Zu Inhalt springen

Alle Aktivitäten

Dieser Verlauf aktualisiert sich automatisch

  1. Heute

  2. Thema von Fabian wurde von Fabian beantwortet in MIDGARD Abenteuer
    Ein Update zum Lanitianischen Komplott. Lanitianisches Komplott_Update.pdf
  3. Thema von Abd al Rahman wurde von dabba beantwortet in Neues im Forum
    Ich sag mal so: Es könnte rein theoretisch (!) einen Volljuristen geben, der fachkundig begründen könnte, dass der Forenbeitrag rechtlich ganz vielleicht doch einwandfrei sein könnte (!). So wie damals beim Kalkofe-Urteil - und das gibt es wirklich, das weiß ich ohne KI ganz genau. Aber ich kann das nicht. Muss ich einräumen. Wie ein Regal. Offenbar bin ich bei Midgard-Regeln besser drin. /e: Um ein wenig zu erläutern, warum ich so eskaliert bin: Bilder von realen Personen ohne deren Einwillung zu verwenden ist ein klarer Verstoß gegen das Kunsturheberrecht Ja, es kann ein Verstoß sein - sorry @Blaues Feuer , falls ich nerve. Und dann bekann der Text-Krieg.
  4. ne, auch da bitte keine verquarkten Rechtsaussagen
  5. Thema von Abd al Rahman wurde von dabba beantwortet in Neues im Forum
    Ich weiß nicht recht, ob die da diskutieren/halluzinieren wollen, wo die Grenzen des UrhG & KUG liegen.
  6. So als Tipp: Geh mit sowas doch in den Schwampf. Dort gehört sowas hin.
  7. Thema von Abd al Rahman wurde von dabba beantwortet in Neues im Forum
    OK Leute. Ich hebe die Schere ✂️ Ich weiß schon, warum ich instinktiv dazu geschrieben habe: "Gilt nur in-game" Im Ernst: Es tut mir Leid, dass ich Euch am Sonntagabend dazu gebracht habe, manuell BGH-Urteile zu wälzen, um meinen AI-Slop zu widerlegen. Die gelbe Karte für den AI-Slop nehme ich zurecht mit.
  8. Quelle: Google Gemini. Disclaimer: Das da oben gilt natürlich nur in-game. Bei Midgard - Legenden von Damatu. Also wenn Du schon die KI für Rechtsfragen bemühst, dann solltest Du vielleicht überprüfen, was sie Dir erzählt. BGH VI ZR 272/06 * - Caroline von Hannover und ihr Mann Ernst, da geht es darum, dass beide in einer privaten Situation fotografiert wurden, was nicht zulässig ist. [Genauer gesagt, ist das Dokument mit dem genannten Aktenzeichen die Abweisung der Revision, mit der die Zeitung die Bildverwendung eben doch durchsetzen wollte]. BGH VI ZR 305/03* - eine Tochter von Caroline von Hannover, die bei einer öffentlichen Veranstaltung fotografiert wurde, das Bild dann aber in einem ganz anderen Zusammenhang verwendet, was ebenfalls als nicht zulässig eingestuft wurde [und ebenfalls nicht das Urteil, sondern die Zurückweisung des Revisionsversuchs durch die Zeitung] BGH VI ZR 197/20 scheint es überhaupt nicht zu geben, aber verlink mir gerne das Urteil Marlene Dietrich kommt in beiden Urteilen nicht vor, aber die Richterin Diederichsen. *die beiden Links führen zu www.bundesgerichtshof.de und dort zu den auf der Seite gehosteten Dokumente. ich hab es nur für die bessere Übersicht des Beitrags "versteckt" da die Links sehr lang sind
  9. Ich sehe drei Punkte, um die Intention des Regelautoren herauszuinterpretieren: Regeltext sagt, dass die körperlichen Reflexe beschleunigt werden nicht aber Nachdenken. Als typischen Fall für das erste nennt er "Angriff', als typischen Fall für das zweite 'Zaubern'. Um also herauszufinden, ob eine beliebige Aktivität (Schneider näht, Barkeeper mixt, Tänzer tanzt, Raufbold rauft) beschleunigt wird, muss man also beschließen: ist es eher ein Angriff oder eher ein Zauber. Balancing: Bekommt der Verzauberte durch die Interpretation einen unangemessenen Vorteil/Nachteil - im konkreten Fall: Besteht die Gefahr, dass ich das Abenteuer sprenge/die anderen an die Wand spiele, wenn man meinen doppelten Festhalteversuch genauso behandelt wie meinen doppelten KO-Schlag-Versuch. Spaß: Welche Variante wird vermutlich mehr zum Spielspaß beitragen.
