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Einholen eines Fliehenden


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Danke für die Recherche!

 

Ich würde mich über eine offizielle Bestätigung, dass tatsächlich eine solche das Fliehen erschwerende Regeländerung intendiert war, freuen.

 

Ich denke, das wäre hier wirklich angebracht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Definition weggelassen wurde um eine Regeländerung zu bewirken. Das wahr wohl eher ein "was soll das? weiß doch jeder was fliehen heißt..." :dozingoff:

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Danke für die Recherche!

 

Ich würde mich über eine offizielle Bestätigung, dass tatsächlich eine solche das Fliehen erschwerende Regeländerung intendiert war, freuen.

 

Ich denke, das wäre hier wirklich angebracht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Definition weggelassen wurde um eine Regeländerung zu bewirken. Das wahr wohl eher ein "was soll das? weiß doch jeder was fliehen heißt..." :dozingoff:

Dann spiel es doch so, als wüsstest du es! Warum die Regel, die sich hier nun einmal deutlich zu M3 unterscheidet, nicht in der Weise auslegen, wie es einem genehm ist? Wenn ihr - hier schließe ich nun Pandike mit ein - der Meinung seid, das Lösen vom Gegner sei eine Flucht, dann handhabt diesen Fall gemäß der Bewegungsregeln bei der Flucht - es spricht doch überhaupt nichts dagegen.

 

Ich persönlich würde es nicht so machen, aber ich bin ja auch kein Maßstab für eure Gruppe.

 

Ach so, noch ein Nachtrag zu der offiziellen Antwort: Die kommt noch.

 

Grüße

Prados

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Regelantwort von Midgard-Online:

Das Regelwerk gibt keine weiter gehende Auskunft, was unter 'fliehen' zu verstehen ist. Dementsprechend ist nur das eine Flucht, was auch so heißt. Also bewegt sich eine Person ausschließlich dann vor allen anderen, wenn sie fortwährend flieht, sich also mindestens zum zweiten Mal nacheinander innerhalb einer Runde um ihre volle Bewegungsweite vom Gegner wegbewegt.

 

Das Lösen vom Gegner ist keine Flucht. Der sich Lösende befindet sich noch so stark im Kampfgeschehen verwickelt, dass für ihn die normalen Bewegungsregeln gelten. Zudem kann ein solches Lösen auch zum strategischen Vorteil verwendet werden.

 

Bevor dementspechende Einwürfe kommen: Natürlich entspricht diese Regelung nicht der Realität. Es ist ein strategisches Konstrukt, in dem einem Vorteil - die zügige Bewegung - ein Nachteil - die erhöhte Trefferanfälligkeit - gegenübergestellt wird.

 

--Alternativvorschlag--

 

Natürlich kann man diese Regel verfeinern, indem man beispielsweise festlegt, dass das 'Lösen vom Gegner' dann als Beginn einer Flucht angesehen werden kann, wenn der Spieler beim Lösen bereits ankündigt, dass er in der Folgerunde 'panisch fliehen' werde und das dann auch tatsächlich tut.

 

Sobald eine Spielfigur nicht mehr 'panisch flieht', sondern wieder in das Kampfgeschen eingreifen will, gelten für sie die normalen Bewegungsregeln.

 

Grüße

Christoph

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

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(...)

Man kann hier zusammenfassend formulieren, dass der Fliehende im aktuellen Kampf für mindestens die nächste Kampfrunde - normalerweise aber wohl für den Rest des Kampfes - keine Rolle mehr spielen wird und es ihm deshalb erleichtert werden soll sein Leben zu retten.

 

Anders sieht es mit Handlungen aus, beispielsweise dem 'Lösen vom Gegner', die unter der Zielsetzung ausgeführt werden, bewusst in der Nähe des Gegners zu bleiben - 1m außerhalb des Kontrollbereichs lässt einem alle Optionen offen, ist aber keinesfalls als eine Flucht zu bezeichnen. Hier gelten die üblichen Bewegungsregeln, da es taktische Handlungen sind, die sich im aktuellen Kampf entscheidend auswirken können.

Das stimmt so nur bedingt. Ich kann auch in einer Runde die Handlung panisch fliehen wählen und in der nächsten Runde innehalten und einen Fernkampfangriff oder aggressiven Zauber ausführen. Umgekehrt kann ich die Handlung sich vom Gegner lösen mit der Zielsetzung ausführen, aus dem Kampf zu fliehen, es dabei aber möglichst zu vermeiden, noch einmal angegriffen zu werden ("kontrolliert fliehen"). Beide Handlungen können sowohl eine Flucht einleiten als auch dazu dienen, sich einen taktischen Vorteil in einem Kampf, den man fortzusetzen gedenkt, zu verschaffen. Und beiden Handlungen ist gemeinsam, dass sie unmittelbar dazu dienen, Abstand vom Gegner zu gewinnen und aus der Reichweite seiner Angriffe zu gelangen; sie sind also beide "Fluchtaktionen". Meines Erachtens liegt der Unterschied zwischen ihnen nicht darin, mit welcher Intention sie ausgeführt werden oder ob sie es dem Handelnden erlauben, den Kampf weiter zu beeinflussen, sondern vielmehr darin, ob es dem Handelnden wichtiger ist, beim Entkommen aus der Reichweite der gegnerischen Angriffe rasch einen möglichst großen Abstand zum Gegner zu schaffen, oder ob es ihm wichtiger ist, dem Gegner möglichst unversehrt zu entkommen. In meiner Erfahrung ist Letzteres, nicht die Absicht, bewusst in der Nähe des Gegners zu bleiben, der Grund, warum Spielfiguren die Handlung sich vom Gegner lösen anstatt panisch fliehen wählen.

 

Gruß

Pandike

 

Guude Pandike!

Jetzt muß ich doch auch mal:

Meiner Meinung nach ist gerade die Intention der Person entscheidend, die sich aus dem Kampf löst:

 

Eine panische Flucht läßt wenig Platz für taktische Gedanken, darum wird sich der Betreffende auch nicht nach zehn Sekunden umdrehen und sagen:

"Mensch toll, ich bin gerade noch mit heiler Haut entkommen, dann jage ich doch mal ein paar Blitze rein!"

Im Gegenteil: Bei einer panischen Flucht werden ihm die eigenen Möglichkeiten eines weiteren Eingreifens sinnlos erscheinen, u.U. dreht er sich erst nach längerer Zeit um, ob ihn jemand verfolgt.

