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Kriegsflegel - einhändig oder zweihändig


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hi, ich mal ne frage zum kriegspflegel. mir ist noch nie aufgefallen, dass in der beschreibung NICHT stetht, dass das eine zweihändige waffe ist. das kann ich mir bei 2W-1 schaden und einer länge von 1,8 meter aber kaum vorstellen, wenn vorne noch ein schweres gewicht dran sein soll. spielt ihr das zweihändig, oder ist das evtl. sogar ein fehler im regelwerk? (hab auch in der neuen und in der sonderausgabe nachgeguckt). ich finds für den schaden auch ein bisschen stark als einhandwaffe... bitte um comments.

gruß alex

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Der Kriegsflegel (ohne 'p' ;)) wird bei den Zweihändigen Hiebwaffen aufgezählt (DFR S.230) und ist daher ganz klar eine Zweihandwaffe.

 

Solwac

Also in meinem DFR steht der Kriegsflegel unter Kettenwaffen, genau so wie der Morgenstern, der ja "auch" eine Einhandwaffe ist, oder der Nunchako. Die 2H-Hiebwaffen sind danach Ogerhammer, Schlachtbeil und Stielhammer. Das steht so im DFR und im Kodex, sowohl im Text als auch im Tabellenteil hinten. :dunno:

 

Edit meint, auf S. 230 steht es tatsächlich. Schade nur, wenn man das DFR zugunsten des Kodex tief unten im Midgardschrank verbuddelt hat. :rolleyes:

Bearbeitet von Bro
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Also in meinem DFR steht der Kriegsflegel unter Kettenwaffen, genau so wie der Morgenstern, der ja "auch" eine Einhandwaffe ist, oder der Nunchako.

 

Die Waffen sind hier nach Grundfertigkeiten gegliedert.

Kettenwaffen ist meines Wissens die einzige Grundfertigkeit, die sowohl Einhand- als auch Zweihandwaffen einschließt.

 

Die Stelle, an der die Zweihändigkeit sonst beschrieben wird, bei der Waffe selbst, ist hier fehlerhaft.

 

Der Kriegsflegel wird allerdings bei den Regeln zum zweihändigen Kapmf erwähnt, damit ist klar, dass er zweihändig ist.

Bearbeitet von posbi
Korrekturgelesen
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Also in meinem DFR steht der Kriegsflegel unter Kettenwaffen, genau so wie der Morgenstern, der ja "auch" eine Einhandwaffe ist, oder der Nunchako.

 

Die Afenn sind hier nach Grundfertigkeiten gegliedert.

Kettenwaffen ist meines Wissens die einzige Grundfertigkeit, die sowohl Einhand- als auch Zweihandwaffen einschließt.

 

Die Stelle, an der die Zweihändigkeit sonst beschrieben wird, bei der Waffe selbst, ist hier fehlerhaft.

 

Der Kriegsflegel wird zwar bei den Regeln zum zweihändigem Kapmf erwähnt, damit ist klar, dass er zweihändig ist.!

Stimmt. :patsch: Das DFR unterscheidet auch noch zwischen Schlagwaffen und Hiebwaffen. Wie beknackt...

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