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Thaumagralfrage


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hi

 

erst mal ein freundliches Hallo an alle . Jetz erst mal eine kurze Einleitung in mein Problem :

Also , seit ca. 1 Jahr spiele ich Midgard ( davor DSA , war ganz  toll :-) )

  und seit kurzem besitze ich das Arkanum . In dem war ich vorallem von Thaumartugiethematik hoch interessiert   und insbesondere der Thaumagralkram fazinierte mich . Also habe ich einige Gedankenspielchen gemacht d.h ein Thamagral erschaffen  und mal kräftig mit Zaubern beladen . Also

 

 

Ich wählte  als Thaumagral einen Dolch und belud ihn mit Dämonenfeuer und mit Schmerzen . Durch das Aufladen  auf das Thaumagral verändern sich ja teilweise die Werte der Zauber . So verändert sich vorallen die Reichweite von Schmerz auf Berührung und der Schaden verdoppelte sich . Bei Dämonenfeuer wird das Thaumagral mit ca.130-150cm langen   loderenden grünen Flammen umgeben die kräftig Schaden machen . ( steht alles auf S. 234/236 im Arkanum) .Der Spruchbeschreibung entnehme ich  dass sich der Zauberer nicht auf die Flammen konzentrieren muss ( er kann ja anschliesend  dann weiter kämpfen  mit dem Feuerschwert ) . Der Zauberer kann also auch den zweiten Thaumagralspruch ausführen . Damit dieser Spruch wirkt muss er nur zuschlagen ( Reichweite ist ja B ) . Dann stellten sich mir folgende Fragen ( ja jetzt endlich kome ich zu meiner Frage )

 

1.) Mit welchen Teil muss ich dann das Opfer treffen ??

Der Dolchteil ,der ja mit Flammen umhüllt ist oder langt die Berührung mit der Flamme ??

2. ) Falls der Dolchteil treffen muss erleidet das Opfer dann neben den Schaden durch Schmerzen  auch Schaden durch das Dämonenfeuer ??

3. ) Falls die Flammen bereits ausreichen , sind dann immernoch Rundumschläge möglich die dann die Kombiwirkung entfalten ?

 

Falls beide Zaubereffekte gleichzeitig wirken sollten kommt folgenderew Ergebnis zustande : Alle WW scheitern , dann erhält das Opfer 2W6 LP- Schaden , 4W6 Ap-Schaden , -4 auf alle EW und die Bewegungsweite wird halbiert

 dayafter.gif  dayafter.gif  Autsch !!!! Und erst die Wirkung bei Rundumschlägen ....

 

Bis dann

 

P.S : für SC ist diese kombination kaum bezahlbar und das ist auch gut so ....

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Sei gegrüßt, Thanarael!

 

Zu Deiner Frage:

 

Zitat[/b] ] Bei Dämonenfeuer wird das Thaumagral mit ca.130-150cm langen   loderenden grünen Flammen umgeben

 

Das finde ich ehrlich gesagt nicht in der Beschreibung.

Dort heißt es (S.234, rechts unten):

"Die arkanen Flammen umspielen ... die Klinge, und der Schaden der Waffe erhöht sich dadurch auf 2W6"

 

Also ragt die Feuerklinge nicht über die Dolchklinge hinaus.

 

Daraus ergibt sich meiner Meinung nach:

 

1) Die Dolchklinge muß treffen (denn Du kämpfst ja auch nicht mit der Flammenklinge, die Du mit Grad-1 beherrschen würdest, sondern mit Deinem Dolch-Erfolgswert.)

 

2) Ja, ich sehe es so, daß das Opfer die 2W6 Schaden durch die Kombination Dolch&Dämonenfeuer bekommt und zusätzlich dem "Schmerzen" widerstehen muß.

 

3) Da die Flammen die Klinge lediglich umspielen und mit einer Dolchklinge kein Rundumschlag möglich ist, erübrigt sich jede andere Überlegung.  wink.gif

 

Zitat[/b] ] Alle WW scheitern , dann erhält das Opfer 2W6 LP- Schaden , 4W6 Ap-Schaden , -4 auf alle EW und die Bewegungsweite wird halbiert

 

Jupp, das sehe ich auch so.

