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DiRi

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  1. [Landeskundige unter euch wissen, dass für solche Verurteilungen nicht die fürstliche, sondern die städtische Gerichtsbarkeit zuständig ist, für die sich in letzter Konsequenz der Podesta Balbosa Farfales verantwortlich zeigt.]
  2. Bitte was Mfg Yon In Zeiten wie diesen, den Bluttagen von Dargirna, verrohen auch im zumeist friedlichen Vigales ein stückweit die Sitten... [Landeskundige wissen aber, dass derartige Bestrafungen und Zurschaustellungen nichts Ungewöhnliches sind.]
  3. Moderation DiRi: Hier soll nicht diskutiert werden. Dafür gibt es einen eigenen Strang. Wer dennoch hier diskutiert oder kommentiert, dessen Beitrag werde ich nicht mehr in den Diskussionsstrang verschieben, sondern kommentarlos einfach löschen. Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
  4. --- Gerücht --- In den Straßen und Tavernen der Stadt erzählt man sich, dass die Fürstin und andere vigalische Würdenträger zu Banketten in den drei Heerlagern einladen, um sich mit geladenen Gästen über die Entwicklung im Fürstentum auszutauschen. Die freien Drucker von Dargirna verbreiten indes Botschaften, die man überall in der Stadt angeschlagen vorfinden kann, dass wichtige Vertreter der Bürgerschaft außen vor gelassen würden und lediglich der dicke Balbosa als Feigenblatt geladen werde, nicht jedoch Bürgerliche, auf die es tatsächlich ankäme. Seit genau einem Tag zieren die Tore der Stadt Holzspieße; darauf die abgehackten Köpfe von Bürgerlichen - darunter so mancher Betreiber von Wein- und Olivenpressen... --- Ende --- Hinweis: Jeder Spielerfigur hat eine Einladung der Fürstin für den Siebttag der 1. Triedeade im Feenmond des Jahres 2423 nL. zu einem Bankett im Heerlager der Lambargis erhalten; es wird (für die Figuren) um angemessene Bekleidung gebeten. Die Botschaften wurden durch Diner der Fürstin in Begleitung zweier Gardisten überbracht. Befremdlich mag es dabei gewesen sein, dass offenbar genau gewusst wurde, wo sich jeweils die Spielerfiguren aufgehalten haben...
  5. --- Gerücht --- In den Straßen und Tavernen der Stadt erzählt man sich, dass die Fürstin und andere vigalische Würdenträger zu Banketten in den drei Heerlagern einladen, um sich mit geladenen Gästen über die Entwicklung im Fürstentum auszutauschen. Die freien Drucker von Dargirna verbreiten indes Botschaften, die man überall in der Stadt angeschlagen vorfinden kann, dass wichtige Vertreter der Bürgerschaft außen vor gelassen würden und lediglich der dicke Balbosa als Feigenblatt geladen werde, nicht jedoch Bürgerliche, auf die es tatsächlich ankäme. Seit genau einem Tag zieren die Tore der Stadt Holzspieße; darauf die abgehackten Köpfe von Bürgerlichen - darunter so mancher Betreiber von Wein- und Olivenpressen... --- Ende --- Hinweis: Jeder Spielerfigur hat eine Einladung der Fürstin für den Siebttag der 1. Triedeade im Feenmond des Jahres 2423 nL. zu einem Bankett im Heerlager der Lambargis erhalten; es wird (für die Figuren) um angemessene Bekleidung gebeten. Die Botschaften wurden durch Diner der Fürstin in Begleitung zweier Gardisten überbracht. Befremdlich mag es dabei gewesen sein, dass offenbar genau gewusst wurde, wo sich jeweils die Spielerfiguren aufgehalten haben...
