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Hervorgehobene Antworten

Livia und Malificent (Resistenz Reflexe = 10, Beweglichkeit+12, Beweglichkeit (Ausweichen)+15) kämpfen miteinander. Livia greift an, Malificent möchte abwehren. Sie hat jetzt theoreitsch zwei Möglichkeiten:

1) Malificent verlässt sich auf ihre Resistenz Reflexe. Sie wehrt mit dem Wert +10 ab.

2) Sie möchte eine trainierte Fertigkeit benutzen. Sie wehrt mit dem Wert +15 ab.

Natürlich würde sie bei den gravierenden Unterschieden der Erfolgschancen mit Beweglichkeit (Ausweichen)+15 abwehren, wenn sie könnte.

Wo sind die Probleme?

1) Aktionsverlust, s. Verteidigungshaltung (PTG 3, S. 116):

Malificent kann sich nicht spontan entscheiden, ob sie Livias Angriff so abwehren möchte oder nicht. Sie muss als ihre Aktion nämlich "Verteidigungshaltung" auswählen und darf nur dann bis zu ihrer nächsten Aktion mit einer gelernten Fertigkeit abwehren! D.h sie verzichtet auf jeglichen Angriff in dieser Runde! Ist in der 1. Runde Livia zuerst dran, kann sie nur mit Reflexen abwehren.

2) sinnloser Aktionsverlust

Wenn Livia bemerkt, dass Malificent eine Verteidigungshaltung einnimmt, braucht sie in dieser Runde keine Gefahr von Malificent zu befürchten. Sie kann also ganz in Ruhe zu einem anderen Gegner gehen und diesen attackieren. Von Malificent droht ihr in dieser Runde keine Gefahr! (Gelegenheitsangriffe gibt es laut Regeln nur, wenn man flieht!) In diesem Fall hat Malificent ihre Runde quasi weggeworfen! Gleiches gilt übrigens, wenn sie in dieser Runde von Livia nicht attackiert, sondern bezaubert wird!

Fazit: Diese Regelung ist für mich immer noch nicht das Gelbe vom Ei. Klar, man kann mit seinen Reflexen jeden Angriff abwehren. Aber die Reflexe steigen einfach zu langsam und zu selten, um mit den Angriffswerten mithalten zu können!

Was haltet ihr von dieser Verteidigungshaltung?

Hm ich lese das im PTG irgendwie "falsch", denke ich, aber wenn man die Aktion "Verzögern" wählt (sofern man vor dem Gegner dran ist) und dann als verzögerte Aktion die Verteidigungshaltung nennt und als Auslöser den gegnerischen Angriff, dann kann man im Falle des selbigen aktiv abwehren und ansonsten (falls der Angriff nicht kommt) etwas anderes tun.

In der 1.Runde kann der später Handelnde und vorher etwas Abwehrende dieses doch eh nur mit Reflexe machen.

Verteidigungshaltung kann er doch erst wählen, wenn er an der Reihe ist. Es gilt somit in der 1.Runde nur für nach ihm ihn angreifende und dann in Runde 2 für vor ihm Handelnde.

Das klingt mir jetzt doch nach Buchhaltung.

Bearbeitet ( von seamus)

Vor 47 Minuten, KoschKosch schrieb:

Hm ich lese das im PTG irgendwie "falsch", denke ich, aber wenn man die Aktion "Verzögern" wählt (sofern man vor dem Gegner dran ist) und dann als verzögerte Aktion die Verteidigungshaltung nennt und als Auslöser den gegnerischen Angriff, dann kann man im Falle des selbigen aktiv abwehren und ansonsten (falls der Angriff nicht kommt) etwas anderes tun.

Ist Verzögern keine Aktion, die man mit Verteidigungshaltung gerade nicht mehr hat?

Vor 5 Minuten, seamus schrieb:

Ist Verzögern keine Aktion, die man mit Verteidigungshaltung gerade nicht mehr hat?

Deswegen ja anders herum. Ich verzögere und wähle dabei als verzögerte Aktion Verteidigungshaltung.

Vor einer Stunde, Hornack Lingess schrieb:

Was haltet ihr von dieser Verteidigungshaltung?

Besteht in der PTG3-Version denn immer noch das Designziel, Kämpfe möglichst schnell wegzuschieben? Vorher war mal von max 2-3 Runden die Rede, meine ich. Unter der Prämisse würde sich die etwas unflexible Verteidigungshandlung ja ins Konzept fügen, wenn man sie nämlich nur ausnahmsweise mal gespielt sehen möchte und als Standard eine schwache Verteidigung durch Reflexe will, um das Ganze rasch zu beenden.

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