Slüram Geschrieben 17. Mai 2009 report Geschrieben 17. Mai 2009 Moin Leute, in unser heutigen Spielsitzung hat sich eine Regelfrage ergeben, die wir mit Hilfe des Grundregelwerkes nicht abschliessend klären konnten: S.308 Grundregelwerk wird zwar der Schaden, Nebenwirkungen und entstehende Mali, den der Paralysierte durch den Beschuss hinnehmen muss geregelt, was aber nicht geregelt ist ist die DAUER der Paralysierung. Konkrete Frage: Wie wird die Dauer der Paralyse festgelegt?
Olafsdottir Geschrieben 17. Mai 2009 report Geschrieben 17. Mai 2009 Regelheft, S. 255: Mindestens 30 Minuten, dann und in zehnminütigen Abständen EW:Resistenz. Rainer
Slüram Geschrieben 17. Mai 2009 Autor report Geschrieben 17. Mai 2009 Regelheft, S. 255: Mindestens 30 Minuten, dann und in zehnminütigen Abständen EW:Resistenz. Rainer Danke! Jetzt stellt sich mir dann aber sofort beim Lesen der Seite 255 die Frage: Wie entscheidet man, ob jemand bei einem Treffer aus einer Paralysewaffe völlig oder teilweise Paralysiert ist?
Olafsdottir Geschrieben 17. Mai 2009 report Geschrieben 17. Mai 2009 Wie bei jeder anderen Waffe auch: Indem man sich auf S. 248 über leichte und schwere Treffer schlau macht. Rainer
Slüram Geschrieben 17. Mai 2009 Autor report Geschrieben 17. Mai 2009 Wie bei jeder anderen Waffe auch: Indem man sich auf S. 248 über leichte und schwere Treffer schlau macht. Rainer Nochmals Danke! für die schnelle und erschöpfende Antwort:wave:
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