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Die Bindung zwischen Dämon und dem bewachten Objekt auf Midgard wird durch das Ankoral geschaffen. Dementsprechend ist das Ankoral der Ankunftspunkt des Dämons. Ganz sicher ist das Ankoral nicht in der Lage, eine Komplettüberwachung der weiträumigen Umgebung und der dort gedachten Gedanken vorzunehmen, um bei einem lediglich gedachten Verstoß sofort den Dämon zu aktivieren.

 

Wächterdämonen und Ankorale sind keine Schutzgeister. In zahlreichen Situationen sind sie schlicht unbrauchbar, beispielsweise gegen den beschriebenen Fernkampfangriff. Der Dämon greift erst ein (und an), wenn die Handlung ausgeführt wird oder - bei schnellen Handlungen - ausgeführt worden ist. Zwar mag ein Wächterdämon den meuchelnden Fernangreifer hinterher noch zu Klump hauen, allerdings ist es zweifelhaft, ob dies dem dann toten Beschwörer noch Befriedigung verschafft.

 

Jürgen Buschmeier hat einen sehr wichtigen Punkt noch einmal explizit genannt: Der Auftrag muss konkret sein. Je unbestimmter er ist, desto weniger sinnvoll wird er. Völlig ausgeschlossen sind solche Aufträge, bei denen eine Absicht, also nur der Gedanke, eine Handlung auszuführen, auslösendes Kriterium sein soll.

 

Grüße

Prados

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Sobald der Träger des Ankorals tot ist, verschwindet in der Regel auch der Dämon. Zumindest bei Aufträgen wie:

Greife jeden an, der versucht mich mit einer Waffe umzubringen.

In dem Moment in dem der Ankoralträger tot ist,, kann man nichts mehr umbringen, also verschwindet auch der Dämon. Das selbe gilt für Räume. Wenn die Wände eines Raumes erstmal eingerissen sind, besteht da kein Raum mehr, der Auftrag des Dämons geht also ins Leere weil das "zu beschützende Objekt" schon gar nicht mehr besteht. Es fehlt das Bezugsobjekt der Auftragsformulierung, welche erst die Magie auslöst.

 

@Prados: Ich glaube niemand hat hier bis jetzt den Vorschlag gebracht, dass die Handlung im Sinne des Auftrags ein Gedanke sein könnte.

Eine Handlung die gegen eine Vorstellung bzw. einen Gedanken verstößt kann selbstverständlich auslösendes Element sein (zumindest sehe ich nichts, was dagegen spricht). Entscheidend ist nur, dass nicht der Gedanke den Dämon beschwört, sondern dass es tatsächlich eine wie auch immer geartete natürlich Handlung gibt.

 

Mfg Yon

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Nun ja, du hast zumindest vor einigen Seiten Formulierungen vorgeschlagen, in denen Erscheinen und Eingreifen des Dämons vom "Einverständnis" des Geschützten abhängig gemacht werden sollte. Diese Vorschläge halte ich für unzulässig.

 

Grüße

Prados

An diesen Vorschlägen halte ich auch weiterhin fest. Bei diesen Formulierungen ist es trotzdem die Handlung die den Dämon herbeiruft.

 

Weshalb hältst du diese für unzulässig?

 

 

Mfg Yon

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Am Beispiel "Erscheine jedes Mal, wenn jemand meine Frau ohne mein Einverständnis küsst": Hier wird versucht, das Erscheinen des Dämons parallel zu einer Handlung (Kuss) von einer gedanklichen Ablehnung abhängig zu machen.

 

Falls es so gemeint sein sollte, dass der Beschwörer beobachtet, wie jemand seine Frau küsst, er dann sein Missfallen bekundet und der Dämon erst daraufhin erscheint, dann ist der Auftrag in Ordnung.

 

Grüße

Prados

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Gerade im Vergleich zu deinem Beispiel: Warum ist das eine okay, das andere nicht? Was ändert sich für die Magie die den Dämon herholt?