  6. --- Gerücht --- In den Straßen und Tavernen der Stadt erzählt man sich, dass die Fürstin und andere vigalische Würdenträger zu Banketten in den drei Heerlagern einladen, um sich mit geladenen Gästen über die Entwicklung im Fürstentum auszutauschen. Die freien Drucker von Dargirna verbreiten indes Botschaften, die man überall in der Stadt angeschlagen vorfinden kann, dass wichtige Vertreter der Bürgerschaft außen vor gelassen würden und lediglich der dicke Balbosa als Feigenblatt geladen werde, nicht jedoch Bürgerliche, auf die es tatsächlich ankäme. Seit genau einem Tag zieren die Tore der Stadt Holzspieße; darauf die abgehackten Köpfe von Bürgerlichen - darunter so mancher Betreiber von Wein- und Olivenpressen... --- Ende --- Hinweis: Jeder Spielerfigur hat eine Einladung der Fürstin für den Siebttag der 1. Triedeade im Feenmond des Jahres 2423 nL. zu einem Bankett im Heerlager der Lambargis erhalten; es wird (für die Figuren) um angemessene Bekleidung gebeten. Die Botschaften wurden durch Diner der Fürstin in Begleitung zweier Gardisten überbracht. Befremdlich mag es dabei gewesen sein, dass offenbar genau gewusst wurde, wo sich jeweils die Spielerfiguren aufgehalten haben...
  7. --- Gerücht --- In den Straßen und Tavernen der Stadt erzählt man sich, dass die Fürstin und andere vigalische Würdenträger zu Banketten in den drei Heerlagern einladen, um sich mit geladenen Gästen über die Entwicklung im Fürstentum auszutauschen. Die freien Drucker von Dargirna verbreiten indes Botschaften, die man überall in der Stadt angeschlagen vorfinden kann, dass wichtige Vertreter der Bürgerschaft außen vor gelassen würden und lediglich der dicke Balbosa als Feigenblatt geladen werde, nicht jedoch Bürgerliche, auf die es tatsächlich ankäme. Seit genau einem Tag zieren die Tore der Stadt Holzspieße; darauf die abgehackten Köpfe von Bürgerlichen - darunter so mancher Betreiber von Wein- und Olivenpressen... --- Ende --- Hinweis: Jeder Spielerfigur hat eine Einladung der Fürstin für den Siebttag der 1. Triedeade im Feenmond des Jahres 2423 nL. zu einem Bankett im Heerlager der Lambargis erhalten; es wird (für die Figuren) um angemessene Bekleidung gebeten. Die Botschaften wurden durch Diener der Fürstin in Begleitung zweier Gardisten überbracht. Befremdlich mag es dabei gewesen sein, dass offenbar genau gewusst wurde, wo sich jeweils die Spielerfiguren aufgehalten haben...
  8. --- Gerücht --- In den Straßen und Tavernen der Stadt erzählt man sich, dass die Fürstin und andere vigalische Würdenträger zu Banketten in den drei Heerlagern einladen, um sich mit geladenen Gästen über die Entwicklung im Fürstentum auszutauschen. Die freien Drucker von Dargirna verbreiten indes Botschaften, die man überall in der Stadt angeschlagen vorfinden kann, dass wichtige Vertreter der Bürgerschaft außen vor gelassen würden und lediglich der dicke Balbosa als Feigenblatt geladen werde, nicht jedoch Bürgerliche, auf die es tatsächlich ankäme. Seit genau einem Tag zieren die Tore der Stadt Holzspieße; darauf die abgehackten Köpfe von Bürgerlichen - darunter so mancher Betreiber von Wein- und Olivenpressen... --- Ende --- Hinweis: Jeder Spielerfigur hat eine Einladung der Fürstin für den Siebttag der 1. Triedeade im Feenmond des Jahres 2423 nL. zu einem Bankett im Heerlager der Lambargis erhalten; es wird (für die Figuren) um angemessene Bekleidung gebeten. Die Botschaften wurden durch Diener der Fürstin in Begleitung zweier Gardisten überbracht. Befremdlich mag es dabei gewesen sein, dass offenbar genau gewusst wurde, wo sich jeweils die Spielerfiguren aufgehalten haben...
