Zu Inhalt springen

Hervorgehobene Antworten

Erstellt

Hallo,

für die Herstellungskosten von mag. Atrafakten nach M4 gilt ja:

"Artefakt: 300 * Stufe / ABW EP und EP * 10 GS" (Ark. S 269)

 

Meine Frage: Wenn man ein Einwegartefakt schaffen möchte kann die ABW doch beliebig hoch sein oder darf die ABW 100 nicht überschreiten?

In den Regeln habe ich leider hierüber nichts gefunden.

 

Für Regeln oder Meinungen die dies Problem beheben wäre ich dankbar

 

Lux

Hallo Lux!

 

Wenn man ein Einwegartefakt schaffen möchte kann die ABW doch beliebig hoch sein oder darf die ABW 100 nicht überschreiten?
Naja, bei den meisten Artefakten wird zuerst ein Prüfwurf auf die Ausbrennwahrscheinlichkeit fällig, bevor die Wirkung eintritt (MIDGARD - Das Arkanum, Seite 38). Das würde ich vor allem auch bei "Einwegartefakten" so handhaben.

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

  • Ersteller

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

 

Damit kann dieses Thema geschlossen werden.

Erstelle ein Konto, um zu kommentieren

Kürzlich Online 0

  • Kein Mitglied betrachtet die Seite.

Wichtige Informationen

Wir setzen Cookies, um die Benutzung der Seite zu verbessern. Du kannst die zugehörigen Einstellungen jederzeit anpassen. Ansonsten akzeptiere bitte diese Nutzung.

Browser-Push-Nachrichten konfigurieren

Chrome (Android)
  1. Klicke das Schloss-Symbol neben der Adressleiste.
  2. Klicke Berechtigungen → Benachrichtigungen.
  3. Passe die Einstellungen nach deinen Wünschen an.
Chrome (Desktop)
  1. Klicke das Schloss-Symbol in der Adresszeile.
  2. Klicke Seiteneinstellungen.
  3. Finde Benachrichtigungen und passe sie nach deinen Wünschen an.