 

Mfg Yon

 

PS: Dein Beispiel würde übrigens nicht funktionieren. Wenn ich mein Missfallen erst nach dem Kuss bekunde und nicht die Gefahr besteht, dass ein erneuter Kuss geschieht, wird der Dämon nicht erscheinen. Ich vermute daher, du meinst die Variante, dass jemand vor dem Kuss schon sein Missfallen bekundet.

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Ich gestehe, dass ich deine Frage möglicherweise nicht verstehe. Was meinst du mit dem einen, was mit dem anderen, meine beiden Beispiele? Dann lautet die Antwort, dass ich dein Beispiel so verstanden habe, dass eine nonverbale Missfallensäußerung (ein Gedanke) des Beschwörers ausreichend ist, um den Dämon erscheinen zu lassen, der Kuss dagegen ist zweitrangig, denn er ist ja letztlich nicht die auslösende Handlung. In meinem Beispiel muss der Beschwörer dieses Missfallen erkennbar äußern, dies stellt also die auslösende Handlung dar. (Das ist der Grund, warum mein Beispiel übrigens funktionieren würde.)

 

Das Problem bei deinen Beispielen ist, dass du zwei Handlungen voneinander abhängig verknüpfen willst.

 

Grüße

Prados

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In meinem Beispiel muss der Beschwörer dieses Missfallen erkennbar äußern, dies stellt also die auslösende Handlung dar

 

Ach interessant!

 

Könnte dann der Beschwörer sein "Mißfallen erkennbar, gegenüber jeglichem Angriff mit Magie oder Waffengewalt oder körperlicher Gewalt" äussern und der Dämon würde dann denjenigen angreifen, auf den sich dieses Mißfallen bezieht?

 

Wenn das die Formulierung ist, die funktionert ... schön.

 

Grüße Merl

Bearbeitet von Merl
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Falls es so gemeint sein sollte, dass der Beschwörer beobachtet, wie jemand seine Frau küsst, er dann sein Missfallen bekundet und der Dämon erst daraufhin erscheint, dann ist der Auftrag in Ordnung.

 

Nur das ich nicht aufs Glatteis gehe ...

Meinst Du hier mit "in Ordnung" das der Dämon erscheint oder meinst Du das der Dämon erscheint und auch tatsächlich den Richtigen angreift.

Bearbeitet von Merl
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Ich gestehe, dass ich deine Frage möglicherweise nicht verstehe. Was meinst du mit dem einen, was mit dem anderen, meine beiden Beispiele? Dann lautet die Antwort, dass ich dein Beispiel so verstanden habe, dass eine nonverbale Missfallensäußerung (ein Gedanke) des Beschwörers ausreichend ist, um den Dämon erscheinen zu lassen, der Kuss dagegen ist zweitrangig, denn er ist ja letztlich nicht die auslösende Handlung. In meinem Beispiel muss der Beschwörer dieses Missfallen erkennbar äußern, dies stellt also die auslösende Handlung dar. (Das ist der Grund, warum mein Beispiel übrigens funktionieren würde.)

 

Das Problem bei deinen Beispielen ist, dass du zwei Handlungen voneinander abhängig verknüpfen willst.

 

Grüße

Prados

Hallo Prados,

 

ich bezog mich, wie von dir vermutet, auf deine beiden Beispiele.

Weder eine nonverbale, noch eine verbale Äußerung des Ankoralträgers kann den Dämon herbeirufen und zum Angriff auf einen Dritten verleiten.

Dein Beispiel, dass ein Beschwörer durch seine eigene Missfallensbekundung das Erscheinen des Dämons (ohne weitere Handlung eines Dritten) bewirken kann, funktioniert nicht.

 

In meiner vorgeschlagenen Formulierung kommt es darauf aber auch nicht an. Denn der "Wille" des Beschwörers ist nicht die Handlung, sondern qualifiziert diese nur.

Zur Erläuterung drei Beispiele.

 

Greife jeden an, der nachts dieses Zimmer betritt.

Auslösende Handlung: Zimmer betreten.

Qualifizierung: Die Handlung muss nachts stattfinden

 

Greife jeden an, der gegen meinen Willen dieses Zimmer betritt.

Auslösende Handlung: Zimmer betreten.

Qualifizierung: Die Handlung muss gegen meinen Willen geschehen.