  9. --- Gerücht --- In den Straßen und Tavernen der Stadt erzählt man sich, dass die Fürstin und andere vigalische Würdenträger zu Banketten in den drei Heerlagern einladen, um sich mit geladenen Gästen über die Entwicklung im Fürstentum auszutauschen. Die freien Drucker von Dargirna verbreiten indes Botschaften, die man überall in der Stadt angeschlagen vorfinden kann, dass wichtige Vertreter der Bürgerschaft außen vor gelassen würden und lediglich der dicke Balbosa als Feigenblatt geladen werde, nicht jedoch Bürgerliche, auf die es tatsächlich ankäme. Seit genau einem Tag zieren die Tore der Stadt Holzspieße; darauf die abgehackten Köpfe von Bürgerlichen - darunter so mancher Betreiber von Wein- und Olivenpressen... --- Ende --- Hinweis: Jeder Spielerfigur hat eine Einladung der Fürstin für den Siebttag der 1. Triedeade im Feenmond des Jahres 2423 nL. zu einem Bankett im Heerlager der Lambargis erhalten; es wird (für die Figuren) um angemessene Bekleidung gebeten. Die Botschaften wurden durch Diener der Fürstin in Begleitung zweier Gardisten überbracht. Befremdlich mag es dabei gewesen sein, dass offenbar genau gewusst wurde, wo sich jeweils die Spielerfiguren aufgehalten haben...
  10. Ein Tröpfchen für einen SL? Adjana mag ? Ich denke schon - zur Not greift sie halt zum Teufelszeug...
  11. Schau dir mal KOD5, S. 210 an. Ansonsten findest du noch hier einen Tipp.
  12. Noch zur Nachtsicht+12 bei Untoten. Genau diesen Wert hatten diese Herzchen in M4 (BEST, S. 308). In M4 hatte man als angeborene Fertigkeit Nachtsicht+8, d.h. der Untote war um 4 besser. Überträgt man dies auf M5, könnte auf S. 184 (KOD5) Nachtsicht+6 für den Untoten passend sein, also ein Zuschlag von +6 gegenüber einem Zuschlag von +2 im Falle eines normal Nachtsichtigen.
  13. Na, dann haben Untote ja einen Bonus von (Nachtsicht)+12 auf ihren Basis-Grundwert von +6. Ergo kann ihnen im Düsteren/Dunkeln nur noch mit einem kritischen Fehler was entgehen... Nachtsicht+12 bei Untoten halte ich eher für einen Errata, da mir hier das Nachtsicht+12 einfach aus dem M4-BEST übernommen scheint.
  14. Oder man hätte es statt mit "+2" einfach als angeborene Fertigkeit ohne Erfolgswert, quasi wie die neue Schmerzunempfindlichkeit, geregelt. Mittlerweile verstehe ich zwar, wie es gemeint ist, aber die Angabe von "Nachtsicht+2" bleibt einfach verwirrend und wird wohl immer wieder Nachfragen provozieren. Damit könntest du sicher recht haben.
  15. Ein Nachtsichtiger sieht (1.) laut Beschreibung auf S. 99 auch ohne Erfolgswurf in einer mondhellen Nacht so gut wie andere bei Tageslicht (ein Nicht-Nachtsichtiger kann das nicht)! Weiterhin hat er, wenn er Unauffälliges bei schwacher Beleuchtung wahrnehmen möchte, (2.) noch einen Zuschlag von +2 auf seine Basis-Wahrnehmung+6. Wenn man nun Nachtsicht weggelassen hätte, wäre (1.) und (2.) für die beiden genannten Rassen nicht mehr gegeben. Ist es das, was du wolltest?
  16. Nein, es sei denn, ihr LP-Maximum betrüge 2. Zu einer inneren Verletzung kommt es nur, wenn der LP-Verlust ein Drittel des LP-Maximums überschreitet.Stimmt -danke. Der Regelmacher geht offenbar davon aus, dass 30 min Handlungsunfähigkeit im Falle keines LP-Verlustes beim Rumpftreffer weniger schlimm ist, als ein Verlust von z.B. 1 LP ohne weitere Folgen (Fall Bertelda). Das führt in der Tat zu als verzerrt empfindbare Situationen. Ohne diesen einen (zu unbedachten bis schlecht formulierten) Satz wäre es tatsächlich besser!
