Zum Inhalt springen

Kompendium


Empfohlene Beiträge

Zur Magie: Die war aus meiner sicht schon immer ein Plus von Midgard, da hier doch für eine Magie-arme-Welt sehr viel mehr möglich war und ist als in anderen Systemen gerad solch Zauber wie Belebungshauch und Feenzauber waren und  Sind für mich Highlights, ob es nun noch einen Zauber mehr oder weniger gibt um schneller und besser zu Kämpfen... was solls?

Das machts doch gar nicht oder?

 

Daher find ich die Aussage von Gerd Hupperich sehr treffend das es nicht so sehr auf die neuen Regeln ankommt.

Ich hab deutlich mehr beschwerden von Spielleitern über diese Zauber gehört als über unsere Fianns und Thanaturgen.

 

Von daher

ist die Tendenz nicht von der Hand zu weisen, aber nicht so schlimm ausgeprägt wie einige Postings es hier erwarten lassen

 

NOTU

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
  • Antworten 389
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Detritus @ Okt. 22 2002)</td></tr><tr><td id="QUOTE">@Dagelrod:

Gut, das ich deinen Beitrag zitiert habe, ansonsten hättest du das gemacht, was eigentlich nicht sehr nett ist, nämlich meiner Antwort die Grundlage entzogen.

 

[...]

 

mfg

Detritus<span id='postcolor'>

Mea culpa. Mea maxima culpa. Habe es geändert - ich hoffe mir kann verziehen werden, auch wenn ich mich als unwürdig erwiesen habe.

 

DAGELROD, beim Schummeln ertappt blush.gif

 

Achja, 'Gut, das ich [...]' schriebt man im zitierten Satz 'dass' oder 'daß' - SCNR wink.gif

Link zu diesem Kommentar

So, jetzt muss ich mich auch noch mal wegen des Preises melden:

 

Ich deutete in einem früheren Posting an, dass wir eventuell auf den SüdCon einen Pegasus-Stand haben werden. Dem wird hoffentlich immer noch so sein, allerdings muss ich die Sache mit dem SüdCon-Rabatt korrigieren. Mir war zum Zeitpunkt des Postings nicht bekannt, dass seit dem 1.10. eine fixe Buchpreisbindung existiert. Somit werden wir wahrscheinlich auch gezwungen sein, diese festen Preise zu verlangen... sad.gif

 

Ich hoffe, niemanden getäuscht zu haben - dies lag jedenfalls nicht in meiner Absicht.

 

Grüße...

Der alte Rosendorn

Link zu diesem Kommentar

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Prados Karwan @ Okt. 22 2002,16:26)</td></tr><tr><td id="QUOTE"></span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Sir Rodwyn @ Okt. 22 2002,16:22)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Hi!

 

@Einskaldir:

 

Laut Rechnung will Pegasus auch von mir 24,80 haben!

Gruß

Rodwyn<span id='postcolor'>

So'n Ärger. Ich hatte schon begonnen zu hoffen... wink.gif<span id='postcolor'>

Ich habe für 17,80 bei Pegasus bestellt. Es gilt der an der Ware ausgezeichnete Preis. Sonst gibt's Ärger  mad.gif

 

Triton

Link zu diesem Kommentar

Tut mir Leid, meine beiden Vorredner, da muss ich euch enttäuschen. In den AGB von Pegasus steht eindeutig, dass sie sich Preisänderungen ohne Vorankündigungen vorbehalten. Und da sie auf einer anderen Seite bereits 24.80 verlangen, fällt das wohl unter einen Irrtum.

Man kann wohl sicherlich versuchen, den geringeren Preis zu verlangen, doch fürchte ich, dass da nicht besonders viel Erfolgsaussichten bestehen.

 

Wo sind die Forumsjuristen?

 

Grüße

Prados

Link zu diesem Kommentar

Um nochmal auf den Inhalt zurückzukommen:

 

Ich persönlich finde es gut, dass gerade die älteren Sachen komplett an M4 angepasst wurden und im Kompendium beschrieben wurden. Da unsere Gruppe bei den Regeln die 3. Version ausgelassen hatte (Bis vor kurzem haben wir noch mit der 2. Auflage gespielt...), waren für mich jetzt doch relativ viele Dinge neu.

 

Besonders über die Beschreibung des Fian und Todeswirker, die wohl aus "Barbarenwut & Ritterehre" entstammen, war ich positiv überrascht. Ich war wegen dieser Ckarakterklassen schon auf der verzweifelten Suche...

Link zu diesem Kommentar

Ich bin kein Jurist, aber aus meinem Studium und meiner beruflichen Praxis weiss ich, dass nicht alles was in den AGB's steht vor Gericht Bestand hat.