Und das ganze bei einem ABW von gerade mal 5...  notify.gif

 

Gruß

Krayon

 

Edith meinte, ich solle mir den ABW nochmal anschauen... smile.gif

 

 

 

 

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Die Form der Flammenklinge von Dämonenfeuer wird beim entsprechenden Zauberspruch als etwa 1,50 m lange Flammenklinge beschrieben, die aus der Faust des Zauberers entspringt. Insofern dürfte die Angabe beim Thaumagral, die Flammen unzüngelten die Klinge, lediglich als Hinweis auf den Entstehungsort der Flammen verstanden werden. An der Länge der Flammenklinge dürfte sich indes nichts ändern, so dass auch Rundumschläge mit einem Dolchthaumagral möglich sein dürften.

 

Allerdings bin ich der Meinung, dass durch eine Berührung mit der Flamme nicht der Zauber Schmerzen übertragen werden kann, da das Opfer nicht vom Thaumagral direkt berührt wird. Dies ist aber zur Übertragung des Zaubers notwendig.

 

Also die Antworten in der Reihenfolge der Fragen, wobei ich in zwei Drittel der Fälle mir Krayon übereinstimme:

 

1: Für Schmerzen muss das Opfer von der Dolchklinge getroffen werden. Kurze Anmerkung: Da es sich um einen Berührungszauber handelt, erhältst du +4 auf deinen EW:Angriff, richtest dann aber mit dem Dolch keinen schweren Schaden an. Aber dafür hast du ja das Dämonenfeuer...

[Das ist eine fragwürdige, in meinen Augen aber zulässige Regelinterpretation.]

 

2: Denn das Dämonenfeuer richtet selbstverständlich auch dann Schaden an, wenn die Dolchklinge das Opfer berührt. Die Flammen umhüllen die Klinge ja und kommen so auf jeden Fall mit dem Opfer in Berührung.

 

3: Rundumschläge sind möglich, allerdings kann dann nicht Schmerzen angewendet werden.

 

Grüße

Prados

 

 

 

 

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@Prados:

Meiner Meinung nach gehst Du hier unzureichend auf die Abwandlung der Zauberwirkungen der Sprüche im Zusammenhang mit dem Thaumagral ein. Ein mit Hilfe des Thaumagrals ausgelöster Zauber ist nicht 1:1 der gleiche wie in der Spruchbeschreibung.

 

a) Wäre das Dämonenfeuer auf dem Dolch ein richtiges Lichtschwert wie in der Spruchbeschreibung, würde allein dieses die 2W6 Schaden verursachen; der Dolchschaden käme noch dazu.

 

b) Wer würde denn dann noch mit dem Dolch normal angreifen? Viel lohnender wäre es doch, immer einen Berührungsangriff durchzuführen, bei dem die +4 angerechnet würden und je nach Auslegung von Arkanum, S.22 rechts oben auch noch die Abwehr entfiele. Der einzige Nachteil wäre, daß man den Schadensbonus nicht anrechnen kann.

 

c) Wäre die Klinge eine normale Dämonenfeuerklinge (an dieser Stelle fällt mir die Ironie dieses Adjektives auf  smile.gif ) mit voller Länge, so wäre der nötige Kampfstil ein anderer als der eines Dolchkampfes. Fuchtelt man mit einer solchen Klinge herum, als wäre es ein Dolch, würde man sich selber schaden; dafür gibt es die Grad-1-Regel der ungewohnten immateriellen Waffe.

 

Ich bin nach wie vor der Meinung, das Dämonenfeuer umgibt den Dolch, ohne eine eigene Klinge zu bilden. Daher -> kein Rundumschlag.

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  • 2 Jahre später...

Ich will die Thaumagralfrage nochmal aufgreifen, vorallem was den Schaden der Waffe und Schaden durch einen Zauber an geht.

 

Aus speziellen Anlass Kampfstab in Verbindung mit Schmerzen.

 

 

DFR S.95 (Zusammenfassung):

Wehrlose Gegner können keinen WW:Abwehr machen, z.B. mit einem Zauberspruch beschäftigte Zauberer. Jeder Treffer ist ein schwerer Treffer.

 

Ark.S.21 (Zusammenfassung):

Solange ein Zauber zaubert, ist er Angriffen gegenüber wehrlos.

