Zum Inhalt springen

Zaubern bei kontinuierlichem Verlust von Lebenspunkten


Empfohlene Beiträge

Ein Zauberer muss sein Zauberritual vorzeitig abbrechen bei "Störungen ernsthafter Art wie zum Beispiel Wunden und damit eingehende Verluste von Lebenspunkten, Verwicklung in ein Handgemenge oder durch gegnerische Sprüche erlittene Schäden" (ARK S. 20). Gilt dies auch, wenn er die LP nicht durch ein plötzliches Ereignis, sondern kontinuierlich verliert? Kann er Zauber anwenden, während er z. B.:

 

a) in einem Eisigen Nebel steht (Schaden wird pro Runde angerichtet, siehe hier)?

b) eine akut blutende Halsverletzung hat?

c) vergiftet ist und pro Runde 1 LP & AP verliert?

d) vergiftet ist und alle 2 Runden 1 LP & AP verliert?

e) vergiftet ist und alle 10 Minuten 1 LP & AP verliert?

 

Insbesondere interessiert mich hier die Frage, ob Sekundenzauber, die ja normalerweise nicht unterbrochen werden können, in solchen Situationen anders behandelt werden als andere Zauber. Sind sie:

 

A) möglich, weil Zaubern bei kontinuierlichem LP-Verlust generell möglich ist?

B) möglich, weil der LP-Verlust zu einem Zeitpunkt in der Runde eintritt, der nicht mit dem Moment des Aussprechens des Sekundenzaubers zusammenfällt?

C) unmöglich, weil der LP-Verlust immer genau dann eintritt, wenn der Zaubernde mit seiner Handlung an der Reihe ist?

D) unmöglich, weil der LP-Verlust realistisch gesehen über die ganze Runde verteilt eintritt und somit die nötige Konzentration zu keinem Zeitpunkt während der Runde möglich ist?

 

Danke für eure begründeten Meinungen.

 

Gruß

Pandike

Link zu diesem Kommentar

Aus meiner Sicht ist zaubern nicht möglich. Grund D) für die Fälle a-c)

 

Für die Fälle d-e sehe ich das anders, da man mindestens einen LP verlieren muss, wenn ich mich recht entsinne. Dieser Verlust muss, da die Regeln rundenbasiert sind, aus meiner Sicht auch in einer Runde auftreten. Es reicht daher für die Möglichkeit des Zauberns schon aus, wenn man einen LP über zwei Runden verliert, selbst in dem Fall, dass die Zauberdauer 20 sec beträgt. Ein Verlust von "im Schnitt" unter einem LP pro Runde ist schlichtweg zu wenig, um die Konzentration zu stören.

Link zu diesem Kommentar

Hmm interessante Frage. Erst dachte ich klar. A,B,C geht nicht D, E gehen, aber dann habe ich mir Einskaldirs Begründung mit dem "Schnitt pro Runde" angeschaut und fand diese durchaus plausibel. Anschliessend beim genauen lesen entdeckte ich, dass da steht:

 

"Störung eintritt" und "vorzeitig abbrechen".

 

Auch in den Fällen "A, B und C" ist das nicht unbedingt der Fall. Die "Störung" ist durchaus bekannt, tritt also nicht ein. Sie lässt sich also evtl. bei entsprechender Beherrschung und je nach Situation Schmerzunempfindlichkeit ignorieren. (Wohl gemerkt in der ersten Runde wäre die Störung noch nicht bekannt). Besonders bei 1 Sekundenzaubern könnte es klappen, da diese nicht vorzeitig abgebrochen werden könnnen und keine lange Konzentration brauchen. Allerdings ist es schwer vorstellbar, dass jemand mit einer akuten Halswunde noch ans zaubern denkt oder nicht doch lieber den Schritt aus dem eisigen Nebel hinaus macht. Es mag aber durchaus Situationen geben, wo dies ausnahmsweise weniger störend ist, als andere Konsequenzen.

 

Es kommt also darauf an, was eine "ernsthafte Störung" ist. Geht man einfach nach Regeltext vor, wäre das von mir eben gesagte, bis auf C, durch die Beispiele ausgehebelt. C ist allerdings auf jedenfall keine Wunde und auch keine Spruchwirkung, somit ist da der Handlungsspielraum grösser.