  10. Übrigens, ganz großes lol. Und langsam werde ich echt sauer, egal was ich Dir eben per PN geschrieben habe. Ich sag es Dir ganz unverblümt und unmissverständlich: Noch einmal so ein KI Slop und Du hast einen Monat Zwangsurlaub hier. Unfassbar! Hast Du Dir mal die Urteile angeschaut? z,B. BGH VI ZR 305/03? Da braucht es echt keine KI um festzustellen was für ein Unsinn Du da verbreitest. Ich blende Deinen Beitrag aus, nicht, dass das jemand noch ernst nimmt was Du schreibst.
  11. @dabba Da du dich auf Fußball beziehst, für bewusst provozierte gelbe Karten wurden Spieler gesperrt, ich halte deine Haltung hier daher für gefährlich für dich.
  12. Thema von Abd al Rahman wurde von dabba beantwortet in Neues im Forum
    Ja, der kommt. Denn: Ich denke, wir verrennen uns gerade alle hier ein wenig, wie die europäischen Großmächte im Ersten Weltkrieg. 🫠 Warum sollte ich das rechtliche Risiko übernehmen? Das ist und bleibt Euer Hausrecht und Eure Verantwortung - das betone ich gerade zum vierten Male. Mir ging es rein um die mMn. falsche rechtliche Begründung im KunstUrhG. Weil ich das Urheberrecht respektiere, verlinke ich an dieser Stelle nur ein YouTube-Video von Marko Pantelić und seinem Auswechslungs-Abgang in der Bundesliga: Marko Pantelic provoziert Alle - YouTube Genau so beende ich das Thema. Die gelbe Karte nehme ich entgegen.
  13. Lieber dabba, wer das, was er selber im Brustton der Überzeugung sagt, dann ins Lächerliche zieht - was soll man davon dann halten? Ich hab übrigens auch eine AI gefragt, die hat eine klare Meinung: (Langer Erklärtext, wie sie das herleitet davor gekürzt) Die weitere Herleitung, daß das das auch für verstorbene gilt und welche Empfehlungen gelten, habe ich ebenfalls gekürzt. So. Stellen wir also insgesamt fest: Du bis der Meinung, du kannst einen Rechtstext "einfach so lesen", perfekt und rechtssicher interpretieren und untermauerst das so irgendwie mit AI. Meine AI (ich verrate nicht welche, könnte aber dieselbe sein) hat eine ganz andere Ansicht (und ja, ich habe nach deutschem Recht gefragt, also bitte nicht damit kommen) Und? Willst du tatsächich das rechtliche Risiko übernehmen, oder kommt wieder so ein "hihi, nur Spaß" Rückzieher?
  14. Quelle: Abd: Wir schließen einen Vertrag. Du übernimmst die Risiken für Privatklagen. Deal?
  15. Ja! Aus meiner Praxis als Betriebsrat kann ich sagen, dass der Gesetzestext nur in sehr begrenzten Fällen wirklich reicht. Man muss in Kommentare und Urteile schauen. Und selbst dann bleibt ein erheblicher Unsicherheitsfaktor. Deswegen hat es Volljuristen.
  16. Wie Abd schon sagte, Du darfst selbstverständlich dieser Meinung sein. Du darfst auch der Meinung sein, dass Fahrraddiebstahl ein Kavaliersdelikt ist oder es Dir irgendeinen Rechtsschutz liefert, wenn Du mit einer Waffe rumrennst. Was das Forum angeht: unterschreib, dass Du für sämtliche juristischen Klagen aufkommen wirst, die das Forum an den Hals bekommt und ich hör auf, mir weiter um das Urheber- und Kunsturheberrecht hier Gedanken zu machen.
  17. Das meinst du jetzt nicht ernst, hoffe ich? Die Exegese von Gesetzestexten ist ein nicht unerheblicher Teil eines Jurastudiums. Du behauptest hier gerade, du könntest das richtig interpretieren, bei einem Thema, bei dem sich die Profis mit eindeutigen Aussagen zurückhalten. Ich sage, damit lehnst du dich eindeutig zu weit aus dem Fenster.
  18. Thema von Abd al Rahman wurde von dabba beantwortet in Neues im Forum