Bis dahin flieht er eben panikerfüllt und nicht kontrolliert mit Hintergedanken.

Er wird bei ausbleibender Verfolgung höchstens vom Sprint in einen Dauerlauf fallen, sich aber nicht mehr in den Kampf einmischen.

Panik ist eine starke und handlungsbestimmende Form der Angst. ;)

 

Bleibt diese Angst aus, kann sich der Betreffende versuchen, vom Gegner zu lösen, um in eine bessere Position zu kommen, Luft zu holen, einen Trank zu konsumieren, einen Zauber vorzubereiten.

In diesem Moment bleibt er jedoch am Geschehen beteiligt und als Gegner erkennbar, da er definitiv keine Fluchtaktion durchgeführt hat, als er sich vom Gegner löste.

 

Eine panische Flucht für eine Runde mit anschließender Kehrtwende und taktischen Überlegungen halte ich für ein rein strategisches Gedankenspiel ohne jede Berücksichtigung des Begriffs "Panik".

Ist mir zu regeltechnisch und reduziert Personen zu reinen table-top-Figuren.

 

Grüße, Drachenmann

 

PS: Jaaa, ich habe mal wieder geschrieben, ohne mir vorher zweimal die Regelantwort durchzulesen... :dozingoff:

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Regelantwort von Midgard-Online:
Das Regelwerk gibt keine weiter gehende Auskunft, was unter 'fliehen' zu verstehen ist. Dementsprechend ist nur das eine Flucht, was auch so heißt. Also bewegt sich eine Person ausschließlich dann vor allen anderen, wenn sie fortwährend flieht, sich also mindestens zum zweiten Mal nacheinander innerhalb einer Runde um ihre volle Bewegungsweite vom Gegner wegbewegt.

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

Verständnisfrage: Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass, wenn "fliehen" als Fachbegriff angesehen werden muss, damit ausschließlich die Handlung "panisch fliehen" bezeichnet wird, denn nur diese wird im Regelbuch so genannt. In der offiziellen Regelantwort klingt es jetzt aber so, als sei jede Bewegung um die volle Bewegungsweite vom Gegner weg eine "Flucht", egal, ob es sich dabei um eine normale Bewegung oder um die Handlung "panisch fliehen" handelt. Ist das so? Dies würde der Antwort von Prados in Beitrag #49 auf meine Frage in Beitrag #46 widersprechen.

 

Regelantwort von Midgard-Online:
--Alternativvorschlag--

 

Natürlich kann man diese Regel verfeinern, indem man beispielsweise festlegt, dass das 'Lösen vom Gegner' dann als Beginn einer Flucht angesehen werden kann, wenn der Spieler beim Lösen bereits ankündigt, dass er in der Folgerunde 'panisch fliehen' werde und das dann auch tatsächlich tut.

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

Dies wäre allerdings töricht, denn das würde bedeuten, dass er in der nächsten Runde auf jeden Fall noch alle Angriffe gegen ihn (mit +4) abwarten müsste - dann könnte er auch sofort "panisch fliehen", ohne noch eine Runde mit "sich vom Gegner lösen" zuzubringen. Spannend wäre die Frage, ob es auch als Beginn einer Flucht gilt, wenn der Spieler beim Lösen bereits ankündigt, dass er sich in der Folgerunde in der Bewegungsphase um seine volle Bewegungsweite vom Gegner weg bewegen wird, und dies auch tatsächlich tut.

 

Eine panische Flucht für eine Runde mit anschließender Kehrtwende und taktischen Überlegungen halte ich für ein rein strategisches Gedankenspiel ohne jede Berücksichtigung des Begriffs "Panik".

Ist mir zu regeltechnisch und reduziert Personen zu reinen table-top-Figuren.

Nein, ganz im Gegenteil - es ist von den Möglichkeiten her gedacht, die man realistischerweise in einem Kampf hat. Wenn es möglich ist, sich garantiert aus einem Kampfgeschehen zu entfernen, weil man fliehen möchte, dann ist es realistischerweise auch möglich, sich mit anderen Absichten garantiert aus einem Kampfgeschehen zu entfernen (in beiden Fällen mit dem Risiko, noch ein paar besonders gefährliche Angriffe abzukriegen). Es wäre unrealistisch, wenn jemand, der Panik empfindet, diese Möglichkeit hat, aber jemand, der dieses Emotion nicht verspürt, sich möglicherweise gar nicht aus dem Kampfgeschehen entfernen kann (insbesondere dann, wenn der andere einen deutlich höheren Wert in Kampftaktik besitzt). Wenn es unmöglich ist, einen Gegner, der einen Schlag in den Rücken in Kauf nimmt, an der Flucht zu hindern, warum soll es dann möglich sein, einen ebensolchen Gegner daran zu hindern, aus strategischen Gründen etwas Abstand zu gewinnen?

 

Wir haben offensichtlich unterschiedliche Meinungen darüber, ob "panisch fliehen" einfach der Name ist, den die Midgardautoren für die auf S. 221 DFR beschriebene Handlung gewählt haben, oder ob der Name zugleich impliziert, dass (im Unterschied zu allen anderen auf den S. 220-221 DFR beschriebenen Handlungen) der diese Handlung Ausführende zugleich eine bestimmte Emotion verspürt. Der Regeltext lässt beide Möglichkeiten offen; deine Interpretation hat aber den oben beschriebenen Nachteil, dass sie den Spielfiguren realistische Handlungsmöglichkeiten wegnimmt, und ist mir daher meinerseits zu "regeltechnisch".

 

Gruß

Pandike

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Regelantwort von Midgard-Online:
--Alternativvorschlag--

 

Natürlich kann man diese Regel verfeinern, indem man beispielsweise festlegt, dass das 'Lösen vom Gegner' dann als Beginn einer Flucht angesehen werden kann, wenn der Spieler beim Lösen bereits ankündigt, dass er in der Folgerunde 'panisch fliehen' werde und das dann auch tatsächlich tut.

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

Dies wäre allerdings töricht, denn das würde bedeuten, dass er in der nächsten Runde auf jeden Fall noch alle Angriffe gegen ihn (mit +4) abwarten müsste - dann könnte er auch sofort "panisch fliehen", ohne noch eine Runde mit "sich vom Gegner lösen" zuzubringen. Spannend wäre die Frage, ob es auch als Beginn einer Flucht gilt, wenn der Spieler beim Lösen bereits ankündigt, dass er sich in der Folgerunde in der Bewegungsphase um seine volle Bewegungsweite vom Gegner weg bewegen wird, und dies auch tatsächlich tut.