 

Greife jeden an, der dieses Zimmer betritt, während ich Huluhulu rufe.

Auslösende Handlung: Zimmer betreten.

Qualifizierung: Die Handlung muss während meines Huluhulu-Rufens stattfinden.

 

Mfg Yon

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In meiner vorgeschlagenen Formulierung kommt es darauf aber auch nicht an. Denn der "Wille" des Beschwörers ist nicht die Handlung, sondern qualifiziert diese nur.

Zur Erläuterung drei Beispiele.

 

Greife jeden an, der nachts dieses Zimmer betritt.

Auslösende Handlung: Zimmer betreten.

Qualifizierung: Die Handlung muss nachts stattfinden

 

Auslösende Handlung ist das nächtliche Zimmerbetreten. Es ist eine Handlung unter einer bestimmten Bedingung.

 

 

Greife jeden an, der gegen meinen Willen dieses Zimmer betritt.

Auslösende Handlung: Zimmer betreten.

Qualifizierung: Die Handlung muss gegen meinen Willen geschehen.

 

Auslösende Handlung ist nicht eine vorhanden, sondern zwei.

Woher erkennt der Dämon, daß gegen den Willen betreten werden soll? Doch nur durch aktuelles Bekunden des Beschwörers. Der abwesende Beschwörer kann also nicht mitteilen, daß ihm das gerade missfällt.

 

 

Greife jeden an, der dieses Zimmer betritt, während ich Huluhulu rufe.

Auslösende Handlung: Zimmer betreten.

Qualifizierung: Die Handlung muss während meines Huluhulu-Rufens stattfinden.

 

Auch hier sind zwei Handlungen gefordert. Das Betreten und das Rufen.

 

Ich denke, die Aufträge müssen eindeutig sein und zwar so eindeutig, daß sie ohne Anwesenheit des Beschwörers erfüllt werden können und sie dürfen als Auslöser nicht mehrere Handlungen erforderlich machen.

 

Also könnte z.B. der erste Auftrag auch erweitert und konkretisiert werden auf: Greife jeden an, der nachts im Fackellicht mit bekleideten Füßen dieses Zimmer betritt. (Der Vorteil hier ist, Ameisen, Mäuse usw. werden nicht angegriffen. Nachtteil, Laternenlicht ist kein Fackellicht und barfüßige Diebe werden auch nicht angegriffen.)

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Greife jeden an, der gegen meinen Willen dieses Zimmer betritt.

Auslösende Handlung: Zimmer betreten.

Qualifizierung: Die Handlung muss gegen meinen Willen geschehen.

 

Auslösende Handlung ist nicht eine vorhanden, sondern zwei.

Selbst wenn ein Wille eine Handlung ist (was ich für ziemlich abwegig halte): Die auslösende Handlung (und nur auf die kommt es an) ist das Betreten (gegen den Willen). Daher gilt für mich auch hier:

Es ist eine Handlung unter einer bestimmten Bedingung.

Woher erkennt der Dämon, daß gegen den Willen betreten werden soll? Doch nur durch aktuelles Bekunden des Beschwörers. Der abwesende Beschwörer kann also nicht mitteilen, daß ihm das gerade missfällt.

Muss er nicht. Warum er das nicht muss, habe ich ein paar Postings weiter oben erläutert.

 

Greife jeden an, der dieses Zimmer betritt, während ich Huluhulu rufe.

Auslösende Handlung: Zimmer betreten.

Qualifizierung: Die Handlung muss während meines Huluhulu-Rufens stattfinden.

 

Auch hier sind zwei Handlungen gefordert. Das Betreten und das Rufen.

 

Ich denke, die Aufträge müssen eindeutig sein und zwar so eindeutig, daß sie ohne Anwesenheit des Beschwörers erfüllt werden können und sie dürfen als Auslöser nicht mehrere Handlungen erforderlich machen.

 

Also könnte z.B. der erste Auftrag auch erweitert und konkretisiert werden auf: Greife jeden an, der nachts im Fackellicht mit bekleideten Füßen dieses Zimmer betritt. (Der Vorteil hier ist, Ameisen, Mäuse usw. werden nicht angegriffen. Nachtteil, Laternenlicht ist kein Fackellicht und barfüßige Diebe werden auch nicht angegriffen.)

