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Tuor

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  1. Dies ist nicht richtig. Man bekommt in jeder Runde einmal den Schaden und nicht pro Feld.
  2. Noch einen Aspekt: Nach dem Arkanum entfällt m. W. der Resistenzwurf immer dann, wenn das „Opfer“ in die Verzauberung einwilligt. Es ist für mich klar, dass hier nur die Fälle gemeint sind, in denen sich das Opfer auch des Zaubers als solchen bewusst ist. Hier gilt für mich, dass das „Opfer“ alle Umstände und Konsequenzen der Entscheidung berücksichtigen können muss. Von dieser Regel gibt es aber Ausnahmen. So z. B.: Geas. Bei diesem Zauber steht dabei, dass die Einwilligung durch Täuschung erlangt werden kann. Ebenfalls eine Ausnahme ist für mich Eisiger Nebel, weil dort ausdrücklich die Freiwilligkeit genannt wird.
  3. Entsteht der Eisige Nebel auf dem Feld, auf dem sich die Figur befindet, steht der Figur selbstverständlich ein Resistenzwurf zu. Die Freiwilligkeit ist dann ja gerade nicht gegeben.
  4. @Filmolas: Noch im Nachgang. Die Sache mit der Ahnungslosigkeit würde ich spieltechnisch damit in den Griff bekommen, dass ich den Spielern Würfe auf Wahrnehmung, Sechster Sinn usw. gestatte. Hierdurch können sie sozusagen ihre Ahnungslosigkeit überwinden. Aufgrund der Formulierung in der Spruchbeschreibung würde ich aber eben nicht den Resistenzwurf gestatten.
  5. Eigentlich gehe ich mit Dir konform, doch fehlt mir eben der Ausschluss der Unwissenheit: Wenn ich Geld an eine Hilfsorganisation spende, welche die Gelder heimlich an terroristische Vereinigungen weiterleitet, habe ich noch lange nicht freiwillig den Terror finanziell unterstützt. Liebe Grüße, , Fimolas! Nein, du hast aber freiwillig eine Zahlung geleistet. Aber wie ich schon schrieb. Viel wichtiger als die Definition ist doch die Dramaturgie eines Abenteuers. Ich finde es daher gar nicht schlecht wenn das Arkanum hier Spielräume in der Auslegung lässt.
  6. Also es ist ja nun nicht so, als wäre über die Freiwilligkeit aus berufenem Munde nicht schon hinreichend geschrieben worden. Dies hängt einfach damit zusammen, dass in unserem Strafrecht ein Täter privilegiert wird, der freiwillig von seiner Tat zurücktritt, also freiwillig Handlungen vornimmt, bzw. diese unterlässt. Nach allgemeiner Rechtsauffassung liegt Freiwilligkeit dann vor, wenn die Entscheidung autonom getroffen wird, d.h. sie aus freien Stücken und nicht durch äußeren Zwang erfolgt. Die objektive Sachlage bleibt dabei außer acht. Nun ist das Arkanum freilich nicht das StGB und daher kann man als SL für sich die Freiwilligkeit natürlich auch anders definieren. Diese Freiheit sollte sich der SL schon alleine aus dramaturgischen Gründen nehmen. Es spricht m. E. allerdings auch nichts dagegen, die Eingangs beschriebene Definition des Bundesgerichtshofes zu übernehmen.
  7. Wenn du das Tatbestandsmerkmal „freiwillig“ so definierst, wie du definierst, ist deine Schlussfolgerung richtig. Ich definiere Freiwilligkeit eben anders und komme folgerichtig zu einem anderen Ergebnis. Damit kann ich leben. Sicherlich könnte man über das Thema „Freiwilligkeit“ philosophieren, dies gehört dann aber nicht mehr in diesen Strang.
  8. @Prados: Deine letzten Einwand verstehe ich nicht. Wir haben es hier mit einem Zauber zu tun, in dessen Spruchbeschreibung ausdrücklich steht, wer den Eisigen Nebel freiwillig betritt, bekommt ohne Resistenzwurf Schaden. Entsprechendes findet sich nicht bei der Beschreibung von Falltüren. Ich halte mich nur an die Spruchbeschreibung, mehr nicht. Freiwilligkeit ist für mich gegeben, wenn der Abenteurer weiß, er steht vor einem Nebel und er betritt ihn ohne gezwungen zu werden. Er hat eine Handlungsalternative. Wenn jemand eine Handlung vornimmt, ohne dazu gezwungen zu werden, nennt man dies landläufig freiwillig.