 

...

Gruß

Pandike

 

Wo ist der Unterschied zwischen Deinem und Prados Vorschlag. Panisch fliehen heißt doch, sich zu Rundenbeginn die volle Bewegungsweite vom Gegner weg zu bewegen. Und da der Kämpfer sich bereits die Runde vorher gelöst hat befindet er sich auch nicht mehr im Kontrollbereich, als panisch Fliehender bewegt er sich zuerst Prados Alternativvorschlag läßt die Flucht ja bereits mit dem "lösen" beginnen), wer sollte ihn also noch angreifen? :confused:

 

:hiram:

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Verständnisfrage: Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass, wenn "fliehen" als Fachbegriff angesehen werden muss, damit ausschließlich die Handlung "panisch fliehen" bezeichnet wird, denn nur diese wird im Regelbuch so genannt. In der offiziellen Regelantwort klingt es jetzt aber so, als sei jede Bewegung um die volle Bewegungsweite vom Gegner weg eine "Flucht", egal, ob es sich dabei um eine normale Bewegung oder um die Handlung "panisch fliehen" handelt. Ist das so? Dies würde der Antwort von Prados in Beitrag #49 auf meine Frage in Beitrag #46 widersprechen.

Regelantwort von Midgard-Online:

Nein, nur 'panisch fliehen' ist fliehen. Ich dachte, dass zumindest soweit Übereinkunft herrscht und habe daher entsprechend formuliert. Eine kämpfende Spielfigur kann sich natürlich auch ohne zu 'fliehen' um die volle Bewegungsweite vom Gegner wegbewegen, unterliegt dann aber selbstverständlich den üblichen Bewegungsregeln.

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

Regelantwort von Midgard-Online:
--Alternativvorschlag--

 

Natürlich kann man diese Regel verfeinern, indem man beispielsweise festlegt, dass das 'Lösen vom Gegner' dann als Beginn einer Flucht angesehen werden kann, wenn der Spieler beim Lösen bereits ankündigt, dass er in der Folgerunde 'panisch fliehen' werde und das dann auch tatsächlich tut.

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

Dies wäre allerdings töricht, denn das würde bedeuten, dass er in der nächsten Runde auf jeden Fall noch alle Angriffe gegen ihn (mit +4) abwarten müsste - dann könnte er auch sofort "panisch fliehen", ohne noch eine Runde mit "sich vom Gegner lösen" zuzubringen. Spannend wäre die Frage, ob es auch als Beginn einer Flucht gilt, wenn der Spieler beim Lösen bereits ankündigt, dass er sich in der Folgerunde in der Bewegungsphase um seine volle Bewegungsweite vom Gegner weg bewegen wird, und dies auch tatsächlich tut.

Regelantwort von Midgard-Online:

Bitte lies dir die Regelantwort noch einmal genau durch. Der Vorschlag ist nicht töricht, sondern ich benenne da das 'Lösen' unter bestimmten Bedingungen bereits als Beginn einer Flucht. Es ergibt sich aus den normalen Fluchtregeln, dass eine in der Folgerunde fortgeführte Flucht vor allen anderen am Kampf Beteiligten stattfindet.

 

Oder kurz gesagt: Die von dir als 'spanend' bezeichnete Frage wird durch mein obiges Zitat beantwortet.

 

Grüße

Christoph

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

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Wo ist der Unterschied zwischen Deinem und Prados Vorschlag. Panisch fliehen heißt doch, sich zu Rundenbeginn die volle Bewegungsweite vom Gegner weg zu bewegen.
Nein, "panisch fliehen" heißt, sich am Rundenende die volle Bewegungsweite vom Gegner weg zu bewegen.

 

Und da der Kämpfer sich bereits die Runde vorher gelöst hat befindet er sich auch nicht mehr im Kontrollbereich, als panisch Fliehender bewegt er sich zuerst Prados Alternativvorschlag läßt die Flucht ja bereits mit dem "lösen" beginnen), wer sollte ihn also noch angreifen? :confused:
Er bewegt sich zuerst, aber höchstens um 1 m - nur dann kann er die Handlung "panisch fliehen" wählen. Wenn in Christophs Alternativvorschlag "panisch fliehen" für die auf S. 221 DFR beschriebene Handlung verwendet wird, dann sieht der Rundenablauf nach dem Lösen so aus: Der Fliehende kann sich um 1 m bewegen - alle anderen Beteiligten können sich bewegen - alle anderen Beteiligten können handeln (z. B. den Fliehenden mit +4 angreifen) - der Fliehende bewegt sich um seine volle Bewegungsweite vom Gegner weg. Der Unterschied zwischen dem Alternativvorschlag und der normalen Regel liegt dann nur darin, dass der Fliehende nach dem Alternativvorschlag seine Bewegung von 1 m auf jeden Fall vor allen anderen durchführen kann, während dies nach der normalen Regel von einer Initiativbestimmung abhinge.

 

Regelantwort von Midgard-Online:
Bitte lies dir die Regelantwort noch einmal genau durch. Der Vorschlag ist nicht töricht, sondern ich benenne da das 'Lösen' unter bestimmten Bedingungen bereits als Beginn einer Flucht. Es ergibt sich aus den normalen Fluchtregeln, dass eine in der Folgerunde fortgeführte Flucht vor allen anderen am Kampf Beteiligten stattfindet.

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

Nein, aus den Fluchtregeln auf S. 87 DFR ergibt sich, dass die Bewegung eines panisch Fliehenden vor denen aller anderen Beteiligten stattfindet - also höchstens eine Bewegung um 1 m. Die Handlung "panisch fliehen" dagegen findet immer am Rundenende statt. Würde der Fliehende sich während der Bewegungsphase um seine volle Bewegungsweite vom Gegner weg bewegen, könnte er nicht die Handlung "panisch fliehen" wählen, wäre also, wie du eben noch einmal bestätigt hast, nicht auf der Flucht.

 

Es ist mir bewusst, dass meine Argumentation ziemlich spitzfindig ist und zu unrealistischen und von den Autoren wohl nicht gewollten Resultaten führt. Wenn wir aber "Fliehende" und "Flucht" auf S. 87 DFR nicht gemäß dem gesunden Menschenverstand, sondern als auf die Definition der Handlung "panisch fliehen" Bezug nehmende Fachbegriffe verstehen und zudem die Einteilung der Runde in die Phasen Initiativbestimmung - Bewegung - Handlung sowie die Definition der Handlung "panisch fliehen" auf S. 221 DFR ernst nehmen, dann ergeben sich die beschriebenen Konsequenzen.

