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comment_1547355

In den Regeln habe ich nichts zu kampferprobten Pferden gefunden, daher mein Vorschlag:

 

Ist ein Pferd nicht kampferprobt, versucht es in einem Kampf, zu fliehen. Dem Reiter muss also in jeder Runde ein EW:Reiten gelingen, um das zu verhindern. Auf einem kampferprobten Pferd kann ein Reiter, der Kampf zu Pferd beherrscht, außerdem zusätzliche Aktionen ausführen (siehe Reiterkampf).

 

Es handelt sich um eine Ausbildung, die analog wie die Ausbildung zu einem Reitpferd oder Schlachtross mit einem EW:Abrichten dargestellt werden müsste. Im Gegensatz zum Schlachtross kämpft ein kampferprobtes Pferd jedoch nicht mit.

 

Theoretisch müsste man auch ein Packpferd kampferprobt machen können. Dann läuft es im Kampf nicht weg, sondern bleibt stehen. Aber dafür ist wohl die Ausbildung im Verhältnis zum Wert eines Packpferdes zu teuer.

 

Viele Grüße

Ticaya

comment_1547366

Ein kampferprobtes Pferd ist zum Kampf ausgebildet. Unter diesem Punkt findest du im DFR ab der Seite 257 einige Eigenschaften, die ein solches Pferd im Kampf aufbieten kann, z.B. Zuschläge auf WW:Abwehr und WW:Resistenz gegen Umgebungsmagie, sofern man mit dem kampferprobten Pferd auch noch vertraut ist. Außerdem scheut es seltener.

 

Die Ausführungen von Ticaya stimmen damit leidet nicht so ganz überein.

 

Grüße

Prados

Bearbeitet ( von Prados Karwan)

comment_1547398
Was kostet es, ein Reitpferd zu einem kampferprobten Reitpferd ausbilden zu lassen?

 

Hi

Die Ausbildung von Tieren wird unter der Fertigkeit Abrichten behandelt (DFR S. 123 ff.)

Dabei wird erwähnt, dass ein unausgebildetes Tier die Häflte des normalen Preises kostet. Daraus wage ich den Schluss zu ziehen, dass eine nachträgliche Ausbildung preislich in etwa bei der Hälfte des Neupreises des Tieres anzusiedeln ist (und zwar nicht bei dem unausgebildeten Tier sondern bei der Hälfte des Preises von dem ausgebildeten Tier.)

Um also ein normales Reitpferd zu einem kampferprobten ausbilden zu lassen würden 150 GS aufwärts anfallen.

 

 

Mfg Yon

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