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Beschwören eines Beschwörers


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Hallo Solwac,

 

das mit dem untoten Beschwörer finde ich schwierig. Grundsätzlich ist das Zaubertalent an die Anima gebunden [ARK 12] und diese fehlt den Untoten [ARK 12]. Als Ausnahme sind mir nur die Todlosen bekannt und einen solchen zu etwas zu zwingen ist - sportlich... ;)

 

Den Geist eines Beschwörers zu knechten sehe ich dagegen als grundsätzlich unproblematisch an. Allerdings darf der Grad des geknechteten Beschwörers nicht größer als 6 sein [MdS 195] und auch nicht höher als der des knechtenden [MdS 151]. Außerdem verliert der Knecht 1 AP pro halbe Stunde und jede volle Stunde ist ein ABW auf den Knechtschaftsknochen fällig [MdS 151]. Da Beschwörungen gerne etwas länger dauern, sollte man das mit einkalkulieren. Insgesamt sehe ich es also als möglich, aber nicht überragend nützlich an.

 

Nicht funktionieren dürfte übrigens, die Knechtschaft zu kaskadieren, also die eigenen Beschwörerknechte wieder eigene Beschwörer oder andere Wesen knechten zu lassen, da die Geisterknechte mangels Körper keine Knechtschaftsringe oder -knochen tragen können. Aber das nur der Vollständigkeit halber... ;)

 

Liebe Grüße

Saidon

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Vampire sind weitere zauberfähige Untote. :dunno:

 

;)

 

Die körperlichen Einschränkungen von Geistern liegen auf der Hand, Knechtschaft müsste anders umgesetzt werden. Eine Alternative zu Knechtschaft wären Kontrakte.

 

Für mich ist der entscheidende Punkt die Frage, wie weit Beschwörer erst in ihrer untoten/geisterhaften Form etwas lernen konnten oder ob Fähigkeiten aus dem Lebensabschnitt herüber gerettet werden können. Und natürlich allgemeine Meinungen zur Idee von beschworenen Beschwörern.

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Vampire sind weitere zauberfähige Untote. :dunno:[/Quote]

 

Klar, auch einige beseelte Mumien haben meines Wissens spruchähnliche Fertigkeiten. Alle diese Untoten erwerben diese Fertigkeiten aber erst durch den Wechsel zum Untoten-Dasein, während Todlose ihre ursprünglichen magischen Fertigkeiten in ihre untote Existenz hinüberretten - das meinte ich als besonderes Merkmal.

 

Für mich ist der entscheidende Punkt die Frage, wie weit Beschwörer erst in ihrer untoten/geisterhaften Form etwas lernen konnten oder ob Fähigkeiten aus dem Lebensabschnitt herüber gerettet werden können. Und natürlich allgemeine Meinungen zur Idee von beschworenen Beschwörern.

 

Ok, ich war davon ausgegangen, dass der beschworene Beschwörer die Fertigkeiten aus seinem Leben mitbringen soll.

 

Dass ein Geisterknecht im Nachleben noch großartig irdischen Tand lernen kann, halte ich für sehr unwahrscheinlich - dafür dürften seine Aufenthalte in der Welt der Lebenden bedingt durch die AP-Verluste und ausbrennenden Knechtschaftsknochen wohl zu kurz sein.

 

Ein beseelter Untoter könnte natürlich immer noch etwas dazulernen - für einen Todlosen z.B. wohl eine Selbstverständlichkeit. Da bleibt aber die Frage, inwieweit ein Beschwörer einen beseelten Untoten dauerhaft an sich binden kann.

 

Und zusätzlich stellt sich mir die Frage, wenn ja anscheinend eine passende Lernmöglichkeit vorhanden ist, warum der Beschwörer die Sachen dann nicht einfach selbst lernt, statt sie seinem Knecht aufzunötigen... ;)

 

Liebe Grüße

Saidon

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