 

Gruß

Pandike

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Eine panische Flucht für eine Runde mit anschließender Kehrtwende und taktischen Überlegungen halte ich für ein rein strategisches Gedankenspiel ohne jede Berücksichtigung des Begriffs "Panik".

Ist mir zu regeltechnisch und reduziert Personen zu reinen table-top-Figuren.

Nein, ganz im Gegenteil - es ist von den Möglichkeiten her gedacht, die man realistischerweise in einem Kampf hat. Wenn es möglich ist, sich garantiert aus einem Kampfgeschehen zu entfernen, weil man fliehen möchte, dann ist es realistischerweise auch möglich, sich mit anderen Absichten garantiert aus einem Kampfgeschehen zu entfernen (in beiden Fällen mit dem Risiko, noch ein paar besonders gefährliche Angriffe abzukriegen). Es wäre unrealistisch, wenn jemand, der Panik empfindet, diese Möglichkeit hat, aber jemand, der dieses Emotion nicht verspürt, sich möglicherweise gar nicht aus dem Kampfgeschehen entfernen kann (insbesondere dann, wenn der andere einen deutlich höheren Wert in Kampftaktik besitzt). Wenn es unmöglich ist, einen Gegner, der einen Schlag in den Rücken in Kauf nimmt, an der Flucht zu hindern, warum soll es dann möglich sein, einen ebensolchen Gegner daran zu hindern, aus strategischen Gründen etwas Abstand zu gewinnen?
Jemand, der panisch flieht, dreht sich um und verläßt angsterfüllt und fluchtartig das Kampfgeschehen.

In der Konsequenz hat jeder, der in Reichweite so herumsteht, die Möglichkeit, ihm mit +4 noch eins reinzusemmeln.

In vielen Fällen dürfte das den sicheren Tod bedeuten.

Meiner Meinung nach nimmt niemand, der bei Verstand ist, für einen taktischen Vorteil ein oder mehrere Schwerthiebe in den Rücken in Kauf.

 

Darum gibt es die Möglichkeit, sich vom Gegner zu lösen, in kontrollierten Bewegungen und ohne sich eine Blöße zu geben.

In diesem Fall wird dem Gegner der Angriff sogar noch erschwert.

 

Ich weiß nicht, was daran unrealistisch sein soll?

 

Grüße, Drachenmann

 

Wir haben offensichtlich unterschiedliche Meinungen darüber, ob "panisch fliehen" einfach der Name ist, den die Midgardautoren für die auf S. 221 DFR beschriebene Handlung gewählt haben, oder ob der Name zugleich impliziert, dass (im Unterschied zu allen anderen auf den S. 220-221 DFR beschriebenen Handlungen) der diese Handlung Ausführende zugleich eine bestimmte Emotion verspürt. Der Regeltext lässt beide Möglichkeiten offen; deine Interpretation hat aber den oben beschriebenen Nachteil, dass sie den Spielfiguren realistische Handlungsmöglichkeiten wegnimmt, und ist mir daher meinerseits zu "regeltechnisch".

 

Gruß

Pandike

 

Entschuldige bitte, aber ich interpretiere "panisches Fliehen" nicht.

Ich nehme es wörtlich. :D

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Nein, aus den Fluchtregeln auf S. 87 DFR ergibt sich, dass die Bewegung eines panisch Fliehenden vor denen aller anderen Beteiligten stattfindet - also höchstens eine Bewegung um 1 m. Die Handlung "panisch fliehen" dagegen findet immer am Rundenende statt. Würde der Fliehende sich während der Bewegungsphase um seine volle Bewegungsweite vom Gegner weg bewegen, könnte er nicht die Handlung "panisch fliehen" wählen, wäre also, wie du eben noch einmal bestätigt hast, nicht auf der Flucht.

 

Es ist mir bewusst, dass meine Argumentation ziemlich spitzfindig ist und zu unrealistischen und von den Autoren wohl nicht gewollten Resultaten führt. Wenn wir aber "Fliehende" und "Flucht" auf S. 87 DFR nicht gemäß dem gesunden Menschenverstand, sondern als auf die Definition der Handlung "panisch fliehen" Bezug nehmende Fachbegriffe verstehen und zudem die Einteilung der Runde in die Phasen Initiativbestimmung - Bewegung - Handlung sowie die Definition der Handlung "panisch fliehen" auf S. 221 DFR ernst nehmen, dann ergeben sich die beschriebenen Konsequenzen.

 

Gruß

Pandike

Pandike, ich will dir nicht zu nahe treten, aber bist du sicher, Seite 87 des DFR völlig gelesen zu haben?

 

'Ausnahmsweise bewegen sich Fliehende immer vor ihren Gegnern, wenn sie ihre Flucht fortsetzen wollen. Auf der Flucht wird man nur eingeholt, wenn die Verfolger schneller sind." (DFR, S. 87.)

 

Also noch einmal schön kleinschrittig zusammengefasst:

 

 

  1. Bei der Handlung panisch fliehen bewegt sich der Fliehende zu Rundenende - dann und nur dann, wenn er diese Aktion zum ersten Mal ausübt und nicht schon in der Vorrunde geflohen ist.
  2. Hat eine Spielfigur bereits in der Vorrunde die Handlung panisch fliehen gewählt und beschließt, diese Flucht in der aktuellen Runde fortzusetzen, dann flieht sie weiterhin panisch - mit den entsprechenden Konsequenzen -, aber sie bewegt sich vor ihren Gegnern, also nicht erst am Rundenende. Und da Fliehen eine Handlung ist, die ausschließlich aus Bewegung besteht, findet sie unter diesen Umständen bereits in der Bewegungsphase statt.
  3. Sobald mindestens eine Runde mit einer anderen Handlung in die Flucht eingeschoben wird, wird die Flucht unterbrochen und es tritt wieder Punkt 1 ein.

Ansonsten lehne ich Spitzfindigkeiten ab. Ich bevorzuge den gesunden Menschenverstand und halte mich lieber daran, wie der Text verstanden werden möchte.

 

 

Grüße

Prados

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Jemand, der panisch flieht, dreht sich um und verläßt angsterfüllt und fluchtartig das Kampfgeschehen.

In der Konsequenz hat jeder, der in Reichweite so herumsteht, die Möglichkeit, ihm mit +4 noch eins reinzusemmeln.