 

Ark.S.22 (Zusammenfassung):

Der Zauberer darf in der selben Runde, in der gezaubert hat, angreifen. Es genügt eine leichte Berührung mit einer als Thaumagral dienende Waffe (WM +4).

Bei einem Treffer wird nur leichter Schaden gemacht, wobei ein persönilcher positiver Schadensbonus nicht dazu gezählt wir, also 1W6 AP (abzüglich eines negativen Schadensbonus) bei einem Kampfstab.

 

Ark.S.236 (Zusammenfassung):

Zauberdauer veringert sich auf 1sec, Reicheite veringert sich auf Berührung und das Opfer verliert 2W6 AP.

 

 

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann ein Zauberer mit Kampfstab als Thaumagral und Schmerzen (auch im Thauagral geprägt) in einer Runde Schmerzen zaubern und einen leichten Angriff mit +4 starten. Wenn zaubern und Angriff gelingt, bekommt der Gegner folgenden Schaden: 1W6 AP durch Treffer mit Kampstab und nochmal 2W6 AP Schaden (also insgesamt 3W6 AP) wenn sein WW:Resistenz missglückt.

Dafür ist der Zauberer diese Runde lang wehrlos und darf nicht getroffen werden.

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@ Sliebheinn: Alles richtig, bis auf das letzte: Da es sich um einen 1-sec-Zauber handelt ist es ziemlich egal, ob der Zauberer in der Runde getroffen wird. Wenn der Gegner nicht mit Dolch oder Rapier (Waffenrang-3) kämpft kommt jeder Angriff zu spät, um den Zauberer am Zaubern zu hindern.

 

Selbst dann ist es doch meines Wissens nach egal. Er muss bei einem 1 sek. Zauber genau in der Sekunde getroffen werden, in der er zaubert oder nicht?

 

Gabs dazu nicht schon eine Diskussion?

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Ja, soweit ich weiß wurde das schon mal besprochen. Ich weiß leider nicht mehr wo, aber soweit ich weiß stimmen eure Antworten, jedoch nur beim Sekundengenauen Ablauf. Beim 10sec Ablauf ist der Zauberer nach dem Zaubern die ganze Runde lang wehrlos.

 

Wir werden off-topic und deshalb sollten wir das hier beenden.

 

Eine Ergänzung noch:

 

Ich verneine nicht, dass er die ganze Runde wehrlos ist. Das ist klar. Ich rede nur davon, dass man den Zauber nicht unterbrechen kann, wenn man den Zauberer nicht genau im richtigen Zeitpunkt trifft.

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Ja, soweit ich weiß wurde das schon mal besprochen. Ich weiß leider nicht mehr wo, aber soweit ich weiß stimmen eure Antworten, jedoch nur beim Sekundengenauen Ablauf. Beim 10sec Ablauf ist der Zauberer nach dem Zaubern die ganze Runde lang wehrlos.

...es ist aber trotzdem noch für den Zaubervorgang unerheblich, ob er getroffen wird. Zumindest ist das meine Interpretation. Aber wir werden OT.

 

Edit: Nach Einsis Post entschuldige ich mich für meinen. Ich schrieb das gleiche, ohne Einsis Post gelesen zu haben und habe somit zur Verschwampfung beigetragen. Asche auf mein Haupt!

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Hm, das stimmt auch wiederrum.

 

Um es nun zu vervollständigen:

statt:

Dafür ist der Zauberer diese Runde lang wehrlos und darf nicht getroffen werden.

muss es heissen:

Dafür erleidet der Zauber im Falle eines Treffers automatisch schweren Schaden, da er wehrlos ist. Aber das stört ihn nicht beim Zaubern bzw. folgenden Angriff.

 

 

Mir ist dazu noch eine Frage eingefallen, sie passt zur nicht zu dem Thema, aber zu meiner eben genannten Kombination.

 

Bringt wiederholtes Zaubern erneuten 2W6 AP-Schaden beim Opfer?

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In dem Zusammenhang habe ich auch eine Frage:

 

Sliebheinn geht davon aus, daß ein Berührungsangriff (EW +4) mit einer Waffe leichten Waffenschaden, also im Falle des angesprochenen Kampfstabes 1W6, verursacht. Ist das tatsächlich so? Ich würde mich freuen! Damit wäre eien solche Konstellation ja immer ein guter Einstieg in einen Kampf, den man dann gleich mit einem 3W6 AP-Schaden beginnen könnte.

