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Hervorgehobene Antworten

Vor 12 Minuten, Akeem al Harun schrieb:

Willst du damit sagen, dass ich ein PDF nicht zu dem Zweck, es zu verschenken, erwerben kann?

Richtig. Du erwirbst mit dem Kauf nicht das Recht, es an Dritte weiter zu geben. Selbst wenn du es verschenkst und selbst jede Kopie löschst.

Vor 3 Minuten, Meeresdruide schrieb:

Richtig. Du erwirbst mit dem Kauf nicht das Recht, es an Dritte weiter zu geben. Selbst wenn du es verschenkst und selbst jede Kopie löschst.

Puh, okay. Wenn die Rechtslage aktuell so ist, dann ist sie so. Ob ich das für sinnvoll halte, steht auf einem anderen Blatt.

Ich find die Diskussion etwas müssig, du kannst bei Branwen nix mehr kaufen weder für dich noch für hypothetisch jemand anderen.

Andere Shops mögen andere Möglichkeiten und auch andere AGBs haben. Mir ist jedenfalls im Basar nie was aufgefallen "als Geschenk für jemand anderen kaufen" als option zu haben (das gibt es ja bei anderen durchaus) - dazu müsstest du ja auch denn Account der anderen Person kennen,... da hör ich wieder den Datenschutz pfeifen.

Müssen das aber nicht unter diesem Thema weiterdiskutieren.

AGB und juristische Fragen in Ehren, aber ich habe da noch einen ganz anderen Gedankengang. Wenn ich da was Wichtiges übersehen habe, hoffe ich, es fällt jemandem auf.

Branwens Basar hat geschlossen, und auch nirgendwo anders sind die Sachen für M1 bis M5 noch (neu) zu erwerben. Es gibt also eine begrenzte Menge der Bücher.

PDFs kann man theoretisch unbegrenzt weiterreichen. Jetzt, da es keinen Nachschub mehr gibt, ist das praktisch die einzige Form der Weiterverbreitung (es sei denn, jemand legt ein Buch ganz altmodisch auf den Kopierer). Und da keine Kaufmöglichkeit mehr besteht, wird bei einer Weitergabe letztlich auch niemand wirtschaftlich geschädigt.

Gibt es hierfür auch rechtliche Regelungen? Und - vielleicht am Wichtigsten - wie sehen das Jürgen und Elsa?

Rechtlich zweifellos. Aber Du wirst mir erlauben müssen, dieses Ergebnis ganz persönlich für nicht wirklich zufriedenstellend zu halten.

Vor 8 Minuten, Texas2525 schrieb:

Rechtlich zweifellos. Aber Du wirst mir erlauben müssen, dieses Ergebnis ganz persönlich für nicht wirklich zufriedenstellend zu halten.

Da bist du nicht der einzige, dem es so geht. Trotzdem ist es augenblicklich so. Ich glaube auch nicht, dass du dir große Hoffnung machen solltest, dass sich an der Situation noch was ändert. Zumindest nicht in absehbarer Zeit.

Vor 9 Minuten, Texas2525 schrieb:

Rechtlich zweifellos. Aber Du wirst mir erlauben müssen, dieses Ergebnis ganz persönlich für nicht wirklich zufriedenstellend zu halten.

Dass die momentane Situation sehr unbefriedigend ist, würde ich sofort unterschreiben. Ich hätte es auch großartig gefunden, wenn die Situation anders wäre.

Leider kann ich die AGB von Branwens Basar nicht mehr finden. Anscheinend wurden sie mit Schließung des Shop gelöscht.

Oder findet sie jemand anderes?

P.S. Habe die AGB in einer alten Bestätigungsmailgefunden und lade sie hier hoch.

AGB_BranwensBasar_Stand-Juni-2025.pdf

Bearbeitet ( von Hiram ben Tyros)

1 Stunde her, Texas2525 schrieb:

Rechtlich zweifellos. Aber Du wirst mir erlauben müssen, dieses Ergebnis ganz persönlich für nicht wirklich zufriedenstellend zu halten.

Ich seh es wie du es ist ziemlich unbefriedigend. Wenn ich jezt etwa eine neue Runde aufmachen würde nach Midgard 1-5 und keiner der neulinge hat ein Regelwerk so würde alles über mein Zeug laufen,... oder eben über rechtlich mehr als fragwürdige Methoden.

Insofern, wenn dein Problem derart gelagert ist würde ich dir raten dir ein anderes Regelwerk zu suchen. Runequest vieleicht, Warhammer Fantasy wären so meine Vorschläge dazu. Wenn dir beides zu regelschwer ist, nimm vieleicht Daggerheart oder Savage Worlds (sind beide nicht so meins).

Da ist man im Midgardforum und macht Werbung für andere Systeme. whatsthat

Also ja, nicht zufriendenstellend,... das ist nett geschrieben.

3 Stunden her, Texas2525 schrieb:

AGB und juristische Fragen in Ehren, aber ich habe da noch einen ganz anderen Gedankengang. Wenn ich da was Wichtiges übersehen habe, hoffe ich, es fällt jemandem auf.

Branwens Basar hat geschlossen, und auch nirgendwo anders sind die Sachen für M1 bis M5 noch (neu) zu erwerben. Es gibt also eine begrenzte Menge der Bücher.

PDFs kann man theoretisch unbegrenzt weiterreichen. Jetzt, da es keinen Nachschub mehr gibt, ist das praktisch die einzige Form der Weiterverbreitung (es sei denn, jemand legt ein Buch ganz altmodisch auf den Kopierer). Und da keine Kaufmöglichkeit mehr besteht, wird bei einer Weitergabe letztlich auch niemand wirtschaftlich geschädigt.

Gibt es hierfür auch rechtliche Regelungen? Und - vielleicht am Wichtigsten - wie sehen das Jürgen und Elsa?

Bitte verzeihe mir, wenn ich das so unverblümt sage, aber willst du wirklich jemanden, der dich nicht kennt, Fragen, sich ggf. für dich strafbar zu machen?

Ich denke, wir hätten uns alle eine andere Fortsetzung gewünscht. Aber auf DriveThru ist ja nun ein Anfang gemacht. Mal sehen, ob weitere Publikationen dazu kommen. Ich fände es prima.

3 Stunden her, Texas2525 schrieb:

AGB und juristische Fragen in Ehren, aber ich habe da noch einen ganz anderen Gedankengang. Wenn ich da was Wichtiges übersehen habe, hoffe ich, es fällt jemandem auf.

Branwens Basar hat geschlossen, und auch nirgendwo anders sind die Sachen für M1 bis M5 noch (neu) zu erwerben. Es gibt also eine begrenzte Menge der Bücher.

PDFs kann man theoretisch unbegrenzt weiterreichen. Jetzt, da es keinen Nachschub mehr gibt, ist das praktisch die einzige Form der Weiterverbreitung (es sei denn, jemand legt ein Buch ganz altmodisch auf den Kopierer). Und da keine Kaufmöglichkeit mehr besteht, wird bei einer Weitergabe letztlich auch niemand wirtschaftlich geschädigt.

Gibt es hierfür auch rechtliche Regelungen? Und - vielleicht am Wichtigsten - wie sehen das Jürgen und Elsa?

Die rechtliche Grundlage ist auch hier das Urheberrecht. Und dort geht es nicht ausschließlich um die Verwertungsrechte. Wenn ein Urheberrechtsinhaber sagt, er möchte nicht (mehr), das Dinge verbreitet werden, dann spielt es überhaupt keine Rolle, ob er durch die Weiterverbreitung einen wirtschaftlichen Schaden hätte oder nicht.

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