In vielen Fällen dürfte das den sicheren Tod bedeuten.

Meiner Meinung nach nimmt niemand, der bei Verstand ist, für einen taktischen Vorteil ein oder mehrere Schwerthiebe in den Rücken in Kauf.

Doch, natürlich wird es Situationen geben, in denen man dies tut. Wenn ich mich im Nahkampf mit einem Gegner befinde und plötzlich sehe, dass 20 m von mir entfernt sich jemand dem Hebel nähert, dessen Betätigen die nähere Umgebung in die Luft jagt / meine auf dem Opferstein liegende Geliebte erdolchen will / etc., dann werde ich schauen, dass ich so schnell wie möglich von meinem momentanen Gegner weg und dorthin komme, ob ich dabei nun noch einen Schwerthieb in den Rücken bekomme oder nicht. Die Möglichkeit, mich vom Gegner zu lösen, bringt mir in dem Fall nichts, da ich dadurch mindestens eine Runde verliere und zudem (wenn beide den gleichen Wert in Kampftaktik besitzen) eine Chance von 50 % besteht, dass ich auch in der nächsten Runde nicht von meinem Gegner loskomme.

 

Es mag durchaus sein, dass die Handlung "panisch fliehen" nicht für solche Situationen gedacht ist. Dann gäbe es aber (sofern man nicht zur sekundengenauen Handlungsabfolge übergeht) in Midgard nicht die Möglichkeit, solche Aktionen durchzuführen. Es scheint mir realistischer und befriedigender, solche Aktionen zu erlauben und "panisch fliehen" als die Handlung zu definieren, sich ohne Rücksicht auf eigene Verluste so schnell wie möglich aus dem Kontrollbereich des Gegners zu lösen, aus welchem Grund auch immer. (Es wäre wahrscheinlich auch sinnvoll, bei den Bewegungen, die das "panisch fliehen" erlaubt, etwas liberaler zu sein, aber das wäre dann eindeutig eine Hausregel.)

 

'Ausnahmsweise bewegen sich Fliehende immer vor ihren Gegnern, wenn sie ihre Flucht fortsetzen wollen. Auf der Flucht wird man nur eingeholt, wenn die Verfolger schneller sind." (DFR, S. 87.)

 

Also noch einmal schön kleinschrittig zusammengefasst:

 

 

[*]Bei der Handlung panisch fliehen bewegt sich der Fliehende zu Rundenende - dann und nur dann, wenn er diese Aktion zum ersten Mal ausübt und nicht schon in der Vorrunde geflohen ist.

[*]Hat eine Spielfigur bereits in der Vorrunde die Handlung panisch fliehen gewählt und beschließt, diese Flucht in der aktuellen Runde fortzusetzen, dann flieht sie weiterhin panisch - mit den entsprechenden Konsequenzen -, aber sie bewegt sich vor ihren Gegnern, also nicht erst am Rundenende. Und da Fliehen eine Handlung ist, die ausschließlich aus Bewegung besteht, findet sie unter diesen Umständen bereits in der Bewegungsphase statt.

[*]Sobald mindestens eine Runde mit einer anderen Handlung in die Flucht eingeschoben wird, wird die Flucht unterbrochen und es tritt wieder Punkt 1 ein.

Das ist natürlich eine relativ vernünftige Regelung, nur steht sie so nicht im Text. Mir missfällt auch, dass dann jemand, der mehrere Runden lang panisch geflohen ist und sich dann eine Runde lang stattdessen um seine volle Bewegungsweite vom Gegner wegbewegt, den Vorteil der Erstbewegung verliert und erst wieder "panisch fliehen", also möglicherweise den Gegner herankommen lassen, muss, um ihn wiederzuerlangen.

 

Ich denke nicht, dass es sich lohnt, die Diskussion fortzusetzen; ich werde weiterhin mit einem intuitiven Verständnis von "Flucht" arbeiten und somit eine (auf M3 basierende) Hausregel verwenden. Ich danke dir für deine Geduld und Diskussionsbereitschaft.

 

Gruß

Pandike

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@Pandike

Ich habe das Gefühl du versuchst mit einem Sonderfall (Lösen aus dem kampf um einem Freund zu helfen/jemanden zu retten) die allgemeine Regel zum Fliehen zu begründen. Das ist meiner Ansicht nach nicht O.K. Flucht ist Flucht und Dein Beispiel ist ein Sonderfall den man möglicherweise in Anlehnung an die Fluchtregeln handhabt. Die Fluchtregeln sind aber nicht für diesen Fall entworfen und müssen deshalb dafür auch nicht 100% stimmig sein.

 

:hiram:

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Nein, für diesen Sonderfall sind die Regeln meines Erachtens in Ordnung. Was mir nicht gefällt, das ist, dass ich zum Beispiel, wenn ich (B26) 20 m von einem Gegner (B 24) entfernt stehe und fliehen will, entweder einen Schlag von ihm (mit einem Abzug von -2) in Kauf nehmen oder riskieren muss, dass er mich in dieser oder einer der nächsten Runden einholt, obwohl ich schneller bin als er. Für mich ist das ein ziemlich normaler Fall von Flucht. Aber so sind nun einmal die offiziellen Regeln.

 

Gruß

Pandike

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@Pandike: Dein Fall ist ein gutes Beispiel. Für mich wäre es aber kein "Einholen", sondern ein Effekt der Aktionsphasen im Sinne des Regelwerks. Prados hat bereits einmal dargelegt, dass diese Regelung bewußt taktische Spielchen unterstützen soll. Dadurch könntest Du im umgekehrten Fall nämlich auch jemand einfangen, der eigentlich schneller ist.

 

Gerade bei den Aktionsphasen sollte man den gesunden Menschenverstand benutzen, dann können solche Fälle vermieden werden (auch im umgekehrten Fall!). Aber auch dies ist ja hier schon geschrieben worden.

 

Solwac

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Nein, für diesen Sonderfall sind die Regeln meines Erachtens in Ordnung. Was mir nicht gefällt, das ist, dass ich zum Beispiel, wenn ich (B26) 20 m von einem Gegner (B 24) entfernt stehe und fliehen will, entweder einen Schlag von ihm (mit einem Abzug von -2) in Kauf nehmen oder riskieren muss, dass er mich in dieser oder einer der nächsten Runden einholt, obwohl ich schneller bin als er. Für mich ist das ein ziemlich normaler Fall von Flucht. Aber so sind nun einmal die offiziellen Regeln.

