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comment_2325399

Laut Kodex (S. 63/64) wird das Auge (bzw. Ohr) durch eine Verletzung dauerhaft in Mitleidenschaft gezogen und der Betroffene erhält den Nachteil eines von Geburt an Kurzsichtigen, bzw. Schwerhörigen (-2 auf den entsprechenden EW:Wahrnehmung).

 

Wie sieht das nun bei mehrmaliger Verletzung aus?

Addiert sich der Nachteil auf, also bei zweimaliger Verletzung -4 auf den EW:Wahrnehmung?

Oder ist der Abzug -2 eine absolute Untergrenze?

comment_2325487

Ich glaube nicht dass ich dafür feste Regeln haben will. Einerseits halte ich nichts davon aus den SC körperliche Wracks zu machen, andererseits wird man schwer genug am Auge verletzt verliert man ein Auge, wird man später auch am zweiten Auge verletzt kann es sein, dass man erblindet.

comment_2325593

Klingt logisch, und macht sicherlich Sinn das so zu spielen. In einer Meinungsfrage würde ich Dir recht geben. Aber es war ja eine Regelfrage. Die Regeln sind nur ein Leitfaden. Es ist dann auch schwierig Dinge damit zu regeln, die eine sehr geringe Eintrittswahrscheinlichkeit haben. Wenn jemand Zeit und Lust hat, dann kann er das ja mal ausrechnen (2 x kritischer Augentreffer 90-93 aufs gleiche Auge).

 

Der oben von mir genannte Ausnahmefall ist eigentlich auch schon nicht beschrieben. Man würde immer in den Status eines von Geburt Kurzsichtigen versetzt. Und um es zu vervollständigen. Wenn jemand bereits vorher ein von Geburt Kurzsichtiger ist, dann macht ihm der kritische Treffer 90-93 theoretisch nichts aus.

 

Und erst mit 98-99 verliert man ein Auge ganz und erblindet auf diesem.

 

Grüße Merl

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