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Zaubersalze in Rüstung auslösen


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Gestern kam in unserer Gruppe eine Diskussion auf über die Benutzung von Zaubersalzen. Aus den Regelwerken konnten wir keine zufrieden stellende Antwort herauslesen. Oder wir haben die entsprechende Stelle einfach nicht gefunden. ;)

 

Es geht um einen Charakter, der - in Kettenhemd gerüstet - ein Zaubersalz auslösen will. Bekommt der auch den Malus von 4 für das Zaubern in Rüstung? Wir kamen da zu zwei möglichen "Varianten" ohne wie gesagt aus den Regeln die richtige herausfinden zu können. 

Variante 1: Da das Zaubersalz ja irgendwann im Vorfeld hergestellt wird (wir gehen davon aus dass der Charakter dabei keine Rüstung trägt) ist der eigentliche Zaubervorgang ja bereits abgeschlossen. Der EW: Zaubern wird lediglich beim Auslösen gemacht und nicht am Ende der Herstellung. Insofern gibt es auch keinen Malus wenn der Charakter das Zaubersalz in Rüstung auslöst. 

Variante 2: Das Zaubersalz wird zwar im Vorfeld hergestellt aber der Zauberprozess endet erst mit dem Auslösen. Das Auslösen gehört also quasi mit zum Zauberprozess, daher gilt auch hier der Malus für das Zaubern in Rüstung. 

 

Und um das ganze richtig kompliziert zu machen: Wie ist es nun wenn der Charakter einen Metallhelm trägt? :D

 

Ich hoffe jemand kann da Licht ins Dunkel bringen. :)

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Mysterium, Seite 8f: Siegel und Salze haben den üblichen Nachteile, wenn sie in Rüstung auf Entfernung ausgelöst werden.  Stäbe nicht.

Bearbeitet von dabba
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