 

Gruß

Pandike

Nun, möglicherweise liegt hier ein Missverständnis vor. Das einzige Risiko ist der mögliche Angriff durch den Gegner.

 

Im Einzelnen:

Beide Kämpfer haben sich in der Vorrunde nicht bewegt. Das bedeutet, eine Flucht würde neu beginnen und dementsprechend am Ende der Runde beginnen.

 

Der eine Kämpfer ('du' in deinem Beispiel) beschließt die Handlung 'panisch fliehen'. Den reinen normal gedruckten Regeln nach würdest 'du' tatsächlich erst am Ende der Runde mit der Handlung beginnen können. Es bestünde also die Gefahr, einen Angriff mit insgesamt -2 zu erleiden. Danach beginnt aber die Flucht und da 'du' schneller bist, kannst du auch nicht mehr eingeholt werden.

 

Aber: Beachte bitte die klein gedruckten Regeln auf Seite 87. Es ist durchaus möglich, dass 'du' mit deiner Flucht eher beginnen kannst, da 'du' bereits 20 Meter vom Gegner weg bist und vorhast, dich auch weiter durch panische Flucht zu entfernen.

 

 

 

Beachte bitte den Unterschied zwischen normaler Bewegung und Flucht! Nach einer normalen Bewegung hat die Spielfigur noch weitere Handlungsmöglichkeiten und unterliegt daher selbstverständlich den üblichen Bewegungsregeln. Bei einer Flucht verzichtet die Spielfigur zugunsten der schnellen Bewegung auf kampfrelevante Handlungsmöglichkeiten innerhalb der Runde.

 

Grüße

Prados

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Nein, für diesen Sonderfall sind die Regeln meines Erachtens in Ordnung. Was mir nicht gefällt, das ist, dass ich zum Beispiel, wenn ich (B26) 20 m von einem Gegner (B 24) entfernt stehe und fliehen will, entweder einen Schlag von ihm (mit einem Abzug von -2) in Kauf nehmen oder riskieren muss, dass er mich in dieser oder einer der nächsten Runden einholt, obwohl ich schneller bin als er. Für mich ist das ein ziemlich normaler Fall von Flucht. Aber so sind nun einmal die offiziellen Regeln.

 

Gruß

Pandike

 

Möget ihr stets das richtge Lied finden,

 

Woraus liest Du das????? :confused:

Wenn Du 20m von Deinem Gegner weg bist, befindest Du Dich nicht im Nahkampf! Also musst Du Dich weder vom Gegner lösen, noch panisch fliehen. Hier gilt nach wie vor: Erst Bewegung, dann Handlung.

Bis dein Gegner bei DIr ist, bist Du längst weg, es sei denn Du durchquerst den Kontrollbereich eines anderen.

 

Natürlich kannst Du Dich einfach umdrehen und weglaufen, und wenn Du der Schnellere bist und freies Feld hast, bist Du natürlich weg ...

 

DAS war doch gar nicht der Diskussionspunkt - oder habe ich da was misverstanden?

 

Gruß

Kreol

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Woraus liest Du das????? :confused:

Wenn Du 20m von Deinem Gegner weg bist, befindest Du Dich nicht im Nahkampf! Also musst Du Dich weder vom Gegner lösen, noch panisch fliehen. Hier gilt nach wie vor: Erst Bewegung, dann Handlung.

Bis dein Gegner bei DIr ist, bist Du längst weg, es sei denn Du durchquerst den Kontrollbereich eines anderen.

Wenn der Gegner in meinem Beispiel die Initiativbestimmung gewinnt, kann er sich 20 m auf mich zu bewegen, bevor ich mich bewegen kann, so dass ich in seinen Kontrollbereich gerate. Jetzt ist es allerdings so, dass in M4 (im Gegensatz zu M3) nicht direkt geregelt ist, ob ich diesen Kontrollbereich während meiner Bewegung verlassen kann. In M3 hieß es noch: "Eine Spielfigur kann den Kontrollbereich eines Gegners nur verlassen, wenn sie die Handlung Sich vom Gegner lösen oder Panisch fliehen wählt oder wenn es ihr gelingt, den Gegner im Nahkampf zurückzudrängen." In M4 dagegen heißt es: "Ein Abenteurer kann einen gegnerischen Kontrollbereich, in dem er sich bei Rundenbeginn befindet, nur verlassen, wenn er die Handlungen Sich vom Gegner lösen oder Panisch fliehen wählt oder wenn es ihm gelingt, den Gegner im Nahkampf zurückzudrängen." Außerdem heißt es weiterhin: "Gerät eine Person im Laufe ihrer Bewegung in den Kontrollbereich eines Gegners, so muß sie sofort stehen bleiben." Streng genommen ist also nicht geregelt, ob eine Spielfigur den Kontrollbereich eines Gegners verlassen kann, wenn sie weder im Laufe ihrer Bewegung in ihn hineingerät noch sich am Rundenbeginn in ihm befindet, sondern sich lediglich zu Beginn ihrer Bewegung in ihm befindet. Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass in Analogie zu den zitierten Sätzen auch dies nicht möglich ist, aber vielleicht kann Prados bzw. Christoph das für uns klären.

 

Vergleiche auch das Beispiel in der Box auf S. 87 DFR, in dem offenbar davon ausgegangen wird, dass es möglich ist, Personen an der Flucht zu hindern, indem man die Initiative gewinnt und sich auf sie zu bewegt.

 

Nun, möglicherweise liegt hier ein Missverständnis vor. Das einzige Risiko ist der mögliche Angriff durch den Gegner.

 

Im Einzelnen:

Beide Kämpfer haben sich in der Vorrunde nicht bewegt. Das bedeutet, eine Flucht würde neu beginnen und dementsprechend am Ende der Runde beginnen.

 

Der eine Kämpfer ('du' in deinem Beispiel) beschließt die Handlung 'panisch fliehen'. Den reinen normal gedruckten Regeln nach würdest 'du' tatsächlich erst am Ende der Runde mit der Handlung beginnen können. Es bestünde also die Gefahr, einen Angriff mit insgesamt -2 zu erleiden. Danach beginnt aber die Flucht und da 'du' schneller bist, kannst du auch nicht mehr eingeholt werden.