  9. Das ist eben die Frage, was mit freiwillig gemeint ist. Es liegt aber nun einmal in der Natur einer Falle, dass das Opfer eine Handlung freiwillig vornimmt und dann durch die Wirkung überrascht wird. Hier haben wir es m. E. mit einer magischen Falle zu tun. Ich würde daher auf die Mechanismen zurückgreifen, auf die ich auch bei nicht magischen Fallen zurückgreife und dies sind eben Wahrnehmung und Sechster Sinn. Im Konkreten Falle würde ich auch noch Naturkunde und Zauberkunde heranziehen. Wenn dies alles Versagt, dann ist das Opfer eben überzeugt, der Nebel kann ihm nichts anhaben und betritt ihn. Bedenke die Konsequenzen: Mit dieser Argumentation wird jede Falltür, die nicht durch entsprechende Fertigkeiten vorher entdeckt wurde, zur todsicheren Angelegenheit, da der Abenteurer ja überzeugt ist, dass der Boden sicher ist und ... Weitere Beispiele ließen sich problemlos finden. Dies ist aber nicht im Sinne der Regeln, die für solche unvorhersehbaren Situationen Rettungswürfe vorsehen. Grüße Prados Ich gebe dir grundsätzlich Recht, aber bei einer Falltür steht eben nicht ausdrücklich in der Beschreibung, dass man Schaden erleidet, wenn man sie freiwillig betritt. Bei Eisigem Nebel steht es in der Beschreibung. Du vergleichst folglich Äpfel mit Birnen. Natürlich stehen in anderen Fällen Rettungswürfe zu, nur eben nicht in der hier diskutierten Konstellation.
  10. Das ist eben die Frage, was mit freiwillig gemeint ist. Es liegt aber nun einmal in der Natur einer Falle, dass das Opfer eine Handlung freiwillig vornimmt und dann durch die Wirkung überrascht wird. Hier haben wir es m. E. mit einer magischen Falle zu tun. Ich würde daher auf die Mechanismen zurückgreifen, auf die ich auch bei nicht magischen Fallen zurückgreife und dies sind eben Wahrnehmung und Sechster Sinn. Im konkreten Falle würde ich auch noch Naturkunde und Zauberkunde heranziehen. Wenn dies alles versagt, dann ist das Opfer eben überzeugt, der Nebel kann ihm nichts anhaben und betritt ihn.
  11. Um das ganze nach der Trennung der Stränge noch einmal klarzustellen. Ich habe den Sinn der Zauberkombi darin gesehen, dass die Gegner meinen in einen normalen Nebel zu treten, tatsächlich treten sie aber in einen Eisigen Nebel. Wenn die Gegner sich nicht durch entsprechende Fähigkeiten wie Wahrnehmung, Naturkunde oder Sechster Sinn „retten“ können, ist m. E. ihr Betreten des Nebels wie ein freiwilliges Betreten im Sinne der Spruchbeschreibung zu werten. Es stünde ihnen dann also keine Resistenz zu.