  17. Finden nach deiner Lesart für Bertalda nicht die Regeln für Innere Verletzungen auf S. 63 und ganz allgemein die dort dargelegten Regeln für schwere Verletzungen Anwendung? Bertelda wäre demnach nämlich handlungsunfähig, könnte sich nur noch mit B4 dahinschleppen usw.
  18. Dem möchte ich ausrücklich widersprechen. Ein Nachtsichtiger sieht laut Beschreibung auch ohne Erfolgswurf in einer mondhellen Nacht so gut wie andere bei Tageslicht. Diese Formulierung ist zunächst einmal als Reichweitenangabe zu verstehen, vgl. auch den nachfolgenden Satz. Dennoch ist der EW+2:Wahrnehmung für Nachtsichtige nur dann nötig, wenn er etwas Unauffälliges entdecken will. Also, ich habe die ganze Zeit von den Bedingungen gesprochen, wenn etwas Unauffälliges erfasst werden möchte. So sagt es ja auch mein Satz zuvor in #35 aus, den du nicht zitierst. Der Folgesatz beginnt dann mit einem "Und". Aber sei es drum. Ich halte (oder sehe) es ja so wie du mit der Nachtsicht, mit der nachdenklichen Bitte um Nachsicht.
  19. Dass bei gewöhnlichen Situationen nicht gewürfelt werden muss, sehe ich genau so. Dennoch ist es unlogisch, dass (wenn man den Wortlaut der Regeln einhält) dasselbe Ereignis bei Tag mit Wahrnehmung+6 erkannt werden kann, das nachts von einem Nachtsichtigen mit Wahrnehmung+8 bemerkt wird. Er kann schließlich nachts genauso gut sehen wie andere am Tag, daher gibt es keine höheren Modifikatoren. Das ist in sich nicht schlüssig.Ich glaube, wir stimmen nur in einem Punkt nicht ganz überein. Während du meinst, aus dem Text herauszulesen, bei dem gleichen Ereignis, jedoch am Tage, sei ein EW:Wahrnehmung erforderlich, sehe ich hier keine Notwendigkeit für solch einen Wurf; es gelingt so, denn aufgrund des Tageslichts ist es einfach nichts "Unauffälliges" mehr. Wahrnehmung wird erst dann erforderlich, wenn eine ungewöhnliche Sinneswahrnehmung aufgenommen werden möchte. Und nachts kann er nur dann genau so gut sehen wie tagsüber (tagsüber kein EW), wenn sein EW+2:Wahrnehmung wg. der Nachtsicht gelungen ist, sonst hat er keine Sinneswahrnehmung.
  20. Naja, ich finde den betreffenden Regeltext schon schwer verständlich und die Diskussion hier zeigt, dass es nicht nur mir so geht. Es ist also weniger eine Frage der Komplexität als vielmehr eine des allgemeinen Verständnisses.Wie ich im vorhergehenden Posting selbst schrieb, scheint derText auf S. 99 nicht spitzfindig genug formuliert worden zu sein - ja.