Du hast Recht, dass das Schlimmste, was passieren kann, darin besteht, einen Angriff (pro Gegner) mit -2 zu erleiden. Nun habe ich ja aber in einer solchen Situation zwei Möglichkeiten: Ich kann beschließen, panisch zu fliehen, und ich kann beschließen, mich in den nächsten Runden jeweils um meine volle Bewegungsweite von meinem Gegner weg zu bewegen. Im ersten Fall muss ich die Angriffe aller Gegner, die mich in dieser Runde noch erreichen können, über mich ergehen lassen, und während meiner Flucht werden alle Nahkampfangriffe gegen mich (von mich Verfolgenden oder beim Durchqueren eines gegnerischen Kontrollbereichs mittels Geländelauf) um +4 modifiziert. Das will ich natürlich vermeiden, also wähle ich die zweite Möglichkeit. Verliere ich dabei die Initiativbestimmung, kann ich immer noch am Rundenende panisch fliehen, so dass die Konsequenzen dieselben sind. Wenn ich aber die Initiativbestimmung gewinne und mich während der Bewegungsphase um meine volle Bewegungsweite von meinem Gegner weg bewege, habe ich damit, wie der Regelantwort in Beitrag #59 zu entnehmen ist, keine Flucht begonnen, unterliege nicht dem Nachteil, dass alle Nahkampfangriffe gegen mich um +4 modifiziert werden, erhalte aber auch nicht den Vorteil, dass ich mich in weiteren Runden, in denen ich mich um meine volle Bewegungsweite von meinem Gegner weg bewege, automatisch vor ihm bewegen kann. Und das kann bedeuten, dass er nach einigen Runden, in denen ich meinen Vorsprung vergrößere, mir eventuell noch einen Schlag versetzen kann und ich dann panisch fliehen muss (mit den entsprechenden Nachteilen).

 

Um das Gesagte anschaulich zu machen:

 

In der Ausgangssituation sind A (B 25) und B (B 24) 16 m voneinander entfernt. A will sich von B weg bewegen, B will A angreifen.

 

Runde 1: A gewinnt die Initiativbestimmung. Sein Vorsprung vergrößert sich auf 17 m.

Runde 2: A gewinnt die Initiativbestimmung. Sein Vorsprung vergrößert sich auf 18 m.

Runde 3: A gewinnt die Initiativbestimmung. Sein Vorsprung vergrößert sich auf 19 m.

Runde 4: B gewinnt die Initiativbestimmung. Nach seiner Bewegung befindet sich A in seinem Kontrollbereich, so dass A nur noch die Handlung "panisch fliehen" wählen kann, wenn er B entkommen will. B kann A mit einer Modifikation von -2 (überstürzter Hieb, aber A flieht panisch) angreifen. Am Ende der Runde vergrößert sich der Vorsprung von A auf 25 m.

 

Das finde ich unschön. Du hast natürlich Recht, dass man für solche Fälle auf das Kleingedruckte auf S. 87 zweite Spalte unten zurückgreifen kann. Meines Erachtens kann man dann aber genauso gut festlegen, dass jede Bewegung um die volle Bewegungsweite vom Gegner weg als Flucht im Sinne von S. 87 zählt, nicht nur eine "panische Flucht". Dadurch müsste man in solchen Fällen nicht auf eine Ausnahmeregelung zurückgreifen (die ja das Eingeständnis bedeutet, dass die normale Regel in solchen Situationen zu unrealistischen Ergebnissen führt), und komplizierter würden die Regeln dadurch nicht. Es sei denn, natürlich, es ließen sich auch Situationen finden, die auf Basis dieses Regelverständnisses zu unbefriedigenden Ergebnissen führen, nicht aber, wenn nur eine "panische Flucht" als Flucht zählt. Mir fällt im Augenblick nichts ein, aber vielleicht bringt ja jemand ein Beispiel.

 

 

Beachte bitte den Unterschied zwischen normaler Bewegung und Flucht! Nach einer normalen Bewegung hat die Spielfigur noch weitere Handlungsmöglichkeiten und unterliegt daher selbstverständlich den üblichen Bewegungsregeln. Bei einer Flucht verzichtet die Spielfigur zugunsten der schnellen Bewegung auf kampfrelevante Handlungsmöglichkeiten innerhalb der Runde.
Wenn sich die Spielfigur um ihre volle Bewegungsweite vom Gegner weg bewegt (aber nicht panisch flieht, Nahkampfangriffe gegen sie also nicht um +4 modifiziert werden), hat sie auch keine Handlungsmöglichkeiten mehr.

 

Gruß

Pandike

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(...)

Um das Gesagte anschaulich zu machen:

 

In der Ausgangssituation sind A (B 25) und B (B 24) 16 m voneinander entfernt. A will sich von B weg bewegen, B will A angreifen.

 

Runde 1: A gewinnt die Initiativbestimmung. Sein Vorsprung vergrößert sich auf 17 m.

Runde 2: A gewinnt die Initiativbestimmung. Sein Vorsprung vergrößert sich auf 18 m.

Runde 3: A gewinnt die Initiativbestimmung. Sein Vorsprung vergrößert sich auf 19 m.

Runde 4: B gewinnt die Initiativbestimmung. Nach seiner Bewegung befindet sich A in seinem Kontrollbereich, so dass A nur noch die Handlung "panisch fliehen" wählen kann, wenn er B entkommen will. B kann A mit einer Modifikation von -2 (überstürzter Hieb, aber A flieht panisch) angreifen. Am Ende der Runde vergrößert sich der Vorsprung von A auf 25 m.

 

Das finde ich unschön.

 

(...)

Gruß

Pandike

 

Ich verstehe es nicht, ich meine es nicht böse, wirklich!

Warum soll denn B plötzlich bei A sein, ihm eine reinhauen und sich dann A anschließend wieder bis auf 25 m entfernen?

Beide laufen doch zeitgleich und nicht zeitversetzt.

Sie starten auch nicht jede Runde neu.

 

Beide sind schon seit drei Runden am Rennen, wofür noch einen Initiativwurf?

Selbstverständlich vergrößert sich der Abstand auch weiterhin, da A schneller ist als B, nein?

Laufen sie denn nicht hintereinander, sondern im rechten Winkel auf denselben Punkt zu?

Was ist das überhaupt für eine Rechnung?

Bewegen sich die Figuren bei Euch immer nacheinander um die volle B, und wenn sie aufeinandertreffen, kracht's?

Ich bin verwirrt. :confused:

 

Grüße, Drachenmann

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Jemand, der panisch flieht, dreht sich um und verläßt angsterfüllt und fluchtartig das Kampfgeschehen.

In der Konsequenz hat jeder, der in Reichweite so herumsteht, die Möglichkeit, ihm mit +4 noch eins reinzusemmeln.