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In dem Zusammenhang habe ich auch eine Frage:

 

Sliebheinn geht davon aus, daß ein Berührungsangriff (EW +4) mit einer Waffe leichten Waffenschaden, also im Falle des angesprochenen Kampfstabes 1W6, verursacht. Ist das tatsächlich so? Ich würde mich freuen! Damit wäre eien solche Konstellation ja immer ein guter Einstieg in einen Kampf, den man dann gleich mit einem 3W6 AP-Schaden beginnen könnte.

 

Ja das ist so, siehe Arkanum S.22. (oder Posting #7 ;) )

 

Zu bedenken gibt es da aber noch, das der Zauberer wehrlos ist und der(die) Gegner somit im Falle eines Treffers automatisch schweren Schaden machen. Also bei zwei Gegnern oder einem Gegen mit beidhändigen Kampf bzw. Beschleunigt, kann das tötlich sein.

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  • 3 Monate später...

Hallo zusammen!

 

Mir ist letztens beim Durchschauen der Regeln zu Thaumagralen folgendes aufgefallen:

 

Der Zauber Zaubermacht hat als "Materialkomponente" ein Thaumagral. So weit, so gut.

 

Bei der Beschreibung der Effekte der Thaumagralzauber ist mir allerdings aufgefallen, dass nirgendwo vorgeschrieben ist, dass ein Zauberer, der Zaubermacht zaubern möchte, diesen Zauber zwangsläufig auch auf sein Thaumagral geprägt haben muss.

 

Ein auf ein Thaumagral geprägter Spruch Zaubermacht hat jedoch keine weiteren positiven Auswirkungen neben der Spruchwirkung.

 

Wenn dem so ist: Warum also sollte jemand so :silly: sein, diesen Spruch auf sein Thaumagral zu prägen, wenn alles, was er damit erreicht, der Umstand ist, dass die ABW seines Thaumagrals steigt?

 

Oder seid Ihr der Meinung, dass es für das Anwenden von Zaubermacht zwingende Voraussetzung ist, dass der Zauber auf das Thaumagral geprägt sein muss und dieser Umstand nur aus Versehen nicht deutlich erwähnt wurde?

 

Grüße,

Yarisuma

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Der Spruch "Zaubermacht" kann m.E. nur dann angewendet werden, wenn der Zaubernde ein Thaumagral mit dem aufgeprägten Spruch in den Händen hält.

Dies ergibt sich m.E. aus der Beschreibung der thaumagralfähigen Sprüche auf S. 237. Nach dieser Schilderung kann der Spruch "Zaubermacht" nur mit einem entsprechend präparierten Thaumagral gewirkt werden - dies heißt für mich, der Spruch muß auf das Thaumagral aufgeprägt sein. Sonst kann man den Spruch überhaupt nicht anwenden.

 

Gruß, Glenn

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Der Spruch "Zaubermacht" kann m.E. nur dann angewendet werden, wenn der Zaubernde ein Thaumagral mit dem aufgeprägten Spruch in den Händen hält.

Dies ergibt sich m.E. aus der Beschreibung der thaumagralfähigen Sprüche auf S. 237. Nach dieser Schilderung kann der Spruch "Zaubermacht" nur mit einem entsprechend präparierten Thaumagral gewirkt werden - dies heißt für mich, der Spruch muß auf das Thaumagral aufgeprägt sein. Sonst kann man den Spruch überhaupt nicht anwenden.

 

Gruß, Glenn

 

So sehe ich die Sache auch!

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Der Spruch "Zaubermacht" kann m.E. nur dann angewendet werden, wenn der Zaubernde ein Thaumagral mit dem aufgeprägten Spruch in den Händen hält.

Dies ergibt sich m.E. aus der Beschreibung der thaumagralfähigen Sprüche auf S. 237. Nach dieser Schilderung kann der Spruch "Zaubermacht" nur mit einem entsprechend präparierten Thaumagral gewirkt werden - dies heißt für mich, der Spruch muß auf das Thaumagral aufgeprägt sein. Sonst kann man den Spruch überhaupt nicht anwenden.

 

Gruß, Glenn

 

Absolut richtig und da gibt es wohl keinen Diskussionsspielraum... :dozingoff:

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