  12. Moderation : Dieser Themenstrang entstand aus dem folgenden und wurde ausgelagert: Eisiger Nebel und gelungene Resistenz Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen Das steht wo? Dies entnehme ich der Spruchbeschreibung, in der es heißt: Ich sehe es auch so, dass ein WW Umgebungsmagie nur dort möglich ist, wo auch eine WW Abwehr möglich wäre. Hier stimme ich mit Prados völlig überein. Richtig ist auch, dass in der beschriebenen Situation die Abenteurer höchstens überrascht wären, eine WW Abwehr also möglich ist. Dennoch würde ich keinen WW Abwehr erlauben, wenn die Abenteurer den Nebel betreten. Sie haben die Möglichkeit im Zelt zu bleiben und keinen Schaden zu kassieren oder in den Nebel zu gehen und den Schaden zu bekommen. Das ist für mich eine andere Art des Durchquerens, Tuor. In der Spruchbeschreibung durchquere ich willentlich das Feld, obwohl ich weiß, dass ich Schaden nehme. In dem beschriebenen Fall tue ich das nicht aus der selben Motivation. Ich weiß, das hört sich komisch an, aber ich sehe da einen Unterschied. Das würde dazu führen, dass man sich nach Resi immer ganz woanders auf den Spielplan widerfindet. Und das könnte massive Probleme mit sich bringen. Kontrollbereich usw. können da nicht einfach vernachlässigt werden. Ich wollte auch vor allem nochmal darauf hinweisen, dass der allgemeine Glaube, ein gelunger WW:Umgebungsresi führt zwangsläufig zum Ortswechsel (auch z.B bei der Feuerkugel) so nicht stimmt. Aber auch dazu gibt es bereits einen Strang, wenn mich nicht alles täuscht. Der Knackpunkt ist sicherlich die Frage, ob das Betreten des Nebels in der genannten Falle ein freiwilliges betreten im Sinne der Spruchbeschreibung ist. Ich persönlich würde es so werten, weil ja gerade die Kombination mit Nebel schaffen diesen Effekt haben soll. Als Schutz vor dem „freiwilligen“ Betreten des Nebels könnte man allerdings an einen vorherigen WW: Wahrnehmung, Naturkunde oder Sechster Sinn denken. Bei Erfolg bekommt die entsprechende Person den Hinweis, dass mit dem Nebel etwas nicht stimmt. Geht er dennoch in den Nebel, bekommt er halt Schaden.
  13. Da jeder, der freiwillig den Eisigen Nebel betritt schaden bekommt, sehe ich es so, dass der WW Resistenz ein zurückweichen ist. Dies ist ja auch der Grund, weshalb die Kombination mit Nebel schaffen so fies ist. Der Abenteurer oder Gegner denkt sich nichts bei dem Nebel und betritt ihn freiwillig.
  14. Das steht wo? Dies entnehme ich der Spruchbeschreibung, in der es heißt: Ich sehe es auch so, dass ein WW Umgebungsmagie nur dort möglich ist, wo auch eine WW Abwehr möglich wäre. Hier stimme ich mit Prados völlig überein. Richtig ist auch, dass in der beschriebenen Situation die Abenteurer höchstens überrascht wären, eine WW Abwehr also möglich ist. Dennoch würde ich keinen WW Abwehr erlauben, wenn die Abenteurer den Nebel betreten. Sie haben die Möglichkeit im Zelt zu bleiben und keinen Schaden zu kassieren oder in den Nebel zu gehen und den Schaden zu bekommen.
  15. Setzen wir mal den Fall, der Zauberer hat es geschafft. Wohin sollen die Abenteurer denn ausweichen (also resistieren)? Das ist für mich so, als ob in einem engen Gang eine Feuerkugel auf mich zukommt. Ich bin nicht wehrlos, da ich weiß was los, aber ausweichen kann ich auch nicht. BF Sehe ich auch so. Man könnte sogar dem in Schachhalten eines Gegners vergleichen. Da steht ihm auch keine Abwehr zu.
  16. Bei mir hätten die Abenteurer keine Abwehr und folglich auch keinen WW Resistenz gegen Umgebungsmagie. Meines Erachtes, rechnen die Abenteurer nicht mit einem Angriff. Dies ist nicht vergleichbar mit einem Schlachtengetümmel, bei dem man immer mit einem Angriff rechnet.
  17. Steht nicht im Abenteuer, dass die Tore repariert werden. Also wenn die Abenteuerer erst noch lernen, sollten die Tore danach wieder funktionieren. So habe ich das jedenfalls verstanden. Das Tor in den Ruinen von Pe-Imentiu/Chetra wird repariert. So daß man über die Zwischenstation Regensteintal reisen könnte. In Meknesch landet man (laut Abenteuer) im heutigen Zweiheitstempel. Ich glaub nicht, daß da vorher ein Bautrupp hingeschickt werden könnte. Also ich würde dies so annehmen. Ich habe das Abenteuer vor kurzem noch mal geleitet. Gerade wenn ein Abenteuer in den letzten Zügen hängt, weiß man ja nie, ob man es am Abend fertig spielt oder ob man es erst beim nächsten Treffen abschließt. Funktionieren die Tore, kannst du noch ein Sequenz einbauen, wie die Abenteurer dort Mitten in einer Kulthandlung auftauchen oder ähnliches. Auf diese Weise lässt sich das Ende des Abenteuers noch etwas strecken. Wenn der Abend schon fortgeschritten ist, kommen die Abenteurer an, ohne, dass sie jemand sieht.
