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comment_801111

Hallo,

für die Herstellungskosten von mag. Atrafakten nach M4 gilt ja:

"Artefakt: 300 * Stufe / ABW EP und EP * 10 GS" (Ark. S 269)

 

Meine Frage: Wenn man ein Einwegartefakt schaffen möchte kann die ABW doch beliebig hoch sein oder darf die ABW 100 nicht überschreiten?

In den Regeln habe ich leider hierüber nichts gefunden.

 

Für Regeln oder Meinungen die dies Problem beheben wäre ich dankbar

 

Lux

comment_801123

Hallo Lux!

 

Wenn man ein Einwegartefakt schaffen möchte kann die ABW doch beliebig hoch sein oder darf die ABW 100 nicht überschreiten?
Naja, bei den meisten Artefakten wird zuerst ein Prüfwurf auf die Ausbrennwahrscheinlichkeit fällig, bevor die Wirkung eintritt (MIDGARD - Das Arkanum, Seite 38). Das würde ich vor allem auch bei "Einwegartefakten" so handhaben.

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

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