 

By the way, das Regelwerk widerspricht sich an dieser Stelle auch ein wenig, daran ist gut zu sehen, dass die Auslegung situationsbedingt sein kann. Obwohl oben steht, dass Zaubern im Handgemenge nicht möglich ist, gibt es eine Passage DFR S 241, die beschreibt, dass Gedanken und Wortzauber unter bestimmten Umständen doch möglich sind. So ähnlich würde ich es auf die anderen Beispiele übertragen.

 

Grüsse Merl

Bearbeitet von Merl
Link zu diesem Kommentar

In den obigen Situationen A und B könnte das durchaus sein. Bei B kann er vielleicht die Blutung mit "Erste Hilfe" stoppen und anschliessend zaubern. Bei A kann er ebenfalls aus dem Nebel heraustreten und dann zaubern ...

 

Es gibt auch viele Gruppen, die den Heilvorgang als Hausregel so spielen, dass eine "gewisse stoppende Wirkung" bereits mit dem Zauberbeginn einsetzt. So könnte ein Heiler, der sich ansonsten dem Tode nahe sieht, das durchaus als letzte Chance sehen und sich zusammenreißen. (aber nun kommen wir in eine Hausregeldiskussion)

 

Grüsse

 

Merl

Link zu diesem Kommentar
Allerdings ist es schwer vorstellbar, dass jemand mit einer akuten Halswunde noch ans zaubern denkt oder nicht doch lieber den Schritt aus dem eisigen Nebel hinaus macht. Es mag aber durchaus Situationen geben, wo dies ausnahmsweise weniger störend ist, als andere Konsequenzen.
In der Tat. Die Frage entstand aus dem Plan der Spieler, einen Orcschamanen, der sich in einem kleinen Raum befindet, den er (durch Vorkehrungen der Spieler) nicht verlassen kann, daran zu hindern, Bannen von Licht zu zaubern (und so den Orcs außerhalb des ziemlich dünnwandigen Raumes einen möglicherweise entscheidenden Vorteil zu verschaffen), indem sie den Raum mit Eisigem Nebel füllen. Ich habe spontan zugestimmt, später sind uns aber Bedenken gekommen - auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass dann wohl ein Heiler in Fall c) (und vielleicht auch d) und e)) sich nicht mehr selbst mittels Bannen von Gift retten kann.

 

Gruß

Pandike

Link zu diesem Kommentar

Ich glaube, ich hätte auch zugestimmt. Ist doch ein guter Plan ...

 

Wie schon zu C gesagt: LP-Verlust durch Gift muss nicht zwingend dazu führen, dass jemand nicht mehr zaubern kann. Die 10 Sekunden für B.v.Gift können also durchaus ok sein. Ist vielleicht etwas anderes, wenn das Gift zu Schüttelfrost oder Ähnlichem führt. Aber auch da, würde ich auf Willenskraft würfeln lassen.

 

Grüsse Merl

Link zu diesem Kommentar
Ich habe spontan zugestimmt, später sind uns aber Bedenken gekommen - auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass dann wohl ein Heiler in Fall c) (und vielleicht auch d) und e)) sich nicht mehr selbst mittels Bannen von Gift retten kann.

Es gibt genügend andere Situationen, in denen sich ein Heiler ebenfalls nicht selbst retten kann. Hier kommt eine dazu. Ich sehe da kein großes Problem. Für eine solche Taktik muss man schon recht gewieft sein und ich denke, sie kommt in den seltensten Fällen zum Tragen. Die Gegner der Gruppe sind doch meistens nur so dumm wie der SL. ;)

Link zu diesem Kommentar

Ein LP-Verlust unterbricht den Zaubervorgang. Es gibt keine Ausnahme davon, andernfalls müsste man in jeder Situation erneut überlegen, inwieweit der Zauberer durch beispielsweise Willenskraft den Zauberspruch vielleicht doch noch sprechen könnte. Das ist so nicht vorgesehen.

 

Der Giftschaden kann so langsam eintreten, dass innerhalb eines Zeitraums, in dem kein LP-Schaden auftritt, tatsächlich erfolgreich gezaubert werden kann. Allerdings ist es in einem solchen Fall nicht sinnvoll, den Schaden derart schematisch zu verteilen, sondern man sollte für jede Runde, in der der Zauberer zaubert, auswürfeln, ob ein LP-Schaden eintritt. (Vergleiche dazu S. 107 unten/108 oben im DFR.) Auf diese Weise bleibt der Erfolg des Zaubervorgangs unkalkulierbar und man spart sich Überlegungen wie: 'Reicht der Verlust eines halben LP pro Runde aus, um den Zauber zu unterbrechen?'