  18. Steht nicht im Abenteuer, dass die Tore repariert werden. Also wenn die Abenteuerer erst noch lernen, sollten die Tore danach wieder funktionieren. So habe ich das jedenfalls verstanden.
  19. Dann ist dies eben ein Fehler in dem Abenteuer. Dies ändert aber nichts daran, dass nur Abenteurer GG nutzen können, die ihren Glauben praktizieren. Ich würde allenfalls noch zulassen, dass GG von Göttern desselben Aspektes untereinander verwendbar sind. Dies aus den Gedanken heraus, dass das Regelwerk andeutet, dass sich wohl nur um einen Gott handelt, der in verschiedenen Regionen Midgards unterschiedliche Namen trägt und dem ggf. unterschiedlich gehuldigt wird. Ich wäre auch noch damit einverstanden damit einem Abenteurer GG zu geben, wenn er ab diesem Zeitpunkt dem entsprechenden Gott huldigt. Bleibt der Elf aber bei seinem druidischen Glauben, gibt es keine GG. Auch muss man bedenken, dass Die Perlen der Füchse für M3 geschrieben wurde. Damals gab es noch keine SG, mit der ein Spieler seine Figur ebenfalls das Leben retten konnte. Es verlagerte sich alles auf die GG. Daher wohl auch der großzügigere Umgang.
  20. Ich möchte dann auch noch in dieselbe Kerbe hauen. Ein Spieler kann durchaus auf die Idee kommen, seinen Elfen nach einem Gott flehen zu lassen, weil er das Leben seiner Spielfigur retten will. Der Elfen-Abenteurer wird aber nicht auf diese Idee kommen. Er glaubt nicht an Götter und er traut ihnen auch nicht zu, dass sie ihm überhaupt helfen können. Ändern könnte sich dies m. E. nur durch ein Bekehrungserlebnis des Elfen, dass in dazu bringen könnte fortan einen Götterglauben anzunehmen. In einem solchen – zugegeben absonderlichen Fall – würde sich der Elf nicht von einem Menschen unterscheiden, der an denselben Gott glaubt. Zudem – und da wiederhole ich mich – bekommen nur Abenteurer, die ihren Glauben praktizieren GG.
  21. Ich habe kein Problem mit der Ruhm-Regelung. Ich fand die Quote einfach nur phänomenal.
  22. Wozu benötigst du eine Erklärung. Es steht doch im Arkanum, dass GG nur sehr gläubigen Abenteurern gewährt wird, die auch im Spiel ihrer Glauben praktizieren. Nur diese Abenteurer können von dem Gott, an den sie glauben (und keinem anderen Gott) GG erhalten. Elfen glauben nicht an Götter, insbesondere verehren sie keine Götter. Folglich sind Elfen aus der Nummer mit der GG, kraft ausdrücklicher Regel raus. Alles andere ist eine Hausregel. Akzeptieren könnte ich, dass ein Elf unter besonderen Umständen seinem Druidischen Glauben den Rücken kehrt und anfängt einen bestimmten Gott zu verehren. In einem solchen Falle kann er natürlich auch GG durch diesen Gott erhalten, wenn die übrigen Voraussetzungen gegeben sind.
  23. Es gibt schon einige ganz erstaunliche Forumsmitglieder, deren Beiträge nahezu durchgängig von herausragender Qualität sein müssen. So habe ich gesehen, dass es einem Forumsmitglied gelungen ist mit nur 120 Beiträgen insgesamt 1760 Ruhmespunkte zu erhalten. – Donnerwetter!
  24. Tuor

    KiDo mit NunChaku??

    Generell bevorzugen KiDoka die für KanThaiPan typischen Waffen. Hierunter fällt auch das NunChaku. KusariGama ist ebenfalls eine für KiDoka typische Waffe. Auch das KusariGama kann nicht mit KiDo verwendet werden.
  25. Dies war doch aber gerade einer der Gründe, die zur Einführung der SG führte. Man muss jetzt nicht mehr auf Krampf GG einheimsen, um seiner Figur das Leben zu retten.
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