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Hervorgehobene Antworten

Kurze Beschreibungen haben's manchmal in sich: sie lassen viel zu, PTG 3, S. 116.

Hier ein imho recht absurdes, nichtsdestotrotz sehr wirksames Beispiel, inspiriert von https://www.midgard-forum.de/forum/topic/44010-verteidigungshaltung/#findComment-3839010:

Vor einer Stunde, KoschKosch schrieb:

Hm ich lese das im PTG irgendwie "falsch", denke ich, aber wenn man die Aktion "Verzögern" wählt (sofern man vor dem Gegner dran ist) und dann als verzögerte Aktion die Verteidigungshaltung nennt und als Auslöser den gegnerischen Angriff, dann kann man im Falle des selbigen aktiv abwehren und ansonsten (falls der Angriff nicht kommt) etwas anderes tun.

Man wählt also Verzögern, nennt als Auslöser "wenn mich jemand angreift" und als Aktion "gehe ich in Verteidigungshaltung". Dann geschieht folgendes:

  • wird man angegriffen, darf man eine aktive Abwehr mit z.B. Beweglichkeit (Ausweichen) machen.

  • wird man nicht angegriffen, darf man am Ende der Runde eine andere Aktion, also z.B. auch einen Angriff durchführen.

So "trickst" man die Beschränkung aus, dass man bei einer Verteidigungshaltung eigentlich keinen Angriff mehr machen darf. Da aber ein Angriff am Ende der Runde immer noch besser ist als kein Angriff, wäre man doch doof, wenn man von vorneherein nicht "Verzögern - Verteidigungshaltung" wählt, sondern gleich "Verteidigungshaltung". Im zweiten Fall kann man nämlich keinen Angriff machen, wenn man nicht angegriffen wird, sondern die Aktion dieser Runde verfällt.

Da lassen sich bestimmt noch ähnliche Beispiele für finden. Ob das so im Sinne des Erfinders war?

Das ist nicht der Sinn der Sache, dass man das kombinieren kann, denke ich.

Vielleicht muss man es deutlicher anführen bei der Regel, grundsätzlich funktioniert es aber in jedem Spiel so, dass man für Verteidigungshaltung quasi seinen Zug aufgibt.

Verzögerung soll taktische Möglichkeiten eröffnen, aber keine "exploits".

Theoretisch könnte man in vielen Rollenspielen ein Seil mit einer Keule zerstören, weil nirgends explizit steht, dass es nicht geht.

3 Stunden her, Hornack Lingess schrieb:

Da lassen sich bestimmt noch ähnliche Beispiele für finden. Ob das so im Sinne des Erfinders war?

Ich seh das wie @Rastan

Im Prinzip hast Du recht, aber wenn Du jeglichen Fall beschreiben willst, verzettelst Du Dich und bekommst irre komplizierte Regeln, für die Du ein Studium brauchst.

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