 

Mein Verständnis der Sache: Der Preis stellt ein Angebot dar, welches an die Allgemeinheit gerichtet ist (wie im Laden), nicht an eine spezielle Person. Wenn man diesen Artikel kaufen will (zur Kasse geht) so stellt DIES den ersten tatsächlichen Antrag dar.

 

Dieser kann:

I. angenommen werden oder

II. nicht (Sorry, wir haben den Preis falsch ausgezeichnet.)

 

Bei II. käme also kein Kaufvertrag zustande. Die Preis-Korrektur:"Der Preis lautet xyz" stellt ein neues Angebot dar und eine Ablehnung des Käufer Angebotes; Akzeptiert der Käufer die Korrektur (umgehend, unverändert) kommt ein Vertrag zustande (Annahme/2.Willenserklärung).

 

Bestellt nun aber jemand zu dem falschen Preis (1. Willenserklärung/Angebot) und wird dieser Preis bestätigt (Annahme/2. Willenserklärung) so kommt ein Kaufvertrag zustande und beide Seiten müssen leisten.

 

Juristen mögen mich bitte korrigieren, sollte sich hier ein Fehler eingeschlichen haben.

 

Es stellt sich aber folgende grundsätzliche Frage:

 

Welchen Image-Schaden nimmt Pegasus, sollten sie einfach den höheren Preis (bei bestehenden Bestellungen) berechnen?

 

Welchen Schaden nimmt die Seriösität des Unternehmens?

Bei Internetbestellungen immer ein heisses Thema.

 

Wieviel Direkt-Kunden verliert Pegasus?

Wer bei z.B AMAZON bestellt erhält den gleichen Preis, Pegasus "verliert" dabei allerdings die Händlerspanne, die sie bei Direktlieferungen zusätzlich haben. Hier würden etliche abspringen.

 

 

VG,

 

Landabaran

Link zu diesem Kommentar

@ Landabaran: Deine Analyse ist genau richtig. Kompliment! Die Auszeichnung im Internet für 17,80 Euro; ist kein bindendes Vertragsangebot, sondern - vergleichbar einer Auszeichnung im Schaufenster oder im Katalog - eine Aufforderung an den Kunden, dem Verkäufer zu diesem Preis ein Angebot zu machen (lat. "invitatio ad offerendum"). Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer dieses Angebot annimmt.

 

Eine Annahme unter Änderung - wie hier mit einem geänderten Kaufpreis - zählt als Ablehnung des ersten Kaufangebots, verbunden mit einem neuen Angebot. Dieses zweite Angebot (also die 24,80 Euro) muß nun der Käufer annehmen, damit ein Vertrag zustande kommt. Wer das Kompendium für 17,80 Euro bestellt hat, und keinen höheren Preis zahlen möchte, kann daher den Vertragsschluß ablehnen. Genauer gesagt: Solange er nicht ausdrücklich annimmt, kommt kein Vertrag zustande (ein Schweigen zählt nur bei Kaufleuten als Annahme).

 

An diesen grundsätzlichen Vertragsprinzipien können eigentlich auch AGB nichts ändern. Ich vermute, daß in den AGB weiter aufgeführt ist, unter welchen Bedingungen Pegasus sich noch vom Vertrag lösen kann. Ein Regelung, wonach Kunden einseitig vom Verkäufer nach oben gesetzte Preise akzeptieren müßten, kann aber sicherlich nicht in AGB vereinbart werden. Das verstieße dann doch gegen alle Grundsätze der Vertragsfreiheit. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ích zu einem genaueren Studium der Pegasus-AGB weder Zeit noch Lust habe!

 

Grüße,

 

Hendrik

 

Edit hat "€" durch "Euro" ersetzt.

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar

Da bin ich überfragt, Christoph. Was nach der Buchpreisbindung meines Wissens verboten ist, sind Vorzugspreise. Steht also einmal ein Preis fest, darf Pegasus nicht daruntergehen. Hier hat Pegasus aber zunächst einen Preis von 17,80 Euro ausgezeichnet und diesen erst später erhöht. Ob ggf. früher abgeschlossene Verträge hier eine Art "Bestandsschutz" (der Begriff ist hier juristisch falsch, aber ich verwende ihn mal untechnisch, weil er sehr plakativ ist) genießen, entzieht sich meiner Kenntnis.

 

Eigentlich dürfte es in der Tat keine Vergünstigungen für die "Frühbesteller" geben, weil der Vertrag ja erst jetzt geschlossen wird (wie im vorigen Beitrag erläutert). Und wenn jetzt der Preis bei 24,80 Euro steht, kann Pegasus wohl in der Tat nicht mehr darunter verkaufen.

 

Grüße,

 

Hendrik

 

Edit hat "€" durch "Euro" ersetzt.

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Prados Karwan @ Okt. 22 2002,20:45)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Nun, man muss den Preis ja nicht akzeptieren, sondern kann die Bestellung einfach wieder zurückschicken. Das Fernabgabegesetz macht's möglich.

