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Zaubermacht und Großes Siegel


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Und noch eine Frage:

 

Zaubermacht und Großes Siegel.. Kann ersteres auf letzteres angewandt werden?

 

In diesem speziellen Fall soll das Siegel aktiv vom Zauberer ausgelöst werden.

 

Nachrangig interessant: wann muss die Zaubermacht wirksam sein? beim Erstellen des großen Siegels oder beim Auslösen?

 

 

ps.: sehe grad, daß das vielleicht nicht ganz der richtige Strang ist....

 

Moderation :

deswegen wurde der Beitrag auch ausgelagert und in einen eigenen Strang geschoben

 

Grüße vom Modfeuer

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

Bearbeitet von Blaues_Feuer
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Das ist so nicht ganz richtig, schließlich erhält der Zauberer durch Zaubermacht auf +2 auf seinen EW:Zaubern und er spart 1 AP je Zauber. Große Siegel sind auch nur Zauber. Wenn das Siegel innerhalb der Wirkungsdauer von Zaubermacht (immerhin 1 h) ausgelöst wird, erhält der Zauberer +2 auf seinen EW:Zaubern und spart 1 AP.

 

Gruß

Shadow

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Auf das Siegel kann man keine Zaubermacht wirken.

Zaubermacht wirkt auf einen Zauberer mit den von Shadow aufgeführten Auswirkungen.

 

Interessant ist hier eigentlich der EW + 2.

 

Denn wirkt auf den Zauberer eine Zaubermacht während er ein Siegel verzaubert so erhält er ein +2 auf die Verzauberung.

(Zaubermacht muss in dem Moment wirksam sein in dem der Wurf fällig wird)

Also steigt der Wert, gegen den bei Auslösung jemand resistieren müsste, um 2. Oder?

 

Folge nein Zaubermacht kann nicht auf ein Siegel angewand werden aber die Auswirkungen von Zaubermacht die dem Zauberer zu Gute kamen werden im Siegel konserviert bis es ausgelöst wird.

 

So würde ich das handhaben und verstehen!

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Ja, das mit den EW +2 ist ja auch das interessantere.

 

Wobei rein logisch Zaubermacht aktiv sein sollte, wenn das Siegel angelegt und die AP bezahlt werden.

Das der EW Zaubern erst beim Auslösen geworfen wird, ist ja eigentlich nur der Tatsache geschuldet, daß der

Zauberer nicht wissen kann, ob er bei der Anlage Erfolg hatte oder nicht.

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Ja, das mit den EW +2 ist ja auch das interessantere.

 

Wobei rein logisch Zaubermacht aktiv sein sollte, wenn das Siegel angelegt und die AP bezahlt werden.

Das der EW Zaubern erst beim Auslösen geworfen wird, ist ja eigentlich nur der Tatsache geschuldet, daß der

Zauberer nicht wissen kann, ob er bei der Anlage Erfolg hatte oder nicht.

 

 

"Wobei rein logisch Zaubermacht aktiv sein sollte, wenn das Siegel angelegt und die AP bezahlt werden."

Korrekt so würde ich es auch auffassen.

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Mit Zaubermacht kann man Zaubersprüche besser zaubern, also sowohl Große Siegel als auch Schutzrunen (problematisch wegen der langen Herstellungsdauer von drei Stunden) und Thaumagramme. In allen Fällen wirkt der Thaumaturg aktiv Magie, nur wegen der Spannung bzw. Praktikabilität werden die Erfolgswürfe fürs Zaubern im Fall von Schutzrunen und Thaumagrammen erst im Moment des Auslösens gewürfelt (ARK, S. 214 und 218). Daraus folgt, recht pragmatisch, für den notwendigen Wirkzeitpunkt von Zaubermacht: Der Zauberer erhält dann +2 auf seinen EW:Zaubern, wenn auch zum Zeitpunkt des AP-Verlustes die Zaubermacht wirkt (Große Siegel) oder gewirkt hat (Thaumagramme; möglicherweise auch Schutzrunen, s.o.).

 

Grüße

Prados

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  • 4 Wochen später...
Mit Zaubermacht kann man Zaubersprüche besser zaubern, also sowohl Große Siegel als auch Schutzrunen (problematisch wegen der langen Herstellungsdauer von drei Stunden) und Thaumagramme. In allen Fällen wirkt der Thaumaturg aktiv Magie, nur wegen der Spannung bzw. Praktikabilität werden die Erfolgswürfe fürs Zaubern im Fall von Schutzrunen und Thaumagrammen erst im Moment des Auslösens gewürfelt (ARK, S. 214 und 218). Daraus folgt, recht pragmatisch, für den notwendigen Wirkzeitpunkt von Zaubermacht: Der Zauberer erhält dann +2 auf seinen EW:Zaubern, wenn auch zum Zeitpunkt des AP-Verlustes die Zaubermacht wirkt (Große Siegel) oder gewirkt hat (Thaumagramme; möglicherweise auch Schutzrunen, s.o.).

 

Grüße

Prados

 

Ist das deine Interpretation oder darf das als "offiziell" angesehen werden? Denn Interprtationsspielraum wäre hier schon vorhanden. Denn eigentlich (magietheoretisch) wird die Magie ja gewirkt, wenn der Th das grosse Siegel aufträgt. Das heisst der Zustand des Zauberers währnd des Auslösens spielt keine Rolle.

Sonst müsste man ja daraus folgern, das ein grosses Siegel nicht ausgelöst wird, wenn der Th bewusstlos ist oder schläft. Er kann zu dem Zeitpunkt ja nicht zaubern...:confused:

 

Grüsse,

Silk

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@ Silk:

Nichts anderes sagt Prados.

Zaubermacht wirkt zum Zeitpunkt des Zauberns.

Gezaubert wird, wenn das Siegel vollendet wird, und dann werden auch sofort die AP abgezogen.

Daraufhin liegt das Siegel da und wartet.

Nur aus dramaturgischen Gründen wird als letztes Spannungselement der EW beim Auslösen gewürfelt.

 

Alles andere wäre ja auch völliger Bullshit!

Dann würde ja ein Th mitten in der Arbeit zusammenbrechen, nur weil eines seiner gewerblichen Siegel hochgegangen ist.

Was wäre denn das für ein selbstmörderischer Beruf?

 

Bleibt die Frage, wer sich an die +2 erinnern soll, Sp oder SL? :plain:

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