 

Einsekündige Zauber fallen nicht unter diese Regel, sie können nicht unterbrochen werden.

 

Grüße

Prados

Link zu diesem Kommentar

Hallo Prados,

 

entnimmst Du Deine Schlussfolgerung, dass es keine Ausnahme gibt, irgendwelchen weiteren Regelstellen, oder ist Deine Meinung schlicht der Spielbarkeit und Vereinfachung geschuldet?

 

Einsekündige Zauber fallen nicht unter diese Regel, sie können nicht unterbrochen werden.

Ich meine mich zu erinnern, dass es im Forum mal eine Diskussion dazu gab, die als Ausnahme zu dieser Regel z.B. das "Im Feuer stehend zaubern" beschreibt, da hier der "Schaden oder die Störung" permanent erfolgt. Dies könnte mit der Situation im "Eisigen Nebel" vergleichbar sein.

 

Grüße Merl

Link zu diesem Kommentar

Das entnehme ich schlicht der Seite 20 im Arkanum. Die dortige Aufzählung nennt lediglich Beispiele, die Angaben müssen je nach Situation sinngemäß ergänzt werden. LP-Verlust, sei es durch Wunden oder durch gegnerische Magie, ist ein solches Beispiel.

 

Dass es bestimmte Spielsituationen gibt, in denen grundsätzlich kein Zaubern möglich ist, bleibt unbenommen. Eisiger Nebel hingegen richtet einen LP-Schaden pro Runde an, also bleibt genügend Zeit für einen Einsekünder. Eine Spielfigur, die im Feuer steht, erleidet möglicherweise höheren Schaden, sodass möglicherweise noch nicht einmal so kurze Zauber mehr möglich sind.

 

Grüße

Prados

Bearbeitet von Prados Karwan
Link zu diesem Kommentar
Hmm,

 

seltsamerweise schrieb ich ja auch, dass man es je nach Situation - ich ergänze sinngemäß - entscheiden muss. Ich komme aber genau aus dem Grund zu dem Ergebnis, dass nicht jeder LP-Verlust automatisch dazu führt, dass der Zaubervorgang unterbrochen wird.

 

Grüsse Merl

Ich find's auch seltsam, dass du das geschrieben hast. :D

 

Nun wieder ernsthaft: Andersherum wird ein Schuh draus: Jeder LP-Verlust unterbricht den Zaubervorgang, aber nicht jeder Zaubervorgang wird durch LP-Verlust unterbrochen. Für einsekündige Zauber gelten unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen von der grundsätzlichen Regelung, da sie so kurz sind, dass LP-Verlust und Zaubervorgang dann innerhalb einer Runde zu verschiedenen Zeitpunkten liegen können.

 

Grüße

Prados

Bearbeitet von Prados Karwan
Link zu diesem Kommentar

Ja, ich hab Dich schon verstanden, habe aber noch kein akzeptables Gegenbeispiel gefunden.

 

z.B.

- wenn Bärenwut kein 1 Sekünder wäre ...

- wenn bei "Blutsbrüderschaft stiften" dabeistehen würde, dass man einen LP verliert ...

- wenn ich eine Beschwörung kennen würde, die eigenes (gerade geflossenes) Blut als Bestandteil hätte ...

 

Auch wenn das nun etwas von der obigen Frage wegführt, fallen mir Situationen ein, wo ich die Regel nicht gelten lassen würde:

1. Ein Wesen ohne Schmerzempfinden wird sich durch normale LP-Verluste nicht weiter stören lassen. (z.B. Untote)

2. Wesen die einer llusion unterliegen und schlichtweg nicht an LP-Verluste glauben.

 

Für mich liegt bei der Regelpassage der Fokus eher auf dem Wort "ernsthafte Störung". Im weiteren folgen Beispiele was eine ernsthafte Störung ist.

 

- Wunden, wenn LP-Verlust

- Handgemenge (ausser DFR S 241)

- Sprüche mit Schaden

 

(da geht für mich nicht zwingend hervor, dass jeder LP-Verlust ausnahmslos einen > 1 Sekundenzauber unterbricht)

 

Aber sei es drum:

- Für die konkrete Situation mit dem Orkschamanen und Eisiger Nebel bedeutet es in jedem Fall, dass er Bannen v. Licht zaubern kann, egal was die Abenteurer auch planen. Sie könnten höchstens den Raum mittels Zauberöl in ein Flammenmeer verwandeln.