Hier liegen tatsächlich zwei natürliche Handlungen vor. Für den Ankoral interessant ist aber nur, dass die auslösende Handlung stattfindet (das Betreten) und das alle anderen Bedingungen (das Hulululu oder die nächtliche Stunde) vorliegen. Bei einem Ankoral kann es nur eine auslösende Handlung geben, die lediglich durch zusätzliche Bedingungen erweitert werden kann.

Warum nun nachts oder barfuß eine solche Bedingung sein soll, gegen den Willen oder "während des Hulululu Rufens" nicht, ist mir nicht ersichtlich.

Nur weil eine Bedingung von einer Handlung oder vom Willen des Beschwörers abhängt, ist sie trotzdem noch eine Bedingung.

 

Mfg Yon

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1. Greife jeden an, der dieses Zimmer betritt, während ich Huluhulu rufe.

2. Greife jeden an, der gegen meinen Willen dieses Zimmer betritt.

 

Woher weiß der Dämon, der in seiner Heimatwelt weilt, daß der Beschwörer im Ikengabecken gerade Huluhulu brüllt oder sein Missfallen bekundet, während in seinem Haus in Argyra jemand dieses Zimmer betritt?

 

Laut MdS S.148 bindet ein Ankoral den Dämon an die Welt Midgard und seinen Auftrag. Und der Ankoral muss im zu bewachenden Zimmer sein.

Wie also soll der Beschwörer da noch eine zusätzliche Verbindung zum Dämon haben, daß der Dämon den Huluhuluschrei oder die Missfallensbekundung hört?

 

Die Bedingung muss am Ort des Ankoral erfüllt werden können. Entweder ist der Beschwörer also anwesend und aufmerksam oder gewarnt oder ziemlich bescheuert.

Ist er anwesend, kann er rufen, seinen Unmut äußern. Verreist er, wird sein Ruf/Unwillen nicht gehört.

 

Interessant finde ich die Aufträge aus dem MdS:

"Greife alle mindestens gnomengroße Wesen an, die die Schwelle zu meinem Studierzimmer überschreiten." (Kriechen hilft, aber auch erin Limbotänzer könnte erfolgreich sein.)

"Greife an, sobald ein Mann die Lippen der schönen Helena küsst." (Eine Frau, ein Knabe dürfen küssen. Ein Mann eben nur nicht die Lippen.)

"Greife an, sobald jemand eine Waffe gegen mich zieht." (Dumm, wenn es ein spielendes Kind mit Holzschwert ist.)

"Greife an, sobald jemand mein Eigentum aus meinem Haus entfernt." (Blöd, wenn der Diener Vorhänge in die Reinigung gibt. Oder wenn es Diebesgut ist, das jemand anderes Eigentum ist.)

 

 

Es sind nicht unbedingt kluge Aufträge, aber sie sind eindeutig und es müssen keine zwei Dinge von unterschiedlichen Personen erfüllt sein. In deinen Beispielen sind es die Willensbekundung oder der Ruf des Beschwörers und das Betreten des Zimmers.

 

Hingegen sind die Anforderungen in den MdS-Aufträgen Eigenschaften der jeweiligen Wesen oder generell Präzisierungen (Mann, Lippen, mein Eigentum, Größe der anzugreifenden Wesen, Waffe gegen wen).

 

Nachts präzisiert den Zeitpunkt, bekleidete Füße schränkt die Zahl der anzugreifenden Wesen ein genau wie "gnomengroß" aus dem MdS.

 

"Huluhulu" muss hingegen vom Beschwörer aktiv gerufen werden, genau wie die Willenbekundung.

 

Um es deutlich zu sagen. Ich finde deine Aufträge sind zuzulassen, aber sie wöürden von mir gnadenlos als SL gegen dichc eingesetzt, weil sie nicht eindeutig sind.

Als SL brauche ich klare Anhaltspunkte, wann der Dämon was zu tun hat.

