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Erstellt
comment_1239925

Eine Frage:

Wenn man das Te im KiDo erkannt hat und dann der EW: Te und der EW: KiDo beim Einsatz der Technik YingKando gelingen, was ist dann möglich:

1) Man verdoppelt den Umkreis in dem die Technik funktioniert.

2) Man erhält +4 auf Angriff und +4 Schaden.

3) Man erhält +2 auf Angriff und +4 auf Schaden.

4) Man erhält +4 auf Angriff und +2 auf Schaden.

 

Bei den Punkten 2,3,4 ist die Frage ob beides verdoppelt wird (Angriff und Schaden) oder eben nur eines davon (entweder Angriff oder Schaden).

  • Ersteller
comment_1240309
Ich würde gar nichts verdoppeln. YingKando ist eine Meistertechnik. Sie kann nur nach dem Erwerben von Te gelernt und angewandt werden. Es wäre widersinnig, irgendetwas noch zu verdoppeln.

 

Es ist ja in Ordnung, dass du nichts verdoppeln würdest, das widerspricht jedoch den Regeln aus dem QB (vgl. QB KanThaiPan S.158; Abschnitt "KiDo").

comment_1240401

Das sehe ich anders. Ich denke, dass man meine Auslegung durchaus daraus lesen kann.

 

Für mich bezieht sich der Teil der Regeln, den du meinst, lediglich auf die S und E Techniken. Für die Meistertechniken gilt einfach der letzte Satz, ohne den vorherigen Zusatz.

 

Ich gebe noch folgendes zu bedenken:

 

KiDO wurde zu M4 hin entschärft.

 

Nun ist es aber so, dass nach M3 die von dir zitierte Regel mit dem Bonus der Verdoppelung noch nicht existent war. Es gab aber schon diverse Meistertechniken, wie YingKando oder HiaHu oder LingHia.

 

Es wäre nicht nachzuvollziehen, warum man auf einmal mit +14, statt mit +7 Schaden zuschlagen sollte, warum man auf einmal 40m weit oder 20m hoch springen sollte und warum man aufeinmal beim Wirbelwind mit 4 auf Angriff und Schaden alle Gegner angreifen sollte.

 

Dies würde im Übrigen bedeuten, dass man mit SchindoKu bereits bei einem leichten Treffer und misslungener WW:Resistenz 6W6+2 schwerenSchaden ohne Rüstungsschutz erhält. Nee. Sorry. Ganz sicher nicht.

 

Von daher ist die von dir zitierte Stelle m.e. nur missverständlich formuliert.

 

Vielleicht kann auch LaLi das mal aufklären.

Bearbeitet ( von Einskaldir)

comment_1240417
Ich würde gar nichts verdoppeln. YingKando ist eine Meistertechnik. Sie kann nur nach dem Erwerben von Te gelernt und angewandt werden. Es wäre widersinnig, irgendetwas noch zu verdoppeln.

 

Sehe ich etwas anders. Sie können zwar nur dann gelernt werden, aber danach auch 'normal' eingesetzt werden (wenn der EW:Te mißlingt) und haben dann genau die beschriebenen Auswirkungen. Wenn der EW:Te gelingt (der normalerweise deutlich unter dem EW:KiDo liegen dürfte), dann darf man auch (analog zu einem Zauber) eine der Auswirkungen verdoppeln (auch wenn das ziemlich krass werden könnte). Immerhin würde ein Kämpfer, der das Te im Schwertkampf etc. erkannt hat ja auch nur noch kritische Treffer verursachen, was ich auch ziemlich heftig finde (da werden kräftige Abenteurer zu echten Schnetzelwerken).

  • 4 Wochen später...
comment_1252200

Regelantwort von Midgard-Online:

Einsi wollte eine Regelantwort.

 

Ein erfolgreicher EW:Te verdoppelt beim KiDo einen Teil der Wirkung. Das gilt auch für Meisterfertigkeiten. Zwar ist das Erkennen des Dao eine Voraussetzung für das Erlernen von Meisterfertigkeiten, aber sobald sie gelernt worden sind, können sie auch ohne vorherigen EW:Te ausgeführt werden. Wenn der Abenteurer sich aber für den EW:Te vor dem Ausüben einer Meisterfertigkeit entscheidet, erhält er auch alle daraus resultierenden Vorteile, genau so, wie er auch alle Nachteile in Kauf nehmen müsste, sollte der EW:Te kritisch scheitern.

 

In dem hier vorliegenden Fall wären die Optionen 1., 3. oder 4. möglich, da lediglich eine Wirkungsart verdoppelt werden darf. Schadensbonus und Angriffsbonus sind jedoch zwei verschiedene Dinge.

 

Grüße

Christoph

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

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