[...]<span id='postcolor'>

In diesem Fall nicht. Durch das Fernabgabegesetz wurden die §§ 361a, 361b in das BGB eingefügt. Geregelt sind dort erweiterte Widerrufs- und Rücktrittsrechte zugunsten des Verbrauchers. Diese greifen aber nur ein, wenn tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist, von dem man sich wieder lösen muß. Das ist hier aber nicht der Fall: Wenn man das neue Vertragsangebot von Pegasus zum Preis von 24,80 Euro nicht annimmt, kommt erst gar keine Rechtsbeziehung zustande.

 

Entschuldigung, aber ich konnte der Versuchung nicht widerstehen, einen Lehrer zu korrigieren. Hihi.

 

Hendrik

 

Edit hat "€" durch "Euro" ersetzt.

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar

@Hendrik Nübel

Es sei mit Freuden gestattet. Zumal ich davon keine Ahnung habe.

 

Aber wann ist denn ein Vertrag zustandegekommen? Ich schicke meine Bestellung an Pegasus und erhalte eine Bestätigungsnachricht. Beide Nachrichten basieren auf dem niedrigen Preis. Die Lieferung kommt, es ist von außen nicht ersichtlich, dass der Preis höher ist. Ich nehme das Paket an und öffne es. Erst in diesem Moment wird durch die beigelegte Rechnung deutlich, dass der Preis höher als in der Auftragsbestätigung ist.

 

Ist dieser Sachverhalt ausreichend für das nicht Zustandekommen eines Vertrages, da eine Partei die Vertragsbedingungen einseitig geändert hat? Oder ist die Annahme und das Öffnen des Pakets bereits ein Vertragsschluss?

 

@alle anderen

Ich weiß, fürchterlich OT. Entschuldigung, ich werde bald aufhören.

 

Grüße

Prados

Link zu diesem Kommentar

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Prados Karwan @ Okt. 22 2002,20:59)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Danke!

 

Aber es ist schon eine merkwürdige Währung, in der du rechnest - €. Juristen: immer etwas komplizierter. wink.gif

 

Grüße

Prados<span id='postcolor'>

Jetzt wo Du es sagst, sehe ich es auch. Hm, ich sollte wohl in Zukunft meine Beiträge nicht vor dem Hinzufügen korrigieren (da zeigte Ikonboard mir nämlich noch ein makelloeses Euro-Zeichen an), sondern Edit um Hilfe bitten. Was ich jetzt auch tun werde.

 

Hendrik

Link zu diesem Kommentar

Du hast eine Bestätigungsnachricht erhalten? Das ist ja ein ganz neuer Sachverhalt. Es gibt nun m. E. zwei Möglichkeiten, je nach Formulierung dieser Nachricht:

 

1) Die Bestätigung war keine Annahme Deines Angebotes zum Preis von 17,80 Euro, sondern lediglich eine Bestätigung des Eingangs Deines Angebotes. Pegasus will (und kann) sich dann eine spätere Annahme oder Ablehnung noch vorbehalten. In diesem Fall kommt zunächst einmal kein Vertrag zustande.

 

2) Die Bestätigung war eine rechtsverbindliche Annahme. Es ist ein Vertrag zum Preis von 17,80 Euro zustande gekommen. Wahrscheinlich besteht hier nach den AGB eine Möglichkeit für Pegasus, sich von diesem Vertrag wieder zu lösen. Auch dann besteht zunächst einmal kein Vertrag (mehr).

 

In beiden Fällen stellt dann die Zusendung des Kompendiums mit einer Rechnung über 24,80 Euro ein neues Vertragsangebot dar. Du nimmst dieses Angebot durch schlüssiges Verhalten (der Jurist sagt: "konkludent") an, indem Du den geforderten Kaufpreis überweist; denn damit gibst Du ja zu erkennen, daß Du den Vertrag erfüllen willst. Ggf. könnte man auch schon in der Tatsache, daß Du das Kompendium behältst, eine konkludente Annahmeerklärung sehen.

 

Wer das Kompendium also nicht für 24,80 Euro erwerben möchte, sollte es an Pegasus zurückschicken - per Nachnahme, versteht sich! biggrin.gif

 

Hendrik

Link zu diesem Kommentar

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Hendrik Nübel @ Okt. 22 2002,21:28)</td></tr><tr><td id="QUOTE">@ Det:

 

€?

 

Hendrik<span id='postcolor'>

Bei Euerm Gespräch fällt mir die 1. Erwerbsregel der Ferengi ein:

Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag!  

biggrin.gif

 

Und dein € wird nicht besser!

 

mfg

Detritus

 

P.S. Upps, jetzt bin ich OT!   lookaround.gif

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...