    Ist der Button meiner Meinung nach. Er suggeriert, dass ein Beitrag schwer verständlich sei, ohne konkret zu nachzufragen. Aber Ansichtssache, Schwamm drüber. 🧽 Man muss kein Volljurist sein, um Gesetzestexte zu lesen. Echte juristische Vorsicht zeichnet sich mMn. dadurch aus, dass man die richtigen Gesetze kennt, anstatt pauschale Verbote zu erfinden. Hier greift mMn. bei einem Fan-Abenteuer die Kunstfreiheit, evtl. auch das Recht auf Pastiche/Parodie (§ 51a UrhG), wenn man eine reale Person nimmt und sie in einen fiktiven Kontext einbettet oder zeichnerisch verändert. Das ist gängige Praxis, siehe Satiremagazine, Fan-Art, Romane etcpp. Dass Bowie eine Person der Zeitgeschichte ist, ist mir alternativlos. Ein Kunstwerk braucht auch kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit, um existieren zu dürfen. Die Kunstfreiheit schützt sich selbst. Aber klar: Es gibt Gründe, sich abzusichern und möglichst wenig zu tun oder zuzlassen, was irgendwie verboten sein kann. Wie geschrieben. Ihr seid die SL des Forums. Andererseits: Wenn ich diese Denke umdrehe, kann ich umgekehrt auch sagen: Die effektivste Rechtsschutzversicherung hat ein Kaliber von 9 mm. Naja.
  19. Ja, der §23 erlaubt Ausnahmen. Aber auch da sind enge Grenzen gesetzt, die auch in dem Paragraphen genannt sind. Und selbst da gibt es viel Raum für Diskussion. Allein schon die Grenzziehung, wann eine Abbildung unter den "Bereich der Zeitgeschichte" fällt. Sicher ist, das ist kontextabhängig. Es reicht dazu eben nicht aus, dass eine Person bekannt ist. Die Bekanntheit einer Person hat sogar nur bedingt etwas damit zu tun, ob es Zeitgeschichte ist. Es muss aus dem Kontext ein Bezug zur Zeitgeschichte erkennbar sein. Vermutlich mag, selbst wenn es ein Verstoß wäre, die Reichweite hier so gering sein, dass dieser von niemandem verfolgt würde. Es mag eventuell, bei guter Argumentation sogar möglich sein, dass die Nutzung rechtlich okay wäre. Aber der für dieses Forum relevante Punkt ist: Aus Sicht der Moderation war dies nicht in hinreichender Form gesichert, dass ein Schaden für das Forum ausgeschlossen werden kann.
  20. Unter Handlungen und Position im Kampf im Kodex Seite 74 ist unter Punkt 1. Der Abenteurer hat sich um mehr als die Hälfte seiner Bewegungsweite bewegt, gesteht man dem Abenteurer, sollte noch wenigstens ein Zehntel seiner Bewegungsweite übrig sein, einen spontanen Nahkampfangriff oder jemanden in ein Handgemenge zu verwickeln zu. Daraus interpretiere ich, bei Beschleunigen, beide Handlungen als Angriff zuzulassen, weil für beide Handlungen nur eine sehr geringe Zeiteinheit einer Runde benötigt werden.
  21. Beschleunigen sagt halt aus... Zwei Angriffe... Und nicht zwei Aktionen. Handgemenge einleiten ist eine Aktion wie auch Gegner zu Fall bringen und anderes. Wird auch im Kodex konkret getrennt als 2.a Angriff und 2.b Handgemenge einleiten 2.c Gegner zu Fall bringen u.s.w.
  22. Ich hätte auch Interesse. Im Gradbereich hätte ich einen elfischen Waldläufer (nicht menschenverachtend) oder einen Krakenschamanen von den Feuerinseln (Hafen, Nebel, Geister --> genau sein Ding). Und da ja nur "ca. 8-13" wäre auch noch ein Grad8-Tiermeister (Katze & Katta) was. Er hat insbesodere die Aufgabe, die Volkerverständigung zwischen Erainnern und Nahuatlani voranzutreiben. Alles keine Experten in sozialer Interaktion, schrecken aber trotzdem nicht davor zurück :-)

Konto

Navigation

Suche

Suche

Browser-Push-Nachrichten konfigurieren

Chrome (Android)
  1. Klicke das Schloss-Symbol neben der Adressleiste.
  2. Klicke Berechtigungen → Benachrichtigungen.
  3. Passe die Einstellungen nach deinen Wünschen an.
Chrome (Desktop)
  1. Klicke das Schloss-Symbol in der Adresszeile.
  2. Klicke Seiteneinstellungen.
  3. Finde Benachrichtigungen und passe sie nach deinen Wünschen an.