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körperlose Wesen im Kontrollbereich


Serdo

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

wie verhält es sich eigentlich mit körperlosen Wesen (Draug, Entstofflichte etc.) im Kontrollbereich? Können diese nach Belieben Kontrollbereiche betreten, durchqueren und verlassen? Körperlose lassen sich von Mauern u.ä. nicht abhalten, warum also von einem Normalsterblichen?

 

Wenn sie nicht von Normalsterblichen im Kontrollbereich gebunden werden können, kann der betreffende Normalsterbliche sie auch nicht daran hindern, sein Feld zu betreten. Der Körperlose schwebt ja einfach durch ihn hindurch.

 

Und wenn der Normalsterbliche nicht jede Runde automatisch Schaden (durch Grabeskälte) nehmen möchte, muss er eigentlich sein Feld verlassen, oder?

 

Ich glaube, ich habe als SL Draugs bisher immer viel zu harmlos gespielt... (wenn das oben Gesagte zutrifft)

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Der Kontrollbereich ist ein Regelkonstrukt und ist abhängig vom Größenverhältnis und von Angriffsmöglichkeiten. Ein Draug kann also durchaus auch ohne stofflich zu sein mit einer magischen Waffe im Kontrollbereich gehalten werden. Allerdings sollte hier der Spielleiter sich einige Freiheiten nehmen können, solange die Spieler um die Regelungen wissen und ihre Aktionen entsprechend gestalten können.

 

Solwac

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Moderation :

 

Es gibt zur Frage von Kontrollbereich und besonderen Wesen schon einen Strang. Die Suchfunktion hätte wie immer geholfen.

 

Es kann hier erstmal gelesen und dann weiter diksutiert werden.

 

EinMODskaldir spinquisition.gif

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

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