 

Für einsekündige Zauber gelten unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen von der grundsätzlichen Regelung, da sie so kurz sind, dass LP-Verlust und Zaubervorgang dann innerhalb einer Runde zu verschiedenen Zeitpunkten liegen können.

 

Gehe ich recht in der Annahme, das dies unter Umständen im Sekundengenauen Ablauf auch für 5 Sekundenzauber gilt?

 

Grüsse Merl

Bearbeitet von Merl
Link zu diesem Kommentar

Danke schon einmal euch allen für eure Antworten. Für die Fälle a)-c) und alle Zauber, die länger als Sekundenzauber sind, scheint die Sache klar zu sein: Zaubern ist nicht möglich.

 

Was die Fälle d)-e) angeht, so finde ich Einskaldirs Argumentation interessant. Ich war davon ausgegangen, dass man entweder gar nicht oder zumindest in den Runden, in denen der LP abgezogen wird, nicht zaubern kann. Seine Position hat aber einiges für sich, wenn man den LP-Verlust als Kontinuum begreift. Ob man das den Regeln gemäß kann, ist aber wohl der Knackpunkt, an dem sich auch die Frage nach den Sekundenzaubern entscheiden dürfte.

 

Wenn der LP-Verlust ein diskretes Ereignis ist (wovon Prados offenbar ausgeht), dann kommt es darauf an, zu welchem Zeitpunkt der Runde er jeweils eintritt (was natürlich auch für andere Zusammenhänge interessant ist, z. B. für die Frage, wann genau eine Figur zusammenbricht). Es wäre ja Verschiedenes denkbar, z. B.:

 

- zu Rundenbeginn

- wenn die Figur mit ihrer Bewegung dran ist

- wenn die Figur mit ihrer Handlung dran ist

- zum Rundenende

- zu einem zufällig bestimmten Zeitpunkt während der Runde

 

Bei Todeshauch wird ausdrücklich gesagt, dass der LP-Verlust am Beginn der Runde eintritt. Eine generelle Aussage zu dem Thema habe ich nicht gefunden - kann jemand weiterhelfen? Mir gefällt eigentlich die Idee ganz gut, dass er eintritt, wenn die Figur mit ihrer Handlung dran ist, aber da bin ich vermutlich von GURPS beeinflusst - im Midgard-Regelwerk gibt es dafür wohl keine Basis.

 

Tja, es sieht schlecht aus für meine Gruppe. :worried: Oder wir beschließen halt eine Hausregel. :cool:

 

Gruß

Pandike

Link zu diesem Kommentar

Du gibst ja mit dem Todeshauch ein Beispiel, dass die Regeln den LP-Verlust nicht als kontinuierliches, sondern als diskretes Ereignis ansehen: Der Schaden wird zu Beginn der Runde angerechnet, nicht aber in Einzelpunkten über die ganze Runde verteilt.

 

Wenn nichts anderes angegeben ist, würde ich den Schaden immer am Ende der Runde anrechnen, dann haben die Figuren vorher noch Zeit, mögliche Handlungen durchzuführen.

 

Grüße

Prados

Link zu diesem Kommentar

Nun ja, anrechnen muss man ihn natürlich auf jeden Fall zu einem bestimmten Zeitpunkt - LP können nur in diskreten Schritten verloren werden, und es sicher einfacher, den gesamten Schaden zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Runde anzurechnen (die Kampfrunde wird bei Midgard ja nicht weiter zeitlich unterteilt). Auf der spielweltlichen Ebene wird der Schaden aber vermutlich trotzdem als Kontinuum auftreten und nicht in periodischen Schüben. Ich bin noch nicht ganz überzeugt, dass es die Regeln tatsächlich ausschließen, diesem Aspekt Rechnung zu tragen.

 

Wenn die Todeshauch-Regelung in deinem Sinne zu deuten und auf andere Situationen zu übertragen sein sollte, dann würde wohl auch kein noch so heißes Feuer einen Zauberer am Zaubern von Sekundenzaubern hindern, da der ganze Schaden als diskrete Einheit zu einem bestimmten Zeitpunkt der Runde verursacht wird. Korrekt?