Also meine Frage: Woher weiß der Dämon, was missfällt oder ob Huluhulu gerufen wird. Erst dann kann ich entscheiden, ob du eine Chance hättest, diese beiden Befehle deinem Wunsch gemäß bei mir einzusetzen.

 

@alle:

Mal generell zur Diskussion, auch wenn ich einige Standpunkte, z. B. Merls (Gemeinsames Erarbeiten schwammiger Formulierungen oder besser Nichtformulierungen) oder Yon Attans Beispiele nicht verstehe/nachvollziehen kann, hilft mir die Diskussion durchaus, andere Blickwinkel auszuprobieren.

 

Momentan beharre ich aber noch auf der Forderung, klare und eindeutige Formulierungen als SL hören/lesen zu wollen, die vor Ort vom Dämon beurteilt werden können.

 

Ich hoffe, es läuft hier weiterhin so entspannt, daß sich niemand ernsthaft auf den Schlips getreten fühlt.

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Yon, was unterscheidet dein drittes Beispiel von meinem, das du als nicht funktionsfähig ablehnst?

Dein Beispiel, dass ein Beschwörer durch seine eigene Missfallensbekundung das Erscheinen des Dämons (ohne weitere Handlung eines Dritten) bewirken kann, funktioniert nicht.

Der Unterschied (zumindest so wie ich dein Beispiel verstanden habe - daher auch der Zusatz in Klammern) ist, dass du auf die Missfallensäußerung des Ankoralträgers als Auslösehandlung abstellst. Da aber derjenige, der die Auslösungshandlung vollzieht, das Opfer des Dämons wird, kann ich durch eine eigene "Auslösungshandlung" nicht bewirken, dass eine dritte Person angegriffen wird. Selbstverständlich kann ich durch eigenes Verhalten Bedingungen schaffen, durch die der Dritte eine Auslösungshandlung begeht (z.B. in dem ich dem anderen die Schuhe ausziehe, wenn die Auslösungshandlung ist, dass jeder angegriffen wird, der barfuß in diesem Zimmer läuft, oder eben in dem ich etwas sage oder denke was als zusätzliche Bedingung definiert wurde.

 

Mfg Yon

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Ich ging davon aus, dass es um das Beispiel "Greife jeden an, der meine Frau gegen meinen Willen küsst" geht. Du möchtest das von einer gedanklichen Willensbekundung abhängig machen (in deinem zweiten Zimmerbeispiel ja ebenfalls wieder), ich bin der Meinung, dass eine solche nicht erkennbare Willensäußerung nicht ausschlaggebend für das Erscheinen des Dämons sein kann.

 

Aber sei's drum, das ist mein letzter Beitrag in diesem Strang.

 

Grüße

Prados

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In meinem Beispiel muss der Beschwörer dieses Missfallen erkennbar äußern, dies stellt also die auslösende Handlung dar.

 

Damit ist das jetzt richtig verstehe. Die auslösende Handlung muss nicht von der Person, welche angegriffen werden soll, ausgeführt werden?

Ist das "Konsens"?

 

Grüße Merl

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Yon, was unterscheidet dein drittes Beispiel von meinem, das du als nicht funktionsfähig ablehnst?

Dein Beispiel, dass ein Beschwörer durch seine eigene Missfallensbekundung das Erscheinen des Dämons (ohne weitere Handlung eines Dritten) bewirken kann, funktioniert nicht.

Der Unterschied (zumindest so wie ich dein Beispiel verstanden habe - daher auch der Zusatz in Klammern) ist, dass du auf die Missfallensäußerung des Ankoralträgers als Auslösehandlung abstellst. Da aber derjenige, der die Auslösungshandlung vollzieht, das Opfer des Dämons wird, kann ich durch eine eigene "Auslösungshandlung" nicht bewirken, dass eine dritte Person angegriffen wird. Selbstverständlich kann ich durch eigenes Verhalten Bedingungen schaffen, durch die der Dritte eine Auslösungshandlung begeht (z.B. in dem ich dem anderen die Schuhe ausziehe, wenn die Auslösungshandlung ist, dass jeder angegriffen wird, der barfuß in diesem Zimmer läuft, oder eben in dem ich etwas sage oder denke was als zusätzliche Bedingung definiert wurde.

