubte Privatkopie macht es wiederum keinen Unterschied, ob das Endgerät bei mir zu Hause steht oder eine zugewiesene Ressource in der Cloud ist. Das hat der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit Online-Videorekordern sehr deutlich entschieden: Man darf Nutzer Speicherplatz in der Cloud anbieten, damit diese Fernsehsendungen im Rahmen der Privatkopie in der Cloud aufzeichen können, solange das jeder individuell macht und es keine Master-Kopie gibt, die dann an die Nutzer verteilt wird. Bei den Online-Videorekordern ist es letztlich nur daran gescheitert, dass die Zuführung des Antennensignals zu den virtuellen Online-Videorekordern eine unerlaubte Weitersendung war. Die Einschränkung, dass man keine ganzen Bücher kopieren darf - außer durch Abschreiben - (§ 53(7) UrhG) greift nach wohl herrschender Meinung außerdem nur bei gedruckten Büchern, nicht bei E-Books. Die Vorschrift ist ein verkappter Leistungsschutz für Drucker. Für Data Mining gibt es außerdem eine gesonderte gesetzliche Erlaubnis (§ 44b UrhG). Hier kann sich der Urheber diese Rechte zwar vorbehalten, davon lese ich bei Branwensbasar aber nichts.
  15. Können ja, dürfen nein. Nur Computersoftware darf man gebraucht weiterverkaufen, andere digitale Güter nicht.

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