 

Gruß

Pandike

Link zu diesem Kommentar

Vergiss nicht, dass das ganze System "Kampfrunde" lediglich einen schematischen Ablauf von als diskret angesehenen Ereignissen darstellt. Es ist also vor allem ein Modell, das solange funktioniert, bis es in bestimmten Extremfällen (dein Beispiel mit dem "noch so heißen Feuer) versagen muss und durch eine Einzelfallbetrachtung abgelöst werden muss. Diese Einzelfallbetrachtung sollte allerdings - so ist zumindest meine Meinung - so selten wie möglich stattfinden, da andernfalls das gesamte Grundmodell überarbeitungswürdig wäre. Aber das kann man natürlich auch anders sehen und bereits früher zu differenzieren beginnen.

 

Grüße

Prados

Link zu diesem Kommentar

Meine erste Reaktion war, daß ein kontinuierlicher LP-Verlust das Zaubern grundsätzlich verhindern sollte. Die Vorstellung, ein Zauberer im Todeshauch oszilliere zwischen "Aua - OK - Aua - OK - Aua - ..." erschien mir wenig nachvollziehbar, auch unter dem Gesichtspunkt des künstlichen Konstrukts "Kampfrunde" nicht.

 

Dies würde für meine Begriffe Sekundenzauber einschließen. Sekundenzauber sind nach meinem Verständnis nicht deshalb (ansonsten) nicht zu unterbrechen, weil der Regelbuchautor dies explizit so möchte und auch explizit so gesagt hätte, sondern deshalb, weil bisher kein Ereignis und keine Situation diskutiert wurden, in der zwischen Beginn und Ende eines Sekundenzaubers etwas diesen unterbrechen könnte. Hier könnte ich mir das vorstellen.

Es ist ja auch möglich, gegen Sekundenzauber gegenzuzaubern. Wäre die Unterbrechungslosigkeit des Sekundenzaubers ein Wert an sich, so könnte man sich vorstellen, daß auch das nicht möglich wäre. Ist aber nicht so, der Sekundenzauber profitiert m.E. nur davon, daß die Umstände ihn relativ unangreifbar machen.

 

Schmerzen geringerer Intensität als LP pro Kampfrunde sind ein interessantes Diskussionsthema. Ein Zauberer kann ja unter dem Zauber "Schmerzen" zaubern (wenn auch mit -4) - erforderlich sind also LP-vernichtende Schmerzen, nicht einfach nur (auch handlungsbehindernde) Schmerzen als solche. Ob die Schwelle da schwarz/weiß bei null/nichtnull liegt oder (Gifte im Besonderen können ja alles sein - auch ein LP pro Tag) etwas höher... der Einfachheit halber würde ich dazu tendieren, zum Zaubern die "Null" zu verlangen; wenn schon diskutiert wird, dann könne man ja jede Kampfrunde würfeln lassen, ob jetzt gerade ein Schaden einträte oder nicht, dann stellen sich mir die Nackenhaare auf, das wird mir zu kompliziert.

 

Meine Ausnahme wären Heilzauber; so wie man diese ab Zauberbeginn das Sterben hemmend auf einen Schwerverletzten anwenden kann, so würde ich auch einem Heilzauberkundigen erlauben, z.B. auf sich selbst Bannen von Gift zu wirken.

 

So würde jetzt jedenfalls ich argumentieren...

Link zu diesem Kommentar

:D Stellen sich deine Nackenhaare eigentlich auch auf, wenn jede Kampfrunde gewürfelt wird, ob gegen den Zauberer eingesetzte Waffen einen LP-Schaden verursachen? Oder warum wirkt der eine zusätzliche Würfelwurf in den von dir monierten - wahrscheinlich auch nur recht selten vorkommenden - Fällen so stimulierend auf deine Trichopilarmuskeln?

 

Ich will dir deine Sichtweise nicht nehmen, aber ich halte deine Argumentation für so inkonsistent, dass sie nur individuell angewandt werden kann, aber nicht als Regel taugt. Warum sollen Heilzauber Ausnahmen sein, wo sind die Grenzen der Ausnahme? Kann also ein am Hals verletzter Heiler (1 LP Schaden pro Runde) sich selbst mit Heilen von Wunden versorgen, wenn du ihm Bannen von Gift erlaubst? Wenn nicht, warum nicht? Und wenn ja, warum kann dann ein Zauberer nicht grundsätzlich zaubern, wenn er nur wenig LP verliert?