 

Mfg Yon

 

Du musst aber doch beim Auftrag die Bedingungen nennen und nicht zwischendurch noch - gerade wenn der Dämon erscheint und der Beschwörer nicht anwesend ist - eine zudsätzliche Kontrollinstanz haben.

 

So lässt sich dein Beispiel möglicherweise nämlich lesen.

 

Wenn jemand ohne Beschwörers Einverständnis den Raum betritt, folgte bei mir als SL:

SL: "Vor euch materialisiert ein Wächterdämon." EW: Zauberkunde etc. sind erfolgreich.

S1: "Hallo Wächter, wie lautet dein Auftrag?"

SL: "Geht dich nichts an!" oder "Jeden angreifen, der hier ohne das Einverständnis des Beschwörers rein will."

S1: "Hat der Beschwörer dir gesagt, daß wir hier nicht rein dürfen?"

SL: "Nein, er hat es aber auch nicht erlaubt."

S2: "Also mir hat er das erlaubt."

SL: "Davon weiß ich nichts."

S2: "Dann geh ihn doch fragen."

SL: "Ich frage ihn, wenn er mal wieder da ist, ob du hier reindarfst."

 

Vielleicht lässt sich der Dämon auch mit einer hübschen Waffe oder einem tollen Schmuckstück bestechen oder glaubt die Lüge einfach?

Vielleicht fragt der Dämon aber auch einfach nur: "Habt ihr die Erlaubnis des Beschwörers hier eintreten zu dürfen?"

Oder: "Chef, dürfen die hier rein? Keine Antwort heißt wohl Zustimmung. Bitte bedient euch."

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1. Greife jeden an, der dieses Zimmer betritt, während ich Huluhulu rufe.

2. Greife jeden an, der gegen meinen Willen dieses Zimmer betritt.

 

Woher weiß der Dämon, der in seiner Heimatwelt weilt, daß der Beschwörer im Ikengabecken gerade Huluhulu brüllt oder sein Missfallen bekundet, während in seinem Haus in Argyra jemand dieses Zimmer betritt?

Der Dämon muss das nicht wissen. Der Dämon wird durch die Magie automatisch herbeigeholt, wenn jemand kurz davor ist, die auslösende Handlung zu begehen. Die Magie (zumindest so wie ich sie mir vorstelle) ist in Hinblick auf dieses "kurz davor Stehen" auch unfehlbar - erkennt also, ob nur augenscheinlich oder tatsächlich die Gefahr droht, dass die Handlung vollzogen wird.

 

Laut MdS S.148 bindet ein Ankoral den Dämon an die Welt Midgard und seinen Auftrag. Und der Ankoral muss im zu bewachenden Zimmer sein.

Sehe ich genauso.

Wie also soll der Beschwörer da noch eine zusätzliche Verbindung zum Dämon haben, daß der Dämon den Huluhuluschrei oder die Missfallensbekundung hört?

Der Beschwörer hat keine weitergehende Verbindung zum Dämon als die nackten Füße aus deinem Beispiel oder das Eigentum (also eine Sacheigenschaft) aus dem Beispiel im MdS.

 

Der Auftrag könnte genauso gut lauten:

Greife jedes Wesen an, dass diesen Raum betritt, während irgendjemand Hululu schreit.

 

Die Bedingung muss am Ort des Ankoral erfüllt werden können. Entweder ist der Beschwörer also anwesend und aufmerksam oder gewarnt oder ziemlich bescheuert.

Ist er anwesend, kann er rufen, seinen Unmut äußern. Verreist er, wird sein Ruf/Unwillen nicht gehört.

Das ist eine interessante Annahme. Würdest du einen Auftrag zulassen wie:

 

Greife jedes Wesen an, dass dieses Zimmer betritt, während der Thaumaturg Corwin in Corrinis ist

 

"Greife alle mindestens gnomengroße Wesen an, die die Schwelle zu meinem Studierzimmer überschreiten." (Kriechen hilft, aber auch erin Limbotänzer könnte erfolgreich sein.)