  21. Bei taghell musst du nicht würfeln, um etwas zu sehen. Ansonsten: KOD5 S. 98f.Wenn das so ist, dann ist das Beispiel auf S.99 falsch. Im Zusammenhang mit dem von mir zititerten Text, dass ein Nachtsichtiger im Dunkeln genauso gut sieht, wie andere im Hellen, müsste er nämlich gar nicht würfeln, ob er die Angreifer sieht, da er sie im Hellen ja auch ohne einen Wurf auf Sehen entdecken würde, oder?Unbeschadet deines Einwandes: ist die Stoßrichtung von Wahrnehmung nicht "ungewöhnliche Sinneswahrnehmungen" (KOD5, S. 98)? Hält ein Spielleiter insofern Sehen bei taghellen Bedingungen für so eine "ungewöhnliche Sinneswahrnehmung", dann wäre zu würfeln. Ich bin da allerdings ganz klar anderer Ansicht, denn zum einen ist für mich das unter diesen Bedingungen keine ungewöhnliche Sinneswahrnehmung, zum anderen bin ich der Meinung, dass für Routine-Sachen in Midgard einfach nicht zu würfeln ist (KOD5, S. 50). Zum Beispiel auf S. 99: Sichtbedingungen von Anbruch des Morgengrauens sind für mich nicht taghell. Ansonsten ist der Text auf S. 99 offenkundig nicht spitzfindig genug formuliert, denn mit Nachtsicht wird nur dann etwas gesehen (wie ein normaler Mensch bei Tag), wenn der EW:Wahrnehmung mit dem Zuschlag von +2 aufgrund der Nachtsicht geklappt hat, sonst wird eben nichts gesehen, wie es hingegen ein normaler Mensch am Tage tut. Auch daraus könnte bereits abgeleitet werden, dass tagsüber ein normaler Menschen keinen EW braucht, um zu sehen (S. 98 macht es dann eindeutig); will man hingegen etwas Spezielles erblicken, wie es auf S. 100 unter Sehen beschrieben wird, ist da wieder auf Wahrnehmung zu würfeln + Zuschlag von +2 für Sehen. Diese Diskussion hier lässt übrigen den Text auf S. 98 - 100 erheblich komplexer erscheinen, als es tatsächlich ist. Zu prüfen ist doch nur: liegt eine ungewöhnliche Sinneswahrnehmung vor, die ein Spieler erheischen möchte. Wenn nein, ist nichts mit würfeln. Wenn ja, ist anhand der Bedingungen zu prüfen, welche der auf den Seiten 99 - 100 aufgeführten Sinne in Frage kommen könnte und welche Zu- oder Abschläge dann der betreffende Abenteurer auf seine Basis: Wahrnehmung+6 in der konkreten Situation erhält. Das ist die Grundlage. Wenn es nun jemand im neq'schen Sinne auf die Spitze treiben möchte, kann er (zusätzlich, aber nicht verpflichtend) weitere Modifikatoren beim Einsatz von Fertigkewiten bei Erfolgswürfen hinzu ziehen, wie es auf S. 50 für "besondere Umstände" (Erfolgswurf nötig) in Abgrenzung zur Routine (kein EW) passend zur jeweiligen Schwierigkeit (Box S. 50) nach Einschätzung der Lage durch den Spielleiter aufgeführt ist. Im Übrigen steht dort das Wort "kann" - das ist also kein Muss (optional).
  22. Durchaus logisch nachvollziehbar. Ich versuch mal ergänzend folgenden Ansatz: Bei der Festlegung der Schwieriglkeit zu dem Wahrnehmungswurf kann neben dem allgemeinen Schwierigkeitsmodifikator auch durchaus ein Modifikator zu dem besonderen Sinn gegeben werden: Somit kann der SL die Schwierigkeit einer Aufgabe abhängig von besonderen Gaben seiner Abenteurer genau maßschneidern. z.B. Wahrnehmung einer Falle in Dunkelheit: Basis -4 Zuschlag für Nachtsicht +4 (anstatt +2) Zuschlag für Sehen: +2 Normaler Abenteurer: EW 2, Nachtsichtiger Abenteurer: EW 6 Sehender Abenteurer: EW4 Nachtsichtiger UND sehender Abenteurer: 10 Du setzt die Freiheiten, die dir das Regelwerk an die Hand gibt, schon sehr kreativ - aber zielführend - ein.
  23. Bei taghell musst du nicht würfeln, um etwas zu sehen. Ansonsten: KOD5 S. 98f.
  24. Du bist auf der richtigen Spur und könntest die Lösung gefunden haben. Für alle Nicht-Nachsichtigen: Wahrnehung+6 -2 (Abschlag wg. schwacher Beleuchtung, da nicht nachtsichtig) = Wahrnehmung+4 für das Bemerke von unauffälligen Sachen bei schwacher Beleuchtung. Ein Nachtsichtiger hat daher zum einen keinen Abschlag von -2 wg. schwacher Beleuchtung, zum anderen bekommt er eine Zuschlag von +2 wg. seiner Nachtsicht, hat also dann Wahrnehmung+8.
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