 

Was mich weiterhin wundert, ist deine widersprüchliche Verwendung des Regeltextes. Einerseits deutest du an, dass eine explizite Aussage des Regelautors bezüglich einsekündiger Zauber sinnvoll wäre, andererseits empfindest du eine solch explizite Aussage bezüglich der Anrechnung von Giftschaden als nackenhaarsträubend.

 

Grüße

Prados

Bearbeitet von Prados Karwan
Link zu diesem Kommentar
:D Stellen sich deine Nackenhaare eigentlich auch auf, wenn jede Kampfrunde gewürfelt wird, ob gegen den Zauberer eingesetzte Waffen einen LP-Schaden verursachen? Oder warum wirkt der eine zusätzliche Würfelwurf in den von dir monierten - wahrscheinlich auch nur recht selten vorkommenden - Fällen so stimulierend auf deine Trichopilarmuskeln?

 

Zusätzliche Würfelwürfe, guter Prados, zusätzliche Würfelwürfe sind das Thema...

 

Ich will dir deine Sichtweise nicht nehmen, aber ich halte deine Argumentation für so inkonsistent, dass sie nur individuell angewandt werden kann, aber nicht als Regel taugt. Warum sollen Heilzauber Ausnahmen sein, wo sind die Grenzen der Ausnahme? Kann also ein am Hals verletzter Heiler (1 LP Schaden pro Runde) sich selbst mit Heilen von Wunden versorgen, wenn du ihm Bannen von Gift erlaubst? Wenn nicht, warum nicht? Und wenn ja, warum kann dann ein Zauberer nicht grundsätzlich zaubern, wenn er nur wenig LP verliert?

 

Heilzauber haben lt. Regelwerk eine hemmende Wirkung, d.h. da tut sich ab Zauberbeginn etwas. Das schließt HVW ein. Andere Zauber wirken erst ab Ende der Zauberdauer.

 

Was mich weiterhin wundert, ist deine widersprüchliche Verwendung des Regeltextes. Einerseits deutest du an, dass eine explizite Aussage des Regelautors bezüglich einsekündiger Zauber sinnvoll wäre, andererseits empfindest du eine solch explizite Aussage bezüglich der Anrechnung von Giftschaden als nackenhaarsträubend.

 

Ich schließe aus der Abwesenheit einer expliziten Aussage auf die Abwesenheit expliziten Willens. Im hypothetischen Fall, daß JEF hätten aussagen wollen, daß Einsekunder niemals unterbrochen werden könnten, hätten sie das m.E. explizit schreiben sollen; haben sie aber nicht, daher tendiere ich zu der Annahme, daß sie das auch nicht wollten.

 

Wenn Du nachläsest, ginge Dir eventuell auf, daß ich nicht das Vorliegen oder auch nicht einer expliziten Aussage zur Anrechnung von Giftschaden als nackenhaarsträubend empfunden habe, sondern daß aus dem Nichts ein zusätzlicher Würfelwurf pro Runde postuliert wird, ob langsamer Giftschaden nun genau in dieser oder in einer anderen Runde wirkt.

Statt noch mehr Würfelwürfen hätte ich lieber eine klare Grenze, ab wann Schmerzen/Schaden intensiv genug sind, um Zaubern zu unterbinden. Und wenn's sein muß, dann kann man die auch bei Null/größer Null setzen. Darüber kann man aber m.E. diskutieren, dazu sehe ich im Regelwerk wenig Anhaltspunkte, aus denen eine eindeutige Regelung abgeleitet werden könnte. Das sieht man, wie gesagt, daran, daß Du eben auch, statt eine klare Aussage zu machen, etwas Neues hinzuerfindest (und nur um das noch einmal zu klären, dieses Neue fände ich als Regel zu kompliziert).

Link zu diesem Kommentar

Soweit ein LP-Verlust nach bzw. mit dem Ende eines Zauberrituals eintritt, wird ein Zauber erfolgreich gesprochen - soweit klar (und man ist die Runde wehrlos).