In vielen Fällen dürfte das den sicheren Tod bedeuten.

Meiner Meinung nach nimmt niemand, der bei Verstand ist, für einen taktischen Vorteil ein oder mehrere Schwerthiebe in den Rücken in Kauf.

Doch, natürlich wird es Situationen geben, in denen man dies tut. Wenn ich mich im Nahkampf mit einem Gegner befinde und plötzlich sehe, dass 20 m von mir entfernt sich jemand dem Hebel nähert, dessen Betätigen die nähere Umgebung in die Luft jagt / meine auf dem Opferstein liegende Geliebte erdolchen will / etc., dann werde ich schauen, dass ich so schnell wie möglich von meinem momentanen Gegner weg und dorthin komme, ob ich dabei nun noch einen Schwerthieb in den Rücken bekomme oder nicht. Die Möglichkeit, mich vom Gegner zu lösen, bringt mir in dem Fall nichts, da ich dadurch mindestens eine Runde verliere und zudem (wenn beide den gleichen Wert in Kampftaktik besitzen) eine Chance von 50 % besteht, dass ich auch in der nächsten Runde nicht von meinem Gegner loskomme.

 

Es mag durchaus sein, dass die Handlung "panisch fliehen" nicht für solche Situationen gedacht ist. Dann gäbe es aber (sofern man nicht zur sekundengenauen Handlungsabfolge übergeht) in Midgard nicht die Möglichkeit, solche Aktionen durchzuführen. Es scheint mir realistischer und befriedigender, solche Aktionen zu erlauben und "panisch fliehen" als die Handlung zu definieren, sich ohne Rücksicht auf eigene Verluste so schnell wie möglich aus dem Kontrollbereich des Gegners zu lösen, aus welchem Grund auch immer. (Es wäre wahrscheinlich auch sinnvoll, bei den Bewegungen, die das "panisch fliehen" erlaubt, etwas liberaler zu sein, aber das wäre dann eindeutig eine Hausregel.)

 

(...)

 

Gruß

Pandike

 

Ja, Moment, das ist ja jetzt was völlig Anderes!

Genauso, wie jemand "panisch fliehen" kann, kann er auf ein Ziel "kopflos zustürzen", um etwa die Geliebte aus den Klauen des bewaffneten Bösewichts zu retten.

Das kann man ja wohl auch von ihm erwarten.

Keine Frage, warum diskutieren wir hier? ;)

 

Grüße, Drachenmann

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[...]

 

Um das Gesagte anschaulich zu machen:

 

In der Ausgangssituation sind A (B 25) und B (B 24) 16 m voneinander entfernt. A will sich von B weg bewegen, B will A angreifen.

 

Runde 1: A gewinnt die Initiativbestimmung. Sein Vorsprung vergrößert sich auf 17 m.

Runde 2: A gewinnt die Initiativbestimmung. Sein Vorsprung vergrößert sich auf 18 m.

Runde 3: A gewinnt die Initiativbestimmung. Sein Vorsprung vergrößert sich auf 19 m.

Runde 4: B gewinnt die Initiativbestimmung. Nach seiner Bewegung befindet sich A in seinem Kontrollbereich, so dass A nur noch die Handlung "panisch fliehen" wählen kann, wenn er B entkommen will. B kann A mit einer Modifikation von -2 (überstürzter Hieb, aber A flieht panisch) angreifen. Am Ende der Runde vergrößert sich der Vorsprung von A auf 25 m.

 

Das finde ich unschön. Du hast natürlich Recht, dass man für solche Fälle auf das Kleingedruckte auf S. 87 zweite Spalte unten zurückgreifen kann. Meines Erachtens kann man dann aber genauso gut festlegen, dass jede Bewegung um die volle Bewegungsweite vom Gegner weg als Flucht im Sinne von S. 87 zählt, nicht nur eine "panische Flucht". Dadurch müsste man in solchen Fällen nicht auf eine Ausnahmeregelung zurückgreifen (die ja das Eingeständnis bedeutet, dass die normale Regel in solchen Situationen zu unrealistischen Ergebnissen führt),

 

[...]

Pandike,

 

du konstruierst hier ein Beispiel, das völlig absurd und so auch nicht vom Regelwerk vorgesehen ist.

 

Ich habe dein Zitat an dieser bestimmten Stelle beendet, weil du das Offensichtliche betonst: Das Regelwerk selbst weist darauf hin, dass das strenge Vorgehen nach den Bewegungsregeln "manchmal zu unrealistischen Ergebnissen" (DFR, S. 87) führt. Gleichzeitig bietet das Regelwerk dafür Lösungsvorschläge an, von denen einer lautet, man möge bitte den sekundengenauen Ablauf der Runde spielen. Und auch wenn viele Spieler den erhöhten Aufwand fürchten, möchte ich die Lösung hier doch sehr empfehlen, da diese Auswirkung der sekundengenauen Regelung äußerst einfach ist und keinerlei Mehraufwand bedeutet. Sogar das Gegenteil ist der Fall:

 

"Eine Bewegung oder Handlung, die der Abenteurer [und natürlich auch der Gegner; Ergänzung von mir] bereits in der vorhergehenden Runde begonnen hat, setzt er ohne Unterbrechung fort." (DFR, S. 90.)

 

Das bedeutet nun nichts anderes, als dass die Bewegungen nicht nacheinander stattfinden - womit sich auch das Problem der Bewegung 'vor allen anderen' erledigt hat -, sondern gleichzeitig. Dadurch wird der Realismus erzeugt, der von dir gewünscht wird. Außerdem wird der Würfelaufwand verringert, da im Zuge der Verfolgung weder Initiative bestimmt noch PW:Gewandtheit gewürfelt werden muss.

 

Grüße

Prados

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In M4 dagegen heißt es: "Ein Abenteurer kann einen gegnerischen Kontrollbereich, in dem er sich bei Rundenbeginn befindet,

 

Ähm, ich hab grad kein DFR da, stimmt das Zitat?

 

Wenn ja, dann hat sich die ganze Diskussion erledigt. Da ich nach dem Lösen am Beginn der nächsten Runde nicht im Kontrollbereich meines Gegners stehe, kann ich dann in dieser nächsten Runde auch problemlos vom Gegner wegbewegen, wenn ich die Initative verliere.

 

(Somit wären die M4-Regeln zum Lösen wieder äquivalent zu den M3-Regeln, die Lösen als Flucht behandelt haben.)

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