Nach allgemeiner Sprachgebrauch würde ich die Größe eines Wesens nicht anhand der momentanen Körperhaltung, sondern anhand der Gesamtlänge des Körpers bestimmen. Wenn der Auftrag etwas unformuliert wird, würde deine Auslegung aber gut funktionieren:

Greife alle Wesen an, deren Kopf höher als 1 Meter vom Boden weg ist während sie das Studierzimmer betreten.

 

Es sind nicht unbedingt kluge Aufträge, aber sie sind eindeutig und es müssen keine zwei Dinge von unterschiedlichen Personen erfüllt sein. In deinen Beispielen sind es die Willensbekundung oder der Ruf des Beschwörers und das Betreten des Zimmers.

Hingegen sind die Anforderungen in den MdS-Aufträgen Eigenschaften der jeweiligen Wesen oder generell Präzisierungen (Mann, Lippen, mein Eigentum, Größe der anzugreifenden Wesen, Waffe gegen wen).

Wie würdest du (bei dem Eigentumsauftrag aus MdS) folgendes Beispiel behandeln:

Ein Dieb steigt in das geschützte Haus ein und entwendet ein Schwert. Was vor Ort niemand weiß (weder der Dieb, noch das Hauspersonal, noch der Dämon): Drei Stunden vorher habe ich in einer anderen Stadt das Eigentum an diesem Schwert wirksam im Rahmen eines Handelsgeschäfts übertragen. Das Schwert steht also nicht mehr in meinem Eigentum, als der Dieb kommt. Erscheint der Dämon?

 

 

"Huluhulu" muss hingegen vom Beschwörer aktiv gerufen werden, genau wie die Willenbekundung.

Eigentum ist auch nichts, was von ungefähr kommt, sondern auch etwas was man aktiv begründen muss.

 

Um es deutlich zu sagen. Ich finde deine Aufträge sind zuzulassen, aber sie wöürden von mir gnadenlos als SL gegen dichc eingesetzt, weil sie nicht eindeutig sind.

Als SL brauche ich klare Anhaltspunkte, wann der Dämon was zu tun hat.

Also meine Frage: Woher weiß der Dämon, was missfällt oder ob Huluhulu gerufen wird. Erst dann kann ich entscheiden, ob du eine Chance hättest, diese beiden Befehle deinem Wunsch gemäß bei mir einzusetzen.

Der Dämon weiß das, da er laut MdS

a.) spürt, wenn jemand kurz davor ist, die auslösende Handlung zu begehen

b.) er überhaupt nur dann nach Midgard versetzt wird, wenn die auslösende Handlung begangen werden kann

 

@alle:

Mal generell zur Diskussion, auch wenn ich einige Standpunkte, [..] nicht verstehe/nachvollziehen kann, hilft mir die Diskussion durchaus, andere Blickwinkel auszuprobieren.

 

[..]

 

Ich hoffe, es läuft hier weiterhin so entspannt, daß sich niemand ernsthaft auf den Schlips getreten fühlt.

Sehe ich ganz genauso. :thumbs:

 

Mfg Yon

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Hmm so langsam wird es schwierig. Ich habe das Gefühl, jeder geht von unterschiedlichen Situationen aus.

 

Ich fasse mal ein paar mögliche Rahmenbedingungen zusammen:

 

1. Der Dämon erscheint immer beim Ankoral, da dieses die Verbindung zu Midgard darstellt.

2. Der Dämon kann als einzige Handlung "angreifen" durchführen.

3. Durch Dritte (also dem Beschwörer selbst) kann eine auslösende Handlung durchgeführt werden.

4. Es gibt keine Begrenzung in der Länge der Formulierung.

 

Wäre das eine Grundlage für weitere Diskussionen?

 

Grüße Merl

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Yon, was unterscheidet dein drittes Beispiel von meinem, das du als nicht funktionsfähig ablehnst?

Dein Beispiel, dass ein Beschwörer durch seine eigene Missfallensbekundung das Erscheinen des Dämons (ohne weitere Handlung eines Dritten) bewirken kann, funktioniert nicht.