 

Und war es nicht so, dass ein Zauberer sich die ganze Runde (und sei es nur für einen 1-sec-Zauber) konzentrieren muß? Und war es nicht so, dass bereits die Unterbrechung dieser Konzentration vor Beginn der Handlung (wenn die APs abgezogen werden) das Zaubern für diese Runde unmöglich macht? Ein LP-Verlust in dieser vorherigen Phase wäre doch ein Grund für eine solche Unterbrechung der Konzentration?! Und ein zeitlich unbestimmter Verlust eines LPs in einer Runde, ist doch ebenfalls ein Grund für eine solche Unterbrechung, oder? Denn wenn nicht, hieße dass, das ein Zauberer, der einen 1-sec-Zauber sprechen möchte, 1-x LP vor der Handlung seines 1-sec-Zaubers und in der gleichen Runde auch nochmal nach dem 1-sec-Zauber 1-x LPs verlieren darf, ohne daß das erfolgreiche Sprechen des 1-sec-Zauber verhindert werden könnte. - Und das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Daher spielen wir immer so, dass der zeitlich unbestimmte bzw. der vor der Handung erfolgte LP-Verlust ein Zaubern in dieser Runde gänzlich (und auch für 1-sec-Zauber) unmöglich macht.

 

Sollte das alles nun nicht mehr für 1-sec-Zauber gelten, bitte ich dringend um eine offizielle Regelung in einem braunen Kästchen!!!

Bearbeitet von Helgris
Link zu diesem Kommentar

Hallo Helgris,

 

du meinst sicherlich Ark. S 21, wo die Wehrlosigkeit beim Zaubern erklärt wird.

Da er sich die ganze Runde auf den Zaubervorgang konzentrieren muß ...

 

Es gibt entscheidende Unterschiede zu der Passage mit dem erzwungenen Abbruch des Zauberrituals.

 

1. Zauberritual ist ein Teil des Zaubervorganges. Dies bedeutet, wenn das Zauberritual unterbrochen ist, dann ist der Zaubervorgang auch unterbrochen aber nicht zwingend umgekehrt.

2. Dementsprechend ist eine ernsthafte Störung (= z.B. LP Verlust durch Wunden) nicht gleichzusetzen mit Wehrlosigkeit aufgrund der Konzentration.

3. Kann eine "sofort" eingetretene Wirkung des 1 Sekundenzaubers, nicht mehr verhindert werden.

 

Als einziges ist mir noch nicht klar, ob ein 5 Sekundenzauber, bei dem die ernsthafte Störung ausserhalb des Zauberrituals, aber vor Start der Wirkung (= am Ende der Runde) eintritt, unterbrochen werden kann.

 

Grüsse Merl

Bearbeitet von Merl
Link zu diesem Kommentar
Hallo Helgris,

 

du meinst sicherlich Ark. S 21, wo die Wehrlosigkeit beim Zaubern erklärt wird.

Da er sich die ganze Runde auf den Zaubervorgang konzentrieren muß ...

 

Es gibt entscheidende Unterschiede zu der Passage mit dem erzwungenen Abbruch des Zauberrituals.

 

1. Zauberritual ist ein Teil des Zaubervorganges. Dies bedeutet, wenn das Zauberritual unterbrochen ist, dann ist der Zaubervorgang auch unterbrochen aber nicht zwingend umgekehrt.

2. Dementsprechend ist eine ernsthafte Störung (= z.B. LP Verlust durch Wunden) nicht gleichzusetzen mit Wehrlosigkeit aufgrund der Konzentration.

3. Kann eine "sofort" eingetretene Wirkung des 1 Sekundenzaubers, nicht mehr verhindert werden.

 

Als einziges ist mir noch nicht klar, ob ein 5 Sekundenzauber, bei dem die ernsthafte Störung ausserhalb des Zauberrituals, aber vor Start der Wirkung (= am Ende der Runde) eintritt, unterbrochen werden kann.

 

Grüsse Merl

 

Zu Punkt 1: Das hört sich jetzt so an, als könnte man in der Runde auch zaubern, wenn man während des vorherigen Zaubervorgangs (nicht Zauberrituals-Handlung) in der Konzentration unterbrochen wird. Das hieße wiederum, dass man sich vor dem Zaubern ja eigentlich gar nicht konzentrieren braucht (und somit auch nicht wehrlos ist) - Aber warum steht es dann so in den Regeln?

 

zu Punkt 2: Korrekt - eine ernsthafte Störung (LP-Verlust) hat nicht direkt was mit Wehrlosigkeit zu tun.

 

zu Punkt 3: Es geht mir ja auch nicht um das Unterbrechen eines 1-sec-Zaubers. Sondern um die Möglichkeit ihn überhaupt wirken zu können, wenn man vorher in der gleichen Runde bereits (z.B. 5) LP verloren hat.

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...