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Kampftechnik Schmerzverachtung


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Hallo,

wie wendet man die Kampftechnik Schmerzverachtung (ARS S.75) an, wenn man durch den Zustand "Benommen", gegen den sie helfen soll, keine Handlung hat?

Gruß Kar'gos

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vor 3 Minuten schrieb Kar'gos:

Hallo,

wie wendet man die Kampftechnik Schmerzverachtung (ARS S.75) an, wenn man durch den Zustand "Benommen", gegen den sie helfen soll, keine Handlung hat?

Gruß Kar'gos

Gar nicht,  weil es eine Handlung wäre

Posted (edited)

Ist dann die Kampftechnik in dem Fall nicht sinnlos?
Oder ist es wirklich gedacht,  sie proaktiv eingesetzen zu müssen, bzw. jede Runde zu erneuern, wenn man Gefahr läuft, "benommen" zu werden?

Edited by Kar'gos
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Ist eine Kampftechnik eine Handlung? Man kann ja z.B. neben der Kampftechnik noch angreifen, und dabei ist der Angriff die Handlung. 

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vor 3 Stunden schrieb Kar'gos:

wie wendet man die Kampftechnik Schmerzverachtung (ARS S.75) an, wenn man durch den Zustand "Benommen", gegen den sie helfen soll, keine Handlung hat?

Man fragt sich erstmal, ob der Einsatz von Schmerzverachtung eigentlich eine Handlung ist. Wir wissen, dass (AA S.9):

Zitat

Unabhängig von der Art der Technik (Angriff, Verteidigung u.a.) pro Runde nur einmal Kampfkunst einsetzen, auch wenn er z.B. unter den Einfluss von Magie mehr als einmal handeln darf. Wann innerhalb einer Kampfrunde Kampfkunst eingesetzt wird, hängt von der jeweiligen Kampftechnik ab.

Vergleiche das mit (AA S.23) Benommen:

Zitat

In diesem Zustand kann er selbst nicht handeln und sich um nicht mehr als 1m bewegen, Außerdem erhält er -4 auf seinen WW: Abwehr, ...

Also behindert Benommen den Einsatz von Schmerzverachtung nicht.

  • Thanks 1
Posted (edited)

Woraus liest du nun, dass Schmerzverachten keine Handlung ist?

Wieso wird bei vielen Techniken dann zuerst ein EW:Kampfkunst gewürfelt, der mit einem WW:Angriff gekontert werden muss?

Liest du das aus dem "Wann innerhalb..."?

 

Für mich klingt S.9ff(&S.12 Geistestechnik) nach der allgemeinen Regel:

Kampfkunst ist eine Handlung. Sofern dies nicht so ist, muss es explizit bei der Technik erwähnt stehen -wie z.B., dass man noch angreifen darf-.
 

Somit sollte ein Schmerzverachter mind.am Rundenbeginn ankündigen, dass er diese einsetzt, sofern er mit einer Benommen verursachende Technik angegriffen wird und er seinen Angriff dann entsprechend bis Rundenende verzögert.

Das verhindert auch, dass er eine andere Technik einsetzt und gar nicht mehr Schmerzverachten nutzen kann.

 

Mir fehlt bei Schmerzverachten so etwas wie:

Kann einmalig pro Runde als Reaktion gegen einen gerade erlittenen Zustand genutzt werden.

+gilt natürlich weiterhin: Bei gelungenem Einsatz wirkt sie auch gegen weitere erlittene Zustände in dieser Runde. Es darf von ihm in der Runde noch keine Technik bisher eingesetzt worden sein.

So werd ich es jedenfalls spielen

 

Edited by seamus
  • Thanks 1
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vor 2 Stunden schrieb seamus:

Woraus liest du nun, dass Schmerzverachten keine Handlung ist?

Wieso wird bei vielen Techniken dann zuerst ein EW:Kampfkunst gewürfelt, der mit einem WW:Angriff gekontert werden muss?

Ein bisschen genauer: der EW: Kampfkunst selbst ist keine Handlung. Ist er erfolgreich, kann die eingeleitete Kampftechnik dann sehr wohl auch mal eine Handlung - z. B. ein EW: Angriff oder der Schlachtruf - sein. Aber Verteidigungstechniken sind üblicherweise genau wie eine Abwehr keine Handlung - und auch die Geistestechnik Schmerzverachtung nicht.

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  • Confused 1

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