Der Unterschied (zumindest so wie ich dein Beispiel verstanden habe - daher auch der Zusatz in Klammern) ist, dass du auf die Missfallensäußerung des Ankoralträgers als Auslösehandlung abstellst. Da aber derjenige, der die Auslösungshandlung vollzieht, das Opfer des Dämons wird, kann ich durch eine eigene "Auslösungshandlung" nicht bewirken, dass eine dritte Person angegriffen wird. Selbstverständlich kann ich durch eigenes Verhalten Bedingungen schaffen, durch die der Dritte eine Auslösungshandlung begeht (z.B. in dem ich dem anderen die Schuhe ausziehe, wenn die Auslösungshandlung ist, dass jeder angegriffen wird, der barfuß in diesem Zimmer läuft, oder eben in dem ich etwas sage oder denke was als zusätzliche Bedingung definiert wurde.

 

Mfg Yon

 

Du musst aber doch beim Auftrag die Bedingungen nennen und nicht zwischendurch noch - gerade wenn der Dämon erscheint und der Beschwörer nicht anwesend ist - eine zudsätzliche Kontrollinstanz haben.

 

So lässt sich dein Beispiel möglicherweise nämlich lesen.

 

Wenn jemand ohne Beschwörers Einverständnis den Raum betritt, folgte bei mir als SL:

SL: "Vor euch materialisiert ein Wächterdämon." EW: Zauberkunde etc. sind erfolgreich.

S1: "Hallo Wächter, wie lautet dein Auftrag?"

SL: "Geht dich nichts an!" oder "Jeden angreifen, der hier ohne das Einverständnis des Beschwörers rein will."

S1: "Hat der Beschwörer dir gesagt, daß wir hier nicht rein dürfen?"

SL: "Nein, er hat es aber auch nicht erlaubt."

S2: "Also mir hat er das erlaubt."

SL: "Davon weiß ich nichts."

S2: "Dann geh ihn doch fragen."

SL: "Ich frage ihn, wenn er mal wieder da ist, ob du hier reindarfst."

 

Vielleicht lässt sich der Dämon auch mit einer hübschen Waffe oder einem tollen Schmuckstück bestechen oder glaubt die Lüge einfach?

Vielleicht fragt der Dämon aber auch einfach nur: "Habt ihr die Erlaubnis des Beschwörers hier eintreten zu dürfen?"

Oder: "Chef, dürfen die hier rein? Keine Antwort heißt wohl Zustimmung. Bitte bedient euch."

 

Eine Anmerkung: Der Wächterdämon muss seinen Auftrag auf jeden Fall nennen.

 

Bezüglich des weiteren Gesprächs: Laut MdS spürt der Dämon, wenn jemand die auslösende Handlung begehen will bzw. kurz davor steht - auch dann, wenn einzelne Bedingungen für den Dämon gar nicht mit normalen, nichtmagischen Mitteln nachprüfbar sind (der Dämon in den Katakomben weiß möglicherweise auch nicht, ob draußen gerade Tag oder Nacht ist). Die Bedingungen für den Anfang seiner Handlung müssen für ihn aber auch nicht offensichtlich erkennbar sein, da er spürt ob die Bedingungen vorliegen oder nicht. Jegliche Versuche, den Dämon durch Bestechung oder Überredungskunst von etwas anderem zu überzeugen sind daher zum Scheitern verurteilt. Solange objektiv alle maßgeblichen Bedingungen vorliegen, spürt der Dämon das.

 

Mfg Yon

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In meinem Beispiel muss der Beschwörer dieses Missfallen erkennbar äußern, dies stellt also die auslösende Handlung dar.

 

Damit ist das jetzt richtig verstehe. Die auslösende Handlung muss nicht von der Person, welche angegriffen werden soll, ausgeführt werden?

Ist das "Konsens"?

 

Grüße Merl

 

Es muss eine auslösende Handlung geben, entweder den Kuss vgl. MdS S. 148 (Schöne Helena) oder das geäußerte Missfallen. Beides wäre eine zusätzliche Kontrollinstanz, nach der ich beim erfolgten Kuss immer entscheiden kann, ob der Dämon erscheinen soll oder nicht.

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